Ich habe von der Bausparkasse die Mitteilung erhalten, dass ab 01.01.2013 das Bausparguthaben nur noch bis zur Höhe der Bausparsumme verzinst werden soll. Das Bausparguthaben oberhalb der Bausparsumme soll nicht mehr verzinst werden, obwohl dies die letzten Jahre so gehandhabt wurde. Ist dies rechtens?