Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Dann würde mich natürlich brennend interessieren, warum das OLG Nürnberg in der Abhandlung nicht auftaucht.

    Durften die denn nie Urteile der 6. oder 10. Kammer überprüfen? Ich dachte, die halten der 10. die Stange......
    Das ist wohl relativ leicht zu erklären. Es passt nicht zum Geschäftsmodell der Herrn Prof. Dr. Müggenborg. Der trommelt bereits seit Wochen in zahlreichen Foren mit Bannern für den WR-Joker und seine Kanzlei in Aachen.

    Ohne den Artikel jetzt gelesen zu haben, denke ich mal, dass es sich auch um eine gute Portion Lobbyistenwerk in eigener Sache handelt.

    Vergleichbar dem Beitrag von Frau Dr. Wahlers - pro Banken - zur Frage des "ewigen" Widerrufsrechts in den WM vor ein paar Wochen. Da war auch aus dem beruflichen Wirken der Autorin als RAin auf der Bankenseite bereits zu vermuten wie das Analyseergebnis ausfällt.


    @RAM
    Hast du eigentlich das Probeheft der WM mit dem Aufsatz erhalten?

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Probeheft habe ich bekommen, war aber aktueller und ohne den Aufsatz. Monatsabo sollte 90 Euro kosten, Habe dankend abgelehnt.

  4. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Monatsabo sollte 90 Euro kosten, Habe dankend abgelehnt.
    Ganz schön teuer für ein Werbemedium.

  5. Avatar von Benkch
    Benkch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Tag,
    habe ich evtl. die Möglichkeit aus Ihrem Erfahrungsschatz eine Einschätzung zu erhalten, wie hoch Sie ein Klagerisiko (warscheinlich Bonn / Köln) einschätzen würden bei folgender Konstellation ?
    Bei WRB unwirksam habe ich leider bisher kein feedback erhalten.

    1.
    Gleiche Belehrung wie JWAH (1. Seite bei WRB unwirksam) aus Ende 2007
    Zusätzlich die Formulierung Widerspruch statt Widerruf an einer Stelle der Belehrung
    2 unterschiedliche Widerrufsbelehrungen in Kreditantrag (Fernabsatz) / zu der o.a. Belehrung noch weitere WRB in dem Merkblatt, welches die Informationen zum Fernabsatz liefert und unterschrieben werden mußte bei Absendung des Darlehensantrages.
    Die Belehrung hier ist völlig anders formuliert. Hier wird die Frist "frühestens" beginnen in abgewandelter Formulierung zu dem damaligen Mustertext. Stand des Informationsblattes war 12.2004.

    2.
    In den Kfw- Darlehensverträgen (Fernabsatz mit gleicher Bank) sieht die Belehrung ebenfalls wie oben - JWAH - aus.
    In der Unterlage, welche wir als Vertragsdokument 2x bekommen haben, wird auf Fernabsatz aber gar nicht eingegangen - obwohl ja Bedingung zum Beginn der Frist / ist das ok oder ein weiterer Fehler?

    Auf unseren Versuch einer aussergerichtlichen Klärung per Anwalt ist die Bank nicht eingegangen. Hier hatten wir bisher nur mit der Fehlerhaftigkeit der WRB (siehe oben JWAH) und dem Formulierungsfehler Widerspruch statt Widerruf argumentiert. Hinsichtlich der zweiten und unterschiedlichen WRB in Fernabsatz - Merkblatt haben wir bisher nicht argumentiert. Ebenfalls ist uns soeben erst aufgefallen, daß die KfW - Verträge keine Fernabsatz - Info enthalten.

    Da wir neu gebaut haben stehen wir nun vor der Entscheidung Risiko oder kein Risiko mit der Tendenz Risiko...
    Danke für Ihre Einschätzung

  6. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da braucht es mehr Infos:

    Welche Bank? Sitz? Wo Vertragsabschluss?
    Welcher Gerichtsbezirk?

  7. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Hanomag

    Die RSV kann mit Hinweis auf Verwirkung eigentlich niemals Deckung ablehnen, wenn der Anwalt das richtig begründet.

    Welche RSV?

  8. Avatar von Benkch
    Benkch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    DSL Bank, Bonn
    Fernabsatz, also zuhause unterschrieben im Antragsverfahren, OLG Düsseldorf wäre Heimat - OLG, LG Krefeld
    Danke vorab !

  9. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    DSL gilt bisher als völlig uneinsichtig (DKB-Tochter). Ohne Anwalt nehmen die den DN grundsätzlich nicht ernst.
    Ich empfehle - wenn es so weit kommt -Klage beim LG Bonn/OLG Köln - LG Düsseldorf/OLG Düsseldorf ist derzeit leicht unsicher.
    Leider deckt bei Neubau keine RSV...

    Ich würde auf der der Seite Stiftung-Warentest einen Anwalt auswählen und eine Erstberatung buchen. Danach können Sie rechnen.
    Außerdem gibt es für diese Fälle neue Prozessfinanzieren, die laut Test fair arbeiten:

    test.de/bankkontakt-ag

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, wohl falscher link. Richtig:



    https://www.test.de/Bankkontakt-AG-Kreditwiderrufsklagen-ohne-Risiko-4876685-0/

  11. Avatar von Benkch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke RAM
    Haben Sie bereits Erfahrungen gemacht bzgl. unterschiedlicher WRB in Darlehensantrag und Merkblatt zu Fernabsatz des gleichen Antrages ?

    Müssen bei einem KFW-Darlehensvertrag, der sich in seiner WRB auf den Erhalt der Fernabsatzinformationen bezieht, die Informationen zum Fernabsatz dann auch in dem Darlehensvertrag enthalten sein ?
    Dazu finde ich in dem Forum leider keine Antworten...

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Von Kfw-Darlehen habe ich leider keine Ahnung. Aber hier meldet sich bestimmt noch ein Spezialist....

  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier ein Schnelltest um die WRB zu checken - mit allen Musterbelehrungen.:


    https://mein-kreditvertrag.de/schnelltest/

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    DSL gilt bisher als völlig uneinsichtig (DKB-Tochter). Ohne Anwalt nehmen die den DN grundsätzlich nicht ernst.
    Ich empfehle - wenn es so weit kommt -Klage beim LG Bonn/OLG Köln - LG Düsseldorf/OLG Düsseldorf ist derzeit leicht unsicher.
    Leider deckt bei Neubau keine RSV...

    Ich würde auf der der Seite Stiftung-Warentest einen Anwalt auswählen und eine Erstberatung buchen. Danach können Sie rechnen.
    Außerdem gibt es für diese Fälle neue Prozessfinanzieren, die laut Test fair arbeiten:

    test.de/bankkontakt-ag
    @ RAM Besten Dank auch für den Hinweis.

    Natürlich klang das für mich interessant, da ich bekanntlich eine Klage selbst zu finanzieren hätte.


    Was ist Bankkontakt?

    Bankkontakt ist nach meinem Dafürhalten kein "echter" Prozessfinanzierer, sondern lediglich ein Finanzprodukte- und Anwaltsvermittler. Sie selbst bezeichnen sich auch als Vermittler im Vertrag. Der Anwalt ist durch den DN direkt zu mandatieren.

    Dieser RA führt zu Lasten von Bankkontakt eine 1. Prüfung über die Erfolgsaussichten eines WR durch. (Gibts bei vielen Anwälten kostenfrei.)
    Sollte diese Prüfung erfolgreich verlaufen, übernimmt Bankkontakt die außergerichtlichen Kosten für den RA.
    Erfolgt außergerichtlich keine Einigung und schätzt der RA die Aussichten einer Klage erfolgreich ein, so übernimmt Bankkontakt die Prozesskosten nur der 1. Instanz. (Was nützt dem DN eine Prozessfinanzierung für die 1. Instanz. wenn er die 2. und ggf. 3. Instanz wieder aus der eigenen Tasche bezahlen soll?)

    Soweit die Leistungen von Bankkontakt. Was muss der DN dafür tun?

    Zunächst mal soll er 1/3 der Erfolgs aus der Tätigkeit des RA an Bankkontakt zahlen. Das klingt für eine rein außergerichtliche Tätigkeit nach einem sehr üppigen Honorar. Prozesse werden dagegen wohl kaum je geführt werden müssen, denn wer sucht ernsthaft einen Prozessfinanzierer nur für die 1. Instanz.

    Sehr einseitig zugunsten von Bankkontakt auch die Ermittlung des "Erfolgs". Danach zählt als Erfolg die Vermeidung der VFE, die die Bank gefordert hat. Kein Wort dazu, wenn diese von der Bank überhöht festgesetzt wurde.

    Sollte keine VFE durch die Bank berechnet werden, so gilt das Ergebnis des VFE-Rechners der interhyp verbindlich als Erfolg. Kein Wort auch dazu, dass dieser Rechner z.B. mögliche Sondertilgungen nicht berücksichtigt, weil es schlicht kein Feld dafür in der Eingabemaske gibt. Und auch damit die VFE viel höher als notwendig berechnet wird.

    Sollte auch der Rechner von interhyp nicht mehr zur Verfügung stehen, sind in der folgenden Reihenfolge die Rechner von fmh, verivox und baufi-experts verbindlich. Sollten auch diese offline gehen, dann darf Bankkontakt schließlich selbst den Erfolg des DN ermitteln. (Das wäre dann der "Gipfel" der Objektivität.)

    Auch dieser Absatz aus dem Vermittlungsvertrag hat es in sich:

    Zitat: Nimmt der Auftraggeber ein vom Vermittler als wirtschaftlich sinnvoll angesehenes Vergleichsangebot nicht innerhalb von 2 Wochen an, kann der Vermittler den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist eine Vergütung nach § 5 in der Höhe fällig, die geschuldet wäre, wenn der Vergleich angenommen worden wäre. Zitat Ende

    Mit anderen Worten: Auch das miserabelste Angebot hat der DN zu akzeptieren, wenn Bankkontakt es für wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Stimmt der DN dann nicht zu, hat er Bankkontakt auf jeden Fall 1/3 seines in diesem Fall nur fiktiven Erfolgs zu erstatten.


    Ich kann nicht verstehen, was die Stiftung Warentest geritten hat, dies alles als ein "faires Angebot" zu bewerten.

    Bezeichnend für Bankkontakt auch, dass sie es nicht mal auf die Reihe bekommen ihre eigene WRB fehlerfrei zu gestalten.

    Zitat:

    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vermittlervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (per Brief, mit Original Unterschrift) über Ihren Entschluss den Vermittlervertrag zu widerrufen, informieren.
    Den Widerruf senden Sie an: Bankkontakt AG Südwestkorso 16 12161 Berlin
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Zitat Ende

    Sofort fällt ins Auge, dass sich die WRB nicht deutlich von übrigen Text abhebt, sondern nur als Fließtext gestaltet ist. Die Forderung lediglich einen WR per Brief mit einer Original Unterschrift versehen zu akzeptieren, dürfte wohl auch nicht gesetzeskonform sein. Angaben über weitere Kommunikationsmittel fehlen völlig.

    Das Angebot findet sich hier:

    https://www.kreditsachverstaendiger-b...rrufsthematik/

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So genau habe ich mir das nicht angesehen, da ich keinen Prozessfinanzierer gesucht habe. Ich bin nur in der aktuellen Ausgabe von Finanztest auf diesen Finanzierer gestoßen. Und da Test diesen Anbieter als "fair" bezeichnet hat, ging ich davon aus, die hätten das nach ihren hohen Maßstäben geprüft.
    Haben sie offensichtlich nicht getan..

  16. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ RAM
    War nicht als Vorwurf an dich gedacht. Ganz im Gegenteil, hätte ich genauso gemacht, wenn ich das bei test.de eher gefunden hätte. Deshalb auch mein Dank an dich für den Hinweis auf das Angebot.

    Wenn man hier einen Vorwurf machen will, dann der Redaktion von test.de für diese schlampige Recherche.

  17. Avatar von PiNo
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Grundsätzlich kann ich dazu nur sagen, dass es für den RA ökonomisch viel lukrativer ist einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen, als einen Prozess zu führen, da der Zeitaufwand eines außergerichtlichen Verfahrens im Verhältnis zum Honorar sehr viel geringer ist, als im Klageverfahren. Insofern kannst du davon ausgehen, dass jeder RA eine außergerichtliche Erledigung einer Klage vorziehen wird.

    Da RA 1 bereits darauf hingewiesen hat, dass nach seiner Erfahrung dein DG nicht (mehr) zu außergerichtlichen Vergleichen bereit ist, würde ich dem im Hinblick auf meine vorstehende Überlegung auch Glauben schenken.

    Anders gesagt: Ohne Prozess wirst du m.E. den Widerruf nicht durchsetzen können
    Vielen Dank für die Einschätzung, Harley.

    Würdet ihr Widerruf-Erfahrenen denn somit zustimmen, dass für uns folgendes Vorgehen sinnvoll ist?:

    Wir folgen der Empfehlung von Kanzlei 1: Widerruf erklären und dann abwarten, bis ein "passendes" Urteil in "meinem" Gerichtsbezirk vorliegt; parallel holen wir ein neues Angebot für einen Kreditvertrag ein, auf das wir uns im Fall einer späteren Klage berufen können.

    -> Habe ich es richtig verstanden, dass in diesem Fall bei einem späteren - erfolgreichen! - Prozess alle Bereitstellungszinsen oder Nichtabnahmeentschädigungen, die wir ab Widerruf dann eventuell noch zahlen, von der Bank zurückerstattet werden müssten?

    -> Und ebenso eine eventuelle Zinsdifferenz, falls ich dann nur nur zu einem ungünstigeren Zinssatz als zu meinem jetzt einzuholenden Angebot ein neues Darlehen abschließen kann?

    Gibt es irgendwelche möglichen Nachteile oder Risiken bei einem solchen Vorgehen, die wir bedenken sollten?

    Was ist zum Beispiel mit der Möglichkeit, das laufende Darlehen für ein anderes Objekt zu verwenden, falls wir da etwas finden. Steht uns diese Möglichkeit auf jeden Fall zu - Stichwort BGH Urteil XI ZR 398/02 - oder könnte sich die Bank dann querstellen, weil wir uns mit dem Widerruf als Querulanten geoutet haben?

    Vielen Dank - und übrigens auch für die vielen anderen Beiträge in diesem Forum, ihr baut hier echt eine tolle Inforessource auf.

  18. Avatar von anton13
    anton13 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=casixx;106979]
    Zitat Zitat von anton13

    Da hat ja die DSL Bank ein schönes Geschäft gemacht. Hätte das niemals angenommen so.

    Kann ich so nicht nachvollziehen !
    Ich habe kein Geld an einen Anwalt oder Gericht bezahlt .
    und Habe einige Tausender an Geld gespart , was ich sonnst bis Laufzeit ende hätte bezahlen müssen.
    Ob ich später noch mehr gespart hätte ,kann sein aber ich habe ja ein vergleich gemacht, und so wie wir das ausgerechnet haben mit allen für und wieder
    bin ich der Meinung das ich gut dabei was rausgeholt habe.

    Gruß rossi

  19. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    zum Thema Widerrufsjoker:
    Per Anwalt widerrufen
    Anwalt sagt suchen Sie sich einen Prozesskostenfinanzierer, er macht das aber nicht,wir trennten uns von Anwalt.
    Unterlagen an diverse Prozesskostenfinanzierer geschickt, ob Übernahme erfolgen könnte.
    Einer der Prozesskostenfinanzierer leitet Unterlagen an einen Anwalt weiter (setzt uns in CC)
    Jetzt kommt eine Stellungnahme des Anwaltes, das man widerrufen könne.
    Ich rufe beim Anwalt an und sagte das wissen wir bereits.
    Daraufhin kommt von diesem Anwalt eine Rechnung über mehrere 1000 Euo.
    Muss man das eifgentlich bezahlen, auch wenn man keinen Auftrag erteilt hat?
    Letztlich ist das ja auch eine Rechnung, übernimmt eine Rechtsschutz eigentlich dann meine Kosten, wenn ich diese Kanzlei verklagen muss (ich habe Vertragsrechtschutz)
    Hat jemand das schon einmal erlebt?
    Viele Grüße und schönes WE

  20. Avatar von Siebert78
    Siebert78 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ..................

  21. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    hat hier schon jemand Erfahrungen mit einem Prozeßkostenfinanzierer gemacht?
    Unsere Rechttschutz übernimmt nicht die Kosten einer Klage oder des Anwalts, weil es sich um einen Neubau handelt.

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