Muss die Änderung des Urlaubs über eine Kündigung laufen

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von Harlekin
    Harlekin

    Standard Muss die Änderung des Urlaubs über eine Kündigung laufen

    Hallo,

    wir haben in unserer Firma gerade eine sehr brisante Situation. Bis jetzt hatten wir alle 28 Tage Urlaub im Jahr, was ja an sich schon nicht viel ist. Da wir aber ziemlih isoliert sind und an keinen Tarifvertrag gebunden, kann der Arbeitgeber ja machen, was er will. Wir Mitarbeiter haben dagegen revoltiert und 30 Tage gefordert, so wie es in der Branche eigentlich auch üblich ist.
    Da sich daraus eine sehr unschöne Auseinandersetzung entwickelt hat, möchte unser Arbeitgeber jetzt als Reaktion die Urlaubstage sogar auf 26 kürzen – mit dem Verweis darauf, dass er gesetzlich ohnehin nur 24 Tage zu gewähren braucht. Kann es jetzt einfach einen Zusatz zum bestehenden Vertrag geben mit den neuen Urlaubstagen oder muss uns dafür zunächst gekündigt werden, um dann einen neuen Arbeitvertrag erstellen zu können? Wie können wir dagegen vorgehen?

    Gruß, Harlekin

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.05.2011
    Ort
    Rheinland-Pfalz
    Beiträge
    1.552
    Danke
    116

    Standard AW: Muss die Änderung des Urlaubs über eine Kündigung laufen

    Hallo,

    Zitat Zitat von Harlekin
    Hallo,

    wir haben in unserer Firma gerade eine sehr brisante Situation. Bis jetzt hatten wir alle 28 Tage Urlaub im Jahr, was ja an sich schon nicht viel ist. Da wir aber ziemlih isoliert sind und an keinen Tarifvertrag gebunden, kann der Arbeitgeber ja machen, was er will. Wir Mitarbeiter haben dagegen revoltiert und 30 Tage gefordert, so wie es in der Branche eigentlich auch üblich ist.
    Um welche Branche handelt es sich ?

    Hat man auch schon einmal daran gedacht, in eine Gewerkschaft einzutreten und dort um Hilfe zu bitten ?

    Der Mindesturlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt:

    dejure.org / Bundesurlaubsgesetz

    Da sich daraus eine sehr unschöne Auseinandersetzung entwickelt hat, möchte unser Arbeitgeber jetzt als Reaktion die Urlaubstage sogar auf 26 kürzen – mit dem Verweis darauf, dass er gesetzlich ohnehin nur 24 Tage zu gewähren braucht. Kann es jetzt einfach einen Zusatz zum bestehenden Vertrag geben mit den neuen Urlaubstagen oder muss uns dafür zunächst gekündigt werden, um dann einen neuen Arbeitvertrag erstellen zu können? Wie können wir dagegen vorgehen?
    Gruß, Harlekin
    Was steht denn im Arbeitsvertrag ?

    Man sollte hier einen Fachanwalt - Arbeitsrecht mit ins Boot nehmen.

    Gruß N.

  3. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2010
    Ort
    Stade / Hamburg
    Beiträge
    2.245
    Danke
    278

    Standard AW: Muss die Änderung des Urlaubs über eine Kündigung laufen

    ich schreibe gerade eine längere Antwort. Kleinen Moment.
    Naseweis liegt im Prinzip richtig, aber ich liefere Hintergründe + Wissen.

  4. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2010
    Ort
    Stade / Hamburg
    Beiträge
    2.245
    Danke
    278

    Standard AW: Muss die Änderung des Urlaubs über eine Kündigung laufen

    Zitat Zitat von Harlekin
    Hallo,

    wir haben in unserer Firma gerade eine sehr brisante Situation. Bis jetzt hatten wir alle 28 Tage Urlaub im Jahr, was ja an sich schon nicht viel ist. Da wir aber ziemlih isoliert sind und an keinen Tarifvertrag gebunden, kann der Arbeitgeber ja machen, was er will. Wir Mitarbeiter haben dagegen revoltiert und 30 Tage gefordert, so wie es in der Branche eigentlich auch üblich ist.
    Da sich daraus eine sehr unschöne Auseinandersetzung entwickelt hat, möchte unser Arbeitgeber jetzt als Reaktion die Urlaubstage sogar auf 26 kürzen – mit dem Verweis darauf, dass er gesetzlich ohnehin nur 24 Tage zu gewähren braucht. Kann es jetzt einfach einen Zusatz zum bestehenden Vertrag geben mit den neuen Urlaubstagen oder muss uns dafür zunächst gekündigt werden, um dann einen neuen Arbeitvertrag erstellen zu können? Wie können wir dagegen vorgehen?

    Gruß, Harlekin
    Zunächst einmal könnt ihr euch überlegen einen Betriebsrat zu gründen. Dafür ruft ihr mal bei der Gewerkschaft an und bittet um Hilfe. Das sollte ein Muss sein!

    Ein Arbeitgeber kann nicht machen was er will. Er hat sich an die Arbeitsgesetze zu halten. Punkt. Ein Tarifvertrag ist gut und schön, regelt aber nur Details. Aber natürlich besser als das Gesetz.
    Urlaubstage wurden individualrechtlich in jedem Arbeitsvertrag vereinbart. Eine Änderung bedarf der Zustimmung beider Parteien. Vermutlich wird der Arbeitgeber irgendein Drohszenario aufbauen und eine kurze Frist setzen eben so eine Vereinbarung zu unterschreiben. MACHT DAS NICHT! Für jede Änderung des Arbeitsvertrages muss doch zumindestens genügend Zeit zur Prüfung gegeben sein. Also 1 Woche mindestens. Diese Zeit nutzt ihr, um euch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (genaue Bezeichnung ist wichtig. Andere Anwälte erzählen idR Mist, weil Arbeitsrecht eben doch sehr eigen ist) beraten zu lassen. Am besten schließt ihr euch zusammen, dann wird das Honorar nicht so teuer. Wer in der Gerwerkschaft ist, genießt ja eh Rechtsschutz. Auch wenn die Anwälte der Gewerkschaft nicht immer die besten sind.

    Ein BR wäre hier Gold wert, weil die Mitglieder entsprechend geschult werden müssen und dann die Mitarbeiter beraten können.

    Das Kalkül der Arbeitgeber ist eben: Wenn ich Druck aufbaue und von meinen 100 Mitarbeitern unterschreiben 50, dann habe ich schon 100 Urlaubstage gekürzt. Ist zwar ärgerlich, dass nicht alle unterschrieben haben, aber nützt ja nichts.... Zwingen kann er euch nicht und rausschmeißen ist auch nicht so einfach. Auch wenn er anderes behaupten wird. Gründet einen Betriebsrat, dann wird es einfacher.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.06.2013, 09:48
  2. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 03.01.2013, 16:15
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.10.2012, 06:34
  4. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.08.2011, 09:37
  5. Wieviel Jahre muss der Bausparvertrag bis zur Zuteilung laufen?

    Von Rebell im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.06.2011, 13:44

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.