Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke.
    Die ganzen AZ haben mich echt verwirrt.

    Gibt es eigentlich schon irgendeine Entscheidung des OLG (14. Senat) in WRB-Verfahren?

  3. Avatar von Mat67
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was würdet ihr machen wenn die Bank sich außergerichtlich Einigen würde bei Zahlung von ca 50 Prozent der VFE, Vertrag würde sonst noch ca 7 Jahre laufen, Rechtsschutzversicherung vorhanden. Ein Angebot einer anderen Bank liegt vor von 1.67% effektiv auf 15 Jahre als Volltilgerdarlehen. VFE ist dank sondertilgungsmöglichkeiten und Tilgung wechselmöglichkeit nicht so hoch wie gedacht

  4. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Widerrufen!!!

  5. Avatar von Mat67
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wiederrufen ist ja bereits und Angebot nach einschalten eines Ra und nachverhandlung

  6. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielleicht machen die ja auch ein neues Angebot...


    Das kann aber niemals so gut sein, wie das Ergebins eines erfolgreichen Rückabwicklungsprozesses.

  7. Avatar von Mat67
    Mat67 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja aber Rückabwicklung würde ungefähr 2500 Euro und ca 1800 Euro an zinsrückzahlung bringen und wie lange dauert es bis zu einer Einigung und wie sind dann die Zinsen, das mit dem entstandenen Zinsschaden ist ja glaub ich noch nicht abgeurteilt. So würde ich halt ohne weiteres Risiko nach ca 20 Monaten da wo ich an Schulden wäre wenn ich garnix gemacht hätte, dannach halt die nächsten 13 Jahre ordentliche Ersparnis

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Stimmt natürlich: Ein Prozess durch alle Instanzen kann bis zu vier Jahren dauern.


    Ich würde versuchen, die Bank zum Verzicht auf VfE zu bewegten, denn die kriegen sie bei einem Gerichtsverfahren auch nicht.

  9. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Da Sie ja ohnehin bei einem unserer Anwälte sind, können Sie auch gerne über unseren Finanzierungsexperten ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung einholen und zwar hier.

    Das daraus resultierende Finanzierungsangebot ist zwar unverbindlich, kann aber bei Bedarf sehr kurzfristig in ein verbindliches Angebot gewandelt werden. Das reicht völlig aus, um auf der sicheren Seite zu sein. Das Angebot kann für zweierlei Dinge nützlich sein:

    1. Für den Fall, dass die Diba entgegen jeglicher Erwartung den Widerruf akzeptiert - was sie aber nicht tun wird.

    2. Als Nachweis dafür, welchen Zinssatz Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs (also jetzt) bei einer Alternativfinanzierung bekommen. Dies kann sehr wertvoll werden, wenn sich das Verfahren bis zu einem erfolgreichen Widerruf länger hinzieht (z.B. durch eine Klage) und die Zinsen bis dahin gestiegen sind. Dann kann der Zinsschaden zusätzlich von der Bank eingefordert werden.

    Das Angebot, ein Umschuldungsangebot einzuholen, steht übrigens jedem offen, nicht nur denjenigen, die mit einem unserer Anwälte zusammenarbeiten.
    Vielen Dank! Ich muss mich jetzt eh am Wochenende mit meinem Mann noch kurzschließen, dann schauen wir auch, ob wir uns noch vor dem Widerruf ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung einholen.

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Mat67
    Was würdet ihr machen wenn die Bank sich außergerichtlich Einigen würde bei Zahlung von ca 50 Prozent der VFE, Vertrag würde sonst noch ca 7 Jahre laufen, Rechtsschutzversicherung vorhanden. Ein Angebot einer anderen Bank liegt vor von 1.67% effektiv auf 15 Jahre als Volltilgerdarlehen. VFE ist dank sondertilgungsmöglichkeiten und Tilgung wechselmöglichkeit nicht so hoch wie gedacht
    Ein Angebot einer anderen Bank für einen Volltilger über 15(!) Jahre zu 1.67% eff. erscheint mir sehr günstig.

    1. Überlege zu widerrufen (und dabei ausdrücklich darauf hinweisen, dass Du mit dem Widerruf Zahlungen nur noch unter dem Vorbehalt der - teilweisen - Rückforderung und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht tätigst; ansonsten hast Du später evtl. keinen Anspruch mehr darauf, diese Zahlungen zurückzufordern, da Du sie geleistet hast, obwohl Du wusstest, dass Du das nicht tun musst - siehe § 814 BGB).
    2. Ggf. bereits beim Widerruf die Herausgabe der zum Widerruf bestehenden Restdarlehensvaluta (ohne Aufrechnung/Saldierung) anbieten mit gleichzeitiger Forderung, dass die Bank Deine Zahlungen (Zinsen und Raten) auf Dein Darlehen herausgibt sowie evtl. angefallene Gebühren und die Freigabe aller Sicherheiten. Damit wäre sie im Annahmeverzug.
    3. Ggf. bereits beim Widerruf darauf hinweisen, dass Du Schadenersatzforderungen stellen wirst, falls aufgrund von Blockade/Ablehnung durch die alte Bank die Ablösung/Anschlussfinanzierung verschleppt wird und die Zinsen mittlerweile (weiter) steigen.
    4. Der RA sollte zuvor mit Dir u.a. auch über den Gegenstands-/Streitwert und das Honorar, die weitere Taktik sowie natürlich über die Erfolgsaussichten sprechen und dann in Abstimmung mit Dir die Deckungszusage bei Deiner RSV einholen (ggf. zunächst außergerichtlich)
    5. Und dann könntest Du (mit RSV) klagen.


    Zitat Zitat von Mat67
    Ja aber Rückabwicklung würde ungefähr 2500 Euro und ca 1800 Euro an zinsrückzahlung bringen und wie lange dauert es bis zu einer Einigung und wie sind dann die Zinsen, das mit dem entstandenen Zinsschaden ist ja glaub ich noch nicht abgeurteilt. So würde ich halt ohne weiteres Risiko nach ca 20 Monaten da wo ich an Schulden wäre wenn ich garnix gemacht hätte, dannach halt die nächsten 13 Jahre ordentliche Ersparnis
    Das ist schon richtig, aber manche Banken bzw. Sparkassen machen erst ein wirklich gutes Angebot, wenn bereits Klage erhoben wurde - u.U. sogar erst mit Vergleich vor Gericht. Aber wie RAM und andere ja auch schon geschrieben haben, sollte man sich überlegen, ob die finanziellen Mittel (bei RSV weniger relevant) aber vor allem auch die Geduld und Nerven für Prozesse vorhanden sind. Sofern Du selbst zuerst widerrufen hast und erst nach Ablehnung der Bank (vielleicht besser nochmal selbst eine deutliche Erinnerung/Mahnung schicken, mit nochmals 2 Wochen Frist) einen RA einschaltest, wird Deine RSV auch diese (zunächst) außergerichtlichen RA-Kosten übernehmen, wenn dieser nochmal einen Widerruf schickt - mit der juristischen Argumentation eines versierten Anwalts kommt dann vielleicht schon ein besseres Angebot. Wer hingegen gleich einen RA für das erste Widerrufsschreiben einschaltet, riskiert, dass die RSV diese Kosten nicht übernimmt (kommt wohl auf die ARB an).

  11. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @eugh
    Widerrufen wurde ja schon

  12. Avatar von Benkch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,
    in meinem Darlehensantrag bei der DSL Bank aus Dezember 07 ist das Merkblatt "Information und Merkblatt zum Baufinanzierungsdarlehen für den Verbraucher" Stand 12.2004 beigefügt.
    In diesem findet sich auch eine zweite, unterschiedliche WRB. " Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und Information."
    Aus meiner Sicht ein grober Fehler, vergleiche dazu das von Dir zitierte Urteil aus Nürnberg 6 O 9499/14 , findet Ihr u.a. https://www.kanzlei-hersbruck.de

    Kann jemand sagen, ob die Bank gegen dieses Urteil am LG Nürnberg / Fürth in Revision gegangen ist ?

  13. Avatar von Benkch
    Benkch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von derpicknicker
    Ein Hinweis an alle, mal nachzuschauen, ob ihr mit euren Vertragsunterlagen auch das "Standardisierte Europäische Merkblatt" erhalten habt (insbesondere IngDiba) und schaut mal rein, ob dort eine WRB ist (insbesondere auch Kreis96). Ich habe nämlich zwei verschiedene WRB bekommen. Ob sich das auf meinen Prozess auswirkt, kläre ich noch mit meinem RA ab. Jedenfalls gibt es aktuell das Urteil vom LG Nürnberg-Fürth, was solche Konstellationen für unzulässig hält (6 O 9499/14). Es hätte vollkommen ausgereicht, dort hinzuschreiben, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Anbei die beiden WRB, die erste aus meinem Vertrag, die zweite aus dem Muster (Vertrag wurde Ende 2010 geschlossen):

    Text oben sollte sich hierauf beziehen....

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Benkch
    Hallo,
    in meinem Darlehensantrag bei der DSL Bank aus Dezember 07 ist das Merkblatt "Information und Merkblatt zum Baufinanzierungsdarlehen für den Verbraucher" Stand 12.2004 beigefügt.
    In diesem findet sich auch eine zweite, unterschiedliche WRB. " Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und Information."
    Aus meiner Sicht ein grober Fehler, vergleiche dazu das von Dir zitierte Urteil aus Nürnberg 6 O 9499/14 , findet Ihr u.a. https://www.kanzlei-hersbruck.de

    Kann jemand sagen, ob die Bank gegen dieses Urteil am LG Nürnberg / Fürth in Revision gegangen ist ?

    am LG N-Fü in der Geschäftstelle der 6.Zivilkammer anrufen und mittels dem Az. nachfragen... ;-)


    Zu zwei unterschiedlichen WRB gibt es noch ein Urteil des OLG Hamm vom 24.Mai 2012, Az. I-4 U 48/12



  15. Avatar von Fondsinvestor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Bundesregierung hat sich nach meinen tagesaktuellen Informationen dem Druck der Bankenlobby gebeugt und will den bisher vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom 7. September 2015 ( Drucksache 18/5922) Seite 6 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805922.pdf) derart abändern, dass mit Inkraftreten des Gesetzes ca. Mitte März 2016 ein rückwirkender Widerruf eines Immobiliardarlehen nicht mehr möglich sein soll.

    Sprich allen Verbraucher, die bis dahin weder widerrufen noch geklagt haben, wird ihre Widerrufsmöglichkeit bei in der Vergangenheit fehlerhafter Belehrung genommen.

    Die erste Beratung darüber soll in der 125. Sitzung des DB am 25. September 2015 unter Tagesordnungspunkt 25 erfolgen.

    Was eine solche Regelung mit Verbraucherschutz zu tun haben soll, erklärt sich mir nicht.

  16. Avatar von Polli1209
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    Zitat Zitat von Polli1209
    Vielen Dank! Ich muss mich jetzt eh am Wochenende mit meinem Mann noch kurzschließen, dann schauen wir auch, ob wir uns noch vor dem Widerruf ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung einholen.
    Ich steh gerade auf dem Schlauch: in welcher Höhe müssten wir uns denn um ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung kümmern? Restschuld zum Widerrufszeitpunkt? Oder ursprünglicher Darlehensbetrag? Denn das ist ja ein nicht unerheblicher Unterschied...?

  17. Avatar von Polli1209
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Polli1209
    Ich steh gerade auf dem Schlauch: in welcher Höhe müssten wir uns denn um ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung kümmern? Restschuld zum Widerrufszeitpunkt? Oder ursprünglicher Darlehensbetrag? Denn das ist ja ein nicht unerheblicher Unterschied...?
    Ok, ich bin tatsächlich schon ein wenig verwirrt - zu viel gelesen in den letzten Tagen! Die Höhe ist natürlich die Restschuld...oh mann, wird Zeit, dass es Wochenende wird. ;-)

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fondsinvestor
    Die Bundesregierung hat sich nach meinen tagesaktuellen Informationen dem Druck der Bankenlobby gebeugt und will den bisher vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom 7. September 2015 ( Drucksache 18/5922) Seite 6 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805922.pdf) derart abändern, dass mit Inkraftreten des Gesetzes ca. Mitte März 2016 ein rückwirkender Widerruf eines Immobiliardarlehen nicht mehr möglich sein soll.

    Sprich allen Verbraucher, die bis dahin weder widerrufen noch geklagt haben, wird ihre Widerrufsmöglichkeit bei in der Vergangenheit fehlerhafter Belehrung genommen.

    Die erste Beratung darüber soll in der 125. Sitzung des DB am 25. September 2015 unter Tagesordnungspunkt 25 erfolgen.

    Was eine solche Regelung mit Verbraucherschutz zu tun haben soll, erklärt sich mir nicht.
    Wo genau steht, dass das rückwirkend gelten soll? Nochmals vielen Dank für die wichtige Info!

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Wo genau steht, dass das rückwirkend gelten soll? Nochmals vielen Dank für die wichtige Info!

    & das mit der "Klage" versteh ich nicht... wenn ich bis dahin widerrufen haben sollte (angenommen, die Änderung würde auch Verträge betreffen die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden), weshalb soll man dann nicht mal mehr klagen dürfen?

  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zum geplanten Gesetz:

    Das kann es eigentlich gar nicht geben, ist gegen alle juristischen Grundsätze und schreit nach dem Bundesverfassungsgericht!

    Europa führt morgen die Todesstrafe rückwirkend ein.....

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also die 162 Seiten habe ich nur mal eben schnell durchsucht und eben den Hinweis darauf, dass es auch rückwirkende Effekte haben könnte, noch nicht gefunden. Daher fällt mir auch nicht ein, weshalb man jetzt schnell auch klagen müsste. Wie sehen das die Anwälte hier?

    Aber bevor wir alle durchdrehen: Wo genau steht denn, dass das rückwirkend gelten soll?

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