BHW D maXX 3,75 auflösen

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  1. Avatar von oneberlin
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    Standard BHW D maXX 3,75 auflösen

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage:

    Ich bin gerade umgezogen und benötige dringend Geld. Nein, es gibt leider keine Alternativen

    Ich habe seit Feb. 2009 für meine Vermögenswirkslamen Leistungen vom Arbeitgeber einen d maxx mit 3,75% von der BHW abgeschlossen.

    Auf diesem Vertrag sind mittlerweile rund 1200 EUR nach Kontoauszug.

    AGB:

    "(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann
    die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens sechs Monate
    nach Eingang seiner Kündigung verlangen, für Bausparverträge mit Guthaben von nicht mehr als 1.500 EUR bei Vorliegen eines wichtigen
    Grundes unverzüglich.
    "

    Also könnte ich doch den Vertrag auflösen und die Summe abzgl. Zulagen/Gebühren zu sofort verlangen oder?

    Meine Fragen lauten:

    1. Was ist für die BHW ein "wichtiger" Grund?
    2. Die staatlichen Zulagen gehen verloren, richtig. Allerdings sehe ich bei diesem Vertrag auf den Kontoauszügen noch keinerlei Zulagen. D.h. die Summe, die ich auf dem aktuellen Kontoauszug habe (abzgl. Gebühren) wäre die Auszahlungsumme?
    3. Was für Gebühren kommen bei vorzeitiger Auflösung auf mich zu? Das geht aus den AGB für mich nicht hervor.
    4. Kann ich auch einfach "das Konto leeren" und den Vertrag weiterlaufen lassen?
    5. Zu wann könnte ich mit der Summe rechnen?

    Mfg & danke für eure Hilfe

  2. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: BHW D maXX 3,75 auflösen

    [quote=oneberlin;55979]Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage:

    Ich bin gerade umgezogen und benötige dringend Geld. Nein, es gibt leider keine Alternativen

    Ich habe seit Feb. 2009 für meine Vermögenswirkslamen Leistungen vom Arbeitgeber einen d maxx mit 3,75% von der BHW abgeschlossen.

    Auf diesem Vertrag sind mittlerweile rund 1200 EUR nach Kontoauszug.

    AGB:

    "(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann
    die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens sechs Monate
    nach Eingang seiner Kündigung verlangen, für Bausparverträge mit Guthaben von nicht mehr als 1.500 EUR bei Vorliegen eines wichtigen
    Grundes unverzüglich.
    "

    Also könnte ich doch den Vertrag auflösen und die Summe abzgl. Zulagen/Gebühren zu sofort verlangen oder?

    Meine Fragen lauten:

    1. Was ist für die BHW ein "wichtiger" Grund?


    - Sie können jederzeit kündigen. nach Abzug eines Kündigungsdiskont wird Ihnen der Betrag auf ihr Konto überwiesen





    2. Die staatlichen Zulagen gehen verloren, richtig. Allerdings sehe ich bei diesem Vertrag auf den Kontoauszügen noch keinerlei Zulagen. D.h. die Summe, die ich auf dem aktuellen Kontoauszug habe (abzgl. Gebühren) wäre die Auszahlungsumme?



    - das ist richtig. Evtl. müssen aber noch erhaltene Steuervorteile zurückgezahlt werden.


    3. Was für Gebühren kommen bei vorzeitiger Auflösung auf mich zu? Das geht aus den AGB für mich nicht hervor.



    - je nach Bausparkasse zwischen 1-2,5% des Vertragsguthaben



    4. Kann ich auch einfach "das Konto leeren" und den Vertrag weiterlaufen lassen?


    - ja, in dem man die Bausparsumme teilt. d.h. Mindestbausparsumme ist 8.000 Euro, darin soll nun das Guthaben übertragen werden. Dieser 8.000er wird jetzt gekündigt und die übrige Bausparsumme wird mit 1,- Euro stehen gelassen.


    5. Zu wann könnte ich mit der Summe rechnen?



    - innerhalb von 5 Arbeitstagen

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