Eigene Wohnung, was steht mir an Unterstützung zu?

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  1. Avatar von Tight
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    Standard Eigene Wohnung, was steht mir an Unterstützung zu?

    Hallo,
    ich fange dieses Jahr meine Ausbildung an. Allerdings über einen Bildungsträger. Ich werde also nur an die 260€ im Monat verdienen. Damit wäre mein Ziel endlich in eine eigene Wohnung umziehen zu können wohl wieder in weite ferne gerückt. Ich wollte endlich ausziehen da meine Eltern, ganz besonders meine Mutter mich behandeln als wäre ich 12 Jahre alt. Ich bin volljährig, werde auch dieses Jahr noch 19. Doch meine Mutter gönnt mir keine Privatsphäre. Sie stöbert in meinem Zimmer rum und durchsucht alles. Ich mein, was soll das? Und dann will sie wenn ich rausgehe wissen mit wem ich rausgehe,warum ich rausgehe,was wir machen, wann ich nach hause komme, ob ich alles dabei habe (und zählt die gegenstände auf wie schlüssel und monatskarte) und sagt das ich nicht zu spät nach Hause kommen soll. Nur mal einige Beispiele die meine Lage erklären. Meine Frage wäre jetzt, was an Unterstüzung steht mir als auszubildener über einen Bildungsträger zu?

  2. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Eigene Wohnung, was steht mir an Unterstützung zu?

    Nicht falsch verstehen: Unterstützung ist gut und richtig. Gibt es bestimmt auch irgendwas. Aber: Du willst nicht wie ein Kind behandelt werden und selbstständig und selbstverantwortlich leben und auf der anderen Seite fragst Du nach Unterstützung (also wieder Abhängigkeit). Irgendwas passt da nicht...

  3. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Eigene Wohnung, was steht mir an Unterstützung zu?

    Das sieht mit Unterstützung recht schlecht aus...

    du könntest mal ausrechnen wie viel Wohngeld zu bekommen würdest und ob das dann ausreicht. Aufstockung durch Hartz4 bekommst du nicht, erst wenn du 25 Jahre alt bist (außer in Härtefällen, wenn du z.B. Nachweislich geschlagen wirst von deinen Eltern usw.)... unter 25 Jahren müssen deine Eltern die "Unterstützung" sein und wenn sie das nicht tun oder können, dann musst du weiter bei ihnen wohnen bleiben (bis 25).

    lg esco

  4. Avatar von khuesser
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    Standard AW: Eigene Wohnung, was steht mir an Unterstützung zu?

    Zitat Zitat von Escorpio
    Das sieht mit Unterstützung recht schlecht aus...

    du könntest mal ausrechnen wie viel Wohngeld zu bekommen würdest und ob das dann ausreicht. Aufstockung durch Hartz4 bekommst du nicht, erst wenn du 25 Jahre alt bist (außer in Härtefällen, wenn du z.B. Nachweislich geschlagen wirst von deinen Eltern usw.)... unter 25 Jahren müssen deine Eltern die "Unterstützung" sein und wenn sie das nicht tun oder können, dann musst du weiter bei ihnen wohnen bleiben (bis 25).

    lg esco
    Interessant. Ich dachte, das hört mit 18 oder spätestens 21 auf. Aber jetzt wo Du es sagst, fällt mir auf, dass man im Normalfall nur so lange über die Eltern versichert sein darf, das gehört dann wahrscheinlich dazu. Wie es wohl zur 25 gekommen ist!?

    @Tight: Gibt es einen bestimmten Grund, dass Du nur von einem Bildungsträger Unterstützung möchtest?

  5. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Eigene Wohnung, was steht mir an Unterstützung zu?

    Zitat Zitat von khuesser
    Interessant. Ich dachte, das hört mit 18 oder spätestens 21 auf. Aber jetzt wo Du es sagst, fällt mir auf, dass man im Normalfall nur so lange über die Eltern versichert sein darf, das gehört dann wahrscheinlich dazu. Wie es wohl zur 25 gekommen ist!?

    @Tight: Gibt es einen bestimmten Grund, dass Du nur von einem Bildungsträger Unterstützung möchtest?
    Das wurde erst vor circa 4-5 Jahren auf 25 Jahre erhöht. Wieso das dazu gekommen ist? Na ja, in meinen Augen ganz klar... Wer Zuhause rum sitzt bekommt eben nur ein Teil der Regelleistung und keine Wohnung gezahlt (spart dem Staat Geld) und wer eben nichts tut, hat auch kein Luxus (in dem Fall die eigene Wohnung).

    Für Leute die was tun und eben durch Ausbildungsbedingt weniger verdienen ist es halt etwas unangenehm aber wenn man 600 Euro im Monat hat, kann man keine 1000 Euro ausgeben

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