Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Unter Prolongation (von neulat.: prolungare, verlängern) wird insbesondere im Finanz- und Bankwesen die Verlängerung der Laufzeit von Krediten, Geldanlagen und Wechseln bezeichnet. Allgemein werden hierunter im Finanzwesen alle Laufzeitverlängerungen eines Rechtsverhältnisses, insbesondere bei Zahlungs- oder Liefervereinbarungen, verstanden.

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen, wer hat Erfahrung mit der Kanzlei "Gunkel, Kunzenbacher & Partner, 33604 Bielefeld", die auch bei test.de aufgelistet wird?

    Kontakt, Art der Kommunikation, Professionalität, Angebotsvermittlung mit der Bank, etc.? Außergerichtliches Erfolgshonoror oder Stundenhonorar (Standardfälle ohne Besonderheiten oder erhöhten Erklärungsbedarf würden durchschnittlich in 2-4 Stunden gelöst)?
    Was passiert mit dem außergerichtlichen Erfolgshonoror, wenn es zu keiner Einigung kommt und Klage eingereicht werden muss? Wie setzt diese Kanzlei den Streitwert fest?

    Auf deren Webseite ist zu lesen, dass die Kanzlei vom Mandaten den (vom Mandanten) geschätzten Verkehrswert der Immobilie und den ursprünglichen Kaufpreis/Herstellungspreis benötige (für die Konditionenberechnung).

    Wie schätzt man den aktuellen Verkehrswert seiner Immobilie? Über aktuelle Verkaufsangebote vergleichbarer Objekte in der Umgebung?
    Den ursprünglichen Kaufpreis/Herstellungspreis zu ermitteln, ist auch schwierig, wenn über die Jahre viele wertsteigernde Maßnahmen getroffen wurden. Sollen Mandaten sämtliche Rechnungen durchgehen? Sind auch Bau-/Kaufnebenkosten zu berücksichtigen?
    Und vor allem: Was ist wohl mit der o.g. "Konditionenberechnung" gemeint? Hängt das außergerichtliche Honorar etwa vom aktuellen Verkehrswert und vom ursprünglichen Kaufpreis/Herstellungspreis ab? Oder ist mit der Konditionenberechnung gemeint, dass die Kanzlei abschätzt, ob ein Angebot der Bank gut oder schlecht ist? (auch für eine Anschlussfinanzierung?)

    Ich könnte dort auch selbst nachfragen, aber von Euren Erfahrungen mit dieser Kanzlei zu hören, wäre trotzdem schön. Sensible Antworten gerne per PN. Danke!

  4. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Hallo zusammen, wer hat Erfahrung mit der Kanzlei "Gunkel, Kunzenbacher & Partner, 33604 Bielefeld", die auch bei test.de aufgelistet wird?

    Kontakt, Art der Kommunikation, Professionalität, Angebotsvermittlung mit der Bank, etc.? Außergerichtliches Erfolgshonoror oder Stundenhonorar (Standardfälle ohne Besonderheiten oder erhöhten Erklärungsbedarf würden durchschnittlich in 2-4 Stunden gelöst)?
    Was passiert mit dem außergerichtlichen Erfolgshonoror, wenn es zu keiner Einigung kommt und Klage eingereicht werden muss? Wie setzt diese Kanzlei den Streitwert fest?

    Auf deren Webseite ist zu lesen, dass die Kanzlei vom Mandaten den (vom Mandanten) geschätzten Verkehrswert der Immobilie und den ursprünglichen Kaufpreis/Herstellungspreis benötige (für die Konditionenberechnung).

    Wie schätzt man den aktuellen Verkehrswert seiner Immobilie? Über aktuelle Verkaufsangebote vergleichbarer Objekte in der Umgebung?
    Den ursprünglichen Kaufpreis/Herstellungspreis zu ermitteln, ist auch schwierig, wenn über die Jahre viele wertsteigernde Maßnahmen getroffen wurden. Sollen Mandaten sämtliche Rechnungen durchgehen? Sind auch Bau-/Kaufnebenkosten zu berücksichtigen?
    Und vor allem: Was ist wohl mit der o.g. "Konditionenberechnung" gemeint? Hängt das außergerichtliche Honorar etwa vom aktuellen Verkehrswert und vom ursprünglichen Kaufpreis/Herstellungspreis ab? Oder ist mit der Konditionenberechnung gemeint, dass die Kanzlei abschätzt, ob ein Angebot der Bank gut oder schlecht ist? (auch für eine Anschlussfinanzierung?)

    Ich könnte dort auch selbst nachfragen, aber von Euren Erfahrungen mit dieser Kanzlei zu hören, wäre trotzdem schön. Sensible Antworten gerne per PN. Danke!
    Also ich persönlich finde schon die Internetseite der Kanzlei sehr informativ und besuche sie regelmäßig.
    Das Erfolgshonorar wird nur dann fällig wenn du dem außergerichtlichem Vergleich zustimmst. Ansonsten bleibt es bei dem Stundenhonorar, was dann im Fall der außergerichtlichen Nichteinigung mit der Bank allerdings "weg" ist. Das Stundenhonorar ist auch noch im Rahmen angesichts dessen was hier so von anderen Anwälten gefordert wird.
    Ich selbst hatte Ende 2014 bei der Kanzlei angefragt, aber die hatte so viel zu tun das sie mich auf frühesten Anfang 2015 vertröstet hatten und das ich dann noch mal nachfragen sollte.
    Den Streitwert setzt wie du auch weißt das Gericht fest, die Kanzlei geht glaube ich erst mal von der Restvaluta aus.

  5. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @eugh

    Hallo Eugen,
    wegen "Wie schätzt man den aktuellen Verkehrswert seiner Immobilie? ":
    ich würde den Kontakt zu einem Immobilienmakler aufnehmen. Die machen das aus Akquisegründen mal ganz gerne. In unserem Briefkasten finde ich manchmal einen Flyer vom Makler.

    Mit RA Gunkel wäre ich beinahe in Sachen Ing zusammengekommen, die gehen sehr strukturiert vor und sagen Dir genau die anstehenden Schritte. Sie sind auch verhandlungsbereit. Also da kannst Du nichts falsch machen.

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Wieso absurd? Wo keine Gewinne erzielt werden, können auch keine herausgegeben werden.

    Die Forderung im BGH_Urteil ist eindeutig:Wie der Versicherungsnehmer allerdings die Darlegungs- und Beweislast für den geforderten Tatsachenvortrag erbringen soll, ist mir ein Rätsel.

    Moin,


    wieder aus dem Urlaub zurück...


    Nur ganz kurz als Einwand zur Diskussion um den NWE = gezogenen Nutzungen...


    Wer sagt, dass die gezogenen Nutzungen = dem Gewinn! einer Bank/Institut ist?


    Gezogene Nutzungen sind m.M. nach einem Umsatz gleich zu setzen. Also das was die Bank erwirtschaftet hat. Nicht was sie am Ende ganz unten als Gewinn ausweist.

    Die Bank kann mit einer rückfliessenden Rate von z.B. 500Euro, die sie wieder als Dispo-Kredit ausgibt, entsprechend einen guten Umsatz machen. Also Geld erwirtschaften. Ausgehend von 12% wären das im Monat 110Euro. In den darauffolgenden Monaten ebenso, Zinseszins nicht berücksichtigt.

    Daraus ergäbe sich aus bei einer Ratenrückführung von 500Euro/Monat bei einem Jahr folgende Konstellation:

    12 * 110Euro
    11 * 110Euro
    10 * 110Euro
    9 * 110Euro
    8 * 110Euro
    7 * 110Euro
    6 * 110Euro
    5 * 110Euro
    4 * 110Euro
    3 * 110Euro
    2 * 110Euro
    1 * 110Euro

    Summe: 78 * 110Euro = 8580Euro

    Das wäre die Summe ohne Zinseszins, was die Bank bei einer monatlichen Ratenrückzahlung von 500Euro = 6000Euro/Jahr erwirtschaften könnte, wenn sie es als Dispo mit 12% ausgeben würde/könnte...

    Ein nettes Sümmchen. Davon könnt sich der Bankvorstand ein nettes Leasingauto... übrig davon bleibt dann nichts...

    oder er bezahlt davon ein Teil von Gehalt oder oder oder.... übrig bleibt davon erstmal nichts...

    Nur, wenn er die 8580Euro NICHT erwirtschaften hätte können...dann wäre sein VERLUST noch höher bzw. der Gewinn würde noch NIEDRIGER ausfallen..


    Somit liegt der Gedankenfehler eindeutig darin, dass man vom Gewinn etc. für die Ansetzung der NWE ausgeht. Das ist aber schlichtweg falsch.

    Die Nutzungen sind die erwirtschafteten Umsätze. Das hat die Bank an den DN zu erstatten. Denn sie hätte den Umsatz nicht erwirtschaften können, wenn sie die zurück geführten Gelder nicht bekommen hätte wenn es den Vertrag nicht gegeben hätte. Und so muss das ganze betrachtet werden.

    Und damit ist auch klar, dass eine Bank ihre Kosten nicht hätte mit dem Zinsertrag "bezahlen" (ich meide hier das Wort "bestreiten" wegen Missverständlichkeit) können, wenn der Vertrag NICHT zustande gekommen wäre...


    Klarer?


    Und damit dürfte auch klar sein, dass eine Darlegung bzgl. der gezogenen Nutzungen einfacher ist, als über eine Berechnung von EK-Rendite, Gewinn etc.


    Der Bank steht es ja frei, einen Sachvortrag zu halten und anzugeben, wie sie genau die Gelder des DN verwendet hat. Nach Aussage eines befreundeten Bankers, der bei einer SPK in der Immo arbeitet, können sie aber genau das nicht.

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Und der mögliche Schaden aufgrund steigender Zinsen steht auch drin ??

    Gruß

    = Klageantrag 4!

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hi,

    meine Klage ist sehr umständlich zu lesen, habe es jetzt als .pdf hinbekommen.

    Bitte noch Ergänzungen wenn jemand möchte.

    Meiner Meinung fehlt hier komplett die Forderung der Rückabwicklung. Es geht zwar u.U. aus Klageantrag 2 hervor aber da soll ja die Bank den Betrag errechnen. Hier dürfte sich aber weiteres Streitpotential entwickeln. Die Bank wird mit Sicherheit zu ihren Gunsten abrechnen...

    Ich würde hier anders vorgehen und die Zahlen klar benennen. Forderung der 5% über Basiszins BGB und Verzinsung des Darlehens nach Statistik der Bundesbank...ggf. variabel... nach Prof. Dr. Wehrt und Ri Sievers, NJW.

    Da es eine negative Feststellungsklage ist, erhöhen die Anträge für die Rückabwicklung den Streitwert NICHT da sie eigentlich Bestandteil der neg. Fst-klage sind. Siehe auch Ausführungen von RI Dr. Rogoz, NJW.


    Wir haben in unserem Klageantrag die Restschuld zum Zeitpunkt des WR+30Tage genau beziffert und die Feststellung der Restschuld in dieser Höhe beantragt.

    Weiterhin fällt mir beim Klagenantrag 3 auf, dass hier die Feststellung des Annahmeverzugs durch die Bank beantragt wird. Clever, denn dann hast Du alle Karten bzgl. §301 BGB in der Hand. Ab Ablehnung des WR steht dem Gläubiger wegen Annahmeverzug keine weitere Verzinsung mehr zu.

  9. Avatar von Peppi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    ich lese schon Monate mit und muss ehrlich sagen, dass mir der Kopf brummt. Heute hatten wir uns jetzt endlich dazu durchgerungen, den Widerspruch zu erklären. Als wir aber auf der Suche nach einem Musterschreiben bei der IG Widerruf waren, haben wir erstmals gelesen, dass es einen Unterschied macht, ob man den Vertrag in den Räumen der Bank oder zuhause unterschrieben hat.
    Meine Frage, macht es überhaupt Sinn, den Widerspruch zu erklären, wenn man direkt bei der Bank unterschrieben hat? Wir haben unsere Widerspruchserklärung bei einem Anwalt prüfen lassen und sie wurde für fehlerhaft erklärt.
    Unser Darlehen wurde im August 2008 bei der Sparkasse unterzeichnet.
    Für eure Hilfe wäre ich dankbar, bin mit den Nerven schon ziemlich am ende und möchte keine unnötige Baustelle aufmachen.
    Gruß
    Peppi

  10. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Peppi


    Widerspruch oder Widerruf?

    Ersteres bei Versicherungsverträgen, zweiteres bei Darlehen...

    Ich gehe von zweiterem aus...

    Es spielt keine Rolle wo der Vertrag unterschrieben worden ist, wenn sie fehlerhaft ist...

  11. Avatar von Benkch
    Benkch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    das Thema Widerruf und Verhalten der Banken wird offensichtlich im Herbst / Winter Thema einer (seriösen) Fernsehdokumentation. Ein befreundeter Journalist hat uns angesprochen, ob wir nicht über unsere Erfahrungen mit der Postbanktochter mit den 3 Buchstaben berichten wollen. Von anderen Banken habe man bereits Beispielskunden.
    Auslöser der Sendung(en) ist der geplatzte BGH - Termin vom 23.6.
    Die Sache hat den Charme, daß wir ohne Risiko in die Prozesse gehen könnten, da der Sender alle Kosten übernehmen würde und sich sogar freuen würden, wenn es dann bis Karlsruhe geht...

    Wir wissen nur derzeit noch nicht, ob wir hier wirklich so in Erscheinung treten wollen. Eigentlich wollten wir nur unsere Verträge auf aktuelles Niveau umstellen und sind auf das Thema Widerruf nur gekommen, weil wir aus Gründen einer Erkrankung meiner Frau entweder verkaufen wollen (VFE fast 50 T€) oder aber umbauen müssen, was bei günstigerem Zins (als 2007 abgeschlossen) deutlich einfacher möglich wäre. Mit der Bank an sich hat in unserer Bauphase ja alles ordentlich funktioniert, nur heute stehen die eben nicht zu ihren Fehlern und haben unserem Anwalt bereits zweimal abgeschrieben.
    Wir müssen uns bis Ende Kw 33 entscheiden.
    Es bleibt spannend.

  12. Avatar von Kunzenbacher
    Kunzenbacher ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo eugh,

    Wir freuen uns, über Ihr Interesse an unserer Kanzlei.

    Aber Sie können uns auch gerne direkt fragen. Wir versuchen im Rahmen des Möglichen zu antworten.
    Vieles ist dabei natürlich auch standardisiert, weil die Fragen und Antworten häufig gleich sind.
    Die wichtigsten haben wir daher auch schon auf unserer Homepage eingestellt.
    Aber auch Fragen zum Einzelfall beantworten wir.

    Zu der Frage nach dem (überschlägigen) Wert ihrer Immobilie: Viele Banken – z.B. auch die INGDiba – ermittelt ihre Konditionen ausschließlich am Objektwert.
    Sie setzt den Objektwert zum gewünschten Darlehen ins Verhältnis und kommt dann zu einem bestimmten "Beleihungsauslauf". Das günstigste ist bis 60 % des Objektwertes. Darüber hinaus gibt es dann schrittweise Zuschläge.

    Wir möchten diesen Wert wissen, weil wir dann selber überprüfen, welchen Marktzins unsere Mandanten ungefähr erwarten dürfen.
    Das vergleichen wir dann mit den Angeboten, die – nach einigem Hin und Her – häufig von den Banken als Vergleich angeboten wird.
    Wenn die neu verhandelten Zinsen nach Widerruf dann marktgerecht sind, können wir den Vergleich dann auch in Abstimmung mit unserem Mandanten empfehlen. Wenn die angebotenen Zinsen vom Markt zu weit entfernt sind, wird nachverhandelt oder – wenn der Vorschlag der Bank zu frech ist – auch sofort Klage erhoben.

    Zum Kommentar dazu: Wir geben uns Mühe, diese Fälle strukturiert abzuarbeiten, um der vielen Anfragen überhaupt Herr zu werden. Es gibt Fälle, in denen das ganz gut funktioniert, weil sie tatsächlich auch "Standard" sind. Irgendwann nach dem 2. oder 3. Schreiben wird es dann aber immer ganz individuell, weil dann auch die Mandanten unterschiedliche Ziele verfolgen.

    Zu den Stundenhonoraren und unserer Schätzung von 2-4 h: Das ist unser Erfahrungswert aus vielen 100 Fällen,die wir auf Stundenbasis abgerechnet haben.
    Wir rechnen minutengenau ab. Die Einarbeitung ist dabei der 1. größere Block einschließlich der Abstimmung der Ziele unserer Mandanten und Erläuterungen der Abläufe. Dazu gehört in der Regel auch die Rückrechnung der wechselseitigen Ansprüche, die auch schon hier im Forum diskutiert wurden. Weiterhin gehört dazu das 1. umfassende Schreiben an die Bank, in dem alle Fehler, die uns bezüglich der Widerrufsbelehrung und dem Ablauf zum Zu-Stande-Kommen des Vertrages aufgefallen sind, aufgeführt werden.

    Im Anschluss fällt in diese Zeitspanne die Abstimmung mit den Mandanten, wenn Antworten vorliegen und bzgl. des weiteren Vorgehens; weiterhin die dann nötigen Diktate von Schreiben an die Bank und gegebenenfalls Vergleichsverhandlungen.

    Die Zeitspanne ist dann auch davon abhängig, wie viele Verträge beim einzelnen Mandanten geprüft werden müssen und wie intensiv der Beratungsbedarf des einzelnen Mandanten ist. Manche sind mit einer Korrespondenz und Erläuterungen per E-Mail zufrieden (geht in der Regel etwas schneller). Andere wiederum möchten alles genau verstehen und erklärt bekommen – am besten am Telefon. Das nimmt mehr Zeit in Anspruch und wird dann am Ende – natürlich – auch etwas teurer.

    Die rechtliche Prüfung geht bei uns mittlerweile sehr schnell, weil wir schon so viele Belehrungen geprüft haben und auf den 1. Blick wissen, welche Einwände wir bei welcher Belehrung haben und auch wie die Abwicklung mit den Kunden in der Regel erfolgte.

    Aufwändiger sind vom zeitlichen Umfang die so genannten "Kombidarlehen" aus "Vorausdarlehen" und Bausparvertrag mit späterem Bauspardarlehen.
    Dort haben wir es meist mit 2 unterschiedlichen Gesellschaften zu tun. Die Rückrechnung ist aufwändiger und die Begründung in der Regel sehr komplex.
    Oft kommt dann noch eine Falschberatung dazu. Das ist fast zwingend. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung würde kein Mensch ein solches Kombimodell wählen. Das ist viel zu teuer.

    Soviel zum Zeitaufwand.

    Wir vereinbaren dann mit unseren Mandanten noch einen pauschales Erfolgshonorar. Das machen wir normalerweise als fixen Betrag, damit jeder weiß, was ihn erwartet. Wir wissen von anderen Kanzleien, dass dies auch nach dem finanziellen Erfolg anteilig berechnet wird. Das ist sicherlich aus Anwaltssicht lukrativ aber nicht so transparent. Das Erfolgshonorar fällt natürlich nur an, wenn auch eine Einigung mit der Bank erzielt wird.

    Nach den angesprochenen 2-4 h ist normalerweise die Marschroute dann auch klar: Entweder es ist eine Lösung gefunden oder es hilft nur noch der Übergang ins gerichtliche Klageverfahren.

    Ich hoffe, damit etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.

  13. Avatar von Peppi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo ducnici,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort, das beruhigt mich ! Es geht selbstverständlich um den Widerruf ( Widerrufsjoker). Und, wie du richtig erkannt hast um ein Baudarlehen. Wir haben 2008 einen Neubau errichtet und von daher hab ich auch hier gelesen, dass die Rechtschutz in diesem Fall nicht eintritt.
    Unsere Zinsbindung läuft am 30.7.2018 aus. Das sind jetzt noch ca. 3 Jahre und bei einem Zinsatz von 5,2% , effektiv 5,33 %, wäre da bei einer Kreditsumme von noch 160000 Euro, eine gute Summe zu sparen.
    Da ich sehr ängstlich bin und keine böse Überraschung mehr brauche, tu ich mich mit der formulierung des Widerrufs schwer. Zu unterschiedlich sind die Aussagen, was wirklich drin stehen sollte.

    Da ich jetzt endlich den Mut gefunden habe, mich hier anzumelden, möchte ich auch gleich ein Lob aussprrechen. Ich finde es klasse, wie ihr euch mit dem Thema hier beschäftigt und welche Mühe ihr euch macht, mit qualifizierten Auskünften zu helfen. Dafür hier an dieser Stelle einmal ein ganz dickes DANKESCHÖN !

  14. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Benkch
    Hallo zusammen,
    das Thema Widerruf und Verhalten der Banken wird offensichtlich im Herbst / Winter Thema einer (seriösen) Fernsehdokumentation. Ein befreundeter Journalist hat uns angesprochen, ob wir nicht über unsere Erfahrungen mit der Postbanktochter mit den 3 Buchstaben berichten wollen. Von anderen Banken habe man bereits Beispielskunden.
    Auslöser der Sendung(en) ist der geplatzte BGH - Termin vom 23.6.
    Die Sache hat den Charme, daß wir ohne Risiko in die Prozesse gehen könnten, da der Sender alle Kosten übernehmen würde und sich sogar freuen würden, wenn es dann bis Karlsruhe geht...

    Wir wissen nur derzeit noch nicht, ob wir hier wirklich so in Erscheinung treten wollen. Eigentlich wollten wir nur unsere Verträge auf aktuelles Niveau umstellen und sind auf das Thema Widerruf nur gekommen, weil wir aus Gründen einer Erkrankung meiner Frau entweder verkaufen wollen (VFE fast 50 T€) oder aber umbauen müssen, was bei günstigerem Zins (als 2007 abgeschlossen) deutlich einfacher möglich wäre. Mit der Bank an sich hat in unserer Bauphase ja alles ordentlich funktioniert, nur heute stehen die eben nicht zu ihren Fehlern und haben unserem Anwalt bereits zweimal abgeschrieben.
    Wir müssen uns bis Ende Kw 33 entscheiden.
    Es bleibt spannend.
    Wenn die noch einen für die Basketballer-Bank suchen , ich wäre bereit.

  15. Avatar von Kunzenbacher
    Kunzenbacher ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Peppi,

    Die Frage nach der Formulierung des Widerrufs ist ganz einfach zu beantworten: "Ich widerrufe meinen Darlehensvertrag Nummer…." oder "wir widerrufen unseren Darlehensvertragnummer…".

    Alles andere ist schmückendes Beiwerk ohne weitere Bedeutung.
    Der Verbraucher muss keine rechtliche Begründung abliefern für seinen Widerruf und erst recht muss er seine Motive nicht darlegen.
    Das steht schon so in der Belehrung: "Ohne Angabe von Gründen".

    Es ist auch nicht nötig, diesen Widerruf per "Einschreiben" oder gar "Einschreiben mit Rückschein" zu verschicken.
    Es genügt völlig, den Widerruf per E-Mail oder per Fax an die Bank zu schicken.
    Bislang haben wir es noch nie erlebt, dass der Zugang dieser Widerrufserklärung von einer Bank bestritten worden ist.
    Es findet eher eine inhaltliche Auseinandersetzung statt.

    wichtig: Jeder sollte vor dem Widerruf seiner Möglichkeit einer Rechtsschutzversicherung prüfen. Wenn die Bank das Widerrufsrecht abgelehnt hat, ist es dafür zu spät.
    Der Rechtsschutzfall tritt erst mit Ablehnung des Widerrufsrechts ein.

    "Finanzierung im Zusammenhang mit einem Neubau" ist ein Ausschlussgrund bei den Rechtsschutzversicherern und tatsächlich leider nicht versichert.

    Dabei gibt es aber eine Besonderheit– auch wenn es sich ursprünglich mal um einen selbst errichteten Neubau handelte: Wenn es sich beim fraglichen Darlehen um eine Anschlussfinanzierung handelt mit Bankwechsel, dürfte auch dieser Fall versichert sein, weil die Anschlussfinanzierung dann nicht mehr mit der Neubaufinanzierung "im Zusammenhang steht". Das ist aber rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

    Ohne Rechtsschutzversicherung müsste dann mit dem Anwalt des Vertrauens die Gebührenfrage vorher geklärt/verhandelt werden – was zumindest außergerichtlich gestattet ist.

  16. Avatar von BlueSkyX
    BlueSkyX ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    DSL gilt bisher als völlig uneinsichtig (DKB-Tochter).
    Nur der Vollständigkeit halber: DSL-Bank = Postbank

  17. Avatar von Peppi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Herr Kunzenbacher,
    vielen Dank für die Ausführung. Soweit habe ich es verstanden. Lediglich die Ausfühung des Widerrufsschreibens bereitet mir immer noch Sorge. Ich habe hier vielfach gelesen, dass bestimmte Dinge genannt werden müssen, um später die Kosten von der Beklagten ( Bank ), falls es zu einer Klage kommt, erstattet zu bekommen. Auch die momentane Tiefzinsphase, könnte mir bei langen Verhandlungen, bzw. bei Ablehnung des Widerrufs, ja verloren gehen.
    Gruß
    Peppi

  18. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Weiterhin fällt mir beim Klagenantrag 3 auf, dass hier die Feststellung des Annahmeverzugs durch die Bank beantragt wird. Clever, denn dann hast Du alle Karten bzgl. §301 BGB in der Hand. Ab Ablehnung des WR steht dem Gläubiger wegen Annahmeverzug keine weitere Verzinsung mehr zu.
    Hallo,

    hoffe du hast dich gut erholt im wohlverdienten Urlaub !!

    Also den Punkt 3 findest also sehr gut, schön zu lesen !

    Wegen der anderen "laienhaften" Punkten habe ich mal eine E-Mail geschreiben.
    Danke für deine Meinung.

    Gruß
    dogfight76

  19. Avatar von atlas1404
    atlas1404 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ RA Kunzenbacher

    Wäre es dann durchaus möglich, dass die Rechtsschutzversicherung bei einer Anschlussfinanzierung (neue Bank) eines ehmaligen Neubaus doch einspringt ? Hatten Sie sowas schon ?

    Gruss
    atlas1404

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Peppi
    Hallo Herr Kunzenbacher,
    vielen Dank für die Ausführung. Soweit habe ich es verstanden. Lediglich die Ausfühung des Widerrufsschreibens bereitet mir immer noch Sorge. Ich habe hier vielfach gelesen, dass bestimmte Dinge genannt werden müssen, um später die Kosten von der Beklagten ( Bank ), falls es zu einer Klage kommt, erstattet zu bekommen. Auch die momentane Tiefzinsphase, könnte mir bei langen Verhandlungen, bzw. bei Ablehnung des Widerrufs, ja verloren gehen.
    Gruß
    Peppi

    Wie RA Kunzenbacher schon schrieb, kann der WR ohne Angabe von Gründen erklärt werden. So würde ich das jetzt auch machen. Am besten per Fax mit Sendebericht.


    Wir haben in einem zweiten Schreiben auch gleich vergleichsbereit die Ablösung nach Rückabwicklung angeboten um den DG in Annahmeverzug zu bringen (=> § 301 BGB)


    Dann mal warten wie die Bank reagiert.


    Wichtig wäre aber, vorher eine Anschlussfinanzierung sicher zu stellen. Damit meine ich, eine Bank zu haben, die den widerrufenen Kredit ablösen würde. Eine feste, verbindliche Zusage wird man meistens eher nicht bekommen da die ablösenden Bank dazu von der abzulösenden Bank ein Bestätigungsschreiben br

    Denn sollte die Bank dann eine ablehnende Haltung einnehmen (Verwirkung, ordnungsgemäß belehrt, Rechtsmissbrauch etc.) ist sie in Annahmeverzug. Und erst dann! können auch die außergerichtlichen Kosten für Rechtsanwalt geltend gemacht werden und ab diesem Zeitpunkt stünde der DG auch keine Verzinsung des Darlehens mehr zu! ;-)

  21. Avatar von Kunzenbacher
    Kunzenbacher ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Peppi,

    die Kostenerstattung (Anwaltskosten) folgt als Schadensersatzanspruch aus der vertragswidrigen Ablehnung des Widerrufsrechts.
    Probleme bei der Erstattung der Kosten gibt es immer dann, wenn das Widerrufsschreiben schon vom Anwalt formuliert wird.
    Das ist dann nämlich die Wahrnehmung eines Gestaltungsrechts, die noch keinen Erstattungsanspruch auslöst.
    Das ist dann einerseits problematisch gegenüber einer Rechtsschutzversicherung und andererseits auch gegenüber der Bank.
    Mit der Beauftragung des Anwalts (für den Widerruf) sind dann die außergerichtlichen Gebühren bereits entstanden.
    Für die außergerichtliche Vertretung gibt es dann nach Ablehnung des Widerrufs keine zusätzlichen Gebühren. Deshalb entsteht kein neuer Schaden.

    Das wiederum bedeutet, dass die Bank dann auch nichts erstatten muss.

    Daher ist es wichtig, das der Darlehensnehmer/Verbraucher/spätere Mandant den Widerruf zunächst selbst erklärt und die Ablehnung durch die Bank abwartet.
    Bei manchen Banken (z.B. DSL Bank) dauert das aber so lange, dass dann auch der Ablauf einer Frist oder eine Mahnung genügt. (Keine Antwort ist auch eine Antwort = Ablehnung)

    bevor der Widerruf erklärt wird, sollten 2 Dinge abgeklärt sein:
    1. würde ich kurzfristig (einen Monat) ein anderes Darlehen erhalten?
    2. kann ich mich noch Rechtsschutz versichern?

    Hinsichtlich der Begründung des Widerrufs braucht sich der Verbraucher überhaupt keine Gedanken zu machen. Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

    1. die Widerrufsfrist war abgelaufen, weil ordnungsgemäß belehrt wurde. Dann hätte das Widerrufsschreiben keinerlei rechtliche Bedeutung und alles bliebe beim alten.
    Der Vertrag würde genauso weiterlaufen wie vereinbart.

    2. Der Widerruf war noch möglich. Dann wandelt sich mit Widerruf der Darlehensvertrag in das Rückgewährschuldverhältnis – ganz unabhängig davon, ob die Bank damit einverstanden ist oder nicht.


    Wenn die oben genannten Punkte (Finanzierung/Rechtsschutz) geklärt sind, gibt es daher überhaupt keinen Grund, mit dem Widerruf zu zögern.
    Es handelt sich auch um ein Massenproblem bei den Banken, so dass es auch viel zu anstrengend wäre, es dem Einzelnen persönlich übel zu nehmen.

    Jeder Monat, den man länger überlegt, kostet Geld – nämlich die Zinsdifferenz zum aktuellen Marktzins (bei 100.000 Euro Darlehen und 3 % Unterschied = 250 Euro monatlich).

    Bei einer außergerichtlichen Einigung werden die Vergleiche in der Regel so geschlossen, dass für die Zukunft neu verhandelt wird und die Vergangenheit bleibt, wie sie ist.

    Zu den steigenden Zinsen:

    Das ist ein Problem, welches wohl nur im Rahmen einer Klage gelöst werden kann. Wenn die Bank sich weigert, die Rückabwicklung vorzunehmen, können wir im Rahmen einer Klage auch die zukünftigen Schäden, die daraus entstehen, geltend machen. Wir bitten daher unserem Mandanten normalerweise darum, ein aktuelles Angebot einzuholen.
    So ist dann später der Nachweis möglich, dass durch Verzögerungen nur noch ein höherer Zins zu bekommen war, der dann für 10 Jahren wieder gezahlt werden muss.
    Es lässt sich dann später sehr genau ausrechnen, welcher Schaden dadurch eintritt. Der wird mit geltend gemacht.

    In einer Klage beantragen wir dann zunächst nur die Feststellung, dass die Bank die Mehrkosten einer zukünftigen/eventuellen Zinssteigerung ebenfalls zu erstatten hat.

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