Wieviel Urlaub kann der Arbeitgeber festlegen?

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  1. Avatar von Anneke
    Anneke

    Standard Wieviel Urlaub kann der Arbeitgeber festlegen?

    Guten Abend,

    ich arbeite in einer Betreuungseinrichtung, in der üblicherweise in den Sommerferien drei Wochen Betriebsferien vorgegeben sind. Das sind dann schon 15 Urlaubstage.
    Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Einrichtung auch geschlossen, was in manchen Jahren auch vier Tage Urlaub sind.
    Nun möchte unser Arbeitgeber in den nächsten Sommerferien sogar 17 Tage schließen, weil das für ihn günstig liegt.
    Ist das zulässig oder muss nicht auch ein gewisser Teil des Urlaubs zur freien Verfügung bleiben?
    Wer kennt sich hiermit aus?

    Anneke

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Wieviel Urlaub kann der Arbeitgeber festlegen?

    Also, ich bin zwar im Arbeitsrecht nahezu zu Hause, aber diese Thematik ist in unserem Betrieb nicht relevant. Daher meine Antwort bitte mit weiteren Fachmeinung abgleichen: Aus dem Bundesurlaubsgesetz geht hervor, dass der Urlaub so zu gewähren ist, dass die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Es sei denn, dem stehen dringende betriebliche Gründe entgegen. Dies ist natürlich Auslegungssache und müßte zur Not von einem Arbeitsgericht geklärt werden.

    Ich vermute, bei Euch gibt es einen BR. Der sollte erster Anlaufpunkt sein und sich darum kümmern. Er kann auch eine Klärung vor einer Einigungsstelle (sehr teuer für Arbeitgeber) erzwingen. Das Mitbestimmungsrecht ergibt sich aus §87 Absatz 5 und ist jedem BR bestens bekannt. Wird der BR nicht tätig, Gewerkschaft ansprechen.

  3. Avatar von barbara
    barbara ist offline

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    Standard AW: Wieviel Urlaub kann der Arbeitgeber festlegen?

    Wenn es in der Firma aber keine BR gibt, wer entscheidet dann und wie?

  4. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Wieviel Urlaub kann der Arbeitgeber festlegen?

    Der Arbeitgeber. Ist man nicht einverstanden, muß man individualrechtlich eine Klärung herbeiführen. Hierfür sollte man unbedingt einen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" (auf genaue Bezeichnung achten) konsultieren.

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