Zählt die Lebensversicherung als Eigenkapital bei der Hausfinanzierung?

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  1. Avatar von Wackeldackel
    Wackeldackel

    Standard Zählt die Lebensversicherung als Eigenkapital bei der Hausfinanzierung?

    Wir würden gerne ein Haus kaufen, das sich ganz in unserer Nähe befindet und in Kürze frei
    wird. Da wir nicht mehr so ganz jung sind, ist das mit der Finazierung auch nicht ganz
    einfach. Andererseits haben wir eine Lebensversicherung, die bereits seit 20 Jahren besteht
    und auf der auch schon einiges angespart ist. Sie soll mir in elf Jahren ausgezahlt werden mit
    dann ungefähr 50.000 Euro.

    Jetzt war unsere Idee, dass wir dieses Kapital als Eigenkapital schon mit in unsere
    Finanzierung aufnehmen, die Versicherung aber noch die nächsten elf Jahre weiter bestehen
    kann. Wird sie ausgezahlt, soll sie sofort auf die Finanzierung eingezahlt werden.

    Ist das theoretisch möglich? Danke für Antworten.

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Zählt die Lebensversicherung als Eigenkapital bei der Hausfinanzierung?

    Hallo Wackeldackel,

    ich empfehle die Auszahlungssumme zu ermitteln und eben diesen Betrag für 11 Jahre fest zu schreiben, sprich diese Auszahlungssumme als einen Baustein zu wählen. Möglicherweise würde ich dafür KfW Mittel beantragen und diese für 10 Jahre fest zu schreiben.

    Für den Rest aufgrund der Tatsache dass sie - wie sie schreiben - älter sind einen Baustein mit 15 oder 20 jähriger Zinsfestschreibung.

    Der derzeitige Rückkkaufswert sollte durch die Abtretung der Lebensversicherung an die Bank den Beleihungsauslauf senken, um besser Konditionen generieren zu können.

  3. Avatar von GeorgPuetz
    GeorgPuetz ist offline

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    Standard AW: Zählt die Lebensversicherung als Eigenkapital bei der Hausfinanzierung?

    Die Lebensversicherung kann als Sicherheit abgetreten werden und verringert dadurch den Beleihungsauslauf. Das kann eine etwas bessere Darlehenskondition zur Folge haben. Die Versicherung mit dem aktuellen Guthaben, dem sogenannte Rückkaufswert, stellt also eine zusätzliche Sicherheit dar und wirkt an dieser Stelle wie Eigenkapital. “Echtes” Eigenkapital hätte aber noch die Wirkung, dass man auch weniger Zinsen zahlen muss, weil die benötigte Darlehenssumme geringer wird. Das ist bei der Lebensversicherung aber nicht der Fall.

    Die Frage, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist, ist dagegen sehr viel schwieriger zu beantworten . Dazu bedarf es einiger Überlegungen und Berechnungen:

    Möglichkeit 1:
    Das Darlehen bei der Bank ist ein ganz normales Annuitätendarlehen, also mit Zins und Tilgung. Die Tilgung ist so hoch angenommen, dass damit das Darlehen bis zum Tag x vollständig zurückgezahlt ist. Die Lebensversicherung wird nicht zur Tilgung benötigt, sondern nur als Sicherheit hinterlegt.
    >Vorteile: der Beleihungsauslauf wird geringer und die Darlehenskondition kann niedriger ausfallen.
    >Nachteile: die monatliche Belastung ist hoch und die Abtretung kann für die Erträge der Lebensversicherung steuerschädlich sein. Das sollte ein Steuerberater prüfen. Die Höhe der Ablaufleistung ist ungewiss.

    Möglichkeit 2:
    Die Lebensversicherung wird für die Darlehenstilgung verwendet. Dadurch enfällt die laufende Tilgung auf das Darlehenskonto.
    >Vorteile: der Beleihungsauslauf wird geringer und die Darlehenskondition kann niedriger ausfallen. Die monatliche Belastung ist geringer als im Modell 1.
    >Nachteile: Die Abtretung kann für die Erträge der Lebensversicherung steuerschädlich sein. Das sollte ein Steuerberater prüfen. Die Höhe der Ablaufleistung ist ungewiss.

    Möglichkeit 3:
    Die Lebensversicherung wird gekündigt, das ausgezahlte Guthaben verringert den Darlehensbetrag.
    >Vorteile: Das benötigte Darlehen ist so am kleinsten, die laufenden Zinsen auch. Auch, weil das Guthaben der Versicherung ja direkt den Beleihungsauslauf positiv beeinflußt. Über die gesamte Laufzeit sollten die Konditionen und die monatliche Belastung feststehen. Es sollten keine bösen Überraschungen mehr möglich sein.
    >Nachteile: Die Kündigung verringert in der Regel die Rendite der Lebensversicherung erheblich, evtl. ist es steuerschädlich für die bisherigen Erträge. Das sollte ein Steuerberater prüfen.

    Was lohnt sich nun? Dazu sollte man die Modelle rechnen. Hierzu benötigt man die zu erwartende Ablaufleistung der Lebensversicherung, wenn diese wie bisher fortgeführt wird. Und man benötigt das Ergebnis der steuerlichen Prüfung. Hat man alle Zahlen, kann man alle drei Modelle rechnerisch gegenüber stellen. Hierzu dienen die Angebote der Banken zzgl. der selbst ermittelten Werte. Weil die Zahlungsströme der Modelle vollständig unterschiedlich sein werden (man würde Äpfel mit Birnen vergleichen), erstellt man einen Vergleich mit Barwerten. Jede einzelne Zahlung über den gesamten Zeitraum wird auf den heutigen Tag diskontiert/abgezinst.

    Im Ergebnis hat man nun eine saubere, finanzmathematische Berechnung und das Wissen, welches Modell das günstigste ist. Diese wird dann mit den speziellen Vor- und Nachteilen des jeweiligen Modells abgeglichen und dann entscheidet man sich für das eine oder das andere.

    Der Aufwand ist nicht gerade gering. Wenn man so aber einige tausend Euronen sparen und vielleicht noch spezielle Risiken ausschließen kann, hat es sich gelohnt. Auf meiner Website gibt es ein paar grundsätzliche Darstellungen zu den einzelnen Darlehensarten. Es lohnt sich, sich darüber einmal Gedanken zu machen.

    Und nun wünsche ich viel Spass beim Rechnen - auf das der Taschenrechner glüht.

    Grüße Georg Pütz
    info@esel-streck-dich.de

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