Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    einen hab ich noch :

    Sparkasse Salem-Heiligen*berg, Kredit*vertrag vom 26.07.2004 und 14.11.2007
    Land*gericht Konstanz, Urteil vom 06.07.2015
    Aktenzeichen: C 6 O 311/14 (nicht rechts*kräftig)
    Kläger*vertreter: Rechtsanwalt Christoph Ruther, Überlingen
    Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass der Widerruf des Kredit*vertrags wirk*sam ist. Außerdem verurteilte es die Sparkasse, den Kredit nach dem Widerruf endgültig abzu*rechnen. Begründung kurz und bündig: „Die Verpflichtung (...) zur Erstellung einer Endabrechnung folgt als Neben*pflicht aus dem durch den Widerruf begründeten Rück*abwick*lungs*schuld*verhältnis (...)“
    quelle: test.de ,
    https://www.test.de/Immobilienkredit...18800-4719374/

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    OLG München 17 U 334/15 vom 21.5.2015 zu checkboxen, auch keine durcktechnische hervorhebung, falsche belehrung zu fristbeginn ,Rückzahlungspflicht hinsichtlich einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung, Revision nicht zugelassen

    "OLG München kassiert neuere Sparkassen-Formulare - Zehntausende Verträge nach Mitte 2010 betroffen."

    jede menge drin

    ... soweit ich das auf den ersten blick sehen kann, ein seeehr interessante verbr freundliche entscheidung, die insbesondere gegen einige LG-Entscheidungen steht, auf die sich die SP immer berufen.

    Jetzt gehts ans Eingemachte ...
    Wj

    Das interessante an dem Urteil, hier im Volltext: https://www.wvr-law.de/%3Fp%3D4933
    ist, dass es die drucktechnische Hervorhebung der WRB bemängelt, da davor ebenfalls in gleicher Art und Weise ein anderer Vertragsinhalt dargestellt wurde...

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sehr eindrücklich stellt das OLG in seinem Urteil unter IV. dar, wann ein Rechtsanwalt von der Bank/Sparkasse bezahlt werden muss und wann nicht.......

  5. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei dieser Widerrufsbelehrung knickt die ING Diba ein...

    Wie die Erfahrungen der IG Widerruf zeigen, gehört die ING Diba zu jenen Banken, die außergerichtlich kompromissbereit sind und durchaus vernünftige Vorschläge für die Absenkung des Zinssatzes machen. Allerdings gilt das nicht für alle Widerrufsbelehrungen.

    Bei einer Variante, die in den Jahren 2007 und 2008 verwendet wurde, gibt es jedoch durchgehend Kompromissbereitschaft. Siehe dazu:

    Widerrufsjoker: Bei dieser Widerrufsbelehrung knickt die ING Diba ein ? Interessengemeinschaft Widerruf

  6. Avatar von schober53
    schober53 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Sehr eindrücklich stellt das OLG in seinem Urteil unter IV. dar, wann ein Rechtsanwalt von der Bank/Sparkasse bezahlt werden muss und wann nicht.......
    Was ich mich frage: ich verstehe das mit dem Verzug so dass der Anwalt des Kunden ein Schreiben geschickt hat, BEVOR die Bank etwas falsch gemacht hat. Für die Anwaltkosten hätte das Gericht nur dann die Bank verurteilt, wenn der Fehler bzw die Weigerung der Bank VOR der Einschaltung des Anwalts passiert wäre, weil nur dann ein Verbraucher sagen kann, dass er gezwungen war einen Anwalt zu nehmen.

    Jetzt frage ich mich aber: die Bank hat doch schon viel früher etwas falsch gemacht, weil sie doch den Kunden falsch belehrt hat. Kann man nicht sagen, daß die Bank eigentlch schon allein deswegen die Anwaltskosten tragen muss, weil sie eine falsche Belehrung genommen hat?? Das Gericht kann doch nicht erwarten dass sich Otto Normalkunde hier im Forum so lange beliest bis er selbst weiß, was er von seiner Bank verlangen kann....

  7. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Bei dieser Widerrufsbelehrung knickt die ING Diba ein...

    Wie die Erfahrungen der IG Widerruf zeigen, gehört die ING Diba zu jenen Banken, die außergerichtlich kompromissbereit sind und durchaus vernünftige Vorschläge für die Absenkung des Zinssatzes machen. Allerdings gilt das nicht für alle Widerrufsbelehrungen.

    Bei einer Variante, die in den Jahren 2007 und 2008 verwendet wurde, gibt es jedoch durchgehend Kompromissbereitschaft. Siehe dazu:

    Widerrufsjoker: Bei dieser Widerrufsbelehrung knickt die ING Diba ein ? Interessengemeinschaft Widerruf
    In dem Bericht von dem Link steht das 2008 also dieser Passus dem Muster einer WRB entspricht:
    „Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.“

    Ist nicht genau dieser Satz bei Sparkassen schon mehrfach in Urteilen abgestraft worden ??

    Gruß

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Bank muss in Verzug gesetzt werden - also eine Frist zur Anerkennung des Widerrufs gesetzt bekommen - ganz ohne Anwalt. Erst wenn diese Frist verstrichen ist (oder der Widerruf abgelehnt wird) , werden dem DN die Anwaltskosten erstattet.

    Ein einfacher Brief des DN an die Bank reicht....

  9. Avatar von Fondsinvestor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Tivoli, ja wir haben in den letzten drei Monaten negative Erfahrungen mit der ersten Kammer des LG Aachen gemacht. Es handelte sich um fehlerhafte Sparkassenbelehrungen bei den die Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt worden sind.

    Die jeweiligen Richter der Kammer haben die Klage mit dem Lieblingsargument Verwirkung abgewiesen. Zwischen Rückführung und Widerruf lag kein Jahr!

    Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es dazu ein Aktenzeichen?

  11. Avatar von Fondsinvestor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja,

    LG Aachen, Urteil vom 2. Juli 2015, 1O10_15 und
    LG Aachen, Urteil vom 26. Februar 2015, 1O311_14

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da benehmen sich die Richter der 1. Kammer in Aachen ja wie die von der 10Kammer in Nürnberg.
    Dieses Urteil hier ist eine echte Unverschämtheit, gefällt ohne Rücksicht auf die Rechtsprechung der Obergerichte : 1 O 225/14 .


    Aachen stand ja bisher nicht auf meiner Liste, aber wie ich das sehe, haben die jetzt die besten Karten erste BGH-Urteile zu diesem Bereich zu provozieren. Das wird auch langsam Zeit.

  13. Avatar von Tivoli
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hört sich ja erstmal nicht so gut an.

    In meinem Fall lagen zwischen Beendigung der Kreditverträge (wegen Verkauf des Objekts) inkl. der damit verbundenen Zahlung (bzw. Teilverrechnung mit dem Kaufpreis) und dem erfolgten Widerruf sogar mehr als zwei Jahre.

    Wird also Zeit, dass der BGH endlich ein Zeichen setzt und der vermeindlichen Verwirkung den Riegel vorschiebt. Ich würde gerne versuche das Exempel zu statuieren.


    Mein Widerruf (direkt über einen Anwalt erfolgt) wurde übrigens innerhalb von einer Woche mit Verweis auf oben bereits bezüglich Verwirkung (LG Aachen, 1 O 225/14) zurückgewiesen. Zusätzlich wurde noch behauptet, dass es ein Urteil gäbe, welche die Widerrufsbelehrung der Sparkasse rechtswirksam als korrekt eingeschätzt hat (LG Aachen, 1 O 23/14).

    Die meinerseits gegen die Sparkasse eingereichte Klage wurde übrigens von der Gegenseite mit Antrag auf "kostenpflichtige Abweisung" von diesem Herren hier bearbeitet:

    cms-hs.com/andre-frischemeier

  14. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das wird der BGH bestimmt zeitnah tun. Zumal die Rechtsprechung einiger LGs derzeit wirklich erschreckend ist.

    Aber das LG Aachen könnte sich schon beim OLG in Köln eine Ohrfeige abholen, weil hier obergerichtliche Rechtsprechung normalerweise berücksichtigt wird.

  15. Avatar von Tivoli
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fondsinvestor
    Ja,

    LG Aachen, Urteil vom 2. Juli 2015, 1O10_15 und
    LG Aachen, Urteil vom 26. Februar 2015, 1O311_14
    Geht es in diesen beiden Fällen denn direkt nach Köln zum OLG?

  16. Avatar von Fondsinvestor
    Fondsinvestor ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tivoli
    Geht es in diesen beiden Fällen denn direkt nach Köln zum OLG?
    Ja, für das Urteil LG Aachen, Urteil vom 26. Februar 2015, 1O311_14 ist das Berufungsaz des OLG Köln 13 U 56/15.

    Für das jüngere Urteil haben wir gemeinsam mit dem Kläger in der vergangenen Woche Berufung eingelegt.

  17. Avatar von Fight 4 y Right
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    Lächeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nach Klageabweisung seitens des doch so netten LG FFM in Bezug auf die Basketball Bank wird mein Anwalt demnächst die Revision beim OLG vornehmen. Ist aber nur ein Zwischenziel auf dem Weg zum BGH. Jetzt lernen die mich mal so richtig kennen wenn die weiter so kompromisslos mit Ihrer Kundschaft verfahren. Volles Kanonenrohr!!!

  18. Avatar von atlas1404
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    ich bin neu hier und bin eifrig am alles aufsaugen was den WR betrifft, ich habe mich sehr schwer getan, etwas zu unternehmen. Der Beitrag 4504 hat mir Mut gemacht. Meine Verträge sind von 1/2008 mit entsprechenden WR. 1. Schreiben zur Anerkennung des Widerrufs ist raus.

  19. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fight 4 y Right
    Nach Klageabweisung seitens des doch so netten LG FFM in Bezug auf die Basketball Bank wird mein Anwalt demnächst die Revision beim OLG vornehmen. Ist aber nur ein Zwischenziel auf dem Weg zum BGH. Jetzt lernen die mich mal so richtig kennen wenn die weiter so kompromisslos mit Ihrer Kundschaft verfahren. Volles Kanonenrohr!!!

    Da kann ich Dir nur wünschen, dass Du nicht so wie ich beim 23. Senat des OLG Frankfurt landest - das sind die mit dem Urteil vom 7.7.2014, das inzwischen beim BGH in Revision ist.

    Nerven behalten und bei langer Prozessdauer immer daran denken: Das ist alles besser, als jedes Tagesgeld- oder Festgeldkonto bei einem deutschen Geldhaus.

  20. Avatar von Fight 4 y Right
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Da kann ich Dir nur wünschen, dass Du nicht so wie ich beim 23. Senat des OLG Frankfurt landest - das sind die mit dem Urteil vom 7.7.2014, das inzwischen beim BGH in Revision ist.

    Nerven behalten und bei langer Prozessdauer immer daran denken: Das ist alles besser, als jedes Tagesgeld- oder Festgeldkonto bei einem deutschen Geldhaus.
    Frage an Dich RAM:

    Wenn ich bei einem anderen Senat als dem 23. lande.
    Entscheiden die andere Senate dort anders als das 23.te???

    Und würde das gleichzeitig die Chancen erhöhen doch auch beim OLG FFM in 2.Instanz zu gewinnen wenn es der "richtige Senat" ist?

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    In Frankfurt schätze ich die Chancen für einen erfolgreichen Prozess gegen Banken eher schlecht ein - auch bei einem anderen als dem 23. Senat.

    Wäre das anders, würde es aber auch nichts nützen: Die Bank würde ein negatives Urteil gegen sich niemals hinnehmen und Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Revision einlegen. (so haben sie es bisher immer gehalten).

    Also landest Du so oder so in Karlsruhe beim BGH......

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