Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

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  1. Avatar von Mesut
    Mesut

    Standard Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Meine Frau litt vor einigen Jahren an einer leichten Depression mit Angstzuständen. Sie macht seitdem regelmäßig Psychotherapie und war vor 13 Jahren auch mal deswegen in einer psychosomatischen Klinik.
    Es geht ihr nun viel besser, aber sie lässt sich eben trotzdem noch therapeutisch begleiten.
    Nun wollten wir von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln und die stellen natürlich Fragen. Die Ausdrucksweise dieser Versicherung im Hinblick auf psychische Erkrankungen ist aber sehr anmaßend.
    Kennt sich jemand damit aus, welche Fragen hier überhaupt gestellt werden dürfen? Fällt hier nicht einiges trotz allem unter den Datenschutz?

  2. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Hallo

    generell sollten Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Anosonsten ist Ärger im Leistungsfall vorprogrammiert wenn mal eine "leichte" Depression immer wiederkommt.

    Ich könnte mir sogar vorstellen das Sie keine Chance hat in die PKV zu kommen.

    Auf jeden Fall sollten Sie einen PKV-Makler konsultieren.

  3. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Hey,

    was den für Datenschutz? Die Versicherung fragt doch nicht beim Arzt nach sondern bei deiner Frau selber und diese muss selber entscheiden, was sie von den Gesundheitsfragen beantwortet oder nicht. - Und genau so kann die Versicherung entscheiden, ob sie sie aufnimmt oder nicht.

    btw: Ich glaube die Psychologischen Fragen sind begrenzt auf die letzten Jahre aber ich weiß jetzt nicht genau, wie viele.

    lg esco

  4. Avatar von tequila
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    btw: Ich glaube die Psychologischen Fragen sind begrenzt auf die letzten Jahre aber ich weiß jetzt nicht genau, wie viele.
    Das stimmt.Dann taucht aber noch die nette Frage "bestehen oder bestanden (...) Krankheiten(...)" auf und dann wird es schon eng:
    Es geht ihr nun viel besser, aber sie lässt sich eben trotzdem noch therapeutisch begleiten.

  5. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Zitat Zitat von Escorpio
    Hey,

    was den für Datenschutz? Die Versicherung fragt doch nicht beim Arzt nach sondern bei deiner Frau selber und diese muss selber entscheiden, was sie von den Gesundheitsfragen beantwortet oder nicht. - Und genau so kann die Versicherung entscheiden, ob sie sie aufnimmt oder nicht.

    btw: Ich glaube die Psychologischen Fragen sind begrenzt auf die letzten Jahre aber ich weiß jetzt nicht genau, wie viele.

    lg esco

    Hallo,

    ich will Ihnen nicht zu nahe tretten, aber als Mod dieses Forums sollten Sie helfen und nicht den Threadsteller ins Verderben stürzen.

    Natrülich könnten Sie es verschweigen und natürlich wird die Versicherung erstmal die Eigenauskunft akzeptieren und wenn der erste große Leistungsfall kommt mit Sitzungen, langen Therapien und schließlich Kuren wird den großen Knall geben.

    Wir reden hier nicht von 4 Kg mehr auf der Waage sondern "kleinen" Psychoproblemen

  6. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Zitat Zitat von Escorpio
    Hey,

    was den für Datenschutz? Die Versicherung fragt doch nicht beim Arzt nach sondern bei deiner Frau selber und diese muss selber entscheiden, was sie von den Gesundheitsfragen beantwortet oder nicht. - Und genau so kann die Versicherung entscheiden, ob sie sie aufnimmt oder nicht.

    btw: Ich glaube die Psychologischen Fragen sind begrenzt auf die letzten Jahre aber ich weiß jetzt nicht genau, wie viele.

    lg esco
    Antwort von:

    Zitat Zitat von Latinl
    Hallo,

    ich will Ihnen nicht zu nahe tretten, aber als Mod dieses Forums sollten Sie helfen und nicht den Threadsteller ins Verderben stürzen.

    Natrülich könnten Sie es verschweigen und natürlich wird die Versicherung erstmal die Eigenauskunft akzeptieren und wenn der erste große Leistungsfall kommt mit Sitzungen, langen Therapien und schließlich Kuren wird den großen Knall geben.

    Wir reden hier nicht von 4 Kg mehr auf der Waage sondern "kleinen" Psychoproblemen
    Hallo,

    Sie sollten etwas nach denken, was sie sagen und ggf. richtig lesen.

    Ich habe nirgendwo geschrieben, dass sie eine Falsche Aussage machen soll, sondern lediglich, dass sie selber entscheiden muss, was sie von diesen Fragen beantwortet und was NICHT! Auch war dieses auf den Datenschutz bezogen und kein Tipp für das Ausfüllen von irgendwelchen Unterlagen!

    Und wenn eine Frage NICHT beantwortet wurde, liegt es an der Krankenkasse wie sie reagiert und meist eben, mit Ablehnung!

    Ihre Aussage gegenüber mir, grenzt schon fast auf üble Nachrede und das nur, weil sie den Beitrag scheinbar nicht richtig gelesen oder verstanden haben... so geht es nicht!

    escorpio

  7. Avatar von tequila
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Ihre Aussage gegenüber mir, grenzt schon fast auf üble Nachrede und das nur, weil sie den Beitrag scheinbar nicht richtig gelesen oder verstanden haben... so geht es nicht!
    Komischerweise geht es ja offensichtlich schon,dass hier über Monate hinweg Beleidigungen,Unterstellungen und falsche Aussagen ausgetauscht werden,ohne dass sich einer der Moderatoren bequemt,einzugreifen.
    Aber wenn es einen dann selber betrifft... Möge sich jeder ein eigenes Bild machen.
    By the way:Natürlich fragt der Krankenversicherer auch die Ärzte an.Und zwar dann,wenn diese vom Antragsteller bei Antragstellung von Ihrer Schweigepflicht entbunden werden und/oder die Gesundheitsfragen dazu Anlass geben.

  8. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Zitat Zitat von tequila
    Komischerweise geht es ja offensichtlich schon,dass hier über Monate hinweg Beleidigungen,Unterstellungen und falsche Aussagen ausgetauscht werden,ohne dass sich einer der Moderatoren bequemt,einzugreifen.
    Aber wenn es einen dann selber betrifft... Möge sich jeder ein eigenes Bild machen.
    By the way:Natürlich fragt der Krankenversicherer auch die Ärzte an.Und zwar dann,wenn diese vom Antragsteller bei Antragstellung von Ihrer Schweigepflicht entbunden werden und/oder die Gesundheitsfragen dazu Anlass geben.
    Ich gebe auf solche Beiträge nicht viel um ehrlich zu sein.

    Aber für eine kurze Erklärung...

    1. Ich habe lediglich meine Meinung gesagt / mich verteidigt und habe keine Handlung als Moderator vorgenommen... also sehe ich kein Grund User und Moderatoren zu vergleichen.

    2. Es ist zwar schön, deine Meinung zu diesem Forum zu hören und gerne reden wir auch über Dinge die nicht gut laufen und man ggf. ändern könnte / müsste.
    Du prangerst hier aber an, dass wir das in der Vergangenheit alles durch gehen lassen haben... auf der anderen Seite, hast du uns noch nie geschrieben, irgendwas gemeldet oder sonst etwas... einfach nichts!

    Wir können leider nicht zu 100% alles kontrollieren, dafür gibt es ja für User die Option Beiträge zu melden... aber diese muss man auch nutzen, wenn einen etwas stört... durch Telepathie funktioniert das noch nicht.

    escorpio

  9. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Hallo,

    ich bin hier relativ neu mit fundiertem Grundwissen aus beruflichem um privaten Bereich / Erfahrung.

    Für mich ist jeder Poster gleich. Ob MOD oder normaler Forumsteilnehmer.

    Ich erwarte aber von erfahrenen Teilnehmern das Sie bei solchen Fragestellungen solche Postings unterlassen.

    Der Fragesteller sollte sehr wohl zusehen den Fragebogen Wahrheitsgemäß auszufüllen. Manch einer hat durch solche Aktionen seine finanzielle Existenz aufs Spiel gesetzt. Sollte die PKV rausfinden das man Fragen geschönt hat wird er den Versicherungsschutz aufheben und alle geleisteten Leistungen zurückfordern. Da hat man Glück wenn man noch den Basistarif erhält.

    Ich spreche da aus Erfahrung als ein Makler auch meinte meinen "leichten Heuschnupfen" bräuchte ich beim PKV wechsel nicht angeben. Ich bin mit einem blauen Auge davon gekommen ( kleinem nachträglichen Risikozuschlag). Der Makler war dank Beratungsprotokoll fein raus.

    Depressionen kosten viel Geld und wenn der Fragesteller selbst schreibt hin und wieder lässt sich die Frau behandeln, dann ist Sie nachweislich krank.

    Ich und andere PKVler sind einer Solidargemeinschaft die alle Kosten tragen. Also bitte schön imemr bei der Wahrheit bleiben lieber Fragesteller.

    Gruß

  10. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Sag mal... liest du eigentlich auch was ich schreibe oder hast du dabei beim halben Beitrag die Augen zu?

    Habe ich irgendwo geschrieben, dass er IRGENDWAS rein schreiben soll?

    Ich sagte (mittlerweile BEREITS zum zweiten mal), dass es ihm FREI STEHT nichts einzutragen. DAS bezieht sich auf den DATENSCHUTZ!!!!! Selbst darüber HINAUS, steht es ihnen frei und JEDEM anderen frei, gewisse Sachen NICHT AUSZUFÜLLEN... es obliegt dann der Krankenversicherung, ob sie diesen Antrag bearbeitet bzw. den Antragsteller aufnimmt.

    Ich habe NIRGENDS, wirklich NIRGENDS, geschrieben, dass er falsche Angaben machen soll.

    Das was du hier betreibst bzw. mir unterstellst, ist Rufmord und das solltest du lieber ganz schnell einstellen und das meine ich als User / Mensch und nicht als Moderator!

  11. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Also erstens waren wir beim Sie nicht Du. Und zweitens ist es hier aus dem Kontext heraus ein leichtsinniges Posting:

    Hey,

    was den für Datenschutz? Die Versicherung fragt doch nicht beim Arzt nach sondern bei deiner Frau selber und diese muss selber entscheiden, was sie von den Gesundheitsfragen beantwortet oder nicht. - Und genau so kann die Versicherung entscheiden, ob sie sie aufnimmt oder nicht.
    Wo steht den das Sie es leer lassen soll ? Also ich finde nichts. Sie muß bei Gesundheitsfragen ein JA oder NEIN setzen.

    Sollte Sie bei Depressionen ein Nein oder Leer stehen lassen und dennoch aufgenommen werden wird es im Leistungsfall sehr wohl große Auswirkungen haben.

    Eine nicht beantwortete Frage schützt nicht vor falschen Angaben im Antrag.

    Nochmals, wir sprechen hier von Depressionen die leicht einige Tausend € kosten können. Die wird keine Gesellschaft so hinnehmen.

    Gruß

  12. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Zitat Zitat von Latinl
    Also erstens waren wir beim Sie nicht Du. Und zweitens ist es hier aus dem Kontext heraus ein leichtsinniges Posting:



    Wo steht den das Sie es leer lassen soll ? Also ich finde nichts. Sie muß bei Gesundheitsfragen ein JA oder NEIN setzen.

    Sollte Sie bei Depressionen ein Nein oder Leer stehen lassen und dennoch aufgenommen werden wird es im Leistungsfall sehr wohl große Auswirkungen haben.

    Eine nicht beantwortete Frage schützt nicht vor falschen Angaben im Antrag.

    Nochmals, wir sprechen hier von Depressionen die leicht einige Tausend € kosten können. Die wird keine Gesellschaft so hinnehmen.

    Gruß
    Und erneut bestätigt mir deine Antwort, dass du nicht richtig gelesen hast.

    1. Es ging bei meinem Ursprungsbeitrag um den -> DATENSCHUTZ <- und nicht um irgendwelche Aufnahme Kriterien bei der Krankenkasse. Diese habe ich dann lediglich im Bezug auf deine erste Antwort angesprochen.

    2. Man kann auch ein "Ja" und / oder "Nein" leer lassen, in dem man es einfach nicht ausfüllt. Des weiteren besteht nicht der ganze Fragebogen aus "Ja/Nein"... seine Krankheiten muss man immer noch selber schreiben / eintragen.

    3. Es ist Unsinn was Sie schreiben... SOLLTE (wovon nicht auszugehen ist), eine Private Krankenkasse jemand Aufnehmen obwohl nicht alle Gesundheitsfragen ausgefüllt sind, dann gelten die Regeln wie für alle anderen. -> AUßER <- (extra Dick und in Rot, damit Sie es nicht überlesen)... sie (die Krankenkasse) legt Ausschlusskriterien fest... diese MUSS sie aber vor Vertragsabschluss festlegen und NENNEN... somit gibt es da am Ende gar keine Überraschung die einen ins verderben führt.

  13. Avatar von tequila
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Sie muß bei Gesundheitsfragen ein JA oder NEIN setzen.
    Hallooooooo????? Sie muss GAR NICHTS. Sie kann stattdessen auch eine dritte Spalte mit "vielleicht" oder "geht Sie gar nichts an" anfertigen,wenn Ihr danach ist. Das und nichts anderes hat Escorpio auch geschrieben.Es obliegt dann der Gesellschaft,den Antrag zu zeichnen oder nicht.Mutmaßlich wird Sie das wohl nicht tun.Und eine Solidargemeinschaft bilden Sie und die anderen Mitglieder Ihres Tarifkollektivs schon mal gar nicht.
    Sollte die PKV rausfinden das man Fragen geschönt hat wird er den Versicherungsschutz aufheben und alle geleisteten Leistungen zurückfordern.
    Ach ja? Informieren SIE sich bitte erst einmal über Fristen bezüglich Anfechtung/Aufhebung etc.!!
    Sollte Sie bei Depressionen ein Nein oder Leer stehen lassen und dennoch aufgenommen werden wird es im Leistungsfall sehr wohl große Auswirkungen haben.
    Woher haben SIE denn bitteschön Ihr fundiertes Grundwissen? Wenn Sie die Frage offen lässt, wird Ihr der Versicherer wohl kaum einen Strick drehen können, wenn er den Antrag denn so entgegennimmt und policiert.

    Was SIE hier teilweise schreiben,ist grober Unfug.

  14. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    tequilla... Danke!

  15. Avatar von tequila
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Gerne
    Wo gibt es die schicken Smileys???

  16. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Zitat Zitat von tequila
    Gerne
    Wo gibt es die schicken Smileys???

    Einfach oben, 5 letzter Button von unten anklicken und ein Bild / JPG / GIF Link einsetzen. Ansonsten halt die Smilies rechts neben dem Textfeld.

  17. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    ob es hier beim Fragesteller nur um Datenschutz geht bezweifle ich stark

    Nun wollten wir von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln und die stellen natürlich Fragen. Die Ausdrucksweise dieser Versicherung im Hinblick auf psychische Erkrankungen ist aber sehr anmaßend.
    Kennt sich jemand damit aus, welche Fragen hier überhaupt gestellt werden dürfen? Fällt hier nicht einiges trotz allem unter den Datenschutz?
    Mit den Auschlußkriterien, Fristen etc hätten Sie sofort schreiben sollen.

    Ja , damit kenne ich mich nicht aus , ist auch nicht schlimm dafür gibt es Spezialisten wie Sie.

    Ich hätte dieses Posting sofort gewünscht. Allerdings auch da verbunden mit den Risiken wenn man bewusst Gesundheitsfragen schönt.

    Meine Frau litt vor einigen Jahren an einer leichten Depression mit Angstzuständen. Sie macht seitdem regelmäßig Psychotherapie und war vor 13 Jahren auch mal deswegen in einer psychosomatischen Klinik.
    Hier wird doch klipp und klar gesagt das Sie regelmäßig eine Therapie absolviert. Für mich ist die Frau nach wie vor krank und hat es anzugeben.

    Gruß

  18. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Zitat Zitat von Latinl
    Für mich ist die Frau nach wie vor krank und hat es anzugeben.

    Gruß
    Gott sei Dank leben wir nicht in einer Diktatur wo du der Diktatur bist

  19. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Welche Fragen der privaten Krankenkasse sind zulässig?

    Zitat Zitat von Escorpio
    Gott sei Dank leben wir nicht in einer Diktatur wo du der Diktatur bist
    dafür ein Danke

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