Dürfen die Versicherungen bei Altersvorsorge Auskünfte bei Ärzten einholen

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  1. Avatar von Pitti06
    Pitti06

    Frage Dürfen die Versicherungen bei Altersvorsorge Auskünfte bei Ärzten einholen

    Ich habe mich vor einigen Wocchen dazu entschlossen, eine Direktversicherung bei der Wüstenrot abzuschließen.

    Da die Beiträge dorthin direkt von meinem Bruttogehalt abgezogen werden, ist es eigentlich eine gute Anlage für mich.

    Den Antrag habe ich auch schon abgegeben und mein Arbeitgeber hat ihn ausgefüllt.

    Jetzt habe ich von der Wüstenrot Post bekommen, worin sie mich bittet, meine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.

    Heißt das, dass zunächst überprüft wird, ob ich den Vertrag überhaupt bekommen kann oder dient das nur noch mal einer allgemeinen Absicherung der Wüstenrot?

    Danke für Hilfe.

  2. Avatar von BerndR
    BerndR ist offline

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    Standard AW: Dürfen die Versicherungen bei Altersvorsorge Auskünfte bei Ärzten einholen

    Da die Beiträge dorthin direkt von meinem Bruttogehalt abgezogen werden, ist es eigentlich eine gute Anlage für mich.

    Läuft das Geschäft mit der Blödheit der Leute immer noch ?

  3. Avatar von tequila
    tequila ist offline

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    Standard AW: Dürfen die Versicherungen bei Altersvorsorge Auskünfte bei Ärzten einholen

    Wurde eine Beitragsbefreiung bzw. eine Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit vereinbart?

  4. Avatar von AV-Planer
    AV-Planer ist offline

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    Standard AW: Dürfen die Versicherungen bei Altersvorsorge Auskünfte bei Ärzten einholen

    Hallo Pitti06,

    Gesundheitsfragen werden immer nur gestellt, wenn es sich nicht um reine Sparverträge zur Altersvorsorge handelt. Dies ist in der betrieblichen AV meist der Fall, wenn eine Beitragsbefreiung eingeschlossen wird.

    Du hast also wahrscheinlich im Antrag Gesundheitsfragen beantwortet und der Versicherer hat Klärungsbedarf. Das ist grundsätzlich o.k.. Jetzt stellt sich die Frage, in welcher Form die Schweigepflichtsentbindung gemacht werden soll.
    Eine generelle Entbindung ist nicht anzuraten. Ich würde immer dazu raten, keine Schweigepflichtsentbindung zu erteilen. Der Versicherer soll dir mitteilen, was er vom Arzt erfragen möchte und du besorgst die entsprechenden Informationen. Das ist zwar etwas umständlicher aber damit hast du die Kontrolle, welche Informationen vom Arzt an den Versicherer gehen.

    VG

  5. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Dürfen die Versicherungen bei Altersvorsorge Auskünfte bei Ärzten einholen

    Zitat Zitat von AV-Planer
    Eine generelle Entbindung ist nicht anzuraten. Ich würde immer dazu raten, keine Schweigepflichtsentbindung zu erteilen. Der Versicherer soll dir mitteilen, was er vom Arzt erfragen möchte und du besorgst die entsprechenden Informationen. Das ist zwar etwas umständlicher aber damit hast du die Kontrolle, welche Informationen vom Arzt an den Versicherer gehen.
    Dies ist zwar möglich. Man sollte sich allerdings nicht wundern, wenn dann der Versicherungsnehmer die Kosten für das ärztliche Attest übernehmen darf.

  6. Avatar von AV-Planer
    AV-Planer ist offline

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    Standard AW: Dürfen die Versicherungen bei Altersvorsorge Auskünfte bei Ärzten einholen

    Zitat Zitat von Naseweis
    Dies ist zwar möglich. Man sollte sich allerdings nicht wundern, wenn dann der Versicherungsnehmer die Kosten für das ärztliche Attest übernehmen darf.
    Das kann dann zwar passieren. Das ist aber immer noch besser, als wenn irgendeine Diagnose, die der Arzt aus Gründen der Abrechnung genommen hat, ungeprüft beim Versicherer landet und diese gar nicht zutreffend ist.

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