Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    A propos Restschuldversicherung:
    Muss der Kunde die Gebühren für diese voll bezahlen, wenn er das Darlehen vor dem Widerruf des Darlehensvertrags bereits komplett zurückgezahlt hat? Ich meine mich zu erinnern, dass es mal hieß, trotz Widerruf müsse der Kunde für die Zeit, wo Versicherungsschutz bestand, entsprechend einen Anteil der Gebühren zahlen (immerhin auch gekürzt um Verwaltungsaufwand u.ä.). Wie ist das nun bei Verbraucherkrediten nach deren Widerruf, wo der Vertrag der verbundenen Restschuldversicherung ja automatisch mit widerrufen wird (aber eben das Darlehen bereits zurückgezahlt worden ist)?

  3. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @Harley

    ja, aber warum erst nächstes Jahr? Weil die Ing.DiBa maximal 3 Jahre Forwradzeit anbietet. Das wäre der Supergau. Forward bei der Bank wo ich den Widerspruch ausspreche. Ungeachtet der Tatsache dass es bessere und günstigere Anbieter auf dem Sektor Forwarddarlehen als die Ing.DiBa gibt.

    Dann schon eher ein Forwarddarlehen bei der Axa, erstens gibt es keinen Interessenskonflikt bezüglich eines ausgesprochenen Widerrufs, zweitens kann das Forwarddarlehen bei der Axa vorher abgerufen werden sollte dem Widerrspruch entsprochen werden oder der Klageweg erfolgreich sein, drittens müsste man nicht bis nächstes Jahr warten. Der Aufschlag für 1 Jahr beträgt 0,24 %, das heisst sollte der Zins in dem einen Jahr um 0,24 % steigen hätte man keinen Fehler gemacht. Denke schon dass die 0,24 % überschaubar sind.

    Ich kann immer nicht verstehen warum unabhängige Berater solch einer vermeintlich renomierten Gesellschaft wie Dr.Klein so unflexibel, so marktfremd beraten, Kunden so wenig Alternativen anbieten können. Alternativen die der Markt bietet und die ein uanbhängiger Finanzierungsmakler im Portefolio haben muss.
    Dafür hat aber wohl die AXA nicht gerade die günstigsten Konditionen und dann relativieren sich die "nur" 0,24 % ganz schnell.

  4. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Verischerung muss bis zum Widerruf (Darlehen und Versicherung) gezahlt werden, weil die Leistung der Versicherung ja stattgefunden hat und auch garantiert war

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Verischerung muss bis zum Widerruf (Darlehen und Versicherung) gezahlt werden, weil die Leistung der Versicherung ja stattgefunden hat und auch garantiert war
    Aber die Prämie für die Restschuldversicherung ist dann als Teil der gesamten, verzinsten Darlehenssumme anzusehen - so zumindest das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2012 - I-6 U 64/12 bzw. Urteil vom 17.01.2013 - I-6 U 64/12. Was mir eben beim Durchlesen (des Beschlusses) aufgefallen ist: Da werden "Beklagte"/"Beklagter" und "Klägerin"/"Kläger" nicht immer eindeutig verwendet. Aber interessant ist jedenfalls u.a. dies hier (aus dem Beschluss):
    II.

    Gemäß den damit für die Abwicklung des Darlehensvertrages der Parteien maßgeblichen Vorschriften der §§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346, 348 BGB ist dieser deshalb so behandeln, als ob er aufgrund eines am 20. Oktober 2008 wirksam gewordenen Widerrufs des Beklagten mit Wirkung ex nunc (OLG Koblenz, NJW 2006, 919 ff., 921 = juris Rn 27 f. m.w.N.; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 357 BGB Rn 2) in ein schuldrechtliches Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt worden wäre, innerhalb dessen die Vertragsparteien einander Zug um Zug (PWW/Kessal-Wulf, Bürgerliches Gesetzbuch, 7. Auflage, § 495 BGB Rn 10) die von ihnen jeweils empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die daraus in der Zwischenzeit von ihnen gezogenen Nutzungen herauszugeben haben.

    1. Gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 Alt. 1 BGB hat der Beklagte daher der Klägerin das ihm überlassene Darlehenskapital abzüglich der darauf in der Zeit bis zum Wi-derruf des Darlehens schon erbrachten Tilgungsleistungen zu erstatten. Die Klägerin ist auf der gleichen Rechtsgrundlage ihrerseits zur Rückerstattung der von dem Beklagten bereits geleisteten Zahlungen auf die Zinsen und die Kosten des Darlehens verpflichtet.

    Zu dem an den Beklagten geflossenen und daher an die Klägerin zurückzuerstattenden Darlehenskapital gehört dabei nicht nur der Nettokreditbetrag in Höhe von 25.000,00 €, sondern auch der für die Finanzierung der Restschuldversicherungsprämie erforderliche Betrag in Höhe von weiteren 7.958,16 €, denn auch bei diesem handelt es sich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes um einen Teil des Darlehens, der dem Beklagten ausgezahlt worden ist. Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen setzt der Empfang eines Darlehens voraus, dass die Darlehensmittel aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Darlehensnehmers in der vereinbarten Form endgültig zugeführt werden. Werden die Darlehensmittel - so wie hier - auf Weisung des Darlehensnehmers an einen Dritten ausgezahlt, so hat der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag regelmäßig auch dann im Sinne von § 488 Abs. 1 BGB „zur Verfügung gestellt“ bekommen, wenn der von ihm als Empfänger namhaft gemachte Dritte das Geld von dem Darlehensgeber erhalten hat, es sei denn, der Dritte ist nicht überwiegend im Interesse des Darlehensnehmers, sondern sozusagen nur als „verlängerter Arm“ des Darlehensgebers tätig geworden (BGHZ 152, 331 = WM 2002, 2501 ff. = juris Rn 26 m.w.N.; BGHZ 168, 1 ff. = WM 2006, 1194 ff. = juris Rn 31; Staudinger/Freitag/Mülbert, Neubearbeitung 2011, § 488 BGB Rn 156 f., jeweils m.w.N.). Ein derartiger Sonderfall kann hier jedoch nicht erkannt werden.

  6. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke

    allerdings habe ich das für Handlungen nach dem Widerruf bislang noch nie gehört, müsste man mal schauen, was das LG Regensburg da entschieden hat.


    @Hanomag, die Frage ob Sondertilgungen nach Widerruf vom DN geleistet werden dürfen ist noch nicht abschliessend geklärt.
    Verdammt... ich habe nach Widerruf sondergetilgt. Und zwar ganz munter im fast fünfstelligen Bereich - die Klage dauert schließlich noch gefühlte 100 Jahre und verzinst mir mein Geld doch besser als das Tagesgeldkonto. Schließlich habe ich auch in den Vorjahren Sondertilgungen geleistet.

    Die erste Sondertilgung hab ich auf eines von zwei Darlehen in vertraglich bestimmter Höhe von max x Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrages geleistet.
    Ich habe diese Sondertilgung allerdings nicht - wie in Vorjahren - als SONDERtilgung angekündigt sondern als "Tilgungsbetrag". Hierzu schrieb die Bank eine Mail, dass ich nur den Betrag X einzahlen dürfe.
    Meine "Tilgung" auf den zweiten Kredit habe ich gar nicht angekündigt und einfach mehr überwiesen, als vertraglich festgelegt, da kam postwendend der "Überschuss" wieder zurück auf mein Konto mit dem Buchungstext "Beachten Sie die maximale Sondertilgung!".

  7. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da haben die Düsseldorfer ja schon die BGH-Rückabwicklung vor 3 Jahren genau erkannt.


    Hoch dotierte Anwälte und Prozessabteilungen aber nicht. Und auch vieel OLG-Richter wussten davon ja offenichtlich nichts, denn sonst wären nicht so viele dubiose Rückabwicklungsurteile in der Welt. Alles sehr merkwürdig...

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gelöscht wg.

  9. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Sondertilgungen nach Widerruf? Klassischer Aufschlagfehler. Den Zinsverlust im Vergleich zur "Klageverfahren als Tagesgeld" solltest Du mal ausrechnen.
    Ich glaube, ich verstehe o.g. Satz nicht.
    Widerruf war in 01/2014, Klage seit 06/2014... wenn ich in 2015 sondertilge, muss mir das doch später auf mit 5% über B verzinst werden?
    Ich habe mal gelesen, dass man sich als DN vertragtreu verhalten MUSS, weil ja vor Abschluss des Gerichtsverfahrens eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht...? Und da ich immer sondergetilgt habe außer in 2014, meinte mein Anwalt, ich soll das jetzt ruhig auch wieder machen und die Zinsen später kassieren.

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Spannend die Radnummer 29 im Hamburger Urteil: Der Widerruf war zwar wirksam, aber der Anspruch auf Neuabrechnung des Darlehens ist durch Erfüllug erloschen !!!

    Da hat die Bank im Gerichtstermin eineAbrechnung übergeben und sich damit allen Rückforderungen entzogen.

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @gertrud-Geyer

    Stimmt, mein Denkfehler.

    Du kriegst natürlich auch die Sondertilgung mit den 5 über B zurück...

  12. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Ich glaube, ich verstehe ich o.g. Satz nicht.
    Widerruf war in 01/2014, Klage seit 06/2014... wenn ich in 2015 sondertilge, muss mir das doch später auf mit 5% über B verzinst werden?
    Ich habe mal gelesen, dass man sich als DN vertragtreu verhalten MUSS, weil ja vor Abschluss des Gerichtsverfahrens eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht...? Und da ich immer sondergetilgt habe außer in 2014, meinte mein Anwalt, ich soll das jetzt ruhig auch wieder machen und die Zinsen später kassieren.
    Den Satz kann ich auch nicht nachvollziehen. In der Fragestellung geht es um ein Urteil zur Verwirkung wegen geleisteter Sondertilung nach Widerruf.

  13. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ...und ich habe nach Widerruf mitten im Klageverfahren sondergetilgt.

  14. Avatar von MrSpeedy
    MrSpeedy ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Für mich hört sich das nach einem ganz normalen Forwarddarlehen an. Die DiBa bietet solche Darlehen bis zu 36 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibung (natürlich gegen Zinszuschlag auf die aktuellen Konditionen) allen Kunden an.

    Das hat mit dem Widerrufs-Joker aber nichts zu tun. Und selbstverständlich ändern sich die Konditionen des bisherigen Darlehens bis zum Ablauf der Zinsbindung damit nicht.

    Niemand kann in die Zukunft schauen, aber aus heutiger Sicht spricht nichts für einen Zinsanstieg in den nächsten 2 Jahren. (Ab 12 Monaten vor Ende der Zinsbindung kann man auch ohne Zuschlag sich die dann aktuellen Konditionen sichern.) Wer in den letzten 10 Jahren solche Darlehen vereinbart hat, hat diesen Schritt später immer bereut, da die Zinsen nur eine Richtung kannten: abwärts.

    Wenn du mich fragst, da will sich deine Beraterin nur eine neue Vermittlungsprovision sichern.
    So wurde es mir von der Finanzierungsberaterin (Dr. Klein) mitgeteilt. Die Frage ist, wie und wo kann ich mich richtig Beraten lassen..? Zur Zeit stecke ich ein Wenig in der Zwickmühle, da meine damalige Beraterin sich mit uns Anfang des Jahres zusammen setzen möchte und die Finanzierung zu verlängern.. Hier noch die genaue Widerrufsbelehrung der ING-Diba.
    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist be*ginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Ver*tragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit§ 1Abs. 1, 2 und 4 BGB-lnfoV. Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Ein* gangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30, E-Mail: Baufiservice@ing-diba de

    Wlderrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zin*sen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs.
    recht ausgeübt haben.

    Ende der Wlderrufsbelehrung

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es gibt doch etliche Kanzleien auf den Seiten von test.de, die bereits Erfolge zu verzeichnen hatten. Einige bieten sogar eine kostenlose Ersteinschätzung ein, ob ein Widerruf noch möglich ist.

    Ich selbst kann zu der o.g. WRB nichts sagen, aber ducnici ist - wie in vielen Dingen hier - auch für die WRBen ein Experte. Das gehört zwar eher in den anderen Thread ("Widerrufsbelehrung unwirksam?"), aber egal.

    Erwähnenswert ist, dass es ja nicht nur darauf ankommt, ob die WRB irreführend ist, sondern auch, ob sich die Bank trotzdem 1:1 an die jeweils gültige Mustervorlage gehalten hat. Wenn ja, besteht für die Bank ein Schutz, so dass ein Widerruf sehr wahrscheinlich (falls nicht sonst noch etwas falsch gelaufen war) nicht mehr in Betracht kommt.

    Mit dem Datum Deines Vertrags kannst Du ggf. auch selbst einen Vergleich gegen die Mustervorlage vornehmen:
    BGB InfoV - Mustertexte WRB - Bundesgesetzblätter

  16. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier stehen sogar die Anwaltskanzleien mit Preisliste:

    https://www.finanztip.de/baufinanzier...rlehen/#c15515

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Hier stehen sogar die Anwaltskanzleien mit Preisliste:

    https://www.finanztip.de/baufinanzier...rlehen/#c15515
    Danke, das ist wirklich sehr informativ auch für die RAW:
    Ein Widerruf wandelt den Darlehensvertrag in ein sogenanntes Rückabwicklungsverhältnis um (§§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346, 348 BGB). Sie müssen der Bank die Darlehenssumme innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Deshalb sollten Sie vor dem Widerruf sicherstellen, dass Sie das Darlehen entweder mit eigenen Mitteln zurückzahlen können oder mit einem neuen Kredit von einer anderen Bank!

    Das Geldinstitut ist zur Rückerstattung aller von Ihnen bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen verpflichtet. Es darf aber die vereinbarten Zinsen für die Kapitalüberlassung verlangen, allerdings nur für das tatsächlich noch bestehende Darlehen, also nur für die Restschuld (BGH, Beschluss vom 22. September 2015, Az. XI ZR 116/15).

    Dabei können Sie nachweisen, dass der marktübliche Zins für ein vergleichbares Darlehen geringer gewesen ist (§ 346 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013, Az. I 6 U 64/12). Ob der vereinbarte Sollzinssatz bei Vertragsabschluss marktüblich war, können Sie herausfinden durch einen Vergleich mit der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank für das Neugeschäft der deutschen Banken bei Wohnungsbaukrediten an private Haushalte.

    Die Bank muss ferner die Tilgungsleistungen und Zinsen, die Sie gezahlt haben, als Nutzungsersatz verzinsen mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschlus vom 22. September 2015 nochmal sehr klar dargelegt, wie das Darlehen nach einem Widerruf rückabgewickelt werden muss (BGH, Az. XI 116/15).


    Zitat Zitat von RAM
    Da haben die Düsseldorfer ja schon die BGH-Rückabwicklung vor 3 Jahren genau erkannt. ...
    Im anderen Thread habe ich noch ein paar neue Kommentare zur RAW zitiert.

  18. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Infos in dem von RAM verlinkten Artikel habe ich auch noch in den anderen Thread gepackt.

  19. Avatar von Timotheus
    Timotheus ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Neuling!Sorry, brauche euer Fachwissen/Meinung in meinem Fall gegen die Sparda-Bank Münster.

    Sparda-Bank Münster
    ist nicht Gesprächs bereit und lässt sich durch eine Anwaltskanzlei vertreten.
    Widerruf wurde gegenüber der Sparda-Bank erklärt; Verjährung tritt demnach erst Ende 2018 ein ?
    Zwei Schreiben wurden über meinen Anwalt der Sparda-Anwaltskanzlei vorgelegt.


    1. Antwort : wir teilen die Auffassung nicht, dass hier zwei Fristläufe in der Belehrung angeführt wären, und dies dem Deutlichkeitsgebot widerspreche. In der Belehrung sind lediglich die unterschiedlichen Regelungen aufgegriffen worden, die auch das gesetzliche Muster gem Anl.2 zu §14 BGB InfoV vorgesehen hat (vgl. Gestaltungshinweise 1 zum gesetzlichen Muster). Für Ihre Mandanten war zudem unmissverständlich klar, dass Sie den Text der Widerrufsbelehrung nicht erst nach Vertragsabschluss erhalten haben, so dass für Sie auch kein Zweifel daran kann, dass hier die zweiwöchige Frist gilt. Das zuständige LG Münster hat zudem bereits entschieden, dass die Aufnahme abstrakter Gestaltungshinweise die Widerrufsbelehrung nicht fehlerhaft macht. Es handelt sich soweit um unschädliche Zusätze ( 01.04.2014-14O 206/13, Tz.63).

    2. Antwort: vielen Dank für die Übersendung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 26.03.2015, das nach unserer Kenntnis allerdings bisher wohl nicht rechtskräftig ist. Wir können dazu auch auf eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Heidelberg vom 19.05.2015 ( 2 O 32/15) verweisen. Dort ist – aus unserer Sicht zutreffend-festgestellt worden, dass eine gleichlautende Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen des § 355 Abs. 2BGB in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung entsprach. (Abschluss 09/2009)

    Mein Anwalt möchte noch nicht klagen, da es bislang keine rechtskräftigen Entscheidungen zu dem unten aufgeführten Vertragsformular gegeben hat. Alle rechtskräftigen Entscheidungen, die bis hierhin zu dem Thema ergangen sind, betreffen Vordrucke der Sparda – Bank, denen der Passus fehlte, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, bevor der Vertrag geschlossen wurde.


    1) Hat jemand von Euch genau die gleiche Widerrufsbelehrung und gibt es schon ein rechtskräftiges Urteil ? Erfahrungen mit der Sparda-Bank-Münster ?

    2) Ist der Passus „ aber nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses „ schon besprochen worden ?
    3) würdet ihr nach dem erklärten Widerruf noch eine Sonderzahlung machen ?
    4) Soll ich rechtskräftige Entscheidungen zu dieser Problematik abwarten ????

    Ich wäre sehr dankbar, wenn ich einige gute Ratschläge von euch bekommen würde, es ist im Forum gutes Fachwissen vorhanden! Danke




    Sparda-Bank Münster eG

    Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge

    Widerrufsrecht
    Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen(einen Monat)1 ohne Angabe von Gründen in Textform(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,
    - die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags

    zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufs- frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Der Widerruf ist zu richten an:
    Sparda-Bank Münster EG, Joseph-König-Str.3, 48147 Münster

    Faxnummer E-Mail-adresse Internet-Adresse
    0251/5045199 info@sparda-ms.de www.sparda-ms.de


    Widerrufsfolgen
    ………………………………………… …………………….. usw.
    Ganz Unten Fussnote
    1 Die Widerrufsfrist beträgt gemäß §355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung er nach Vertragsabschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann.

  20. Avatar von mabamaba
    mabamaba ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


    Widerruf wurde gegenüber der Sparda-Bank erklärt; Verjährung tritt demnach erst Ende 2018 ein ?


    Nein. Die Rückabwicklung ist ein Gestaltungsrecht und unterliegt damit keiner (Regel-) Verjährung.

  21. Avatar von Texis
    Texis ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die WRB bzw ähnliche von Timotheus hat es schon mehrfach nicht vor Gericht geschaft. Das Jüngste Beispiel ist hier gerade erst verlinkt worden vom OLG Stutgart 29.09.2015 Az. 6 U 21/05.

    Dort lautete wohl eine der Belehrungen

    “Die Frist beginnt einen Tag, nach*dem Ihnen


      • ein Exem*plar die*ser Wider*rufs*be*leh*rung und
      • eine Ver*trags*ur*kunde, Ihr schrift*li*cher Dar*le*hens*an*trag oder eine Abschrift der Ver*trags*ur*kunde oder Ihres Dar*le*hens*an*tra*ges zur Ver*fü*gung gestellt, sowie
      • die für den Ver*trag gel*ten*den All*ge*mei*nen Geschäfts*be*din*gun*gen und
      • die Infor*ma*tio*nen, zu denen wir nach den Vor*schrif*ten über Fern*ab*satz*ver*träge (§ 312c Abs. 2 BGB in Ver*bin*dung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoVO) ver*pflich*tet sind,


    in Text*form mit*ge*teilt wor*den, nicht jedoch vor dem Tag des Abschlus*ses des Darlehensvertrags. ”


    Zitiert aus https://www.widerruf-darlehen-anwalt....uer-unwirksam/

    Die Rückabwicklung ist kein Gestaltungsrecht und natürlich können Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis verjähren. Den Widerruf kannst du als Gestaltungsrecht klassifizieren und der unterliegt nicht der Verjährung. Die daraus resultierenden Rechtsfolgen schon.

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