Darf bei Verspätungen eine Kürzung des Gehalts erfolgen?

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  1. Avatar von Markus8723
    Markus8723

    Standard Darf bei Verspätungen eine Kürzung des Gehalts erfolgen?

    Guten Morgen;

    einer meiner Kollegen kommt häufig zu spät, weil die Bahnverbindung oft sehr schlecht ist und nicht pünktlich kommt oder sogar komplett ausfällt. In einem Gespräch mit unserer Vorgesetzten wurde ihm jetzt mitgeteilt, dass man für den vergangenen Monat sein Gehalt um 50 Euro brutto kürzen will, weil er seiner Arbeit ja nicht vollständig nachkommen konnte.
    Ist das juristisch einwandfrei oder kann der Kollege dagegen klagen?
    Es stand keine Alternative zur dieser Maßnahme zur Debatte.

    mfG Markus

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Darf bei Verspätungen eine Kürzung des Gehalts erfolgen?

    Klagen kann er immer. Ob er Recht bekommt ist eine andere Sache.

    Zunächst wäre zu klären, welche Regelung gilt. Sind Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag festgehalten oder gibt es eine gültige Betriebsvereinbarung? Ich nehme mal an, die gibt es. Dann hat der Kollege auch sicherzustellen, dass er pünktlich da ist. Das gilt sogar bei Streiks oder Schneechaos. In diesem Fall muß er dann halt noch einen Zug früher nehmen. Er hat dafür zu sorgen, dass er pünktlich ist und die aus dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung pünktlich erbringt. Das ist eine seiner Hauptpflichten.

    Bei Verstoss kann der Arbeitgeber als angemssenes Mittel in meinen Augen eine Abmahnung aussprechen. Das heißt, der Arbeitgeber weist eindeutig auf das Fehlverhalten hin und kündigt für den Wiederholungsfall eine Kündigung an. Tritt dieser Wiederholungsfall ein, ist in meinen Augen eine Kündigng gerechtfertigt. Manche Arbeitsrechtler meinen aber, eine zweite Abmahnung sei auszusprechen. Dem möchte ich entgegenhalten, dass ja bereits in der ersten Abmahnung mit Kündigung gedroht wurde. Wird jetzt wieder nur eine Abmahnung ausgesprochen, macht der Arbeitgeber sich in meinen Augen nglaubwürdig und bei einer erneuten Wiederholung mit folgender Kündigung wäre die Kündigung unwirksam, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht mehr ernst nehmen konnte. Aber das füht jetzt zu weit.

    Zur Lohnkürzung kann ich nur soviel sagen, dass der Arbeitgeber natürlich nur für die erbrachte Arbeitsleistung bezahlen muß. Wird ein Teil nicht erbracht, muß er natürlich auch nicht bezahlen.

    Persönliche sage ich zu dem Fall: Der Kollege soll froh sein, dass sein Arbeitgeber es bei einer Lohnkürzung von 50 Euro belässt. Andere sind schneller mit Abmahnung etc be der Hand. Und das auch völlig zu Recht. Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag mit Pflichten auf beiden Seiten und genau wie man erwartet, dass das Gehalt pünktlich das ist, erwartet der Arbeitgeber pünktlichen Arbeitsbeginn. Allerdings, und das befürworte ich auch, spricht es sicht langsam herum, dass in vielen Bereichen ein Vorschreiben der Arbeitszeiten nicht mehr nötig ist und die Mitarbeiter sich vielmehr selbst organisieren können. Natürlich darf damit nicht das Arbeitszeitgesetz ausgehebelt werden.

    Ansonsten soll der Kollege sich mal an den BR wenden. Die werden ihm das entsprechend bestätigen. Und mal ganz unter uns: Eine Klage wegen 50 Euro ist lächerlich. Setz Dich mal als Zuschauer in Verhandlungen im örtlichen Arbeitsgericht und beobachte mal was passiert, wenn der Arbeitnehmer Recht bekommt. Oft ist es dann so, dass der Arbeitgeber einen solchen Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb einsetzen kann, weil er durch berichten aus der Verhandlung den Betriebsfrieden stören könnte. Das Ende ist dann oft ein Vergleich. Der Arbeitnehmer hat dann meistens Recht bekommen und eine zumeist ordentliche Abfindung, aber leider das Arbeitsverhältnis verloren.

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