Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ganz schlechte Erfahrung, Rechnung über 3.000 Euro am Hals, ohne etwas beauftragt zu haben!

  3. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM

    Außerdem gibt es für diese Fälle neue Prozessfinanzieren, die laut Test fair arbeiten:

    test.de/bankkontakt-ag
    also von dem angebot halte ich nichts.

    u.a. deswegen :
    "Ein Drittel davon bekommt die Bank*kontakt AG. Wenn der Kunde den von der Bank*kontakt AG für sinn*voll gehaltenen Vergleich nicht akzeptiert, kann die Bank*kontakt AG den Vertrag über die Prozess*finanzierung kündigen. Ihr steht dann zu, was sie bei Abschluss des Vergleichs bekommen hätte." .. etwa vom kunden/mandanten ?? wenn er weitermacht und doch noch verliert ??

    und dann suchen sie auch noch den anwalt aus

    Wj

  4. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    @ RAM Besten Dank auch für den Hinweis.

    Natürlich klang das für mich interessant, da ich bekanntlich eine Klage selbst zu finanzieren hätte.


    Was ist Bankkontakt?

    Bankkontakt ist nach meinem Dafürhalten kein "echter" Prozessfinanzierer, sondern lediglich ein Finanzprodukte- und Anwaltsvermittler. Sie selbst bezeichnen sich auch als Vermittler im Vertrag. Der Anwalt ist durch den DN direkt zu mandatieren.

    Dieser RA führt zu Lasten von Bankkontakt eine 1. Prüfung über die Erfolgsaussichten eines WR durch. (Gibts bei vielen Anwälten kostenfrei.)
    Sollte diese Prüfung erfolgreich verlaufen, übernimmt Bankkontakt die außergerichtlichen Kosten für den RA.
    Erfolgt außergerichtlich keine Einigung und schätzt der RA die Aussichten einer Klage erfolgreich ein, so übernimmt Bankkontakt die Prozesskosten nur der 1. Instanz. (Was nützt dem DN eine Prozessfinanzierung für die 1. Instanz. wenn er die 2. und ggf. 3. Instanz wieder aus der eigenen Tasche bezahlen soll?)

    Soweit die Leistungen von Bankkontakt. Was muss der DN dafür tun?

    Zunächst mal soll er 1/3 der Erfolgs aus der Tätigkeit des RA an Bankkontakt zahlen. Das klingt für eine rein außergerichtliche Tätigkeit nach einem sehr üppigen Honorar. Prozesse werden dagegen wohl kaum je geführt werden müssen, denn wer sucht ernsthaft einen Prozessfinanzierer nur für die 1. Instanz.

    Sehr einseitig zugunsten von Bankkontakt auch die Ermittlung des "Erfolgs". Danach zählt als Erfolg die Vermeidung der VFE, die die Bank gefordert hat. Kein Wort dazu, wenn diese von der Bank überhöht festgesetzt wurde.

    Sollte keine VFE durch die Bank berechnet werden, so gilt das Ergebnis des VFE-Rechners der interhyp verbindlich als Erfolg. Kein Wort auch dazu, dass dieser Rechner z.B. mögliche Sondertilgungen nicht berücksichtigt, weil es schlicht kein Feld dafür in der Eingabemaske gibt. Und auch damit die VFE viel höher als notwendig berechnet wird.

    Sollte auch der Rechner von interhyp nicht mehr zur Verfügung stehen, sind in der folgenden Reihenfolge die Rechner von fmh, verivox und baufi-experts verbindlich. Sollten auch diese offline gehen, dann darf Bankkontakt schließlich selbst den Erfolg des DN ermitteln. (Das wäre dann der "Gipfel" der Objektivität.)

    Auch dieser Absatz aus dem Vermittlungsvertrag hat es in sich:

    Zitat: Nimmt der Auftraggeber ein vom Vermittler als wirtschaftlich sinnvoll angesehenes Vergleichsangebot nicht innerhalb von 2 Wochen an, kann der Vermittler den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist eine Vergütung nach § 5 in der Höhe fällig, die geschuldet wäre, wenn der Vergleich angenommen worden wäre. Zitat Ende

    Mit anderen Worten: Auch das miserabelste Angebot hat der DN zu akzeptieren, wenn Bankkontakt es für wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Stimmt der DN dann nicht zu, hat er Bankkontakt auf jeden Fall 1/3 seines in diesem Fall nur fiktiven Erfolgs zu erstatten.


    Ich kann nicht verstehen, was die Stiftung Warentest geritten hat, dies alles als ein "faires Angebot" zu bewerten.

    Bezeichnend für Bankkontakt auch, dass sie es nicht mal auf die Reihe bekommen ihre eigene WRB fehlerfrei zu gestalten.

    Zitat:

    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vermittlervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (per Brief, mit Original Unterschrift) über Ihren Entschluss den Vermittlervertrag zu widerrufen, informieren.
    Den Widerruf senden Sie an: Bankkontakt AG Südwestkorso 16 12161 Berlin
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Zitat Ende

    Sofort fällt ins Auge, dass sich die WRB nicht deutlich von übrigen Text abhebt, sondern nur als Fließtext gestaltet ist. Die Forderung lediglich einen WR per Brief mit einer Original Unterschrift versehen zu akzeptieren, dürfte wohl auch nicht gesetzeskonform sein. Angaben über weitere Kommunikationsmittel fehlen völlig.

    Das Angebot findet sich hier:

    https://www.kreditsachverstaendiger-b...rrufsthematik/
    volle unterstützung !!

    ganz klarer schnell- und fehlschuss von test.de

  5. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    gelöscht....

  6. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bei uns schaut es folgendermaßen aus.
    Haben Klage eingereicht vor dem LG Frankfurt, schaut so aus das wir die 1. Instanz verlieren, haben aber gute Hoffnung bei der 2. oder vor dem BGH zu Gewinnen,
    meint zumindest unser Anwalt! Ein Vergleich / Güteverfahren kommt nicht mehr in Frage, dies lehnt die Bank ab.
    Aber bis zum BGH wird uns das zu teuer....dachten wir hätten sehr gute Chancen vor Gericht und bekommen einen Vergleich in der ersten Instanz, allerdings zeigt sich FFM doch eher Bankenfreundlich....Leider....und unsere Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.

    Unser Gedanke: lieber etwas vom Gewinn abgeben, als am Ende hohe Kosten zu haben für nix.
    Weil unsere WRB sehr viele Fehler hat. lt. unserem Anwalt.
    Stammt aus 2009 ....

    Aber in FFM würden wir die erste Instanz verlieren...lieber 30% vom Gewinn abgeben und dafür rückabwickeln,neues Darlehen abschließen..haben dafür schon Angebote vorliegen, als am Ende nix zu haben.
    Dachten da an Foris oder Roland.

    @Klinoklas:
    bei welchem Prozeßkostenfinanzierer hast Du um ein Angebot gebeten?

  7. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    auf der Seite der Prozesskostenfinanzierer steht kostenlose Prüfung!
    Wir haben bereits ein Klageschreiben usw....
    deswegen weiß ich nicht wofür die dann Gebühren verlangen wollen.....???

  8. Avatar von eugh
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    Beitrag AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ohne die Hintergründe des Kontakts mit dem o.g. PF zu kennen - es stinkt nach Abzocke, würde mancher sagen. Es besteht übrigens auch ein Widerrufsrecht für Mandanten. Liegt eine WRB der Kanzlei oder des PF vor? Evtl. ist die angreifbar. Aber wenn kein Auftrag erteilt wurde, besteht doch auch nichts, auf dessen Grundlage Kanzlei oder PF abrechnen können. Ich würde die Rechnung mit Hinweis darauf verweigern und mit der eigenen RSV die Deckung klären, falls nötig. Und von der nicht abwimmeln lassen. Es geht nicht um den Widerruf eines Kredits, sondern um unberechtigte Forderungen. Übrigens muss eine Kanzlei/ein RA über die Kosten aufklären, vor allem bei sog. Erfolgshonoraren, wenn diese höher liegen als die Kosten bei Abrechnung nach dem Streitwert gemäß RVG. Einfach mal im Internet suchen. Dort finden sich Hinweise auf einen verurteiletn RA der sich unlauter und unter Missachtung seiner Pflicht zur Aufklärung bereichert habe.

    Viel Erfolg!

    PS: Auf der Welle des Widerrufsjokers schwimmen inzwischen auch einige schwarze Schafe mit, die das schnelle Geld sehen. Gerade der hohe Anteil an Vergleichen unterstreicht dies, denn dabei verdient der RA bei Erfolg regelmäßig mehr in kürzerer Zeit mit weniger Aufwand als bei einem Prozess. Einfach mal nachrechnen...

  9. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tinkerbell
    bei uns schaut es folgendermaßen aus.
    Haben Klage eingereicht vor dem LG Frankfurt, schaut so aus das wir die 1. Instanz verlieren, haben aber gute Hoffnung bei der 2. oder vor dem BGH zu Gewinnen,
    meint zumindest unser Anwalt! Ein Vergleich / Güteverfahren kommt nicht mehr in Frage, dies lehnt die Bank ab.
    Aber bis zum BGH wird uns das zu teuer....dachten wir hätten sehr gute Chancen vor Gericht und bekommen einen Vergleich in der ersten Instanz, allerdings zeigt sich FFM doch eher Bankenfreundlich....Leider....und unsere Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.

    Unser Gedanke: lieber etwas vom Gewinn abgeben, als am Ende hohe Kosten zu haben für nix.
    Weil unsere WRB sehr viele Fehler hat. lt. unserem Anwalt.
    Stammt aus 2009 ....

    Aber in FFM würden wir die erste Instanz verlieren...lieber 30% vom Gewinn abgeben und dafür rückabwickeln,neues Darlehen abschließen..haben dafür schon Angebote vorliegen, als am Ende nix zu haben.
    Dachten da an Foris oder Roland.

    @Klinoklas:
    bei welchem Prozeßkostenfinanzierer hast Du um ein Angebot gebeten?
    Das LG Frankfurt ist für klagende Darlehensnehmer ein ganz schwieriges Pflaster. Wer da klagt darf sich eigentlich kaum Hoffnung auf einen Erfolg machen. Die mir bekannt gewordenen Urteile beschäftigen sich nur am Rand mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung, sondern stützen sich in erster Linie darauf, dass die Ausübung des Widerrufsrechts viele Jahre nach Vertragsschluss grundsätzlich rechtsmissbräuchlich sei, weil auch trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung dem durchschnittlichen Darlehensnehmer - nach Ansicht des Gerichts - klar gewesen sein sollte, dass die Ausübung des Widerrufsrechts nur in einem relativ engen Zeitraum möglich sei.

    Aber auch das OLG Frankfurt ist nicht gerade "kundenfreundlich" eingestellt. Dort hat man vor ca. 1 Jahr ganz im Banksinne die erlaubten Abweichungen von der Musterbelehrung sehr großzügig ausgelegt. Das Verfahren ist z.Z. beim BGH in der Revision.

    Prozesskostenfinanzierer zu finden ist sehr schwierig. Das liegt an dem sehr asymmetrischen Chance-Risiko-Verhältnis der Klagen auf Rückabwicklung, d. h. die Kosten des Prozesses sind im Verhältnis zum möglichen Ertrag sehr hoch. Da bleibt dann kaum etwas für den Finanzierer zu verdienen und schief gehen darf eigentlich auch nichts.

    Klagt man "normalerweise" um 200.000 €, dann kann man im günstigten Fall auch 200.000 € von der Gegenseite erwarten. Bei entsprechenden Rückabwicklungsklagen ist die Grundlage der Kostenberechnung nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des BGH der ursprüngliche Darlehensbetrag von z.B. 200.000 €, während aber der Kläger mit seiner Klage vielleicht nur 20.000 € verdienen kann.

    Deswegen sind auch nur sehr wenige Kläger ohne Rechtsschutzversicherung bereit sich in das Abenteuer eines solchen Prozesses zu begeben. Aber wenn man das Risiko eingeht, dann sollte man wegen der sehr divergierenden Urteile der Landgerichte emotional und finanziell in der Lage sein notfalls auch bis zum BGH zu gehen. Ich gebe es unumwunden zu, ich könnte es nicht. Mir bereitet allein der Gedanke ohne Not 50.000 € oder mehr aufs Spiel zu setzen um damit vielleicht 15-20.000€ zu erzielen, großes Unbehagen.

    Aber nachdem ihr ja nun schon im Verfahren steckt, hilft euch meine vorstehende Betrachtung sicher nicht weiter.

    Ich kenne nur einen Prozessfinanzierer, der sich mit Rückabwicklungsklagen überhaupt beschäftigt. Das ist Maximum Ius in Hannover. Vielleicht versuchst du da mal dein Glück.
    Erfahrungen habe ich aber keine mit dieser Firma.

    Ich habe beschlossen noch abzuwarten bis der BGH vielleicht mal für mehr Rechtssicherheit sorgt.

    Nur aus Interesse, weil es auch meine Gegnerin ist, ist die Gegenseite die ING-DiBa?

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    ...
    Ich habe beschlossen noch abzuwarten bis der BGH vielleicht mal für mehr Rechtssicherheit sorgt.

    Nur aus Interesse, weil es auch meine Gegnerin ist, ist die Gegenseite die ING-DiBa?
    Wieviel Zeit darf man sich lassen nach erklärtem Widerruf, um Klage einzureichen? Wo ist das geregelt?


    Und wo ist geregelt, ob/wie ein interessierter Bürger Einblick in ein Protokoll der mündlichen Verhandlung eines Verfahrens bekommt? Anlass anbei (Quelle):
    test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 23.07.2015 um 18:14 Uhr:

    Re: Kein Hinweis zu 24 U 71/14 (ING-DiBa)

    Ein förmlicher Hinweisbeschluss ist tatsächlich nicht ergangen, deshalb heißt es in der Tabelle nur: Hinweis und nicht -beschluss. Laut Protokoll vom 18.05.2015 weist das Gericht jedoch informell auf eine ganze Reihe von Punkten hin. So heißt es wörtlich: "(...) Die Widerrufsbelehrung ist eindeutig fehlerhaft. (...)"
    Wer also beim Gericht nach dem Inhalt des (wörtlich!) Hinweises fragt (es wurde nicht nach einem Hinweisbeschluss), bekommt die Info, dass ein solcher dort nicht ergangen sei, obwohl es zum offenbar korrekten Az. eine Verhandlung und ein Protokoll gab. Offenbar muss der Interessierte explizit nach dem Protokoll fragen.

    A propos: Hat man nun einen Anspruch darauf, den Inhalt zu erfahren von so einem "Hinweis" - oder von mir aus eben vom Protokoll, wenn der Richter den "Hinweis" nur mündlich in der Verhandlung gegeben hat?

    Ist die Tatsache, dass es wohl nur einen mündlichen Hinweis des Richters gab (und somit wohl nur im Protokoll verfügbar, oder wo?) ein Indiz dafür, dass die ING-DiBa auch hier in letzter Minute einen Rückzieher gemacht hat?

  11. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Wieviel Zeit darf man sich lassen nach erklärtem Widerruf, um Klage einzureichen? Wo ist das geregelt?
    § 346 Abs. 1 BGB

    –Einrede aus §§ 348 Satz 2 i.V.m. 320 BGB

    –Einrede der Verjährung (-> dreijährige Regelverjährung)

    –Besonderheit im Kaufrecht: Rückgewähransprüche aus dem durch die Rücktrittserklärung entstehenden Rückgewährschuldverhältnis unterliegen der allgemeinen dreijährigen Verjährung aus §§ 195, 199 BGB (BGH NJW 2007, 674).
    •Die kurze Verjährungsfrist aus § 438 BGB betrifft nur die Rücktrittserklärung (i.V.m. § 218 BGB).

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schade, dass es für die neue Foren-Software keinen Danke-Knopf mehr gibt. Also schreibe ich hiermit: Vielen Dank für die Infos!

  13. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Schade, dass es für die neue Foren-Software keinen Danke-Knopf mehr gibt. Also schreibe ich hiermit: Vielen Dank für die Infos!


    Warum ist das eigentlich so?

  14. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Das LG Frankfurt ist für klagende Darlehensnehmer ein ganz schwieriges Pflaster. Wer da klagt darf sich eigentlich kaum Hoffnung auf einen Erfolg machen. Die mir bekannt gewordenen Urteile beschäftigen sich nur am Rand mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung, sondern stützen sich in erster Linie darauf, dass die Ausübung des Widerrufsrechts viele Jahre nach Vertragsschluss grundsätzlich rechtsmissbräuchlich sei, weil auch trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung dem durchschnittlichen Darlehensnehmer - nach Ansicht des Gerichts - klar gewesen sein sollte, dass die Ausübung des Widerrufsrechts nur in einem relativ engen Zeitraum möglich sei.

    Aber auch das OLG Frankfurt ist nicht gerade "kundenfreundlich" eingestellt. Dort hat man vor ca. 1 Jahr ganz im Banksinne die erlaubten Abweichungen von der Musterbelehrung sehr großzügig ausgelegt. Das Verfahren ist z.Z. beim BGH in der Revision.

    Prozesskostenfinanzierer zu finden ist sehr schwierig. Das liegt an dem sehr asymmetrischen Chance-Risiko-Verhältnis der Klagen auf Rückabwicklung, d. h. die Kosten des Prozesses sind im Verhältnis zum möglichen Ertrag sehr hoch. Da bleibt dann kaum etwas für den Finanzierer zu verdienen und schief gehen darf eigentlich auch nichts.

    Klagt man "normalerweise" um 200.000 €, dann kann man im günstigten Fall auch 200.000 € von der Gegenseite erwarten. Bei entsprechenden Rückabwicklungsklagen ist die Grundlage der Kostenberechnung nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des BGH der ursprüngliche Darlehensbetrag von z.B. 200.000 €, während aber der Kläger mit seiner Klage vielleicht nur 20.000 € verdienen kann.

    Deswegen sind auch nur sehr wenige Kläger ohne Rechtsschutzversicherung bereit sich in das Abenteuer eines solchen Prozesses zu begeben. Aber wenn man das Risiko eingeht, dann sollte man wegen der sehr divergierenden Urteile der Landgerichte emotional und finanziell in der Lage sein notfalls auch bis zum BGH zu gehen. Ich gebe es unumwunden zu, ich könnte es nicht. Mir bereitet allein der Gedanke ohne Not 50.000 € oder mehr aufs Spiel zu setzen um damit vielleicht 15-20.000€ zu erzielen, großes Unbehagen.

    Aber nachdem ihr ja nun schon im Verfahren steckt, hilft euch meine vorstehende Betrachtung sicher nicht weiter.

    Ich kenne nur einen Prozessfinanzierer, der sich mit Rückabwicklungsklagen überhaupt beschäftigt. Das ist Maximum Ius in Hannover. Vielleicht versuchst du da mal dein Glück.
    Erfahrungen habe ich aber keine mit dieser Firma.

    Ich habe beschlossen noch abzuwarten bis der BGH vielleicht mal für mehr Rechtssicherheit sorgt.

    Nur aus Interesse, weil es auch meine Gegnerin ist, ist die Gegenseite die ING-DiBa?
    Bingo......!

  15. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    7.03.2015

    Aus Test .de
    FAQ Widerruf von Immobilien*krediten: Was tun, wenn die Bank mauert?


    Was passiert, wenn ich einen Prozess*kosten*finanzierer einschalte?

    Bieten Prozess*kosten*finanzierer Unterstüt*zung an? Ich habe gehört, dass solche Firmen das Risiko gegen eine Erfolgs*beteiligung über*nehmen.

    Im Einzel*fall ja. Die Roland Prozess*finanzierung prüft mehrere Fälle. Bedingung: Der Streit*wert muss – sofern Sie noch nicht Roland-Kunde sind – mindestens 100 000 Euro betragen. Ihr Anwalt muss den Entwurf einer Klageschrift einreichen.
    Bei guten Erfolgs*aussichten über*nimmt der Finanzierer das Prozess*risiko. Sie müssen also nichts zahlen, wenn Sie vor Gericht verlieren. Dafür bekommt das Unternehmen einen Teil Ihres Gewinns, wenn das Gericht Ihnen recht gibt.
    Lehnt der Finanzierer Ihren Fall ab, müssen Sie den Klageentwurf selbst bezahlen.

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tinkerbell
    Lehnt der Finanzierer Ihren Fall ab, müssen Sie den Klageentwurf selbst bezahlen.
    Genau mein Problem weshalb ich noch keinen Prozessfinanzierer habe. Ein Klageentwurf kostet eine 0,8 fache Geschäftsgebühr. Das sind dann mal eben 1.600 € bei 200.000€ Gegenstandswert.

  17. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aus diesem Grund habe ich eine Rechnung an der Backe:
    Bei Prozesskostenfinanzierer angefragt, Unterlagen mitgeschickt und nach 5 Monaten kommt dann von einem Winkeladvokaten eine Erklärung, dass man doch wirderrufen könnte.

    Dabei war die Widerruf schon für Ende März erklärt worden durch meinen damaligen Anwalt und auch diese Korrespondenz an den Prozessfinanzierer mitgeschickt worden.

    Also Vorsicht.

    Für mich bedeutet das Gang zur Rechtschutz, da Rechnung ohne Auftrag und dann muss das erst einmal ein Anwalt regeln.

  18. Avatar von klausmaier
    klausmaier ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat schon mal jemand Erfahrung mit der Frankfurter Sparkasse und Widerruf eines Darlehens gemacht? Bin momentan am Überlegen ob es sich lohnt das Darlehen zu Widerrufen.

  19. Avatar von Tinkerbell
    Tinkerbell ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    wir haben die Klage schon vor Gericht ....das ist es ja....zahlen müssen wir so oder so den Anwalt, deswegen kann unser Anwalt nun einen Prozesskostenfinanzierer fragen, ob dieser unseren Fall übernimmt...und dann ist lt. Roland Prozessfinanzierer die Prüfung kostenlos.
    Weiss nicht wleche Aussichten wir bei Roland haben!
    Allerdings haben wir gute Chance die Klage vor dem BGH zu gewinnen....

  20. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tinkerbell
    wir haben die Klage schon vor Gericht ....das ist es ja....zahlen müssen wir so oder so den Anwalt, deswegen kann unser Anwalt nun einen Prozesskostenfinanzierer fragen, ob dieser unseren Fall übernimmt...und dann ist lt. Roland Prozessfinanzierer die Prüfung kostenlos.
    Weiss nicht wleche Aussichten wir bei Roland haben!
    Allerdings haben wir gute Chance die Klage vor dem BGH zu gewinnen....
    Ja, das ist der Unterschied zu meinem Fall.
    Deshalb sollte dich die Anfrage beim Roland in der Tat nichts kosten.
    Mach dir trotzdem zur Sicherheit einen Screenshot der Webseite, die auf eine kostenfreie Bearbeitung hinweist.
    Und bei einem renomierten Anbieter sollte man auch erwarten, dass die den Fall im eigenen Haus bearbeiten und nicht Ratsuchende mit Vertragsanwälten über den Tisch zu ziehen versuchen.

  21. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Klinoklas
    Aus diesem Grund habe ich eine Rechnung an der Backe:
    Bei Prozesskostenfinanzierer angefragt, Unterlagen mitgeschickt und nach 5 Monaten kommt dann von einem Winkeladvokaten eine Erklärung, dass man doch wirderrufen könnte.

    Dabei war die Widerruf schon für Ende März erklärt worden durch meinen damaligen Anwalt und auch diese Korrespondenz an den Prozessfinanzierer mitgeschickt worden.

    Also Vorsicht.

    Für mich bedeutet das Gang zur Rechtschutz, da Rechnung ohne Auftrag und dann muss das erst einmal ein Anwalt regeln.
    Das ist natürlich eine Riesensauerei wie man da versucht dich über den Tisch zu ziehen.

    Ich finde, du könntest ruhig den Namen des Prozessfinanzierers hier nennen, der dir das Ei ins Nest gelegt hat.

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