Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von MrSpeedy
    MrSpeedy ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, der Vertrag wurde auf 10 Jahre festgelegt und läuft 04/19 aus. Ist dann nur die Frage, zu welchen Konditionen verlängert wird....

  3. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    @MrSpeedy
    da die ING bis zu 36 Monate im Voraus Forwarddarlehen anbietet, ist das natürlich eine nicht zu vernachlässigende Alternative, je nachdem welche Laufzeit Euer Darlehen hat. Wenn Euer Darlehen aus 2009 10 Jahr läuft, geht das ab 2016. Auch bei 15 Jahre Laufzeit geht das in 2016 mit dem Forward, da Euer Darlehen eine Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren hat. Natürlich macht die Bank einen kleinen Risikoaufschlag, aber Du sparst dir den Stress mit den anderen Alternativen und Risiken.
    Hat nur den Haken das die ING keine WRler umschuldet also dir keinen Kredit gibt.

  4. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bist Du sicher, dass das auch gilt, wenn der Kunde bereits bei der ING-DiBa ist, dort widerruft und dann um ein FW bittet? Die können doch froh sein, den Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Allerdings hörte ich auch von der ING-DiBa, dass sie ein Problem mit Widerrufern haben, kann aber auch Propaganda zur Abschreckung sein. Also nicht verunsichern oder abwimmeln lassen.

    @MrSpeedy:
    Welche RÄ Erfahrungen mit welchen Banken haben, kann man anhand der Liste bei test.de erahnen und dann bei einigen unverbindlich nachfragen, schadet ja nicht.

  5. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Bist Du sicher, dass das auch gilt, wenn der Kunde bereits bei der ING-DiBa ist, dort widerruft und dann um ein FW bittet? Die können doch froh sein, den Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Allerdings hörte ich auch von der ING-DiBa, dass sie ein Problem mit Widerrufern haben, kann aber auch Propaganda zur Abschreckung sein. Also nicht verunsichern oder abwimmeln lassen.

    @MrSpeedy:
    Welche RÄ Erfahrungen mit welchen Banken haben, kann man anhand der Liste bei test.de erahnen und dann bei einigen unverbindlich nachfragen, schadet ja nicht.
    Also da bin ich mir ziemlich sicher, da sind die stur , dass habe ich direkt aus dem Haus schon von Mitarbeitern gehört. Auch von Mitarbeitern von Dr. Klein habe ich schon diese Info erhalten.

  6. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Ziel sollte doch sein, auf Grund der falschen Widerrufsbelehrung den Vertrag zu kündigen und die gezahlten Zinsen erstattet zu bekommen. Diese Summe dann zu tilgen und einen neuen Vertrag mit einem besseren Zinssatz abzuschließen. Da bin ich ja nicht an der ING-DiBa gebunden....

  7. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh


    Das Folgende erscheint hier ziemlich zusammenhanglos. Darauf gestoßen bin ich über den Kommentar bei test.de, dass die Eigenkapitalrendite vor Steuern ein Vorschlag von RA Tiffe sei. So fand ich dann die o.g. Infos und hoffe, dass der eine oder andere es interessant findet - wenn es auch nichts mit der EK-Rednite zu tun hat.


    Meldung des Deutschen Bundestags zum Widerrufsrecht bei Immobilienfinanzierung - Recht und Verbraucherschutz/Anhörung - 14.10.2015. Das kennen die meisten von uns sicherlich schon. Aber kennt Ihr die (kritische) Stellungnahme von RA Achim Tiffe dazu? (siehe auch den Hinweis auf seiner Webseite).

    Zitat aus der Stellungnahme von RA Achim Tiffe :

    "Eine zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts sieht weder die EU-Richtlinie vor, noch fordert sie diese für bestehende Verträge. Regelungsbedarf haben allenfalls die Kreditinstitute selbst...
    Eine Rückwirkung für bestehende Verträge ist verfassungsrechtlich bedenklich, da es rückwirkend in bestehende Vertragsverhältnisse eingreift. Das Ziel der Rechtssicherheit, wie es im Beschluss des Bundesrats formuliert wird, wird daher mit einer derartigen Regelung voraussichtlich nicht erreicht werden.
    Sowohl aus Sicht des Verbraucherschutzes als auch aus Sicht des EU-Rechts ist die Aufrechterhaltung des Status Quo bezüglich der Höhe und der Berechnungsweise von Vorfälligkeitsentschädigungen bei gleichzeitiger Aufhebung von Sanktionen für die Verletzung von Belehrungspflichten über das Widerrufsrecht in höchstem Maße bedenklich und wird vor dem EuGH voraussichtlich keinen Bestand haben."



    und vorher schon zum thema vorfälkigkeitsentschädigung:

    "Sollte die bisherige Praxis der Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Umsetzung der Richtlinie für Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher aufrechterhalten werden, droht den Banken und Sparkassen eine weitere Welle der Prozessflut aufgrund der Europarechtswidrigkeit der bisherigen Praxis in Deutschland und ein erhebliches Risiko von Rückforderungen."

    also, dann, wenn die lieben volksvertreter tatsächlich vor der bankenlobby einknicken und die begrenzung vornehmen, trotzdem weiter fleißig widerrufen und dann ab zum eugh ;-)

    Wj

  8. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Für die an den Prozessfinanzierer bezahlten 33200€ kann ich auch die Prozesskosten von 2 Instanzen bezahlen.
    Das mag sein. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass die wenigsten Kreditnehmer sich mal eben ein Kostenrisiko von mehr als 30.000 EUR für eine Klage aufbürden, ohne dabei ihren guten Schlaf zu verlieren. Natürlich gibt es einige Spezialisten, für die das nicht gilt. Das sind dann auch meist diejenigen, die eine Klage ohne Anwalt durchziehen...

    Für alle, die Ambitionen auf ein Jura-to-go-Studium haben und/oder über Nerven wie Stahlseile verfügen, mag ein Prozessfinanzierer daher überflüssig erscheinen. Aber es gibt nun einmal eine Menge Kreditnehmer, die ganz froh sind, wenn sie ihr Recht als Verbraucher einklagen können, ohne dabei Haus und Hof zu riskieren.

  9. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    OLG Hamburg B v 2.11.2015 9 W 63 15 streitwert bei freigabe grundschuld 50 prozent der darlehensvaluta

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    ... also, dann, wenn die lieben volksvertreter tatsächlich vor der bankenlobby einknicken und die begrenzung vornehmen, trotzdem weiter fleißig widerrufen und dann ab zum eugh ;-)
    Oja, dann ist meine Hütte voll!

  11. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Also da bin ich mir ziemlich sicher, da sind die stur , dass habe ich direkt aus dem Haus schon von Mitarbeitern gehört. Auch von Mitarbeitern von Dr. Klein habe ich schon diese Info erhalten.
    Aber du hast als Bestandskunde doch selbst ein Angebot zur Umschuldung / Konditionsanpassung von der DiBa bekommen?

    So wie ich es verstanden habe, werden keine Umschuldungen von potentiellen Neukunden finanziert, die bei einer Fremdbank widerrufen haben.

  12. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich möchte nochmal auf meine thread

    https://www.finanz-forum.de/threads/1...109#post114109

    und meine neuen postings aufmerksam machen.

    was haltet ihr denn von dem argument

    "und noch ein gedanke:

    "Die Verträge vom 04.09.2012 sind mangels Unwirksamkeit der mit ihnen abgelösten Verträge nicht automatisch unwirksam. "

    ein zitat aus
    LG Wuppertal, Urteil vom 28. Januar 2015 – 3 O 316/14 –, juris

    das lg hat "mangels Unwirksamkeit" geschrieben, weil es davor -zu unrecht- zu dem ergebnis gekommen war, dass die ausgangsdarlehen nicht wirksam widerrufen werden konnten.

    ergibt sich damit für die fälle, in denen ein alter darlehensvertrag noch widerrufen wird, dass alle anschlussverträge, prolongationen und forwardverträge, die daran anschließen,
    " wegen Unwirksamkeit der mit ihnen abgelösten Verträge automatisch unwirksam" sind ??!!

    weil eben als folge des wr so getan wird, als hätte es den ursprungs dv nicht gegebn und dann hätte es eben auch keine prolongation gegeben !!

    Wj

  13. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Widerruf von Darlehensverträgen auch bei Anschlussfinanzierungen möglich

    Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Zivilrecht
    (1 Bewertung)
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt in einem Hinweisbeschluss vom 29.09.2014 (Az.: 9 U 35/2014), dass auch Anschlussfinanzierungen selbständig widerrufen werden können.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28.05.2013, Az. XI ZR 6/12 entschieden, dass Darlehensprolongationen, bei denen dem Darlehensnehmer kein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird, grundsätzlich nicht selbständig widerrufbar sind.

    Das OLG Frankfurt a.M. sieht die BGH-Entscheidung in diesem Fall als nicht einschlägig an. Es liege nämlich keine unechte Abschnittsfinanzierung vor. Eine solche liege nämlich nur dann vor, wenn mit der darlehensgebenden Bank nach Auslaufen der Zinsbindung neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden. Vorliegend wurden die Konditionen aber bereits zu einem Zeitpunkt angepasst, zu dem die Zinsbindung der Ursprungsdarlehen noch lange nicht abgelaufen war, nämlich zweieinhalb Jahre vor dessen Ablauf.

    Die Argumente des OLG Frankfurt a.M. sind insbesondere für die Darlehensnehmer interessant, die ihren Darlehensvertrag bereits vor dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, denn für diese Darlehen bestand nach der damaligen Gesetzeslage kein „ewiges“ Widerrufsrecht. In vielen Fällen wurden solche Darlehen dann aber später zu neuen Konditionen verlängert, oftmals bereits einige Jahre, bevor die eigentliche Zinsbindung des Darlehens endete mittels sog. Forward-Darlehen. Mit Hilfe der Argumentation des OLG Frankfurt a.M. lässt sich begründen, dass auch diese Verträge eigenständig widerrufbar sind.

    Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt und Rechtsanwalt Dietmar Klinger


    hat jemand zugriff auf den Beschluss?

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt in einem Hinweisbeschluss vom 29.09.2014 (Az.: 9 U 35/2014)

    wj

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    OLG Hamburg B v 2.11.2015 9 W 63 15 streitwert bei freigabe grundschuld 50 prozent der darlehensvaluta
    Heißt 50% on top zu dem Streitwert einer Klage ohne Antrag auf Erteilung der LB, oder?

  15. Avatar von Stesra
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Noch eine Frage bzgl. der Vergütung des Prozessfinanzierers. Die 25 - 40% zzgl. MwSt., die der Finanzierer haben möchte: Worauf beziehen sich diese Werte?

    In meinem Fall: momentane Restschuld = 260.000 EUR
    nach Rückabwicklung bekäme die DKB statt dieses Betrages nur noch 230.000 EUR und keine Vorfälligkeitsentschädigung.

    Bekommt dann der Finanzierer 25 - 40% zzgl. MwSt. auf die 30.000 EUR Differenz UND die VFE?

    Danke vielmals vorab!

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    Zitat Zitat von Stesra
    Noch eine Frage bzgl. der Vergütung des Prozessfinanzierers. Die 25 - 40% zzgl. MwSt., die der Finanzierer haben möchte: Worauf beziehen sich diese Werte?

    In meinem Fall: momentane Restschuld = 260.000 EUR
    nach Rückabwicklung bekäme die DKB statt dieses Betrages nur noch 230.000 EUR und keine Vorfälligkeitsentschädigung.

    Bekommt dann der Finanzierer 25 - 40% zzgl. MwSt. auf die 30.000 EUR Differenz UND die VFE?

    Danke vielmals vorab!
    Ja, korrekt.
    Wobei es nicht 25 - 40 Prozent sind, sondern 30 Prozent (außergerichtlich) und 40 Prozent (gerichtlich). Und bei der DKB sind es garantiert 40 Prozent, weil man da außergerichtlich nichts erreicht.

  17. Avatar von Stesra
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kann ich diese Finanzierungskosten dann auch noch der DKB aufbrummen?

  18. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Ja, korrekt.
    Wobei es nicht 25 - 40 Prozent sind, sondern 30 Prozent (außergerichtlich) und 40 Prozent (gerichtlich). Und bei der DKB sind es garantiert 40 Prozent, weil man da außergerichtlich nichts erreicht.
    Da würde sich eine Klage unter Umständen gar nicht lohnen. Es wäre günstiger und einfacher die Restschuld zu begleichen und auf die Rückabwicklung zu verzichten, wenn die Bank das anbietet. Was hat man davon wen man den Betrag den man als Rückabwicklung einspart wieder abgeben muss.

  19. Avatar von Stesra
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Da würde sich eine Klage unter Umständen gar nicht lohnen. Es wäre günstiger und einfacher die Restschuld zu begleichen und auf die Rückabwicklung zu verzichten, wenn die Bank das anbietet. Was hat man davon wen man den Betrag den man als Rückabwicklung einspart wieder abgeben muss.

    Bei meinem Prozessfinanzierer sind es aber im Erfolgsfalle nur 25% zzgl. MwSt. Die komplette Ersparnis würde allerdings ca. 50.000 EUR betragen. Darauf 25% zahle ich mit einem Lächeln, wenn ich dafür ruhig schlafen kann

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn sich die Vergütung auf den Vorteil bzw. der wirtschaflichen Einsparung bezieht, müsste das Erfolgshonorar bei einer Rückabwicklung aber nicht nur auf die Differenz aktuelle Restschuld zur tatsächlich abzulösender Summe berechnet werden, denn die Einsparung der Vorfälligkeitszinsen hätte der Prozeßkostenfinanzierer ja zusätzlich durch seinen erfolgreich finanzierten Prozeß ermöglicht.

  21. Avatar von baufreund2012
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Stesra
    Bei meinem Prozessfinanzierer sind es aber im Erfolgsfalle nur 25% zzgl. MwSt. Die komplette Ersparnis würde allerdings ca. 50.000 EUR betragen. Darauf 25% zahle ich mit einem Lächeln, wenn ich dafür ruhig schlafen kann
    Verrätst Du uns, wer Dein Prozessfinanzierer ist ?

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