Arbeitszimmer - was kommt zurück?

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  1. Avatar von Garret_B
    Garret_B ist offline
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    Standard Arbeitszimmer - was kommt zurück?

    Ich möchte mir aufgrund meiner Selbstständigkeit eine größere Wohnung inkl. Arbeitszimmer anmieten.

    Nun meine Frage:

    was ich als Differenz zur alten kleineren Wohnung zur nun mit einem Zimmer größeren Wohnung bezahle ist mir klar auf den € genau... aber was bekomme ich dafür vom Finanzamt wieder ... kann mir das jemand klar und greifbar beantworten z.B. in % von der o.g. Differenz ... so dass man als Nichtsteuerexperte damit was anfangen und rechnen kann.

  2. Avatar von Andi25
    Andi25 ist offline

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    Standard AW: Arbeitszimmer - was kommt zurück?

    Du kannst die Einrichtung des Arbeitszimmers mit Ausnahme der Geräte als Werbungskosten abziehen. Die Geräte kannst du direkt jährlich ab dem Jahr der beruflichen Nutzung zeitanteilung linear abschreiben.

  3. Avatar von Weighting
    Weighting ist offline

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    Standard AW: Arbeitszimmer - was kommt zurück?

    und was wäre wenn die wohnung beispielsweise gemietet ist oder anderer fall wenn man beispielsweise bei seinen eltern wohnt? kann man da son arbeitszimmer absetzen?

  4. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Arbeitszimmer - was kommt zurück?

    Zitat Zitat von Weighting
    und was wäre wenn die wohnung beispielsweise gemietet ist oder anderer fall wenn man beispielsweise bei seinen eltern wohnt? kann man da son arbeitszimmer absetzen?
    Natürlich kann man auch ein Arbeitszimmer / Büro absetzen in einer Mietwohnung. Dafür bedarf es aber natürlich auch ein Arbeitszimmer. Es reicht nicht aus, ein Computer ins Schlafzimmer zu stellen und dies dann als Arbeitszimmer anzugeben.

    Wenn die Wohnung bei den Eltern gemietet ist, kann man da auch ein Büro / Arbeitszimmer absetzen... Natürlich kann man aber nur etwas absetzen, wenn man auch dafür bezahlt. Sollte man also bei seinen Eltern keine Miete bezahlen, kann man auch nichts absetzen.

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