Priv. Rentenversicherung absetzten

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  1. Avatar von Zappeleasy
    Zappeleasy ist offline
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    Standard Priv. Rentenversicherung absetzten

    Hallo,

    ich habe folgende frage:

    Kann ich meine Private Rentenversicherung bei der Steuer unter Werbungskosten absetzten?
    Habe diese im Dezember 2005 abgeschlossen und zahle da jeden Monat 30 € ein.
    Wenn ich diese absetzten kann, Trage ich das dann unter Sonstige werbungskosten und den gesamten Jahresbetrag ein ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel

  2. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Priv. Rentenversicherung absetzten

    Das hängt davon ab, was sie genau für eine Rentenversicherung haben. Am besten einfach bei der Gesellschaft einmal nachfragen, ob es eine sog. Basis-Rente ist, der Zusatz-Versorgung oder doch der 3.Schicht angehört. Danach kann man gerne hier ihre Fragen beantworten.

  3. Avatar von proConcept
    proConcept

    Ausrufezeichen AW: Priv. Rentenversicherung absetzten

    Nein, als Werbungskosten können Sie Beiträge für Ihre private Rentenversicherung fast nie absetzen.

    Diese Beiträge können Sie maximal als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen, aber dafür gibt es einen Höchstabzugsbetrag. Dieser wiederum ist in den meisten Fällen bereits durch die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit ausgelastet. Sollten Sie den Höchstbetrag dennoch nicht ausgenutzt haben, dann sollten Sie beachten, dass die Renten- oder auch Lebensversicherungsverträge bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, um Sie
    von der Steuer absetzen zu können. Handelt es sich bei Ihrer Versicherung um eine Leibrente? Dann wären die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben steuerlich absetzbar, allerdings auch hier nur, wenn sie einen gewissen Höchstbetrag nicht überschreiten. Auch darf die Auszahlung der Rentenversicherung nicht vor dem 60. Lebensjahr starten, die Versicherung darf weder veräußerbar, noch vererbbar, nicht beleihbar oder übertragbar und auch nicht kapitalisierbar sein.

    Absetzbar sind Rentenversicherungen während der Ansparphase demnach, wenn Sie festgesetzt und vorsehbar nur als Alterseinkünfte benutzt werden können.

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