Ducnici hat völlig Recht. Weshalb soll die RSV darüber entscheiden, was der Kunde als sein wirtschaftliches Interesse ansieht? Vor allem (siehe dazu auch unten das Zitat des Beitrags von 
derpicknicker): Dieselbe RSV (ARAG) meinte in einem anderen Fall, dass der Streitwert auch noch durch Aufrechnungserklärung/Saldierung der gegenseitigen Nutzungen reduziert werden solle, vergaß dabei aber, dass dem Kunden/Kläger dabei nicht unerhebliche Einbußen (wirtschaftliches Interesse?) entstehen, da er mit der Aufrechnung auf einen Großteil seines Anspruchs auf Verzugszinsen gegen die Bank verzichtet.
Dem Schreiben der ARAG RSV im Anhang zu Deinem Beitrag 
#6096 kannst Du begegenen wie es 
derpicknicker bereits in seinem Beitrag 
#6046 beschrieben hatte (Hervorhebung an dieser Stelle von mir):Genau so sollte man gegenüber seiner RSV  argumentieren, wenn diese ihre Vorstellungen zum Streitwert durchsetzen  will gegen den Rat des RA, der nicht nur sein Honorar, sondern auch die  Sinnhaftigkeit und damit die Erfolgsaussichten seiner Klagepunkte im  Blick hat.
Das passt doch auch bei Dir, oder?