Hallo hier im Forum,

wir bekamen 2007 eine Anschlussfinanzierung mit einer Zinsbindung bis 2022. Zwischenzeitlich 2011 wollten wir weniger tilgen, das eben einfach so nicht möglich war. Deshalb mussten wir einen neuen Vertrag abschließen, der ebenfalls eine Zinsbindung bis 2022 hatte. Im selben Jahr wollten wir wieder höher tilgen, da es finanziell wieder möglich war. Ging auch nicht, deshalb mehr sparen in den Bausparvertrag, war die einzigste Möglichkeit. Nun baten wir 2013 noch einmal um Tilgungserhöhung, wie es anfangs 2007 ausgemacht wurde. (2007 wurden die ersten Zinsen bis 2022 vereinbart). Nun will man uns stattdessen einen neuen Bausparvertrag andrehen. Wir wollen aber keinen, sondern endlich mal richtig tilgen. Alles nicht möglich, deshalb fragten wir, zwecks einer Umschuldung, nach der Vorfälligkeitsentschädigung, die uns sehr hoch erscheint. Nun unsere Frage: Für welchen Zeitraum darf die Bank berechnen? Von 2007-2017 (vorhäriger Vertrag berechnet auf 10 Jahre? Oder doch leider von 2011-2022 diese 10 Jahre? Die Zinsen wurden doch nur einmal 2007 für uns eingekauft, oder? Wäre nett, dies zu verstehen.

Für 98 000 € eine Vorfälligkeitsentschädigung von 33 000 € ???