Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von (zwei Wochen) (1) ohne  Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) (oder durch  Rücksendung der Sache) (2) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit  Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die  rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache) (2). Der Widerruf  ist zu richten an: (3)
Gestaltungshinweise 
             
(1) Wird die Belehrung erst nach              Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz "einem Monat".             
             (2) Der Klammerzusatz kann bei Leistungen,              die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen, entfallen. 
             (3) Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige              Anschrift des Widerrufsadressaten. 
             Zusätzlich können angegeben werden              Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine              Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält,              auch eine Internet-Adresse. 
             (4) Dieser Absatz kann entfallen, wenn die              beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist              erbracht werden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in              Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft). 
             (5) Der Klammerzusatz entfällt bei              Widerrufsrechten nach § 485 Abs. 1 BGB. 
             (6) Bei Finanzdienstleistungen ist folgender              Satz einzufügen:                  "Dies kann dazu führen, dass Sie die                  vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum                  Widerruf gleichwohl erfüllen müssen." 
            (7) Ist entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB              eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart              worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist              an dieser Stelle in das Muster folgender Text aufzunehmen:                  "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu                  tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und                  wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40                  Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der                  Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung                  oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.                  Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."
            (8) Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d              Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:                  "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn                  Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit                  Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist                  begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch                  Download etc.)." 
            Gilt das Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 BGB              für einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen, lautet der              Hinweis wie folgt:                  "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn                  der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich                  zugestimmt haben." 
            Bei einem Widerrufsrecht nach § 485 Abs. 1 BGB              ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:                  "Die Widerrufsfrist verlängert sich auf                  einen Monat, wenn Ihnen nicht bereits vor Vertragsschluss ein                  Prospekt über das Wohnungsobjekt ausgehändigt worden ist oder                  wenn der Prospekt nicht in der Sprache des Staates, dem Sie                  angehören oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, abgefasst ist.                  Ist der Prospekt in deutsch abgefasst, gilt dies, wenn Sie                  Bürger oder Bürgerin eines Mitgliedstaats der Europäischen Union                  oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen                  Wirtschaftsraum sind, nur, wenn Sie um einen Prospekt in der                  oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes gebeten und ihn                  nicht erhalten haben. 
                 Bei Widerruf müssen Sie ggf. auch die Kosten                  einer notariellen Beurkundung erstatten." 
            Sofern bei einem Widerrufsrecht nach § 495 Abs.              1 BGB eine Regelung einschlägig ist, nach der der Widerruf bei nicht              rechtzeitiger Rückzahlung des Darlehens als nicht erfolgt gilt, ist              hier folgender Hinweis aufzunehmen:                  "Ihr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn                  Sie das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder                  nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens                  zurückzahlen." 
            Diese Rubrik entfällt, wenn keiner der              vorgenannten Fälle einschlägig ist. 
             (9) Die nachfolgenden Hinweise für              finanzierte Geschäfte können entfallen, wenn ein verbundenes              Geschäft nicht vorliegt. 
             Wenn für das finanzierte Geschäft belehrt werden              soll, lautet der Hinweis wie folgt:                  "Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen                  finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie                  auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide                  Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist                  insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr                  Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im                  Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn                  uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der                  Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der                  Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren                  Darlehensgeber halten. Letzteres gilt nicht, wenn der                  vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen,                  Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat." 
            Wenn für den Darlehensvertrag belehrt werden              soll, lautet der Hinweis wie folgt:                  "Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit                  dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag                  finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht                  gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit                  bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch                  Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrags sind, oder                  wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des                  Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres Vertragspartners                  bedienen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so                  müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen                  Vertragspartner erklären. 
                 Wird mit diesem Darlehensvertrag die                  Überlassung einer Sache finanziert, gilt Folgendes: Wenn Sie                  diese Sache im Falle des Widerrufs ganz oder teilweise nicht                  oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben                  Sie dafür ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die                  Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -                  wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -                  zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht                  vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in                  Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert                  beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf Kosten und                  Gefahr Ihres Vertragspartners) (7) zurückzusenden. Nicht                  paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem                  Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs                  oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen                  der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns                  halten." 
            Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks              oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 der vorstehenden              Hinweise durch den folgenden Satz zu ersetzen:                  "Dies ist nur anzunehmen, wenn die                  Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der                  Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen                  hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit                  dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen                  Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei                  der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen                  des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig                  begünstigt." 
            (10) Ort, Datum und Unterschriftsleiste              können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch              die Wörter "Ende der Widerrufsbelehrung" oder durch die Wörter "Ihr(e)              (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen.