Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von joka
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    DSL Bank:
    Seit 02.2014 hat es ein ewiges hin und her geben (Fristverlängerung,erneute Fristverlängerung,miese Angebote,Stellungnahmen,usw...).
    Inzwischen liegt meine Klage beim LG Köln auf dem Tisch,mein Anwalt erhofft(!) ein Urteil noch in diesem Jahr..
    Man braucht also wirklich einen langen Atem.

  3. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe kürzlich zwei bereits vor Jahren abgewickelte Darlehensverträge widerrufen. Ich zitiere die Antwort:
    lhre Kundennummer: XXXXXX



    Sehr geehrter Herr Kunde,

    wir kommen auf lhr oben genanntes Schreiben zurück, können inhaltlich jedoch nicht konform gehen.

    Unabhängig von der Prüfung, ob die vorliegenden Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß formuliert wurden, dürfen wir lhnen mitteilen, dass der Widerruf eines bereits abgelösten Kreditvertrages nicht mehr möglich ist. lnsoweit verweisen wir auf das Urteil des LG Düsseldorf vom 13. Febuar 2013 und zitieren:

    ,,Bei dem Widerruf handele es sich um ein besonders ausgestaltetes Rücktrittsrecht, welches jedoch dann keine Anwendung mehr finden könne, wenn der Vertrag, um dessen Widerruf es ginge, bereits aus anderen Gründen zum Wegfall gekommen sei."

    Dieses Urteil wurde auch am 09. Januar 2014 vom OLG Düsseldorf bestätigt, NJW 2014,
    1599-1600.

    Das Oberlandesgericht führte darüber hinaus auch an, dass ein Recht des Verbrauchers zum Widerruf auch verwirkt sei, ist der Kreditvertrag bereits in Gänze abgewickelt.

    Diese Auffassung wird auch von dem für uns zuständigen AG Stuttgart-Bad Cannstatt 6 C 2840/14, dem OLG Köln, WM 2012, 1532; dem KG Berlin, 8 U 101/12; dem LG Frankfurt, 2-25 O 192/13; dem OLG Frankfurt 17 W 11/14, dem LG Ellwangen, 2 O 16/13; dem LG Mannheim, 9 O 24/14 und dem LG Hamburg 326 O 140/12 geteilt.

    Das vorstehend zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Köln wurde durch den Bundesgerichtshof durch Nichtannahmebeschluss vom 16. April 2013, Az. Xl ZR 52/12, bestätigt.

    Wir betrachten den Sachverhalt als erledigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre liebe Bank
    Die falsche Widerrufsbelehrung wird nicht mehr bestritten. Aber zur Begründung des abgelehnten Widerrufs werden mehrere Urteile, die das Ansinnen der Banken wiedergeben, zitiert.

    Wir haben bisher leider noch keine Sammlung von Urteilen im Sinne der Verbraucher, möglichst sortiert nach Kriterien wie falsche WRB, Verwirkung, Streitwert usw. angelegt. Indem wir hier nur die Argumente der Banken wiedergeben, bieten wir denen eine wunderbare Sammlung von Argumenten für Ihre Ablehungsschreiben. Ausserdem wird der falsche Eindruck erweckt, es gäbe mehr Argumente dagegen als dafür.

  4. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Yo, und ich habe von den Basketballern ein Angebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von knapp über 2% bekommen - aber ohne RA und ohne "Firma". Aber ich werde das "Angebot" voraussichtlich nicht annehmen.
    .

    Hallo Eugen,2% für welche Laufzeit ? 10 oder 15 Jahre ?

  5. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    10 Jahre bei 3% Tilgung. Das Formular enthält die Möglichkeit, einen anderen Tilgungssatz zu wählen (bis 10%),aber ohne Hinweis, dass bei höherer Tilgung ein besserer Zinssatz angeboten würde. Außerdem kann ich voll tilgen und habe andere Angebote dafür über ebenfalls 10 Jahre zu ca. 1,5%. Und Du?


    Sorry, ich muss nochmal fragen... Ist ducnici, unser Experte, evtl. "in der Nähe"?

    Ich habe meinen RA gefragt, ob er im Klageentwurf den Stichtag, bis wann die Nutzungen berechnet werden, welche die Bank gezogen hat, nicht in die Zukunft legen könne, oder zumindest in den Monat, wann voraussichtlich die Klage zugestellt werden wird (aktuell steht dort noch August 2015 drin).

    Darauf erhielt ich die Auskunft, dass das irrelevant sei, da im Klageentwurf enthalten sei, dass die Beklagte auf Zahlung des Betrags X zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit verklagt werden solle (also dieselbe Höhe wie bei den Nutzungen).

    Wenn die Klage erst im Oktober oder November zugestellt wird (Rechtshängigkeit ab dann), würden doch seit August 2-3 Monate fehlen, d.h. für diese Monate würden weder Nutzungen der Bank, noch Prozess-/Verzugszinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz berücksichtigt werden.

    Macht es sich der RA hier evtl. zu einfach?

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    10 Jahre bei 3% Tilgung. Das Formular enthält die Möglichkeit, einen anderen Tilgungssatz zu wählen (bis 10%),aber ohne Hinweis, dass bei höherer Tilgung ein besserer Zinssatz angeboten würde. Außerdem kann ich voll tilgen und habe andere Angebote dafür über ebenfalls 10 Jahre zu ca. 1,5%. Und Du?


    Sorry, ich muss nochmal fragen... Ist ducnici, unser Experte, evtl. "in der Nähe"?

    Ich habe meinen RA gefragt, ob er im Klageentwurf den Stichtag, bis wann die Nutzungen berechnet werden, welche die Bank gezogen hat, nicht in die Zukunft legen könne, oder zumindest in den Monat, wann voraussichtlich die Klage zugestellt werden wird (aktuell steht dort noch August 2015 drin).

    Darauf erhielt ich die Auskunft, dass das irrelevant sei, da im Klageentwurf enthalten sei, dass die Beklagte auf Zahlung des Betrags X zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit verklagt werden solle (also dieselbe Höhe wie bei den Nutzungen).

    Wenn die Klage erst im Oktober oder November zugestellt wird (Rechtshängigkeit ab dann), würden doch seit August 2-3 Monate fehlen, d.h. für diese Monate würden weder Nutzungen der Bank, noch Prozess-/Verzugszinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz berücksichtigt werden.

    Macht es sich der RA hier evtl. zu einfach?
    Moin,

    ich bin ja der Meinung, dass die gezogenen Nutzungen etc. bis zum Zeitpunkt des Widerrufes als Stichtag genau berechnet werden können. Ich kann also da eine genaue Restschuld ermitteln. Und in einen Klageantrag übernehmen. Oder in Kumulierung mit der VFE meinen Vorteil bzgl. Streitwert genau beziffern.

    Alles was danach kommt, würde doch als "Verzugsschaden" (Schadensersatz) geltend gemacht werden. Auch hierzu reicht ein relativ einfacher Klageantrag aus und da muss ich dann eigentlich nichts weiter beziffern.
    Bei Schadensersatz aufgrund des Verzugs kommen dann wieder die 5% über Basiszins BGB zum tragen.

    Ich denke, dass man das auch aus rechtlichen Gründen trennen müsste...das eine ist die Rückabwicklung zum Zeitpunkt X (Widerruf), danach eine Schadensersatzforderung wegen Verzug.

    Vorteil: man könnte durchaus für die Differenz zwischen ermittelter Restschuld und der Restvaluta zum Zeitpunkt X ab diesem bis zur tatsächlichen Abwicklung ebenfalls noch die 5% über Basiszins fordern. Also eine Verzinsung der gezogenen Nutzungen. Denn der Bank hätte zum Zeitpunkt X die Differenz nach Rückabwicklung (die aufgrund der Verweigerung nicht stattgefunden hat) nicht zugestanden, sie hat aber damit weiterhin "arbeiten" können...

  7. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Ich habe meinen RA gefragt, ob er im Klageentwurf den Stichtag, bis wann die Nutzungen berechnet werden, welche die Bank gezogen hat, nicht in die Zukunft legen könne, oder zumindest in den Monat, wann voraussichtlich die Klage zugestellt werden wird (aktuell steht dort noch August 2015 drin).

    Darauf erhielt ich die Auskunft, dass das irrelevant sei, da im Klageentwurf enthalten sei, dass die Beklagte auf Zahlung des Betrags X zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit verklagt werden solle (also dieselbe Höhe wie bei den Nutzungen).
    Wir reichen mit jedem Schriftsatz aktualisierte Berechnungen ein.
    Im Prinzip is das unnötig, in der Klage steht ja drin, dass der Vertrag rückabzuwickeln ist, dass der Zins x von der Bank auf meine Zahlungen und der Zins y auf den Darlehensbetrag durch mich zu zahlen ist. Es versteht sich von selbst, dass die entsprechende Abrechnung am Schluss nochmal erfolgt.

  8. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Verdammt, da war doch wieder einer schneller

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Verdammt, da war doch wieder einer schneller
    Guten Morgen! ;-)

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Herzlichen Dank Euch Beiden und ebenfalls einen guten Morgen an alle!
    Mir ist noch nicht so wirklich klar, was der RA sich dabei gedacht hat, hoffe aber, dass doch noch mit ihm klären zu können.

  11. Avatar von Polli1209
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen - bzw Guten Mittag!

    Ich lese hier ja immer interessiert mit - und mir schwirrt oft der Kopf, wenn ich Euch über die verschiedenen Berechnungsmethoden, Klagepunkte usw. diskutieren höre (lese)!
    Ihr seid ja alle deutlich weiter und vor allem deutlich tiefer in der Materie drin. Respekt hierfür!

    Wir befinden uns ja gerade an dem Punkt, wo wir den Widerruf in Erwägung ziehen bzw. eigentlich wissen wir, dass wir das tun werden und ich versuche gerade abzuschätzen, was das für Folgen haben kann und ob wir die Nerven und den langen Atem für den Klageweg haben.
    So, wie ich das verstanden habe, ist es doch so, dass man bei einer erfolgreichen Klage auf Rückabwicklung mehr "herausholt", als wenn man z.B. sich außergerichtlich mit der Bank einigt z.B. das Darlehen zu einem niedrigen Zinssatz weiterzuführen. Richtig, oder?

    Es dauert eben wohl wegen dem Klageweg länger...

    Da wir ja eine Rechtsschutzversicherung haben, erwägen wir den Klageweg, denn ich gehe nicht davon aus, dass die IngDiba auf unseren Widerruf mit Akzeptanz reagiert und wir direkt rückabwickeln.

    Wir haben ja für das zu widerrufende Darlehen schon eine Forwardvereinbarung mit der DSL abgeschlossen, leider auch mit recht hochen Zinssätzen, da wäre ja auch die Überlegung, das gar nicht abzunehmen (WRB ist korrekt, da aus 2013), die Nichtabnahmeentschädigung dort zu zahlen, und zu gucken, ob es sich trotzdem lohnt, zusammen mit dem, was man aus dem Widerruf "rausholen" kann plus die Zinsersparnis für ein neues Anschlussdarlehen statt dem DSL-Darlehen.

    So viele Überlegungen....puhhh...mir schwirrt der Kopf, aber da bekomme ich noch Ordnung rein!

    Euch ein schönes Wochenende,

    LG
    Polli1209

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Denk daran: Wenn Du den Prozess gewinnst (auch erst nach vier Jahren) muss die Bank Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basisizins (von der eigeklagten Forderung) an Dich zahlen...
    Das ist mehr als auf jedem Tagesgeldkonto. Die in den Rechtsstreit investierte Zeit ist also niemals vertan.......

  13. Avatar von Egon
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von joka
    DSL Bank:
    Seit 02.2014 hat es ein ewiges hin und her geben (Fristverlängerung,erneute Fristverlängerung,miese Angebote,Stellungnahmen,usw...).
    Inzwischen liegt meine Klage beim LG Köln auf dem Tisch,mein Anwalt erhofft(!) ein Urteil noch in diesem Jahr..
    Man braucht also wirklich einen langen Atem.

    Bei mir Widerruf 05/2014.
    Danach erst einmal keine Reaktion. Erst nach dem zweiten Anwaltsschreiben ein abwegiges Angebot. Das war eher als Gag zu sehen. Die Rechtsabteilung versucht es halt mal. Jeden Morgen steht ein doofer DN auf, der so etwas annimmt. Die DSL hat eine Kanzlei mit der Interessenvertretung beauftragt. Klage wurde vom Anwalt eingereicht beim LG Bonn im November 2014. Danach Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung. Anpassung Streitwert durch LG. Danach gin die Klage an die DSL. Zweimaliger Antrag auf Fristverlängerung, so dass die DSL am Ende 2+4+4+2= 12 Wochen Zeit für Erwiderung auf die Klage hatte. Stellungnahme auf Erwiderung durch uns. Gütetermin bis dato noch nicht terminiert. Glaube auch nicht, dass das dieses Jahr noch etwas wird bei dem üblichen Terminvorlauf beim LG. Ich rechne damit, eine Terminfestsetzung im Oktober für Januar 2016 zu bekommen. Langer Atem ist Pflicht. Aus meiner Erfahrung in anderen Sachen dauert eine Instanz zwischen 12 bis 18 Monaten. Beim LG Bonn sind wir jetzt bei rund 10 Monaten. Bei einer Instanzkette LG-OLG-BGH rechne ich insofern mit insgesamt 3 bis 5 Jahren. So ist es eben.

  14. Avatar von Egon
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Im aktuellen Zinsumfeld eine lohnende "Anlage". Wurde ja schon mehrfach festgestellt.

    Das hätte eine Antwort zu RAM sein sollen.

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Top-Rechnung zu den Verfahrenszeiten. Genauso ist es!!!

  16. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Polli1209:
    Ok, das FW-Darlehen bei der DSL werdet Ihr wohl nicht los, aber wartet mal ab, vielleicht könnt Ihr es ja zur Ablösung Eures jetzigen ING-DiBa Vertrags einsetzen, wenn der Widerruf durch geht. Ab wann startet denn das FW? Ich meine damit, dass Ihr jetzt evtl. besser noch keine Nichtabnahmeentschädigung zahlen solltet, aber am besten klärst Du das mit Eurem RA. Auf jeden Fall solltet Ihr schon beim Widerruf (selbst schreiben, nicht durch RA - eine Begründung des Widerrufs ist nicht nötig) reinschreiben, dass Ihr weitere Zahlungen nur unter dem Vorbehalt der (teilweisen) Rückforderung und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht tätigt - nur so habt Ihr später auch sicher Anspruch darauf, dass Euch die DiBa die Zahlen ab Widerruf zurückerstatten muss - Zug um Zug gegen die Darlehenssumme, die Ihr erhalten hattet zzgl. der Gebrauchsvorteile (üblicherweise der merktübliche Zinssatz für das Darlehen, nicht einmal der vertraglich vereinbarte, falls dieser nachweislich - siehe BuBa Zinsstatistik - höher war). Man braucht in der Tat einen langen Atem... Viel Erfolg!

  17. Avatar von Egon
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von joka
    DSL Bank:
    Seit 02.2014 hat es ein ewiges hin und her geben (Fristverlängerung,erneute Fristverlängerung,miese Angebote,Stellungnahmen,usw...).
    Inzwischen liegt meine Klage beim LG Köln auf dem Tisch,mein Anwalt erhofft(!) ein Urteil noch in diesem Jahr..
    Man braucht also wirklich einen langen Atem.
    Wieso eigentlich
    LG Köln?
    Wegen Wohnsitz? Die DSL liegt ja im LG-Bezirk Bonn

  18. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ist völlig egal: OLG-Bezirk ist und bleibt Köln!!!

  19. Avatar von Egon
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    ist völlig egal: OLG-Bezirk ist und bleibt Köln!!!

    Klar, ist OLG Köln.

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Polli1209
    .........
    Da wir ja eine Rechtsschutzversicherung haben, .....
    Objekt ist kein Neubau und selbstgenutzt?

  21. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Denk daran: Wenn Du den Prozess gewinnst (auch erst nach vier Jahren) muss die Bank Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basisizins (von der eigeklagten Forderung) an Dich zahlen...
    Das ist mehr als auf jedem Tagesgeldkonto. Die in den Rechtsstreit investierte Zeit ist also niemals vertan.......
    Die gängige Verfahrenspraxis bei der ING ist doch nicht, dass es zu einem Urteil sondern zu einem Vergleich kommt, entweder vom Richter veranlasst oder von der ING. Wenn also innerhalb der vier Jahre Klageweg dann es doch zu einem Vergleichsangebot kommt, dann natürlich mit den in dem Vergleichsjahr gültigen Zinsen. Dieses Risiko sollte man der Fairness halber bei dem Austausch hier im Forum nicht aus dem Auge verliegen. Mit viel Pech hätten wir seit letztem Donnerstag aufgrund der Entscheidung der Fed bereits eine kräftige Zinserhöhung.

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