Guten Morgen zusammen... mein Sohn studiert im zweiten Semester im Ausland und muss dort relativ hohe Studiengebühren zahlen. Die orientieren sich an unserem Einkommen, sind aber trotzdem kaum zu leisten. Darum überlegt er jetzt, für das kommende Studienjahr einen Studienkredit speziell für diese Gebühren aufzunehmen. Mit der Rückzahlung muss er ja erst beginnen, wenn er das Studium absolviert und eine Stelle angetreten hat.
Kann er dann die Tilgungsraten des Studienkredits von seiner Steuerpflicht abziehen? Oder wenigstens die Zinsen, die er für den Kredit bezahlen muss? Danke.