Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von joka
    joka ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    ist das Urteil des LG Regensburg (ist ja nicht veröffentlicht) dem Schriftsatz beigefügt gewesen? Fall ja, stell es doch mal ein, dann kann man eher was dazu sagen.
    leider nein.
    Ich werde aber in nächster Zeit mal meinen Anwalt zu dem Thema befragen.
    Im Januar steht ja eigentlich die nächste ST an.

  3. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es eigentlich eine Zusammenfassung der 17. WM-Tagung zum Kreditrecht vom 18.-19.05.2015 in Frankfurt-Eschborn? Siehe Prospekt: Am 18.05. hatte Dr. Ellenberger vom BGH zum Thema "Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Kreditrecht" vorgetragen.


    Und beim Institut-Kreditrecht gibt es ua folgende Seminartermine im Wintersemester 2015/2016:

    11.11.2015 AGB-Kontrolle von Bankentgelten
    Dr. Jürgen Ellenberger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

    25.11.2015 Widerruf von Bankdarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
    Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt, Partner, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart [Anm von mir: Berater und Partner von Unternehmen und Unternehmern!]

  4. Avatar von Klinoklas
    Klinoklas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    wir haben den Widerruf erklärt und werden bald klage einreichen. RA wartet noch ab wegen sich ändernder Rechtsprechnung in Frankfurt.

    Meine Frage: Würde eine Sondertilgung meine Position für eine Klage verschlechtern?

    Danke und Gruß
    Klinoklas

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Seit 11.06.2010 gilt 346 II 2 BGB nicht mehr für nicht grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, 495 II Nr. 3 BGB.
    Hallo eugh, um diese ERkenntnis könntest Du in Deine sinnvolle Übersicht im Beitrag #468 im Thread Rückabwicklung anpassen. Danke.

  6. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Klinoklas
    Hallo zusammen,
    wir haben den Widerruf erklärt und werden bald klage einreichen. RA wartet noch ab wegen sich ändernder Rechtsprechnung in Frankfurt.

    Meine Frage: Würde eine Sondertilgung meine Position für eine Klage verschlechtern?

    Danke und Gruß
    Klinoklas
    Das mit dem Abwarten kann ich nicht so ganz verstehen, du bekommst doch nicht morgen einen Termin in FFM und bis auf die 17. Kammer hat schon ein Meinungsumschwung statt gefunden.
    Letztlich kommt es auf diene WRB an. Mit der Sondertilgung, da gibt es hier verschiedene Meinungen. Da ist wohl am ehesten "unser" sebkoch kompetent als Fachmann, vielleicht bittest du ihn mal um seine Meinung. Genau wie die Frage ob nach WR der Bank nun noch Zinsen zustehen oder nicht?! Die Frage geistert auch immer noch durch unser Forum. Vielen Dank im Voraus!!

  7. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    also zu den Sondertilgungen nach Widerruf hatte ich schon was geschrieben. Ist aber auch nur eine Meinung. Wir bewegen uns hier im Bereich des § 242 BGB (Treu und Glauben) und da gibt es sicherlich fast nichts, was man nicht irgendwie zur Begründung heranziehen könnte.

    Zur Verzinsung nach Widerruf gibt es nach LG Stuttgart und LG Dortmund keine Zinsen (wenn Annahmeverzug, der mE zu schnell angenommen wird). Aber selbst bei Annahme der 2,5 über Basis aus § 503 BGB (= aktuell 1,67 %) wäre man ja noch sehr gut bedient.

  8. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    erfreuliches Urteil was auch mich betrifft...

    Die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“ ist eine inhaltliche Bearbeitung

    Das OLG Karls­ruhe hat mit sei­nem Urteil vom 13.09.2015 Az. 17 U 42/15 erneut eine Spar­kas­sen­be­leh­rung aus dem Jahre 2003 für unwirk­sam erklärt. Damit bestä­tigt der 17. Senta des OLG Karls­ruhe die bis­he­rige Linie des 4. Senats (27.02.2015 Az. 4 U 144/14).


    https://www.widerruf-darlehen-anwalt.de/die-fussnote-bitte-frist-im-einzelfall-pruefen-ist-eine-inhaltliche-bearbeitung/

  9. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auch wieder sehr interessant für mich als "Selbstzahler" Umso mehr Urteile gegen dieses WRB umso eindeutiger sollte es doch werden.
    jetzt noch das Urteil von Hoppla dazu

  10. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    OLG Stuttgart: 29.09.2015 Az. 6 U 21/05

    Beachtlich ist die Begründung für die Abweichungen vom Mustertext. Das OLG sah die Abweichungen u.a. deshalb gegeben weil Änderungen unter dem Absatz „Finanzierte Geschäfte“ vorlagen, trotzdem es kein finanziertes Geschäft war und der Absatz auch hätte wegfallen können.

    http://www.widerruf-darlehen-anwalt.de/olg-stuttgart-erklaert-weitere-widerrufsbelehrung-fuer-unwirksam/

  11. Avatar von BlueSkyX
    BlueSkyX ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    @BlueSkyX
    Wie lange dauert dein Kampf schon mit der DSL Bank?
    Bei mir seit 6 März 2015 nur ein kurzen Schreiben das die Bearbeitung dauert.
    Nächste Woche wird dann die Klageschrift erstellt.
    Läuft seit ca. Februar über den Anwalt. Nachdem die DSL Bank auf diverse Schreiben nicht reagiert hat, wurde Anfang Mai der WR erklärt. Da auch darauf keine Reaktion erfolgte, wurde im Juni Klage eingereicht. DSL Bank hat dann 2x Antrag auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung gestellt. Die letzte Frist läuft Ende kommender Woche aus. Da mein Anwalt recht fix ist, gehe ich davon aus, dass man innerhalb von 2 Wochen auf die Klageerwiderung reagieren wird, sodass wir hoffentlich Anfang Dezember vom Gericht eine Aussage bekommen wie es weitergeht.

  12. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja es bleibt weiter spannend, aber auch riskant, was deine Belehrung angeht, Dogfight.

    Hier im Übrigen die Gegenmeinung des OLG Bamberg zu deiner Belehrung:

    https://s3-eu-central-1.amazonaws.com...pdf?1437733889

  13. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    damit hätten wir dann OLG Schleswig und OLG Bamberg für Vertrauensschutz und OLG Brandenburg, OLG Karlsruhe dagegen. OLG München wohl auch dagegen, auch wenn ich das da nicht so eindeutig sehen würde und auch OLG Köln wohl eher dagegen. OLG Nürnberg lt ducnici in der mündlichen Verhandlung auch eher dagegen.

    Beim OLG FFM ist bislang jedenfalls der 3. Senat für Vertrauensschutz.

  14. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und was ist mit Frankfurt?

  15. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    die Frage ist, wann ist der BGH dran!?! Das kann doch nicht sein, dass die munter entscheiden wie Sie möchten.

  16. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    naja Bamberg sieht ja mal wieder nicht einmal das Bedürfnis einer Revision, das finde ich eher das nicht Nachvollziehbare.

  17. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Apropos BGH - gibt es schon Erkenntnisse zur Vortragsreihe des Dr. Ellenberger in Heidelberg?

  18. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    die Frage ist, wann ist der BGH dran!?! Das kann doch nicht sein, dass die munter entscheiden wie Sie möchten.
    Das wäre wirklich wünschenswert das der BGH da mal Klarheit schafft. Gibt's nicht schon BGH-Urteile bezüglich genau meiner WRB ? (Dachte wohl)

    gruss

  19. Avatar von Trabbi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von BlueSkyX
    Läuft seit ca. Februar über den Anwalt. Nachdem die DSL Bank auf diverse Schreiben nicht reagiert hat, wurde Anfang Mai der WR erklärt. Da auch darauf keine Reaktion erfolgte, wurde im Juni Klage eingereicht. DSL Bank hat dann 2x Antrag auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung gestellt. Die letzte Frist läuft Ende kommender Woche aus. Da mein Anwalt recht fix ist, gehe ich davon aus, dass man innerhalb von 2 Wochen auf die Klageerwiderung reagieren wird, sodass wir hoffentlich Anfang Dezember vom Gericht eine Aussage bekommen wie es weitergeht.
    Das ist Masche bei denen.Die wollen Zeit schinden.Bei mir haben Sie auch das schnelle Verfahren vor Gericht abgelehnt,sodas eine mündliche Verhandlung anberaumt werden muss. Diese ist aber erst im Februar 2016

  20. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Apropos BGH - gibt es schon Erkenntnisse zur Vortragsreihe des Dr. Ellenberger in Heidelberg?
    Er war heute von 9-11 Uhr dran. Ich hoffe, dass doch jemand aus diesem Forum dort war und einiges wird berichten können.

  21. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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