Widerrufsjoker - Erfahrungen

+ Antworten
21915Antworten
  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.07.2013
    Beiträge
    4
    Danke
    4

    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von mabamaba
    mabamaba ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    26.12.2014
    Beiträge
    105
    Danke
    25

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2014, 6U 182/13


    [...] c) Soweit die Beklagte die Widerrufsbelehrung unter der Überschrift „Meh-
    rere Darlehensnehmer“ dahin ergänzt hat, dass jeder Darlehensnehmer seine
    Willenserklärung gesondert widerrufen kann, handelt es sich um einen inhalt-
    lich zutreffenden und mit Blick auf das Deutlichkeitsgebot unschädlichen Zu-
    satz.
    Sicherlich hat hier das OLG "Recht" in DIESEM Punkt..... aber diese Formulierung/Zusatz stellt eine Veränderung des ges. Musters dar .... und dies hat das OLG verkannt diesem Urteil. Es gibt eben in dem Muster diesen Unterpunkt eben nicht- also inhaltliche und optische Änderung - wie dies das OLG anderst sehen kann ist mir schleierhaft.

    Um dies mal "krass" an einem Beispiel zu beleuchten:
    Dies würde ja bedeuten, dass man einen halben Roman (z.b. den BGB Abdruck) als neuen Punkt einfügen könnte und das Muster noch immer keine Änderung erfahren hätte.

  3. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mabamaba
    Sicherlich hat hier das OLG "Recht" in DIESEM Punkt..... aber diese Formulierung/Zusatz stellt eine Veränderung des ges. Musters dar .... und dies hat das OLG verkannt diesem Urteil. Es gibt eben in dem Muster diesen Unterpunkt eben nicht- also inhaltliche und optische Änderung.
    Ich bin da ganz bei dir und wollte mich nicht der Auffassung des OLG hinsichtlich der Zulässigkeit von Ergänzungen der WRB anschließen.

    Aber der Fragesteller wollte ja wissen, ob zum Komplex WRR bei mehreren DN Urteile bekannt sind und nur dazu wollte ich beitragen.

  4. Avatar von mabamaba
    mabamaba ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    26.12.2014
    Beiträge
    105
    Danke
    25

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Aber der Fragesteller wollte ja wissen, ob zum Komplex WRR bei mehreren DN Urteile bekannt sind und nur dazu wollte ich beitragen.
    Gegen dieses Urteil liegt eine "Nichtzulassungsbeschwerde" vor.... mal sehen...

    Ich klage vor LG Karlsruhe. Werde also vermutlich auch beim OLG Stuttgart landen und der Gegner hat exakt dieses Urteil mir entgegen gehalten.

    Ich habe diesen Punkt -neben vielen anderen - auch angeführt - jedoch nicht wegen des "Deutlichkeitgebotes" sondern weil dieser Punkt eben nicht im Muster enthalten ist. Mein Gegener ist die sehr kleine Bank des Ländles BW. Die haben aber keine Chance - die haben im Text rumgefummelt.

  5. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mabamaba
    . Mein Gegener ist die sehr kleine Bank des Ländles BW. Die haben aber keine Chance - die haben im Text rumgefummelt.
    Viel Erfolg wünsche ich dir.

    Mein Gegner ist die DiBa und auch die haben den Mustertext nach "Gutsherrenart" umgestaltet, behaupten aber - wider besseres Wissen - sie hätten sich an das Muster gehalten. Mein Problem: Ich habe keine RSV bzw. diese ist nicht eintrittspflichtig. Sollte ich den Prozess ggf. verlieren ist mehr Geld flöten als ich in den letzten Jahren insgesamt an Zinsen gezahlt habe. Das lässt mich zögern eine Klage anzustrengen. Na, mal schaun, vielleicht macht mir der BGH noch ein bisschen Mut demnächst.

  6. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hast du denn schon klage eingereicht?

  7. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Hast du denn schon klage eingereicht?
    Nö, die Aussicht beim LG Frankfurt - ohne RSV - zu landen macht mich nicht so "streitlustig".

  8. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kann ich verstehen, aber die haben dort niemals das letzte Wort..

  9. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Kann ich verstehen, aber die haben dort niemals das letzte Wort..
    Schon klar, aber ich müsste schon mal die Kosten bis zum BGH fest einplanen. Das beläuft sich auf einen Betrag hoch im fünfstelligen Bereich bei mir.

    Und wenns aus nicht vorhersehbaren Gründen doch schief gehen sollte, dann hab ich mit Zitronen gehandelt.

    Eigentlich könnte ich ja auch zum OLG Hamm, wenn da nicht die Möglichkeit der Gerichtsstandsrüge wäre...

  10. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hamm ist eine ganz sichere Bank für Verbraucher (die Urteile gegen Banken in WRB-Verfahren sind legendär) - wenn du gut begründest (Vertrag in Hamm unterschrieben, bei Vertragsschluss im Bezirk Hamm gewohnt) kriegen die Basketballer die Rüge in Hamm niemals durch.. Auch nicht beim LG Dortmund...

    Im OLG-Bezirk Hamm würde ich das alles sofort machen.

  11. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Hamm ist eine ganz sichere Bank für Verbraucher (die Urteile gegen Banken in WRB-Verfahren sind legendär) - wenn du gut begründest (Vertrag in Hamm unterschrieben, bei Vertragsschluss im Bezirk Hamm gewohnt) kriegen die Basketballer die Rüge in Hamm niemals durch.. Auch nicht beim LG Dortmund...

    Im OLG-Bezirk Hamm würde ich das alles sofort machen.
    Sehe ich auch so. Nur entscheidet über die Rüge das angerufene LG endgültig - und von diesem speziellen habe ich bisher noch nichts zum WR gelesen - und nicht das OLG. Beschwerde gegen dessen Entscheidung ist nicht möglich. Nur in dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass das LG Frankfurt sich ebenfalls für unzuständig erklären würde, müsste tatsächlich das OLG entscheiden.

  12. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    01.02.2015
    Beiträge
    377
    Danke
    240

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Das bedeutet das dein Betrag den du im Moment an deine Bank überweist ab der Ablehnung des WR komplett in die Tilgung geht, weil sich die Bank jetzt in Annahmeverzug befindet. Voraussetzung du setzt deinen WR vor Gericht durch. Ansonsten würde ich bei einem Vergleich dieses in die Überlegung mit einbeziehen, ob man ihn eingeht oder nicht und zu welchen Konditionen.
    oder man fordert für diesen zeitraum die unter vorbehalt weiter gezahlten zinsen zurück > weiterer antrag in der klage !

  13. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    oder man fordert für diesen zeitraum die unter vorbehalt weiter gezahlten zinsen zurück > weiterer antrag in der klage !
    Verstehe ich es richtig, dass man nach Ablehnung des Widerrufs den Zinsanteil der Raten (also Rate abzgl. Tilgung), welche man nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung weiterhin leistet, sozusagen als "Sondertilgung" verstehen kann? Denn die weiterhin laufende Ratenzahlung deckt mit dem Tilgungsanteil die Tilgung selbst ab, die ja erfolgen muss (auch nach Widerruf), aber es fließen ja auch Zinsen, die der Bank ab Ablehnung des Widerrufs (oder bereits ab Widerruf?) eigentlich nicht mehr zustehen (wo gibt es eigentlich ein Urteil dazu?). Und damit erfolgt die Tilgung m.E. schneller, also eine "Sondertilgung". Sind meine Gedanken soweit korrekt?

    Wenn man nun aber nach Ablehnung des Widerrufs in der Klage die Rückzahlung der Zinsen fordert, fällt der o.g. positive Effekt doch weg, oder übersehe ich hier etwas? Ich bekäme zwar unberechtigt gezahlte Zinsen zurück, aber was bedeutet das konkret für eine echte, komplette Rückabwicklung, wenn diese positiv per Urteil bestätigt wird - sagen wir nach 3-4 Jahren? Und was bedeutet das für die Zeit bis zum endgültigen Urteil? Ich meine, dass ich nicht ganz verstehe/abschätzen kann, ob es Vor- oder Nachteile hat, über die Zinsen zu streiten, die der Kunde nach Widerruf/Ablehnung der Bank weiterhin zahlt. Muss der Punkt in die Klageschrift oder hat der Kunde nach abgelehntem Widerruf im Rahmen einer kompletten Rückabwicklung nicht ohnehin einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Zinsen (zzgl. Nutzungen von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz). Wie seht Ihr das?

  14. Avatar von Schauma
    Schauma ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    16.04.2014
    Beiträge
    79
    Danke
    41

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von fighting lawyer
    Das habe ich noch nicht ganz verstanden: Die DKB als Beklagte und Berufungsklägerin legt Berufung ein, aber begründet sie nicht innerhalb der (verlängerten) Frist? Dann wäre doch die Berufung per Beschluss als unzulässig zurückzuweisen. Wann hat das OLG denn der Termin anberaumt?

    das steht noch zur Frage, habe eben meinen Anwalt kontaktiert um Licht ins Dunkle zu bringen!

  15. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    11.03.2015
    Beiträge
    559
    Danke
    415

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Verstehe ich es richtig, dass man nach Ablehnung des Widerrufs den Zinsanteil der Raten (also Rate abzgl. Tilgung), welche man nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung weiterhin leistet, sozusagen als "Sondertilgung" verstehen kann? Denn die weiterhin laufende Ratenzahlung deckt mit dem Tilgungsanteil die Tilgung selbst ab, die ja erfolgen muss (auch nach Widerruf), aber es fließen ja auch Zinsen, die der Bank ab Ablehnung des Widerrufs (oder bereits ab Widerruf?) eigentlich nicht mehr zustehen (wo gibt es eigentlich ein Urteil dazu?). Und damit erfolgt die Tilgung m.E. schneller, also eine "Sondertilgung". Sind meine Gedanken soweit korrekt?

    Wenn man nun aber nach Ablehnung des Widerrufs in der Klage die Rückzahlung der Zinsen fordert, fällt der o.g. positive Effekt doch weg, oder übersehe ich hier etwas? Ich bekäme zwar unberechtigt gezahlte Zinsen zurück, aber was bedeutet das konkret für eine echte, komplette Rückabwicklung, wenn diese positiv per Urteil bestätigt wird - sagen wir nach 3-4 Jahren? Und was bedeutet das für die Zeit bis zum endgültigen Urteil? Ich meine, dass ich nicht ganz verstehe/abschätzen kann, ob es Vor- oder Nachteile hat, über die Zinsen zu streiten, die der Kunde nach Widerruf/Ablehnung der Bank weiterhin zahlt. Muss der Punkt in die Klageschrift oder hat der Kunde nach abgelehntem Widerruf im Rahmen einer kompletten Rückabwicklung nicht ohnehin einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Zinsen (zzgl. Nutzungen von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz). Wie seht Ihr das?
    Gehe eine Seite zurück#4715 , da hat das Ducnici prima aufgeschlüsselt.
    Passt auch in den Klage Thread
    LG Potsdam vom 17.06.2015, Az. 8 O 195/14

  16. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2014, 6U 182/13


    [...] c) Soweit die Beklagte die Widerrufsbelehrung unter der Überschrift „Mehrere Darlehensnehmer“ dahin ergänzt hat, dass jeder Darlehensnehmer seine Willenserklärung gesondert widerrufen kann, handelt es sich um einen inhaltlich zutreffenden und mit Blick auf das Deutlichkeitsgebot unschädlichen Zusatz.

    aa) Der Hinweis gibt die Rechtslage richtig wieder. Schließen mehrere na-
    türliche Personen gemeinschaftlich als Darlehensnehmer einen widerruflichen Verbrauchervertrag ab, kann grundsätzlich jeder unabhängig vom anderen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. [...]
    Wenn nur der zweite der beiden DN widerrufen kann, weil er z. B. als neu hinzunommene DN nicht belehrt wurde. Bleibt dann der Erst-DN an den Vertrag gebunden?

  17. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn einer von mehreren DN den Vertrag widerrufen hat, gilt der Vertrag als widerrufen!

  18. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Wenn einer von mehreren DN den Vertrag widerrufen hat, gilt der Vertrag als widerrufen!
    Danke für Deine Einschätzung. Stammt sie aus Deinem schlauen Buch?

    Zitat Zitat von BGB $ 139
    Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
    Mich macht der letzte Halbsatz des Gesetzestextes misstrauisch.

  19. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Genau , das schlaue Buch weist auch auf 139 BGB hin.
    Ich sehe das am Beispiel eines Ehepaares so: Wenn der Mann widerruft, ist alles nichtig, da die Frau ohne das Geld/Einkommen des Mannes den Darlehensvertrag niemals abgeschlossen hätte. Umgekehrt wahrscheinlich genauso.
    Beispiel Investorengruppe: Widerruft einer, könnten die anderen möglichweise weitermachen, wenn Sie wollen. Aber auch hier ist doch klar darzulegen, dass die Gruppe ohne den Widerrufenden den Kredit-Vertrag niemals abgeschlossen hätte.

  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guckst Du hier:

    https://www.bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-3/Titel-2/Teilnichtigkeit

  21. Avatar von anton13
    anton13 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    21.07.2015
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo
    Ich schreibe mal meinen verlauf des Einspruchs. DSL-Bank
    Kredit am 1.6.2007 abgeschlossen (90000€)
    Einspruch am 12.03.2015 mit Angebot auf eine außergerichtlichen Einigung
    positiven bescheid am 10.07.2015
    Die Bank bietet mir an den Kredit um ein Jahr Laufzeit zu kürzen was so.8700€
    aus macht. werde wohl annehmen da ich so 2020 Fertig bin.

Ähnliche Themen

  1. Diesel-Widerrufsjoker

    Von S. Schweers im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 139
    Letzter Beitrag: 25.09.2021, 14:38
  2. Widerrufsjoker

    Von Bimaar im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.02.2017, 08:14
  3. Widerrufsjoker - Klageschrift

    Von eugh im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 09.01.2017, 09:50
  4. Widerrufsjoker bei RIESTER

    Von rupa im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.12.2015, 07:58
  5. Widerrufsjoker Rückabwicklung

    Von immerfernweh im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 10:42