Mein Sohn wird demnächst zwecks eines Auslandsjahres im Studium nach England gehen. Das heißt, er fährt nach England, denn er nimmt sein eigenes Auto mit. Da das Auto über mich versichert ist, interessiert es mich besonders, ob für einen Aufenthalt in England besondere Vorschriften gelten und man mit der Versicherung noch mal andere Verträge abschließen muss. Dort gilt ja das Linksfahrgebot und das ist für uns kontinentale Autofahrer ja nicht gerade so einfach. Deshalb kommt es sicher auch manchmal zu Unfällen gerade mit Autofahrern aus anderen Ländern.
Welche Besonderheiten müssen da beachten, damit die Versicherung auch in einem solchen Fall problemlos zahlt?

Gruss, Kappy