Muss die Zusage einer Stelle nach Ausbildungsende eingehalten werden?

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  1. Avatar von ChristianD
    ChristianD

    Standard Muss die Zusage einer Stelle nach Ausbildungsende eingehalten werden?

    Hallo Leute!

    Ich bin 23 Jahre und absolviere gerade eine Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann in einer aufstrebenden Firma. Mein Arbeitgeber ist sehr zufrieden mit mir und hat mir auch schon zugesagt, dass ich nach der Ausbildung auf jeden Fall eine Stelle im Unternehmen haben kann. Das habe ich aber nicht schriftlich und meine Ausbildung endet im nächsten Jahr.
    Wie verbindlich ist eine solche mündliche Zusage? Wenn ich mich darauf verlassen kann, muss ich mich nicht weiter bewerben.
    Kann ich eine schriftliche Zusage verlangen, auch wenn es ein bisschen unverschämt wirkt?

    Ich möchte halt nur sicher sein können.

    Gruss
    ChristianD

  2. Avatar von Doso
    Doso ist offline

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    Standard AW: Muss die Zusage einer Stelle nach Ausbildungsende eingehalten werden?

    Mündliche Verträge haben Gültigkeit, nur wird es dann mit der Beweisbarkeit schwer. Wenn du sicher gehen willst, würde ich mir das schriftlich gehen lassen. Wenn sie es dir nicht geben wollen, weise darauf hin das du dich dann auch noch anders bewerben wirst. Wieso sollte das unverschämt sein?

  3. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Muss die Zusage einer Stelle nach Ausbildungsende eingehalten werden?

    Zitat Zitat von Doso
    Mündliche Verträge haben Gültigkeit, nur wird es dann mit der Beweisbarkeit schwer. Wenn du sicher gehen willst, würde ich mir das schriftlich gehen lassen. Wenn sie es dir nicht geben wollen, weise darauf hin das du dich dann auch noch anders bewerben wirst. Wieso sollte das unverschämt sein?
    Arbeitsrecht ist ja manchmal etwas anders, aber die Antwort ist 100% richtig. Arbeitsverträge werden nach BGB geschlossen und bedürfen keiner besonderen Form, sind also auch mündlich gültig. Problem ist halt die Beweisbarkeit. Was wurde genau vereinbart etc. Spätestens wenn er Dich am ersten Tag nach der Ausbildung arbeiten läßt ohne Dich wegzuschicken ist der Vertrag sicher, aber soweit solltest Du es nicht kommen lassen. Nachfragen nach schriftlicher Bestätigung passt schon. Übrigens sind mündliche Arbeitsverträge beim Arbeitsgericht keine Seltenheit.

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