Geldanlagen fürs Kind

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  1. Avatar von nigema
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    Standard Geldanlagen fürs Kind

    Hallo!
    Habe folgendes Problem bzw. Frage:
    Meine Frau und ich haben seit der Geburt unseres Sohnes im Jahre 2000 stetig Geld angespart. Mittlerweile hat sich ein stattliches Sümmchen ergeben.
    Wir leben zur Zeit in Scheidung und bei meiner Absicht das ersparte Geld hälftig wieder aufzuteilen, sagt die VoBa "Nein".
    Das Geld wäre auf den Namen meines Sohnes angelegt und somit hätten meine Frau und ich keinen Zugriff mehr auf das Geld.
    Mein Sohn ist 12 Jahre.
    Kann das so richtig sein?
    Hinzufügen muss ich noch, dasss meine Frau und ich zu Beginn des Ansparens die Regelung getroffen haben, dass beide unabhängig voneinander Verfügungen tätigen konnten.
    Dieses Recht hat meine Frau - ohne mein Wissen und Info der Bank - einfach ändern lassen. Jetzt kann der eine ohne den anderen nix mehr verfügen. Hätte die Bank nicht bei der einseitigen Vertragsänderung den anderen Vertragspartner informieren müssen?
    Weiss jemand definitiv ob das - auch seitens der Bank - legitim ist?
    Die Festlegungsfrist eines Teiles des Geldes endet 2016.
    Was geschieht dann mit dem Geld, wenn der eine anlegen will, der andere auszahlen?
    Für fundierte Auskünfte wäre ich sehr dankbar!
    Gruß
    Z.

  2. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Geldanlagen fürs Kind

    Man muss hier unterscheiden zwischen einem UND-Konto und einem ODER-Konto. Bei einem UND-Konto müssen beide zwangsläufig Entscheidungen treffen und unterschreiben. Bei einem ODER-Konto kann einer von beiden ohne den anderen Auszahlungen etc. vornehmen. Änderung von UND auf ODER oder gehen IMMER nur zusammen.

    Generell ist die Aussage der VoBa ein wenig unsinnig, dass ihr nicht an das Geld könnt. Immerhin hat mindestens einer von euch das Sorgerecht und damit die Rechtsvertretung.

  3. Avatar von EuroPaule
    EuroPaule ist offline

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    Standard AW: Geldanlagen fürs Kind

    Hallo,

    wenn das Konto auf den Namen des Kindes eröffnet wurde und die Eltern nur stellvertretend die Betreuung bis zur Volljährigkeit übernehmen, dann kommt man wirklich nicht so leicht an das Geld heran.
    Es gehört dann nunmal dem Kind und nicht mehr den Eltern. Es gab schon Fälle, da musste das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden, um das zu klären (auch ohne Scheidung).
    In diese Falle sind schon einige Eltern getappt, die meinten so der Abgeltungssteuer (und ihren Vorgängern) zu entgehen .... .

    Ob seitens der Bank eine Informationspflicht bestand, weiß ich nicht. Im Allgemeinen sind Banken aber sehr penibel auf die Einhaltung aller Pflichten bedacht, weil sie intern und extern sehr streng geprüft werden.

    Gruß Paule

  4. Avatar von nigema
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    Standard AW: Geldanlagen fürs Kind

    Hallo!
    Zunächst danke für Eure Antworten.
    Meine Absicht ist ja gar nicht, das Geld meinem Sohn zu nehmen, ich möchte nur "meinen" Teil des Geldes( 50 % ) selbst weiter verwalten, anlegen, was auch immer.
    Ich hatte ja noch geschrieben, wenn das Geld "frei" wird in 2016 und meine "Nochfrau" möchte es weiter anlegen, ich aber nicht, was ist dann?

    Z.

  5. Avatar von EuroPaule
    EuroPaule ist offline

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    Standard AW: Geldanlagen fürs Kind

    Hallo,
    Zitat Zitat von nigema
    Meine Absicht ist ja gar nicht, das Geld meinem Sohn zu nehmen, ich möchte nur "meinen" Teil des Geldes( 50 % ) selbst weiter verwalten, anlegen, was auch immer.
    Das sollte auch nicht unterstellt werden.
    Du musst 2 rechtliche Ebenen auseinander halten.
    1. Was ist es für eine Anlageform und wer ist Inhaber der Vertrages.
    Nehmen wir mal an es ist ein Banksparvertrag bis 2016 und der Vertrag läuft auf Deinen Sohn.
    2. Wer ist juristisch (nicht bzgl. des Bankvertrages) für die Belange des Sohnes verantwortlich?
    Um das Geld zu teilen müsste der Vertrag gekündigt werden. Da der Sohn noch minderjährig ist, müssen alle Sorgeberechtigten da zustimmen (eigentlich auch, wenn einer alleine über das Konto verfügen könnte, ODER-Konto).
    Da müsst Ihr Euch wohl einigen, solange nicht einer alleine das Sorgerecht hat.
    Zitat Zitat von nigema
    Ich hatte ja noch geschrieben, wenn das Geld "frei" wird in 2016 und meine "Nochfrau" möchte es weiter anlegen, ich aber nicht, was ist dann?
    Dann ist erstmal die Frage, wer das Sorgerecht für den Sohn hat. Da es sein Geld ist, liegt die Entscheidung bis zur Volljährigkeit dort.
    Wenn Ihr das gemeinsam habt, dann müsst Ihr Euch wieder einigen.
    Wenn es Deine Frau hat, dann bist Du wohl raus aus dem Thema.

    Es dürfte dabei keine Rolle spielen, wer welchen Anteil zum Vermögen des Kindes beigesteuert hat. Sollen eventuell Omas, Opas, Onkels, Tanten usw. "ihren Anteil" jetzt auch rausholen und gesondert für den Bub verwalten, nur weil die Eltern es nicht auf die Reihe kriegen eine gemeinsame Entscheidung zu treffen?

    Gruß Paule

  6. Avatar von Giroboy
    Giroboy ist offline

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    Standard AW: Geldanlagen fürs Kind

    @Paule: Sehe ich genauso. 2016 ist das Kind 16, wenn ich das richtig sehe. Bis dahin ist genug Zeit, den Burschen im Umgang mit Geld zu schulen. Vielleicht kann er dann selbst eine kluge Entscheidung treffen, was er mit dem Ersparten anfangen will. Konsumieren oder investieren - das sollte seine Entscheidung sein.

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