Aufgrund der letzten schweren Finanzkrise wurden ja vom Staat so genannte Bad Banks
gegründet, damit sich die normalen Geschäftsbanken von Verpflichtungen frei machen
können, die nicht mehr bedient werden. Mir ist gar nicht klar, wie das im Einzelnen ablaufen
kann. Entscheidet der Staat dann, in welchem Umfang welche Kredite von den Banken bei der
Bad Bank abgelegt werden dürfen oder haben die Banken selber die Möglichkeit, zu
entscheiden, wovon sie sich trennen wollen und müssen das nicht mehr prüfen lassen?
Bekommen sie dann praktisch eine Entschädigung von Bad Bank und haben fortan nichts mehr
mit dem notleidenden Kredit zu tun? Hält die Bad Bank dann die Ansprüche gegenüber dem
Kreditnehmer?

Petters