Notaranderkonto von Verkäufer erwünscht - Richtig so?

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  1. Avatar von RheinPirat
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    Standard Notaranderkonto von Verkäufer erwünscht - Richtig so?

    Da mir hier bei dem Kaufvorhaben unseres Hauses bestens weitergeholfen wurde, hoffe ich, dass es okay ist, wenn ich euch auch mit einer nur entfernten Finanzfrage behellige.

    Im Kaufvertragsentwurf steht, dass das Geld auf ein Notaranderkonto fließt und wir die Gebühren zahlen. Bis gestern Abend dachte ich auch, dass es üblich ist. Nun habe ich durch Zufall gelesen, dass es heutzutage unübliche ist und nur bei einem "berechtigen Sicherungsinteresse" der Fall ist, was bei uns anscheinend nicht gegeben ist und sogar strafbar ist, wenn der Notar es dennoch macht.

    Deshalb die Frage, sollen wir uns darauf einlassen? Vorteil gegenüber den zusätzlichen Kosten die dabei anfallen?

    Wie würde es ohne solch ein Konto laufen? Überweist die Bank das Geld direkt an den Verkäufer?

    Vielen Dank für eure Antworten

  2. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Notaranderkonto von Verkäufer erwünscht - Richtig so?

    Wie der Name schon sagt: Notaranderkonto - heißt, das Geld wird auf einem vom Notar überwachten Konto eingezahlt .
    Ja, dass ist mittlerweile untypisch. Der einzige Vorteil wäre, dass der Kaufpreis erst nach Grundbuchumschreibung auf Sie als neuer Eigentümer an den Verkäufer ausgezahlt wird.
    Normalerweise wird eine Auflassungsvorkmerkung eingetragen - der Verkäufer und die eingetragenen Schulden werden gelöscht - dann wird der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt- die Grunderwerbsteuer wird gezahlt - die Grundbuchumschreibung an Sie als neuer Eigentümer erfolgt. Der Notar überwacht den Vorgang und löst die Schritte aus.

    Sollte eigentlich ohne Notaranderkonto funktionieren. Lassen diesen passus streichen!

  3. Avatar von RheinPirat
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    Standard AW: Notaranderkonto von Verkäufer erwünscht - Richtig so?

    Irgendwie möchte der Verkäufer sich nicht drauf einlassen. Er argumentiert, dass es ja zu unserer Sicherheit wäre und dass wir ja schon im Mai ins Haus wollen, obwohl dort noch keine Grundbuchüberschereibung erfolgt und es sich ja noch ziehen könnte. Ich verstehe die ganze Thematik nicht oder auch falsch.

    Wie würde es also laufen ohne Notaranderkonto?

  4. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Notaranderkonto von Verkäufer erwünscht - Richtig so?

    Wenn Sie vor Grundbuchumschreibung ins Haus wollen und anfangen umzubauen etc. tragen Sie das Risiko, dass es vielleicht nicht ihr Eigentum wird. Und der Verkäufer das Risiko, dass sie das Haus in "Schutt und Asche" zerlegen und er dann auf dem Schrotthaufen sitzen bleibt. Dann wäre das Notaranderkonto die Sicherheit. Sie zahlen den Kaufpreis auf dieses Konto und bekommen dafür schon mal die Schlüssel. An das Geld kommen Sie dann nicht mehr ran.

    Normalerweise erfolgt Schlüsselübergabe nach Eigentumsüberschreibung und erst dann wird auch umgebaut. Manchmal lassen sich die Verkäufer darauf ein, dass vorab schon mal Handwerker rein dürfen um den Umbau planen zu können- aber noch nicht anfangen!

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