Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    LG München

  3. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hoffe es kommt die nächste Niederlage mit meiner WRB !!

    Würde es mir dann noch leichter machen auch gegen SK zu klagen !! Bin echt gespannt auf die Verkündung

    Zitat Zitat von Hoppla20
    leider nur LG so wie es ausschaut geht es auch noch vors OLG, wobei ich da einfach nur auf einen Hinweisbeschluss hoffe.. und dan Ende!


    Hinweisbeschluss bedeutet daß das OLG (dem hoffentlich für uns positiven Urteil) einfach nur zustimmen wird ?

    gruss

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    IN München hat die SSK keine Chance:

    https://www.widerruf-darlehen-anwalt....uer-unwirksam/

  5. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hinweisbeschluss: Hier weist das Gericht auf seine Rechtsmeinung hin (richterlicher Hinweis).

    Das geht theoretisch beim OLG von "Berufung aussichtslos" bis zur Bitte, dies und das anders zu beantragen/zu formulieren. In WRB-Verfahren in München sollte dieser Beschluß mit der Ladung zum Verhandlungstermin verbunden sein.

  6. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tinkerbell
    bei der 19
    wurde Streitwert hochgesetzt, weil wir begehren so gestellt zu werden, als hätten wir das Darlehen nie abgeschlossen.
    Zug um Zug gegen Rückzahlung der Summe.....

    Hast Du auch eine Feststellungsklage?
    Ja negative Feststellungklage mit dem selben Begehren

  7. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    IN München hat die SSK keine Chance:


    Die geben sich noch recht kämpferisch.

    Für mich können Sie schlicht nicht rechnen und das für eine Bank.... aleine die 1. Instanz kostet Sie 6.669,94 €. Wenn die auch noch die 2 Instanz anstreben sind wir schon bei. 14.092,57 € bei meinem mikrigen SW von 28 K. Bei 100 K und 2 Instanzen bewegen wir uns bereist bei 27.283,77 €.

  8. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Die geben sich noch recht kämpferisch.

    Für mich können Sie schlicht nicht rechnen und das für eine Bank.... aleine die 1. Instanz kostet Sie 6.669,94 €. Wenn die auch noch die 2 Instanz anstreben sind wir schon bei. 14.092,57 € bei meinem mikrigen SW von 28 K. Bei 100 K und 2 Instanzen bewegen wir uns bereist bei 27.283,77 €.

    was oder wen meinst du?

  9. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich habe es bearbeitet.

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mickriger SW

  11. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    IN München hat die SSK keine Chance:


    Die geben sich noch recht kämpferisch.

    Für mich können Sie schlicht nicht rechnen und das für eine Bank.... aleine die 1. Instanz kostet Sie 6.669,94 €. Wenn die auch noch die 2 Instanz anstreben sind wir schon bei. 14.092,57 € bei meinem mikrigen SW von 28 K. Bei 100 K und 2 Instanzen bewegen wir uns bereist bei 27.283,77 €.
    Aber die haben mit der Masche vielleicht hundert Kunden wieder daran gehindert die Klage einzureichen , weil sie keine RSV haben und es sich privat nicht leisten können.
    Dann rechnet sich ihre Masche schon

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier stehe ich etwas auf dem Schlauch - was hat der Kläger denn mit diesem Urteil gegen eine SSK erreicht? Und was ist mit der Rückabwicklung....

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/ko..._20150625.html

  13. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Aber die haben mit der Masche vielleicht hundert Kunden wieder daran gehindert die Klage einzureichen , weil sie keine RSV haben und es sich privat nicht leisten können.
    Dann rechnet sich ihre Masche schon
    Ja da hast du schon Recht. Aber die Lage wird von Tag zu Tag besser für uns finde ich. Mal schauen was der BGH am 01.12.15 sagt.

    Ich bin echt gespannt auf mein Urteil. Ich überlege sogar zur Urteilsverkündung zu gehen.

  14. Avatar von andi1104
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    Zitat Zitat von Hoppla20
    Ja da hast du schon Recht. Aber die Lage wird von Tag zu Tag besser für uns finde ich. Mal schauen was der BGH am 01.12.15 sagt.

    Ich bin echt gespannt auf mein Urteil. Ich überlege sogar zur Urteilsverkündung zu gehen.
    Ich denke den Weg kannst du dir sparen, es wird meiner Meinung nach kein Urteil geben.

  15. Avatar von Hoppla20
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    Zitat Zitat von RAM
    Hier stehe ich etwas auf dem Schlauch - was hat der Kläger denn mit diesem Urteil gegen eine SSK erreicht? Und was ist mit der Rückabwicklung....

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/ko..._20150625.html
    1. Er muss keine VE. bez und kommt aus dem Vertrag raus.
    2. Duch den Widerruf wandelt sich der Vertrag in eine Rückgewährschuldverhältnis um.

    nach dem BGH Beschluß vom 22.09.2015 XI ZR 116/15 dürfte es bezüglich einer Rückabwicklung keine offenen Fragen mehr geben. Wenn doch muß er erneut klagen.

  16. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Ich denke den Weg kannst du dir sparen, es wird meiner Meinung nach kein Urteil geben.
    Ne ich meine mein Urteil vor dem LG München..

  17. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wäre gerade für mich sehr interessant zeitnah das Urteil zu erfahren ! Ich wäre dir sehr dankbar

  18. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    1. Er muss keine VE. bez und kommt aus dem Vertrag raus.
    2. Duch den Widerruf wandelt sich der Vertrag in eine Rückgewährschuldverhältnis um.

    nach dem BGH Beschluß vom 22.09.2015 XI ZR 116/15 dürfte es bezüglich einer Rückabwicklung keine offenen Fragen mehr geben. Wenn doch muß er erneut klagen.
    Also steht dem DN auch hier die Rückabwicklung zu ? Muss das extra eingeklagt werden oder läuft das jetzt automatisch?

  19. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    DAS muss der kläger dann wohl in einem neuen Prozess einklagen.

    Kein Gericht erhöht die Forderung des Klägers ohne Antrag oder erweitert die Klage automatisch........

  20. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Also steht dem DN auch hier die Rückabwicklung zu ? Muss das extra eingeklagt werden oder läuft das jetzt automatisch?
    Ja klar. Der Widerruf ist wirksam also sind die Widerrufsfolgen auch klar in der Widerrufsbelehrung geregelt.

    Streit gibt es oder gab es nur bezüglich der Nutzungen die die Bank herauszugeben hat... Nach dem BGH Beschluß dürfte sich das aber meiner Meinung nach erledigt haben. Ansonsten hast du den Nachteil das du erneut klagen musst.

  21. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Also steht dem DN auch hier die Rückabwicklung zu ? Muss das extra eingeklagt werden oder läuft das jetzt automatisch?
    Hätte der Punkt Rückabwicklung nicht direkt in der Klageschrift mit aufgenomen werden müssen oder hat hier die RSV wieder nicht mitgespielt wegen der Höhe des Streitwerts?

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