Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

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  1. Avatar von burningbuell
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    Standard Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Hallo Zusammen,

    unsere Finanzierung war über einen Bausparvertrag geregelt (BHW). Bei der Anschlussfinanzierung sind wir nun zu einer anderen Bank gewechselt.
    In den letzten Tagen bekam ich nun Post von der BHW mit folgender Kostenaufstellung:

    Notar für die Beglaubigung: xxx Eur
    Barabeitungsgebühr: 0,00 Eur
    Gebühr für treuhänderische Abwicklung: 150,00 Eur

    Kann mir jemand erklären wofür die einzelnen Punkte sind. Insbesondere die treuhänderische Abwicklung scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein.

    Danke!

    Steffi

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Das sind ganz normale Gebühren die auch allesamt in den AGB nachzulesen sind.
    Es geht hier nicht um Recht oder Unrecht, sondern um den Aufwand den die Bank hat. Seien Sie froh dass es nur eine treuhänderische Abtretung ist und keine vollzugsfähige Abtretung an Ihre neue Bank.

  3. Avatar von burningbuell
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    Standard AW: Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Weil es in den AGBS steht ist es rechtens? Und nur weil die Bank einen Aufwand hat geht es nicht um Recht und Unrecht?
    Beides sehr dünne Argumente.

    Habe mittlerweile auch noch ein paar Punkte gefunden, die meiner Meinung nach ein wenig mehr in meine Richtung gehen:

    Quelle: Verbraucherzentrale
    ----
    "Treuhandgebühr" bei Löschung einer Baufinanzierung

    Eine unzulässige Löschungsgebühr bei Ablösung oder Umschuldung der Baufinanzierung führen einige Institute in Form einer "Treuhandgebühr" wieder ein. Die Ablösung des Darlehens ist aber eine Grundpflicht der Bank und darf dem Kunden nicht als besondere Dienstleistung in Rechnung gestellt werden. Überweist der Notar zur Ablösung Geld auf das für den Kunden geführte Notaranderkonto, erlischt die Darlehensforderung. Die Bank muss dann die Kreditsicherheiten herausgeben bzw. ebenfalls löschen.
    -----

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Sorry, aber mit der Unterschrift unter den Bausparantrag haben Sie auch die AGB akzeptiert.

  5. Avatar von burningbuell
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    Standard AW: Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Was ja nicht heisst, dass einzelne Klauseln unwirksam sind!

  6. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Dann beauftragen Sie einen Anwalt, der die Erstattung vor Gericht durchboxt. Am besten mit der "Empfehlung" der Verbraucherzentrale im Rücken.

  7. Avatar von burningbuell
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    Standard AW: Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Bevor ich einen Anwalt mit solchen Dingen beauftrage, versuche ich mich mit dem Thema vertraut zu machen. Ebenso würde ich die Bausparkasse vor Einschalten eines Anwalts mit der Bitte um Überprüfung Ihrer Kosten anschreiben.

    Wenn die Bausparkasse dann der Meinung ist, Ihre Kosten sind gerechtfertigt und ich anderer Meinung bin (aufgrund meiner Meinungsbildung auch in diesem Forum) wird selbstverständlich ein Anwalt zu Rate gezogen.

    Da auch die Verbraucherschutzzentrale dieses Thema anscheinend auf dem "Plan" hat, würde ich zumindest erst einmal vermuten, dass ich nicht so falsch liege.

    Vielleicht ist ja hier wer im Forum unterwegs, der zu dem Thema mehr sagen kann.

    Herr Pryor: Sie halten also einen Gang zum Anwalt für gerechtfertigt. Gibt es hierfür eine Begründung? Haben Sie mit dem Thema Erfahrung?

  8. Avatar von burningbuell
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    Standard AW: Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Dacht' ich mir....wieder nur eine Blase

  9. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Dacht' ich mir....wieder nur eine Blase
    Exakt das dachte ich mir auch, als ich diesen nichtssagenden Rumlaberthread gelesen habe.

  10. Avatar von burningbuell
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    Standard AW: Umfinanzierung von Bausparkasse und deren Kosten

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Exakt das dachte ich mir auch, als ich diesen nichtssagenden Rumlaberthread gelesen habe.
    Wow eine zweite Antwort ohne jeglichen Inhalt.
    Wenn Ihr Intellekt es zulassen sollte, definieren Sie einmal Rumlaberthread.

    Ich stelle eine Frage, untermauer sie noch mit einer Einschätzung der Verbraucherzentrale....Typen, die nur Luft erzeugen antworten darauf ohne jegliches Hintergrundwissen...so wird aus jedem Thread ein Rumlaberthread, egal wie man sich als Hilfesuchende bemüht.

    Wozu Antworten Sie mit leeren Hülsen auf meine ernst gestellte Frage, wenn Sie doch nachweislich keine Ahnung davon haben? Haben Sie nichts zu tun, will keiner mit Ihnen spielen? Brauchen Sie Online-Punkte um das nächste Level zu erreichen?

    Bitte hinterlassen Sie doch für die Nachwelt nicht so ein schlechtes Bild von Ihnen.

    Noch mal für Sie zum Verständnis kurz Zusammengefasst das Ziel eines Forums:

    1. Jemand stellt eine ernst gemeinte Frage.
    2. Leute mit Hintergrundwissen geben eine Antwort oder verweisen auf schon gelöste Threads (wie Sie merken, waren Sie nach Punkt 1 schon lange nicht mehr dabei)
    Hierbei sind Meinungen oder Sätze wie "das war schon immer so oder nehm Dir einen Anwalt oder uhh ahhh blabla nicht als Fachwissen zu deklarieren).

    Noch eine Bitte an Sie, ignorieren Sie diesen Thread. Danke.

    Zurück zum Thema:
    ----------------------
    Weitere Recherchen meinerseits haben nun ergeben, dass vereinzelte Personen nach Anfechten dieser Gebühr, diese zurück erstattet bekommen haben. Bisher wurde diese Rückzahlung von den Banken nicht offiziell als Rückzahlung deklariert, sondern immer als "Kulanzzahlung". Scheint also eine Frage der Zeit zu sein, dass diese Gebühr nicht mehr erhoben werden darf (siehe Auszug Verbraucherschutzzentrale).
    ----------------------

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