Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es soll eine RÄ geben, die für Ihren Mandanten gegen dessen eigene RSV um Deckungszusage gegen sich selbst angefragt hat, nachdem die RSV zunächst die Deckung bei Widerruf verweigert hatte. Sie lenkte dann ein. Wo genau das stand, weiß ich leider nicht mehr, aber es war definitiv eine Anwältin.

  3. Avatar von idalf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin,

    ich denke das schließen die RSV mittlerweile aus. In den ARB der Oerag steht zum Beispiel

    § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
    [...]
    Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
    2h) aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer,
    dessen Vermittler oder das für den Versicherer tätige Schadenabwicklungsunternehmen;

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schade, dann ist die Option weg.


    Wie sicherlich alle hier (und sonst wo) käst es mich an, dass die Bauzinsen so schnell und m.E. auch stark wieder angestiegen sind - vor allem, weil ich Dödel den Widerruf meiner eigentlich wichtigen Immo-Darlehen zur Talsohle des Zinssatzes verpasst habe und daher auch diesen sagenhaft niedrigen Zinssatz nicht für einen Klage auf Schadenersatz werde nutzen können. Aber gestern sah ich dort, dass die Hypothekenzinsen für 5 Jahre entgegen den 10 und und 15 Jahre plötzlich deutlich runter gehen.

    Besteht eine sinnvolle Möglichkeit, jetzt zu widerrufen, weitere Zahlungen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu tätigen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - und mit dem Hinweis auf eine Schadensersatzforderung basierend auf 5 Jahren?

    Meine 4 Verträge kann ich Ende 2018/Anfang 2019 nach 10 Jahren mit einer 6-monatigen Frist kündigen, allerdings wird die Restschuld dann immer noch beträchtlich hoch sein, d.h. ca. 220.000€, aber eben nicht alles auf einen Schlag fällig, da die 4 Darlehen zu unterschiedlichen Zeiten voll ausgezahlt worden waren.

    Zurück zur Frage oben in Bezug auf die 5 Jahre: Gibt es gegenüber einem Richter glaubhafte Argumente, dass ich mir nun ein Angebot für ein Immo-Darlehen über die aktuelle Restschuld (sagen wir z.B. 300.000€) machen lasse, aber eben mit einer Zinsbindung über nur 5 Jahre? Dann hätte ich zumindest diesen Nachweis in der Tasche, um später (nach einem hoffentlich erfolgreichen Klageweg über alle Instanzen) weiter auf Schadensersatz klagen zu können, wenn die Zinsen dann (mit Sicherheit) deutlich weiter gestiegen sein werden - da die Bank ja die Rückabwicklung verhindert/verzögert, wenn sie meine Widerrufe nicht akzeptiert. Geht das?

  5. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von pilli0806
    Also bei mir hat der Bausparvertrag eine eigene WRB und könnte somit auch widerrufen werden. Vorteil gegenüber Kündigung wäre m.E., dass man die Abschlussgebühr zurückbekommt.
    Das wird evtl nicht so einfach.
    Es dürfte dann ein vertraglich eingeräumtes wrr sein
    Dazu hat der bgh m. W. schon entschieden dass nicht ohne weiteres die Regeln f d ges wr gelten.


    Wj

  6. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von pilli0806
    Also bei mir hat der Bausparvertrag eine eigene WRB und könnte somit auch widerrufen werden. Vorteil gegenüber Kündigung wäre m.E., dass man die Abschlussgebühr zurückbekommt.
    Das wird evtl nicht so einfach.
    Es dürfte dann ein vertraglich eingeräumtes wrr seino
    Dazu hat der bgh m. W. schon entschieden dass nicht ohne weiteres die Regeln f d ges wr gelten.

    Sorry versehentlich doppelt

  7. Avatar von T. Muentzer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh

    Besteht eine sinnvolle Möglichkeit, jetzt zu widerrufen, weitere Zahlungen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu tätigen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - und mit dem Hinweis auf eine Schadensersatzforderung basierend auf 5 Jahren?

    Meine 4 Verträge kann ich Ende 2018/Anfang 2019 nach 10 Jahren mit einer 6-monatigen Frist kündigen, allerdings wird die Restschuld dann immer noch beträchtlich hoch sein, d.h. ca. 220.000€, aber eben nicht alles auf einen Schlag fällig, da die 4 Darlehen zu unterschiedlichen Zeiten voll ausgezahlt worden waren.

    Zurück zur Frage oben in Bezug auf die 5 Jahre: Gibt es gegenübergehe Richter glaubhafte Argumente, dass ich mir nun ein Angebot für ein Immo-Darlehen über die aktuelle Restschuld (sagen wir z.B. 300.000€) machen lasse, aber eben mit einer Zinsbindung über nur 5 Jahre? Dann hätte ich zumindest diesen Nachweis in der Tasche, um später (nach einem hoffentlich erfolgreichen Klageweg über alle Instanzen) weiter auf Schadensersatz klagen zu können, wenn die Zinsen dann (mit Sicherheit) deutlich weiter gestiegen sein werden - da die Bank ja die Rückabwicklung verhindert/verzögert, wenn sie meine Widerrufe nicht akzeptiert. Geht das?
    Natürlich kannst du das so versuchen. Ich würde mir aber Angebote für die verschiedensten Laufzeiten z. B. 5, 10, 15, 30 Jahre machen lassen. Im Nachhinein wählst du dann die Laufzeit mit der höchsten Zinsspanne aus. Schließlich weißt nur du welche Laufzeit du heute abschließen wolltest.

  8. Avatar von T. Muentzer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von idalf
    Moin,

    ich denke das schließen die RSV mittlerweile aus. In den ARB der Oerag steht zum Beispiel

    § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
    [...]
    Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
    2h) aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer,
    dessen Vermittler oder das für den Versicherer tätige Schadenabwicklungsunternehmen;
    Ich habe noch einen weiteren Kredit, den ich bisher noch nicht widerrufen habe.

    Vielleicht sollte ich jetzt eine 2. RSV z. B. bei der ARAG abschließen und mit der dann gegen die ÖRAG auf Deckung klagen.

    Ob das klappen könnte?

  9. Avatar von idalf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,

    Zitat Zitat von T. Muentzer
    Ich habe noch einen weiteren Kredit, den ich bisher noch nicht widerrufen habe.

    Vielleicht sollte ich jetzt eine 2. RSV z. B. bei der ARAG abschließen und mit der dann gegen die ÖRAG auf Deckung klagen.

    Ob das klappen könnte?
    Wird, soweit ich das in Erinnerung habe, nicht klappen. Rechtsschutzversicherungen gehören nicht zu den Summenversicherungen (z.B. Lebensversicherungen) und es ist immer nur eine zu einer Zeit (in einem Bereich (z.B. Privatrechtsschtz)) gültig. Wenn Du die andere bei Vertragsabschluss nicht angibst, bekommst Du im Nachhinein vermutlich wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Deckung.

    Gruß

  10. Avatar von T. Muentzer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von idalf
    Hi,



    Wird, soweit ich das in Erinnerung habe, nicht klappen. Rechtsschutzversicherungen gehören nicht zu den Summenversicherungen (z.B. Lebensversicherungen) und es ist immer nur eine zu einer Zeit (in einem Bereich (z.B. Privatrechtsschtz)) gültig. Wenn Du die andere bei Vertragsabschluss nicht angibst, bekommst Du im Nachhinein vermutlich wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Deckung.

    Gruß
    Danke für die Erklärung. Ist einleuchtend.

    Hatte auch nicht wirklich damit gerechnet, dass das so funktionieren könnte. Aber manchmal täuscht das Bauchgefühl auch...

    z. B. die Sache mit dem WR und der RSV. Hätte nach Bauchgefühl immer darauf getippt, dass nur die RSV zahlen muss, die bei Kreditaufnahme bereits bestand.

  11. Avatar von schober53
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nochmal zum Thema geplatzter BGH-Termin: Falls da draußen jemand ist der 1. rechtsschutzversichert ist, 2. seine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen will und 3. dem seine Bank in Frankfurt oder Hamburg sitzt, dann ist das doch ein echter Glückspilz!! Denn so jemand wird zwar vor den Amt- und Landgerichten keinen Erfolg haben, aber dann kommt er vor den BGH, dort wird die Bank dann das Verwirkungs-Argument bringen und dann kann sich der Glückspilz für fettes Geld stillkaufen lassen. Davon kann er dann ein Häuschen bauen -- ganz ohne Verbraucherkredit... !

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Schober...

    hab auch schon daran gedacht...

    haben noch ein Kfw-Darlehen mit falscher WRB bei der Commerzbank, was wir widerrufen können...wurde vor nem Jahr abgelöst... Darlehenshöhe 10.000Euro, da bliebe auch der Streitwert seeehr übersichtlich...

    ;-)

    Eigentlich könnte ich mir ja mal den Joke machen, und mal so widerrufen...

    Kommt bestimmt...Verwirkung...ablehnende CoBa Schreiben hab ich ja schon...

    dann ausrechnen, was ich von der Bank an gezogenen Nutzungen und Differenz vom Zins zurück haben will (VFE ist ja wegen KfW nicht)....und mach dann ne Leistungsklage...

    aber so wie ich das sehe, ist RAM wohl eher beim BGH...

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von schober53
    Nochmal zum Thema geplatzter BGH-Termin: Falls da draußen jemand ist der 1. rechtsschutzversichert ist, 2. seine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen will und 3. dem seine Bank in Frankfurt oder Hamburg sitzt, dann ist das doch ein echter Glückspilz!! Denn so jemand wird zwar vor den Amt- und Landgerichten keinen Erfolg haben, aber dann kommt er vor den BGH, dort wird die Bank dann das Verwirkungs-Argument bringen und dann kann sich der Glückspilz für fettes Geld stillkaufen lassen. Davon kann er dann ein Häuschen bauen -- ganz ohne Verbraucherkredit... !
    Auch bei den Banken wächst Geld nicht auf den Bäumen. Es ging konkret um 22.000€ VFE.
    Da ist bestimmt kein Zuschlag im 6stelligen Bereich drin.

    Wer dann 30.000€ + alle Prozesskosten erhält, kann sich doch wohl glücklich schätzen. Schließlich gibt auch der BGH keine Garantie, dass immer der Verbraucher 100% Recht bekommt. Ich zumindest würde eines solches Angebot nicht rundweg ablehnen.

  15. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @Schober...

    hab auch schon daran gedacht...

    haben noch ein Kfw-Darlehen mit falscher WRB bei der Commerzbank, was wir widerrufen können...wurde vor nem Jahr abgelöst... Darlehenshöhe 10.000Euro, da bliebe auch der Streitwert seeehr übersichtlich...

    ;-)

    Eigentlich könnte ich mir ja mal den Joke machen, und mal so widerrufen...
    Achtung: Revisionsgrenze liegt beim BGH bei 20.000€.

  16. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Tja, von den OLGs Hamburg, Frankfurt, Nürnberg direkt zum BGH - das wär´s. Oder vielleicht über LG Berlin....
    Nervt zwar ungemein, aber ist alles jetzt mein privates Festgeldkonto. Müsste man mal ausrechnen, wie lange die sich Zeit lassen können, bis das ein neues Häuschen ergibt

    Die Streitwertgrenze von 20.000 Euro soll wohl Ende 2016 wieder fallen - sagen Juristen.

  17. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zur Streitwertgrenze 20.000 Euro: Wenn es zwei divergierende OLG-Entscheidungen gibt, muss die Revision zugelassen werden (Und bei den WRB-Verfahren gibt es die). Anderenfalls Verfassungsklage mit Erfolgsgarantie.....

  18. Avatar von Harley
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    Zitat Zitat von RAM

    Die Streitwertgrenze von 20.000 Euro soll wohl Ende 2016 wieder fallen - sagen Juristen.
    @ducnici
    Na, dann lass dich nicht aufhalten mit der Co-Bank. In 1 1/2 Jahren schafft man es auch im schnellen Nürnberg nicht bis zum BGH, oder?

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    @ducnici
    Na, dann lass dich nicht aufhalten mit der Co-Bank. In 1 1/2 Jahren schafft man es auch im schnellen Nürnberg nicht bis zum BGH, oder?
    In Nürnberg wäre mir das Risiko in so einem Fall zu gross dass man am LG gewinnt...falls man der 6. und nicht 10.ZK zugewiesen wird...

  20. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Bitte mal prüfen.
    Interessante Darlegungen unter Weitere Nachrichten:

    https://www.jurion.de/de/news/alle/1...Darlehen/?page[jurion]=1&epp[jurion]=10
    Besten Dank RAM für den schönen Sammelartikel. Habe ich mich ja doch nicht in der flotten Frau Dr. Wahlers getäuscht.

    Zitat: Der BGH steht dem Tatbestand der Verwirkung grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber..... prust, lol

  21. Avatar von RAM
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