Hi,

angenommen ich besitze nur eine Aktie bei einer Bank, und die ist dieses Jahr um genau 800€ gestiegen. Außerdem habe ich einen 801€-Freistellungsauftrag bei dieser Bank eingerichtet.

- Wenn ich diese Aktie am 31.12.2012 verkaufe, 800€ Kursgewinn einsacke, und sie am 2.1.2013 wieder kaufe: Ich habe 10€ Verlust durch Handelsgebühren gemacht, aber die 800€ abgeltungssteuerfrei eingesackt, und halte die Aktie immernoch.
Angenommen, 2013 steigt sie um nochmal 800€. Im Dezember 2013 entschließe ich mich alles aufzulösen und mir vom Erlös Gummibärchen zu kaufen. Ich verkaufe also meine Aktie inkl. 800€ Kursgewinn. Steuerfrei, weil 2013 nochmal 800€ frei sind. Ich habe also 1600€ Gewinn (plus dem Einkaufspreis der Aktie) steuerfrei, ja?

- Wenn ich die Aktie in derselben Kursentwicklungssituation einfach 2 Jahre halte, und sie Dezember 2013 verkaufe, hatte ich insgesamt 1600€ Kursgewinn. In 2013 darf ich aber nur 800€ steuerfrei einsacken, d.h. ich versteuere die übrigen 800€ zu 25%, verliere also 200€.


Hab ich das so richtig verstanden? Soll ich also in einem Gewinnerjahr am Jahresende soviel verkaufen, bis der Freistellungsauftrag ausgereizt ist?