Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke an ducnici für diesen Prozessbericht!!!

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Nichtzulassungsbeschwerde in diesem Falle wäre wegen des Streitwerts unzulässig - so dass die Entscheidung des 14. Senats beim Verkündungstermin rechtskräftig werden müsste.........
    Das dachte ich auch beim ersten Lesen, aber wozu benötigt das OLG noch Zeit für den Verkündungstermin bis 09.11.2015? Was passiert in den 5 Wochen? Ist das Urteil denn jetzt noch nicht rechtskräftig?

    Danke auch meinerseits an ducnici, dass Du extra dorthin gefahren bist!

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist die übliche juristische Formalie - der Verkündungstermin ist auch das Datum des Urteils (dauert immer solange nach dem Verhandlungstermin). Auch wenn Rechtskraft dann eintritt, kann erst mit dem schriftlichen Urteil (mit Rechtskraftvermerk) vollstreckt werden.......

  5. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat von IG Widerruf
    Mit dem neuen Gesetz für Immobilienkredite soll der Widerrufsjoker Anfang nächsten Jahres gekippt werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag und Beratungen im Bundesrat zeigt sich, dass eine Rückwirkung für Altkredite immer wahrscheinlicher wird. Wie wir bei der IG Widerruf aus Bankenkreisen hören, könnte es nach Inkrafttreten des Gesetzes sogar zu einer Übergangsfrist von nur drei Monaten kommen. Dann hätten Verbraucher nur noch eine sehr kurze Galgenfrist für den Widerruf...


    Zitat Zitat von eugh
    Vorausgesetzt, der Widerruf ist bis dann bereits ausgesprochen worden: Hat das dann auch Einfluss auf den Zeitpunkt der Klage, bis zu dem diese eingereicht worden sein muss? Könnten Sie diesbzgl. bitte einmal Ihre RÄ befragen und hier nochmal dazu Stellung beziehen? Danke!
    Habe einen unserer Anwälte mal dazu befragt. Wenn das Gesetz eine Rückwirkung für Altkredite vorsehen sollte, dann dürfte es nach seiner Ansicht ausreichend sein, wenn man innerhalb der noch festzulegenden Frist den Widerruf gegenüber der Bank erklärt. Wird der Widerruf abgelehnt, dann kann man in Ruhe weitere Schritte (z.B. Klage) überlegen. Mit diesen weiteren Schritten sollte man zwar nicht ewig warten, weil irgendwann wieder das Thema Verwirkung aufkommt. Es ist jedoch nicht nötig, innerhalb der Frist bereits eine Klage einzureichen.

    Das ist eine Einschätzung auf Basis des jetzigen Informationsstands zum neuen Immobilienkredit-Gesetz sowie basierend auf der Regelung, die im letzten Jahr für Verbrauchergeschäfte im Fernabsatz (keine Kredite) eingeführt wurde. Natürlich kann das endgültige Gesetz eine davon abweichende Regelung vorsehen.

  6. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Mich erinnert das Ganze an mabambas "Schach-Matt-Strategie", von der wir auch nichts mehr gehört haben.
    Den Vergleich finde ich, nun ja, unpassend wenig schmeichelhaft...

    Schaun wir mal. Die Gerichtskosten sind eingezahlt. Ich werde berichten, was draus geworden ist.

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, ich wollte wirklich Dir/niemandem zu nahe treten! Trotz meiner Zweifel wünsche ich selbstverständlich auch Dir viel Erfolg!

  8. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von reCthAbEr
    Schaun wir mal. Die Gerichtskosten sind eingezahlt. Ich werde berichten, was draus geworden ist.
    Meine Danke bezog sich auf diesen Teil der Antwort.

  9. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von reCthAbEr
    Schaun wir mal. Die Gerichtskosten sind eingezahlt. Ich werde berichten, was draus geworden ist.
    Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken, dass du uns an deinem Experiment teilhaben lässt und insbesondere deine Klageschrift zur Verfügung gestellt hast. Interessant finde ich das auf jeden Fall.

    Trotzdem glaube ich, dass es im Forum kaum einen User gibt (die RAe natürlich ausgenommen), der deine Idee praktisch für sich nutzen könnte. Dafür ist das Verfahren zu sehr auf deine juristische Vorbildung abgestimmt.

    Ich habe auch einmal gedacht, dass ich mich im Fall einer strittigen Handwerkerrechnung über 800 EUR vor dem AG selbst vertreten könnte. Der Richter im Zusammenwirken mit dem Anwalt der Gegenseite haben mich dermaßen kirre gemacht, dass ich einen Vergleich geschlossen habe, der mich letztlich mehr gekostet hat, als wenn ich den Prozess nur einfach verloren hätte.

    Ich kann wirklich niemandem ohne juristische Vorbildung dazu raten sich ohne Prozesserfahrung in einem Rechtsstreit vor Gericht selbst zu vertreten.

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    .......


    Verkündungstermin Urteil 09.11.15, 1100Uhr


    ........

    Ergänzung: der Verkündungstermin könnte natürlich auch ein Beschluss sein, in dem ein mathematisches Gutachten angefordert wird...muss also nicht zwingend schon eine Urteilsverkündung sein...

  11. Avatar von Kunzenbacher
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    Danke für den Dank ;-))

    Ich halte den Ansatz sogar für sehr gut. Ich vertrete das als alternative Berechnungsmethode auch in sehr vielen Verfahren, wenn wir dort zum Problem der Rückrechnung kommen.
    0,5 % ist dann noch sehr fair gegenüber den Banken. Angemessen ist eher 1 % Abzug. Das entspricht am Ende übrigens auch ziemlich genau dem Ergebnis der Berechnung mit 5% über Basiszins auf die vom Kunden geleisteten Zahlungen.

    Analysiert man allerdings die Jahresabschlüsse der Banken, kommt man noch zu sehr viel höheren Margen und m.E. "gezogenen Nutzungen".

    Die Banken würden daher m.E. sogar gut daran tun, die derzeitigen Muster für Berechnungen nicht anzugreifen. Wenn erstmal die Kläger und Gerichte von den allgemeinen Mutmaßungen weggehen würden (sind ja alles nur Schätzungen ins Blaue hinein), und stattdessen mal konkret würden, könnte es tatsächlich erheblich teurer werden.

    Aber es bleibt dabei: Solange der BGH nicht zu jeder einzelnen Frage Stellung genommen hat, ist für alle Meinungen und Richtungen etwas zu finden. Da ist dann auch alles vertretbar. Die Banken wissen aber natürlich, wie sie die Entscheidungen des BGH verhindern können. Das ist das Spiel. Spielen wir mit...

    Ducnicis Meinung gehört dazu.

    Zitat Zitat von Hanomag
    Hallo Herr Kunzenbacher,

    vielen Dank auch von mir für Ihre Infos. Damit haben Sie bei mir so manchen Zweifel beseitigt. Ich möchte auf diesem Wege auch noch eine Frage loswerden, die mich sehr bewegt. Unser hochgeschätzter User Ducnici vertritt immer wieder die Forderung, man solle den zugrundezulegenden Zins für die Berechnung des Gebrauchsvorteils des Verbraucher um 0,5 % kürzen, weil die Bank aufgrund des Widerrufs keine Gewinnberechtigung hätte. Diese Meinung wurde meines Wissens bisher in keinem Urteil bestätigt. Können Sie dazu eine Aussage treffen?

    Gruß Hanomag

  12. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Kunzenbacher
    Ich halte den Ansatz sogar für sehr gut. Ich vertrete das als alternative Berechnungsmethode auch in sehr vielen Verfahren, wenn wir dort zum Problem der Rückrechnung kommen.
    Alternative Berechnungsmethode? Wie ich also vermutet habe, nicht zusätzlich zu den 5% über Basis?

  13. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    noch was zum Thema Klageantrage " Es wird festgestellt, dass der Widerruf wirksam ist".
    Vom LG München wurde dieser Antrag als nicht zulässig bewertet.

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    noch was zum Thema Klageantrage " Es wird festgestellt, dass der Widerruf wirksam ist".
    Vom LG München wurde dieser Antrag als nicht zulässig bewertet.

    Aktenzeichen oder Quelle?

  15. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Alternative Berechnungsmethode? Wie ich also vermutet habe, nicht zusätzlich zu den 5% über Basis?
    Hallo Ducnici,
    wie siehst Du die Sache? Glaubst Du der Abzug von 0,5 plus die Basisverzinsung +5 sind in einer Abrechung realisierbar? Dazu gib es doch bisher keine Urteil?

  16. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es betrifft meine Klage.

  17. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es da ein Urteil?
    Gerne auch als PM!

  18. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Hallo Ducnici,
    wie siehst Du die Sache? Glaubst Du der Abzug von 0,5 plus die Basisverzinsung +5 sind in einer Abrechung realisierbar? Dazu gib es doch bisher keine Urteil?
    Wie oft wollt Ihr noch meine Meinung dazu lesen? Euch wird KEINER einen Freibrief ausstellen oder 100%ige Gewähr dafür, dass Ihr zu 100% vor Gericht mit Euren Forderungen obsiegt.


    Zudem vermischt Ihr hier wieder alles. Die gezogenen Nutzungen haben NICHTS mit dem Gebrauchsvorteil für das überlassene Darlehen zu tun!

    Und ja, ich seh es realistisch ein, dass man die 0,5% an Gewinnmarge in Abzug bringen kann, da sie der Bank schlichtweg NICHT zusteht!
    Was will diesbezüglich die Bank und ein Richter dagegen vorbringen?

    Und die 5% über Basiszins für die gezogenen Nutzungen werden doch auch vielfach von Gerichten angewandt. Auch hierzu... es besteht nur die Vermutung. Vermuten kann man viel. Es besteht keinerlei rechtliche Grundlage einen Verzugszins anzusetzen. Und damit auch nicht die 2,5% über Basiszins aufgrund § 503BGB. Weil 1. keiner in Verzug ist und 2. der Schuldner sowieso nicht.

    Man kann nur das bekommen, was man fordert und glaubhaft, nachvollziehbar beantragt.

    Wenn Euch die Methode nach Winnecke lieber ist oder, und darum geht es, für Euch einen finanziellen Vorteil gegenüber der herkömmlichen Methode bringt, dann wendet diese an! Die Variablen muss man ja gleich ansetzen wie bei der herkömmlichen. Nur muss man beachten, dass ab dem Zeitpunkt, wo ich vom Vertragszins weggehe (also niedriger, sei es allein schon durch Abzug der Gewinnmarge) sich der Anteil von Zins/Tilgung gegenüber der Vertragsangabe zugunsten des Tilgungsanteils ändert.

    Das muss man berücksichtigen, sonst stimmt die Rechnung nicht. Der test-Rechner berücksichtigt dies eben NICHT!

  19. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nein Urteilsverkündung ist aber in 3 Wochen.

    Der Antrag musste im Termin ergänzt werden. Ich habe das Protokoll der Verhandlung grad nicht zur Hand bezgl. dem Wortlaut aber es muß auch festgestellt werden, dass der Vertrag sich in ein Rückgewährschuldverhältnis wandelt.

    Das macht auch meiner meinung nach auch Sin. Feststellung "Widerruf wirksam und damit Rückgewährschuldverhältnis"

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wie es m.E. auch schon RA Kunzenbacher hier beschrieben hat, ist die reine Feststellung auf Widerruf offenbar tatsächlich problematisch. Aber das kommt wohl auch auf den konkreten Einzelfall an und wie dieser Klagepunkt gegenüber dem Gericht begründet wird. In der Klageschrift ist ja immer auch Platz für detaillierte Begründigungen, und wenn bzgl. der bloßen Feststellung nichts Relevantes vorgetragem wird, kann es vorkommen, dass das Gericht das so ablehnt.

    Hoppla20, kannst Du dazu bitte noch ein paar Details beschreiben? (falls nicht öffentlich im Forum, gerne auch per PN) Danke!

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Laut test.de gibt es ein aktuelles Urteil, welches für unsere Freunde der SKen interessant sein könnte. Leider habe ich keinen Urteilstext finden können.
    Sparkasse Westmünsterland, 2 Darlehensverträge vom 27.12.2006
    Landgericht Münster, Urteil vom 29.09.2015
    Aktenzeichen: 14 O 336/14
    Klägervertreter: Dr. Benedikt Bödding, Münster

    Zitat Zitat von Kunzenbacher
    Hallo,

    Danke für den Dank ;-))

    Ich halte den Ansatz sogar für sehr gut. Ich vertrete das als alternative Berechnungsmethode auch in sehr vielen Verfahren, wenn wir dort zum Problem der Rückrechnung kommen.
    0,5 % ist dann noch sehr fair gegenüber den Banken. Angemessen ist eher 1 % Abzug. Das entspricht am Ende übrigens auch ziemlich genau dem Ergebnis der Berechnung mit 5% über Basiszins auf die vom Kunden geleisteten Zahlungen.

    Analysiert man allerdings die Jahresabschlüsse der Banken, kommt man noch zu sehr viel höheren Margen und m.E. "gezogenen Nutzungen".

    Die Banken würden daher m.E. sogar gut daran tun, die derzeitigen Muster für Berechnungen nicht anzugreifen. Wenn erstmal die Kläger und Gerichte von den allgemeinen Mutmaßungen weggehen würden (sind ja alles nur Schätzungen ins Blaue hinein), und stattdessen mal konkret würden, könnte es tatsächlich erheblich teurer werden.

    Aber es bleibt dabei: Solange der BGH nicht zu jeder einzelnen Frage Stellung genommen hat, ist für alle Meinungen und Richtungen etwas zu finden. Da ist dann auch alles vertretbar. Die Banken wissen aber natürlich, wie sie die Entscheidungen des BGH verhindern können. Das ist das Spiel. Spielen wir mit...

    Ducnicis Meinung gehört dazu.
    Entschuldigen Sie bitte aber was meinen Sie mit "Ich vertrete das als alternative Berechnungsmethode auch in sehr vielen Verfahren, wenn wir dort zum Problem der Rückrechnung kommen"?

    Haben Sie einen Tipp für ING-DiBa Kunden, wo man in deren Geschäftsberichten etwas Relevantes findet?


    EDIT: Ich hätte Ihren Beitrag gründlicher lesen sollen, sorry. Denn dort schrieben Sie ja: Analysiert man allerdings die Jahresabschlüsse der Banken, kommt man noch zu sehr viel höheren Margen und m.E. "gezogenen Nutzungen".

    Weiter unten kommt es dann nochmal, aber ich ergänze es hier gleich mit: Die werden im Bundesnanzeiger veröffentlicht.

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