Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Tja bin auf jeden Fall mal gespant wie es weiter geht. Habe kommende Woche einen Termin bei Gericht.

    Hmmm hätte auch nichts dagegen 100 % + x zu erhalten nur damit ich meine Klage wieder zurück ziehe!!

  3. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @:

    Um welche Bank mit welcher WRB geht´s bei dir noch gleich ?
    Welches Gericht ?

    Bin echt gespannt......


    Gruß

  4. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    WRB bis 2008 von der SSKM.

  5. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also genau wie, Sparkasse mit WRB von Januar 2008 mit "Frühestens mit Erhalt....." und "Frist im Einzefall prüfen"-Fußnote


    Gruss
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  6. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Genau das haben wir auch gemacht. Leider hat uns das in zwei Fällen die RSV abgelehnt. Tenor...Widerrufsrecht ist ein Gestaltungsrecht. Kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden.
    Der Schadensfall ist für die RSV erst dann eingetreten, wenn ein erklärter Widerruf abgelehnt wurde...

    Ja, und genau aus diesem Grund haben wir bei der IG Widerruf unser Musterschreiben entsprechend umgestellt. Es wird jetzt direkt der Widerruf erklärt und nicht mehr von der Bank verlangt, das Recht auf Widerruf zu bestätigen. Da ohnehin kein Kreditinstitut den Widerruf anstandslos akzeptiert (weil es dann zu einer vollständigen Rückabwicklung führen würde), gibt es in der Praxis ohnehin keinen Unterschied.

    Wir hatten die vorsichtigere Formulierung ursprünglich gewählt, um den ängstlichen Naturen ("Was ist wenn die Bank den Widerspruch akzeptiert, wo bekomme ich dann so schnell eine Anschlussfinanzierung her...?") entgegen zu kommen. Hat sich aber nicht bewährt, weil die RSV zu zicken begonnen haben.

    Übrigens: Wenn das Widerrufsschreiben eine Frist setzt und die Bank sich nicht meldet, dann gilt der Widerruf mit Erreichen der Frist als nicht akzeptiert. Damit ist der Schadensfall für die RSV eingetreten, auch wenn die natürlich lieber ein Ablehnungsschreiben sehen wollen.

  7. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von patrick_7
    Wir denken darüber nach, unser Darlehen aus 2008 bei der Barmenia Krankenkasse a. G. zu widerrufen. Die Widerrufsklausel haben wir bereits prüfen lassen.
    Gibt es bei den Forumsteilnehmern Erfahrungswerte, wie die Barmenia in solchen Fällen reagiert?

    Zur Barmenia speziell habe ich auf die Schnelle keine Erfahrungen parat. Allerdings sehen wir bei der IG Widerruf, dass Versicherungen als Kreditgeber insgesamt vergleichsbereiter sind als Banken.

    Zu den Instituten, mit denen unsere Anwälte schon Vergleiche schließen konnten, gehören unter anderem die Allianz, die Debeka, die Ergo, die französische Axa sowie die R&V Versicherung. Mit all diesen Instituten (und etlichen anderen) „lässt sich reden“, wenn es um den Widerrufsjoker geht. Das bedeutet, dass man mit anwaltlicher Unterstützung (aber ohne Klage und langwierigen Prozess) relativ gut eine vorzeitige Anpassung des Zinssatzes auf das aktuelle Marktniveau erreichen kann, wenn der eigene Kreditvertrag fehlerhaft ist.

    Nun kann man spekulieren, warum das so ist. Meine These: Die Versicherungen schleppen nicht so viele „Altlasten“ mit sich herum. Denn etliche von ihnen sind erst in den vergangenen Jahren so richtig in das Geschäft mit Baufinanzierungen eingestiegen. In den Jahren 2002 bis 2011, als jene Kredite abgeschlossen wurden, die heute hauptsächlich für den Widerrufsjoker infrage kommen, waren etliche Versicherer noch gar nicht richtig am Markt mit privaten Hypotheken aktiv. Dementsprechend entspannt und vergleichsweise kulant können Sie heute mit dem Thema umgehen.

    Dazu passt auch eine andere Erfahrung, die wir mit den Versicherungen gemacht haben. Die meisten von ihnen sind nämlich relativ schmerzfrei, wenn es darum geht, einem Kreditnehmer, der anderswo per Widerruf aus seinem Darlehen ausgestiegen ist, eine Anschlussfinanzierung zu gewähren. Während Banken hier nämlich durchaus zicken und eine Anschlussfinanzierung verweigern, stehen etliche Versicherungen (z.B. die Allianz) Gewehr bei Fuß.

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wir könnten hier eigentlich mal versuchen, alle Teilnehmer zu finden, die mit ihrem Widerrufsverfahren bereits einen Termin beim OLG hatten. Gibt es eigentlich hier DN, die schon ein OLG-Urteil haben?

    Mich würde brennend interesssieren, was die Banken bei einem verlorenem OLG-Verfrahren bei der jetzigen Rechtslage tun? Die werden ja wohl kaum in Revision gehen,oder?

    Oder gibt es hier auch DN, deren Revision/Nichtzulassungsbeschwerde schon beim BGH liegt.

    Schon im Voraus Danke für die Infos.

  9. Avatar von Fondsinvestor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja gibt es! Die Barmenia zeigt sich nach etwas Druck kulant im Vergleichswewge. Sprich jeder gibt etwas. ;-)

  10. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    ok danke
    suche nach Moralkeule brachte nix
    Es müssten diese Beiträge zum Thema "Streitwert" sein:
    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post107527
    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post107548
    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post107819

    Den Beitrag bzgl "Moralkeule" fand ich auch sehr gut:
    https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post107537


    Zitat Zitat von RAM
    Wir könnten hier eigentlich mal versuchen, alle Teilnehmer zu finden, die mit ihrem Widerrufsverfahren bereits einen Termin beim OLG hatten. Gibt es eigentlich hier DN, die schon ein OLG-Urteil haben? ...
    Gute Frage! Kontaktiere doch mal den Admin (der uns auf Nachfrage auch den Danke-Knopf wieder eingebaut hat), ob Du einen neuen Thread als Umfrage starten kannst? Diese Forensoftware kann das, aber die Funktion muss eingebaut und verfügbar sein. Alternativ werden sich Betroffene hoffentlich auch hier im Thread dazu äußern. Was mich betrifft: Ich warte noch auf die Klageerwiderung vor dem LG München.


    Eben bei test.de in den Kommentaren gelesen:

    RASebastianKoch schrieb am 03.09.2015 um 10:07 Uhr:

    @Herr Herrmann LG Siegen

    Sie schreiben zu einem Urteil des LG Siegen bezüglich Sparkasse:
    "Besonderheit: Es geht um eine wie bei Sparkassen seinerzeit üblich mit Fußnoten für die Bearbeitung versehene Widerrufsbelehrung, wie sie die Oberlandesgerichte Frankfurt und Bamberg für wirksam halten. Das Landgericht Siegen hält das für falsch. „Die Entscheidungen sind nicht mit der Rechtsprechung des BGH kompatibel“, heißt es in der Urteilsbegründung. Ergänzungen der Widerrufsbelehrung seien geeignet Verbraucher zu verwirren."
    Ist Ihnen eine konkretes Urteil des OLG Frankfurt zu den Sparkassenbelehrungen bekannt oder bezieht sich das auch die Entscheidung des 23. Zivilsenats vom 07.07.2014?


    test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 03.09.2015 um 11:50 Uhr:

    Re: @Herr Herrmann LG Siegen

    Richtig, das Landgericht Siegen befasst sich mit OLG Frankfurt, Urt. v. 07.07.2014, Az. 23 U 172/13 und mit OLG Bamberg, Beschl. v. 01.06.2015, Az. 6 U 13/15. Andere Frankfurter Entscheidungen zum Thema habe ich aktuell nicht parat.


    RASebastianKoch schrieb am 03.09.2015 um 13:53 Uhr:

    LG Siegen

    das beruhigt mich, denn das OLG Frankfurt hat sich zur Frage der Fußnoten bislang gar nicht geäußert (auch im Urteil vom 07.07.2014 nicht). Da ich gerade dazu ein Berufungsverfahren vor dem OLG FFM führe, wäre es anderenfalls recht unangenehm gewesen.
    Es bleibt spannend.
    Ist jemandem bekannt, ob der BGH dazu in absehbarer Zeit eine Entscheidung beabsichtigt?

    Weiß eigentlich jemand, wie der Stand beim Prozess gegen die DKB aussieht, wo der BGH (Beschluss vom 28.04.2015, Az. XI ZA 18/14) Prozesskostenhilfe gewährt hatte? Das ist doch schon über 4 Monate her. Was bedeutet der Beschluss konkret? Der BGH wird ja nicht selbst angerufen, ein Urteil zu fällen, aber es wird doch wohl vor dem OLG Frankfurt erneut verhandelt werden? Es sei denn, dass die DKB den beiden Klägern inzwischen eine stattliche Summe überwiesen hat.

  11. Avatar von patrick_7
    patrick_7 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    vielen Dank für die beiden Antworten zur Barmenia.

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Soweit ich weiss, hat der BGH inzwischen die Revision gegen das Frankfurter OLG-Urteil zugelassen. Von da an dauert es statistisch 6 bis 18 Monate bis zur Entscheidung. Das kann a.) die Zurückweisung der Revision sein,
    b.) die Aufhebung des Urteils mit Zurückweisung ans OLG
    oder c.) die Aufhebung mit neuem Urteil.


    Wie immer bei der Juristerei: Geduld und Nerven sind gefragt.

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Soweit ich weiss, hat der BGH inzwischen die Revision gegen das Frankfurter OLG-Urteil zugelassen. Von da an dauert es statistisch 6 bis 18 Monate bis zur Entscheidung. Das kann a.) die Zurückweisung der Revision sein,
    b.) die Aufhebung des Urteils mit Zurückweisung ans OLG
    oder c.) die Aufhebung mit neuem Urteil.

    Wie immer bei der Juristerei: Geduld und Nerven sind gefragt.

    Einen Termin gibt es inzwischen noch nicht...gerade am BGH mal angerufen...

  14. Avatar von ProVision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Einen Termin gibt es inzwischen noch nicht...gerade am BGH mal angerufen...
    Wie lautet den das BGH-Aktenzeichen?

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von provision
    wie lautet den das bgh-aktenzeichen?

    xi zr 194/15

  16. Avatar von ProVision
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nur so nebenbei, weil es an sich mit der Baufinanzierung nichts zu tun hat:

    https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-4719374/

    Santander Consumer Bank AG, Kreditvertrag vom 13.08.2011
    Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 26.02.2015 (mittlerweile rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 94 C 343/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Maik Winneke, Pinneberg
    Besonderheit: Es handelte sich um einen Ratenkreditvertrag zur Finanzierung eines Autos mit teurer Restschuldversicherung. Nach Widerruf muss die Bank dem Kläger einen Teil der Versicherungsprämie erstatten.


    Santander Consumer Bank AG
    , Kreditverträge vom 19.03.2012 und 12.10.2012
    Amtsgericht Kempten im Allgäu, Urteil vom 30.04.2015 (rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 2 C 1295/14
    Klägervertreter: Fachanwaltskanzlei Seehofer, Kempten (Allgäu)
    Besonderheit: Es handelte sich um einen Ratenkreditvertrag zur Finanzierung eines Autos, den der Kläger später noch einmal erhöht hatte.
    Demnach sind fast alle Kreditverträge zur Finanzierung eines Autos der Santander Bank aus den Jahren 2011 bis 2013 widerrufbar.
    Darüberhinaus wohl auch sämtliche Konsumentenkredite.

    Leider sind beide Urteile weder online verfügbar, noch veröffentlicht.

  17. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das gilt im Übrigen auch für alle Leasingverträge - auch mit anderen Finanzierern....

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    .. Und LV-Verträge, Riester-Verträge, und sonstige "Verbraucher"-Kredite.
    Aber mich wundert, dass die beiden og Prozesse vor Amtsgerichten verhandelt wurden. Da ging es wohl um sehr geringe Kreditsummen.

  19. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Einen solchen Fall haben wir hier auch.
    Die Bank weist u.a. darauf hin, dass dann im Rahmen der Rückabwicklung auch das Fahrzeug zurückgegeben werden müßte und der Kunde sich zusätzlich auch noch die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen müsste.

    Ich bin mir noch nicht ganz so sicher, ob das ein scharfes oder stumpfes Schwert ist.
    Jedenfalls dient der Widerruf ja vorrangig nicht der Rückabwicklung des Pkw Kaufvertrags...

    Widerruf jetzt

  20. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gebrauchsvorteile für das Leasing-Fahrzeg werden nur angerechnet, wenn das in der WRB so steht. Sonst nicht.....

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Widerruf bei Leasing-Verträgen: Rückabwicklung macht vor allem bei abgeschlossenen Verträgen Sinn (wenn die jeweilige WRB nicht dem Mustertext entspricht). Das gilt sowohl für Kilometerverträge als auch für Restwertverträge.

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