Vorfälligkeitsentschädigung

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von Xia
    Xia ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    18.04.2012
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Vorfälligkeitsentschädigung

    Hi

    bin mir bei einer Sache nicht wirklich sicher und evtl. kann mir jemand weiter helfen. Mein Vater hat für meinen Kredit gebürgt. Wenn ich den Kredit nun vorzeitig ablöse wird eine Vorfälligkeitsentschädigung auf mich zukommen.
    Ist mein Vater als Bürge auch für diese "Strafzahlung" haftbar?

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2010
    Ort
    Stade / Hamburg
    Beiträge
    2.245
    Danke
    278

    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Der Umfang der Bürgschaft geht aus der Bürgschaftsvereinbarung hervor.

    Was ist denn der Plan? Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen? Und dann? Die werden sich das Geld schon holen. Ist ja keine illegetime Forderung. Ein Vertrag wurde geschlossen und nun will eine Seite diesen nicht zu Ende führen. Ganz klar, daß der anderen Seite eine Entschädigung zusteht.

  3. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.06.2009
    Ort
    Sereetz bei Lübeck
    Beiträge
    386
    Danke
    39

    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo Xia,

    ich verstehe den Hintergrund der Frage auch noch nicht genau.

    Aber die Vorfälligkeitsentschädigung fällt im Rahmen eines Ratenkredites bei vorzeitiger Ablösung an. Das ist richtig.

    Bei Einhaltung der - mit drei Monaten doch recht kurzen - Kündigungsfrist hingegen, läßt sich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung doch auch komplett vermeiden.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  4. Avatar von KWehrt
    KWehrt ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    19.04.2012
    Ort
    Buxtehude
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung

    Hallo Xia,


    zunächst einmal haben wir die sog. Immobiliardarlehen (= Wohnungsbaukredite) von Ratenkrediten (= Konsumentenkredite) abzugrenzen. Bei den zuletzt genannten Krediten fällt in der Tat kaum eine Vorfälligkeitsentschädigung an (§ 502 BGB), bei den anderen kann sie dagegen doch recht erheblich sein (Ausnahmereglung des § 503 BGB).
    Unterstellt ein Wohnungsbaukredit liegt vor, dann lässt sich die Zinsentschädigung im Regelfall nicht vermeiden. Selbst wenn eine solche Entschädigung durch die Bürgschaftserklärung nicht abgedeckt ist, wird sie natürlich geschuldet (vom Darlehensnehmer). Normalerweise deckt aber eine Bürgschaftserklärung auch die Forderungen auf Zinsen und zinsähnliche Entgelte - dazu gehört die Vorfälligkeitsentschädigung - mit ab.


    Gruß
    Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
    Diplom-Volkswirt

Ähnliche Themen

  1. Vorfälligkeitsentschädigung

    Von neuland14 im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 24.01.2018, 05:43
  2. Vorfälligkeitsentschädigung

    Von matti85 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 20.02.2017, 05:54
  3. Vorfälligkeitsentschädigung $502 BGB 1% !!!

    Von pepes im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 11.02.2016, 09:26
  4. Vorfälligkeitsentschädigung

    Von Kristall im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 10.02.2016, 16:48
  5. Vorfälligkeitsentschädigung

    Von tanja im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.03.2009, 15:54