Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, das stimmt. Aber dafür wissen es jetzt alle hier - danke! Aber die Nichtzuständigkeit des LG DA und die Verlegung nach FFM sind gar nicht die Ursache, denn der Termin am LG FFM wurde ja offenbar dann gleich vergeben, allerdings dann erst in ca. 5 Monaten. Das ist zwar schon ärgerlich, aber ich denke nicht, dass Du Dir aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung deshalb Sorgen machen musst. Da ist halt - wie von allen hier - viel Geduld gefragt.


    Krass (Quelle wie immer test.de):

    Dresdner Bank AG (heute: Commerzbank AG), Verträge vom NN.NN.2006
    Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.11.2015
    Aktenzeichen: 2-21 O 154/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas Blees, Hamburg
    Besonderheit: Die Klägerin hatte im Jahr 2006 zwei Kredite über insgesamt 750 000 Euro aufgenommen. In der Widerrufsbelehrung stand: „Der Widerruf ist zu richten an Dresdner Bank AG in Stuttgart, Banking Services / Credit Services, Kredit-Service-Center, 70140 Stuttgart, Telefax: (0711) 185 4309, E-Mail: Widerruf.Stuttgart@Dresdner-Bank.com“. Im November 2013 löste sie die Verträge ab und zahlte dafür genau 100 480,72 Euro Vorfälligkeitsentschädigung und Gebühren. Die muss die Bank jetzt nach Widerruf des Vertrags nebst Zinsen erstatten. Die Bank hätte eine ladungsfähige Anschrift angeben müssen, urteilte das Landgericht. Eine Adresse mit einer besonderen Großkundenpostleitzahl reichte nicht aus
    [neu 11.12.2015]


    Und weitere neue Einträge (aaO)...


    Gerichtliche Erfolge:

    Landesbank Baden-Württemberg, Vertrag vom 14.03.2008
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.08.2015
    Aktenzeichen: 8 O 70/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Henning Werner, Hamburg
    Besonderheit: Bank und Kläger hatten eine Auflösungsvereinbarung geschlossen. Die Kläger mussten danach 12 089,72 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Später widerriefen sie den Kreditvertrag. Das Gericht hielt die Widerrufsbelehrung für falsch und verurteilte die Bank trotz der Aufhebungsvereinbarung zur Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung.
    [neu 11.12.2015]


    Sparda Bank Baden-Württemberg eG, Darlehensverträge vom 15.04. und 25.06.2008
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2015
    Aktenzeichen: 25 O 221/14
    Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 01.12.2015 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 6 U 107/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Stuttgart
    [neu 04.12.2015]


    Sparda-Bank West eG, Verträge von 22.07.2010
    Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2015 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 10 O 120/15
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Ziegler & Kollegen, Duisburg
    Besonderheit: Das Gericht hielt die Belehrung der Bank für fehlerhaft, weil sie die Rechtsfolgen missverständlich darstellte. Es sei zwar umstritten, ob überhaupt über die Widerrufsfolgen belehrt werden müsse. Wenn jedoch belehrt werde, dürfe die Belehrung nicht einseitig die Pflichten des Darlehensnehmers betonen.
    [neu 10.12.2015]


    Außergerichtliche Erfolge:

    Geno Bank Essen eG, Vertrag vom 23.11.2009
    Verbrauchervertreter: SH Rechtsanwälte, Essen
    [neu 11.12.2015]


    ING Diba AG, Vertrag vom 25.06.2008
    Verbrauchervertreter: SH Rechtsanwälte, Essen
    [neu 11.12.2015]


    Sparkasse Mainfranken Würzburg, Darlehensvertrag vom 09.07.2009
    Verbrauchervertreter: Dr. Waldhorn & Partner Rechtsanwälte, Würzburg
    [neu 04.12.2015]


    Sparkasse Mülheim an der Ruhr, Vertrag vom 23.01.2008
    Verbrauchervertreter: SH Rechtsanwälte, Essen
    [neu 11.12.2015]


    Sparkasse Vest Recklinghausen, Vertrag vom 08.09.2004
    Verbrauchervertreter: SH Rechtsanwälte, Essen
    [neu 11.12.2015]

  3. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Sorry, das stimmt. Aber dafür wissen es jetzt alle hier - danke! Aber die Nichtzuständigkeit des LG DA und die Verlegung nach FFM sind gar nicht die Ursache, denn der Termin am LG FFM wurde ja offenbar dann gleich vergeben, allerdings dann erst in ca. 5 Monaten. Das ist zwar schon ärgerlich, aber ich denke nicht, dass Du Dir aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung deshalb Sorgen machen musst. Da ist halt - wie von allen hier - viel Geduld gefragt.


    Krass (Quelle wie immer test.de):

    Dresdner Bank AG (heute: Commerzbank AG), Verträge vom NN.NN.2006
    Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.11.2015
    Aktenzeichen: 2-21 O 154/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas Blees, Hamburg
    Besonderheit: Die Klägerin hatte im Jahr 2006 zwei Kredite über insgesamt 750 000 Euro aufgenommen. In der Widerrufsbelehrung stand: „Der Widerruf ist zu richten an Dresdner Bank AG in Stuttgart, Banking Services / Credit Services, Kredit-Service-Center, 70140 Stuttgart, Telefax: (0711) 185 4309, E-Mail: Widerruf.Stuttgart@Dresdner-Bank.com“. Im November 2013 löste sie die Verträge ab und zahlte dafür genau 100 480,72 Euro Vorfälligkeitsentschädigung und Gebühren. Die muss die Bank jetzt nach Widerruf des Vertrags nebst Zinsen erstatten. Die Bank hätte eine ladungsfähige Anschrift angeben müssen, urteilte das Landgericht. Eine Adresse mit einer besonderen Großkundenpostleitzahl reichte nicht aus
    [neu 11.12.2015]


    Und weitere neue Einträge (aaO)...


    Gerichtliche Erfolge:

    Landesbank Baden-Württemberg, Vertrag vom 14.03.2008
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.08.2015
    Aktenzeichen: 8 O 70/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Henning Werner, Hamburg
    Besonderheit: Bank und Kläger hatten eine Auflösungsvereinbarung geschlossen. Die Kläger mussten danach 12 089,72 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Später widerriefen sie den Kreditvertrag. Das Gericht hielt die Widerrufsbelehrung für falsch und verurteilte die Bank trotz der Aufhebungsvereinbarung zur Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung.
    [neu 11.12.2015]


    Sparda Bank Baden-Württemberg eG, Darlehensverträge vom 15.04. und 25.06.2008
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2015
    Aktenzeichen: 25 O 221/14
    Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 01.12.2015 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 6 U 107/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Stuttgart
    [neu 04.12.2015]


    Sparda-Bank West eG, Verträge von 22.07.2010
    Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2015 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 10 O 120/15
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Ziegler & Kollegen, Duisburg
    Besonderheit: Das Gericht hielt die Belehrung der Bank für fehlerhaft, weil sie die Rechtsfolgen missverständlich darstellte. Es sei zwar umstritten, ob überhaupt über die Widerrufsfolgen belehrt werden müsse. Wenn jedoch belehrt werde, dürfe die Belehrung nicht einseitig die Pflichten des Darlehensnehmers betonen.
    [neu 10.12.2015]


    Außergerichtliche Erfolge:

    Geno Bank Essen eG, Vertrag vom 23.11.2009
    Verbrauchervertreter: SH Rechtsanwälte, Essen
    [neu 11.12.2015]


    ING Diba AG, Vertrag vom 25.06.2008
    Verbrauchervertreter: SH Rechtsanwälte, Essen
    [neu 11.12.2015]


    Sparkasse Mainfranken Würzburg, Darlehensvertrag vom 09.07.2009
    Verbrauchervertreter: Dr. Waldhorn & Partner Rechtsanwälte, Würzburg
    [neu 04.12.2015]


    Sparkasse Mülheim an der Ruhr, Vertrag vom 23.01.2008
    Verbrauchervertreter: SH Rechtsanwälte, Essen
    [neu 11.12.2015]


    Sparkasse Vest Recklinghausen, Vertrag vom 08.09.2004
    Verbrauchervertreter: SH Rechtsanwälte, Essen
    [neu 11.12.2015]
    Vielen Dank an dich für die neuesten Aktualisierungen der Urteile hier , so langsam glaube ich hat insbesondere die Bankenlandschaft in Frankfurt einen kompletten Umschwung vollzogen. In den letzten Wochen kommen immer mehr positive Verbraucher-Urteile in die Öffentlichkeit, auch dank dir

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielen Dank für den Hinweis!

    Allerdings kommt bei mir folgende Antwort von beck-online:
    "Das von Ihnen angeforderte Dokument ist nicht in beck-online vorhanden und es wurde auch keine Parallelfundstelle gefunden."
    Stimmt Dein Link?

    Das Urteil des BFH vom 15.04.2015 ist unter dem Az. VIII R 30/13 verfügbar. Unter dem Link finden sich noch ein paar Kommentare dazu, z.B.:



  6. Avatar von Felix
    Felix ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Sorry, das stimmt. Aber dafür wissen es jetzt alle hier - danke! Aber die Nichtzuständigkeit des LG DA und die Verlegung nach FFM sind gar nicht die Ursache, denn der Termin am LG FFM wurde ja offenbar dann gleich vergeben, allerdings dann erst in ca. 5 Monaten. Das ist zwar schon ärgerlich, aber ich denke nicht, dass Du Dir aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung deshalb Sorgen machen musst. Da ist halt - wie von allen hier - viel Geduld gefragt.


    Krass (Quelle wie immer test.de):

    Dresdner Bank AG (heute: Commerzbank AG), Verträge vom NN.NN.2006
    Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.11.2015
    Aktenzeichen: 2-21 O 154/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas Blees, Hamburg
    Besonderheit: Die Klägerin hatte im Jahr 2006 zwei Kredite über insgesamt 750 000 Euro aufgenommen. In der Widerrufsbelehrung stand: „Der Widerruf ist zu richten an Dresdner Bank AG in Stuttgart, Banking Services / Credit Services, Kredit-Service-Center, 70140 Stuttgart, Telefax: (0711) 185 4309, E-Mail: Widerruf.Stuttgart@Dresdner-Bank.com“. Im November 2013 löste sie die Verträge ab und zahlte dafür genau 100 480,72 Euro Vorfälligkeitsentschädigung und Gebühren. Die muss die Bank jetzt nach Widerruf des Vertrags nebst Zinsen erstatten. Die Bank hätte eine ladungsfähige Anschrift angeben müssen, urteilte das Landgericht. Eine Adresse mit einer besonderen Großkundenpostleitzahl reichte nicht aus
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    Und weitere neue Einträge (aaO)...


    Gerichtliche Erfolge:

    Landesbank Baden-Württemberg, Vertrag vom 14.03.2008
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.08.2015
    Aktenzeichen: 8 O 70/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Henning Werner, Hamburg
    Besonderheit: Bank und Kläger hatten eine Auflösungsvereinbarung geschlossen. Die Kläger mussten danach 12 089,72 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Später widerriefen sie den Kreditvertrag. Das Gericht hielt die Widerrufsbelehrung für falsch und verurteilte die Bank trotz der Aufhebungsvereinbarung zur Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung.
    [neu 11.12.2015]


    Sparda Bank Baden-Württemberg eG, Darlehensverträge vom 15.04. und 25.06.2008
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2015
    Aktenzeichen: 25 O 221/14
    Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 01.12.2015 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 6 U 107/15
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Stuttgart
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    Sparda-Bank West eG, Verträge von 22.07.2010
    Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2015 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 10 O 120/15
    Klägervertreter: Rechtsanwälte Ziegler & Kollegen, Duisburg
    Besonderheit: Das Gericht hielt die Belehrung der Bank für fehlerhaft, weil sie die Rechtsfolgen missverständlich darstellte. Es sei zwar umstritten, ob überhaupt über die Widerrufsfolgen belehrt werden müsse. Wenn jedoch belehrt werde, dürfe die Belehrung nicht einseitig die Pflichten des Darlehensnehmers betonen.
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    Außergerichtliche Erfolge:

    Geno Bank Essen eG, Vertrag vom 23.11.2009
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    ING Diba AG, Vertrag vom 25.06.2008
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    Sparkasse Mainfranken Würzburg, Darlehensvertrag vom 09.07.2009
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    Sparkasse Vest Recklinghausen, Vertrag vom 08.09.2004
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    [neu 11.12.2015]

    ...ja auch von mir vielen Dank ich habe die Urteile gegen die Landesbank Baden-Württemberg und gegen die Sparda-Bank West gleich meinem RA geschickt ( Das ist ja auch der Fehler in den Deuba Belehrungen)

  7. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Das unlängst von Hühnlein RÄ gegen die ING-DiBa erstrittene Urteil des LG FFM vom 26.10.2015 (Az. 2-27 O 173/15) sei rechtskräftig geworden.
    • Darlehensvertrag vom 07.12.2007/16.12.2007, Widerruf am 16.12.2014
    • Kein Musterschutz, keine Verwirkung, kein Rechtsmissbrauch

    Nochmal zur Erinnerung aus dem Urteil (Hervorhebung von mir)arf man nun davon ausgehen, dass Kunden mit der o.g. WRB bei Klagen am LG FFM eigentlich keine Niederlagen mehr befürchten müssen, oder gibt es dort immer noch divergente Auffassungen der einzelnen Bankkammern?
    Leider gehen die Links zur Hünlein-Seite nicht (mehr?) - haben die das aus dem Netz genommen?

    Den Artikel aus Anfang November direkt nach dem Urteil finde ich dort auch nicht mehr??

    Hast Du den Urteilstext? Wenn ja, würde ich mich freuen, wenn Du ihn hier veröffentlichst.

  8. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Polli1209
    Leider gehen die Links zur Hünlein-Seite nicht (mehr?) - haben die das aus dem Netz genommen?
    Sehr ungewöhnlich. Ein äußerst werbewirksames Urteil verschwindet einfach so von der Kanzlei-HP.
    Wie hoch schätzt ihr eigentlich die Möglichkeit ein, dass nicht nur BGH-Entscheidungen "aufgekauft" werden, sondern jetzt auch schon Berufungen?

    Für mich sieht das Urteil aus heutiger Sicht nach einem Betriebsunfall der Bankanwälte aus. Da ist man wohl vom Urteil böse überrascht worden und setzt jetzt Himmel und Hölle in Bewegung, dass es nicht zu bekannt wird.

    @eugh
    Woher hast du die Auskunft, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist?

  9. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Im Fall der BGH Geschichte vom 23.Juni diesen Jahres muss es wohl so gewesen sein, dass der Kläger seine Forderung gegen die Bank verkauft hat... an die Bank. Mitgeboten hat wohl auch eine RA-Kanzlei, Baum,Reiter&Collegen. Die überboten wohl das erste Angebot der Bank, weil sie endlich Rechtssicherheit wollten. Danach hat die Bank wiederum mehr geboten.
    Die Bank hat also die Forderung gegen sich selbst dem Kläger abgekauft. Geld soll wohl dann keine Rolle mehr gespielt haben...

  10. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Sehr ungewöhnlich. Ein äußerst werbewirksames Urteil verschwindet einfach so von der Kanzlei-HP.
    Wie hoch schätzt ihr eigentlich die Möglichkeit ein, dass nicht nur BGH-Entscheidungen "aufgekauft" werden, sondern jetzt auch schon Berufungen?

    Für mich sieht das Urteil aus heutiger Sicht nach einem Betriebsunfall der Bankanwälte aus. Da ist man wohl vom Urteil böse überrascht worden und setzt jetzt Himmel und Hölle in Bewegung, dass es nicht zu bekannt wird.

    @eugh
    Woher hast du die Auskunft, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist?
    Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main zahlreiche Klagen gegen die ING-DiBa auf Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufs oder Rückzahlung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung abgewiesen hat, wie auch die ING-DiBa entsprechenden Urteilen durch Abschluss von Vergleichen zuvor gekommen ist, ist es uns nunmehr gelungen, ein positives Urteil zu Gunsten von Darlehensnehmern zu erwirken. Die von uns vertretenen Kläger hatten im Dezember 2007 mit der ING-DiBa einen Darlehensvertrag über insgesamt 224.700 € geschlossen und diesen Darlehensvertrag, nachdem sich die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung herausgestellt hat, mit Schreiben vom 16.12.2014 widerrufen.

    Nachdem die ING-DiBa den Widerruf zurückgewiesen hat, haben die Kläger bei dem Landgericht Frankfurt am Main Klage auf Feststellung erhoben, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Darlehensvertrag auf Grund ihrer Widerrufserklärung aufgelöst ist und die ING-DiBa hieraus keine Leistungen mehr verlangen kann. Mit Urteil vom 26.10.2015 (2-27 O 173/15) hat das Landgericht nunmehr der Klage in vollem Umfang entsprochen und der ING-DiBa die Kosten auferlegt.

    In dem Urteil stellt das Landgericht Frankfurt am Main zutreffend darauf ab, dass die Widerrufsbelehrung der ING-DiBa bereits im Hinblick auf den Fristbeginn fehlerhaft war, da die Formulierung, wonach die Frist „frühestens mit dem Tag des Einganges des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG“ beginne, nicht dem Deutlichkeitsgebot nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. entspricht. Daher kann sich die ING-DiBa auch nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. berufen, da sie mit ihrer Formulierung von dem bei Vertragsschluss gültigen Muster abgewichen ist.

    Wohl nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 26.08.2008, 17 U 202/14; Beschluss vom 02.09.2015, 23 U 24/15) hat das Gericht im weiteren völlig zutreffend festgestellt, dass – entgegen der seitens des Landgerichts Frankfurt am Main bisher vertretenen Auffassung – die Ausübung des Widerrufsrechts erst 7 Jahre nach Vertragsschluss weder rechtsmissbräuchlich war, da die Motivlage völlig unmaßgeblich ist, wie auch die Hoffnung der Bank, dass die Darlehensnehmer das Widerrufsrecht im Laufe der Zeit auf sich beruhen lassen, nicht schutzwürdig ist.

    Dieses Urteil dürfte vielen Darlehensnehmern, die angesichts der bisherigen Haltung des Landgerichts Frankfurt am Main von der Durchsetzung ihres Widerrufsrechts abgesehen hatten, neue Zuversicht geben, zumal auch das OLG Frankfurt am Main mit seinen jüngsten Entscheidungen (Urteil vom 26.08.2015, 17 U 202/14 und Beschluss vom 02.09.2015, 23 U 24/15) deutliche Worte für die stereotype Argumentation der Banken gefunden hat, die in sämtlichen Verfahren Vertrauensschutz für sich reklamieren, obgleich auch der BGH schon lange entschieden hat, dass Banken ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen können, weil sie die Situation selbst herbeigeführt haben, indem sie den Darlehensnehmern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt haben.

    Darlehensnehmern stehen wir für eine erste unverbindliche Prüfung von Darlehensverträgen auch weiterhin gern zur Verfügung, wie wir selbstverständlich auch für Rechtsschutzversicherte die Deckungsanfrage übernehmen.

    hünlein rechtsanwälte – Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

  11. Avatar von Lissi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Plalandt/Grünberg, 75. Auflage (2016) BGB Para 242, RN 107:
    Das in Form einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung unbefristete Widerrufsrecht (Para 356 III 3) unterliegt der Verwirkung; bloßer Zeitablauf (10 Jahre) reicht aber nicht aus (BGH NJW-RR 05,180). Allerdings kommt wegen der Möglichkeit, die Belehrung nachzuholen und dadurch die Widerrufsfrist in Lauf zu setzen, Verwirkung nur bei Uraltverträgen in Betracht. Für die Partei, die ihre Belehrungspflicht nicht erfüllt hat, entsteht idR kein Vertrauenstatbestand, da sie davon ausgehen muss, dass der andere Teil von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß (BGH NJW 14, 2646, NJW-RR 07, 257, Karlsr ZIP 15, 1011, Müggenborg/Horbach NJW 15, 1409, Scholz ua ZIP 15, 605

  12. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mit Urteil vom 26.10.2015 (2-27 O 173/15) hat das Landgericht der Klage in vollem Umfang entsprochen und der ING-DiBa die Kosten auferlegt.

    Nachdem das LG Frankfurt am Main zahlreiche Klagen gegen die ING-DiBa auf Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufs oder Rückzahlung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung abgewiesen hat, kam nun die Wende. Ferner ist die ING-DiBa entsprechenden Urteilen durch Abschluss von Vergleichen zuvor gekommen. Aktuell ist es, ein positives Urteil zu Gunsten von Darlehensnehmern zu erwirken. Die Kläger hatten im Dezember 2007 mit der ING-DiBa einen Darlehensvertrag über 224.700 € abgeschlossen. Sie haben diesen Darlehensvertrag, nachdem sich die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung herausgestellt hat, mit Schreiben vom 16.12.2014 widerrufen. Nachdem die ING-DiBa den Widerruf zurückgewiesen hat, haben die Kläger bei dem LG Frankfurt am Main Klage auf Feststellung erhoben, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Darlehensvertrag auf Grund ihrer Widerrufserklärung aufgelöst ist und die ING-DiBa hieraus keine Leistungen mehr verlangen kann. Mit Urteil vom 26.10.2015 (2-27 O 173/15) hat das Landgericht der Klage in vollem Umfang entsprochen und der ING-DiBa die Kosten auferlegt. In dem Urteil stellt das LG Frankfurt am Main darauf ab, dass die Widerrufsbelehrung der ING-DiBa bereits im Hinblick auf den Fristbeginn fehlerhaft war. Die Widerrufsbelehrung enthält die Formulierung, wonach die Frist „frühestens mit dem Tag des Einganges des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG“ beginne. Diese Formulierung entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. . Daher kann sich die ING-DiBa nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. berufen, da sie mit ihrer Formulierung von dem bei Vertragsschluss gültigen Muster abge-wichen ist. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 26.08.2015, Aktenzeichen 17 U 202/14; Beschluss vom 02.09.2015, Aktenzeichen 23 U 24/15) hat das Landgericht ferner festgestellt, dass – entgegen der seitens des Landgerichts Frankfurt am Main bisher vertretenen Auffassung – die Ausübung des Widerrufsrechts erst 7 Jahre nach Vertragsschluss weder rechtsmissbräuchlich war, da die Motivlage völlig unmaßgeblich ist. Schließlich war die Hoffnung der ING-DiBa, dass die Darlehensnehmer das Widerrufsrecht im Laufe der Zeit auf sich beruhen lassen, nicht schutzwürdig. Dieses Urteil dürfte vielen Darlehensnehmern, die angesichts der bisherigen Haltung des LG Frankfurt am Main von der Durchsetzung ihres Widerrufsrechts abgesehen hatten, neue Zuversicht geben. Nicht zuletzt auch, weil das OLG Frankfurt am Main mit seinen jüngsten Entscheidungen (Urteil vom 26.08.2015, Aktenzeichen 17 U 202/14 und Beschluss vom 02.09.2015, Aktenzeichen 23 U 24/15) deutliche Worte für die stereotype Argumentation der Banken gefunden hat, die in sämtlichen Verfahren Vertrauensschutz für sich reklamieren, obgleich selbst der BGH schon lange zurückliegend entschieden hat, dass Banken, Sparkassen und Volksbanken ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen können, weil sie die Situation selbst herbeigeführt haben, indem sie den Darlehensnehmern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt haben. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.Lagerstr. 4964807 DieburgTelefon: 06071-9816810Internet: https://www.fachanwalt-hotline.eu

  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Spätestens vor dem mündlichen Termin am OLG macht die IngDiBa Vergleichsangebote,......

  14. Avatar von eugh
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    Zitat Zitat von Harley
    Sehr ungewöhnlich. Ein äußerst werbewirksames Urteil verschwindet einfach so von der Kanzlei-HP.
    Wie hoch schätzt ihr eigentlich die Möglichkeit ein, dass nicht nur BGH-Entscheidungen "aufgekauft" werden, sondern jetzt auch schon Berufungen?

    Für mich sieht das Urteil aus heutiger Sicht nach einem Betriebsunfall der Bankanwälte aus. Da ist man wohl vom Urteil böse überrascht worden und setzt jetzt Himmel und Hölle in Bewegung, dass es nicht zu bekannt wird.

    @eugh
    Woher hast du die Auskunft, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist?
    Von einem Bekannten, der bei der Geschäftsstelle nachfragte.

  15. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Zitat Zitat von baufreund2012
    Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main zahlreiche Klagen gegen die ING-DiBa auf Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufs oder Rückzahlung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung abgewiesen hat, wie auch die ING-DiBa entsprechenden Urteilen durch Abschluss von Vergleichen zuvor gekommen ist, ist es uns nunmehr gelungen, ein positives Urteil zu Gunsten von Darlehensnehmern zu erwirken. Die von uns vertretenen Kläger hatten im Dezember 2007 mit der ING-DiBa einen Darlehensvertrag über insgesamt 224.700 € geschlossen und diesen Darlehensvertrag, nachdem sich die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung herausgestellt hat, mit Schreiben vom 16.12.2014 widerrufen.

    Nachdem die ING-DiBa den Widerruf zurückgewiesen hat, haben die Kläger bei dem Landgericht Frankfurt am Main Klage auf Feststellung erhoben, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Darlehensvertrag auf Grund ihrer Widerrufserklärung aufgelöst ist und die ING-DiBa hieraus keine Leistungen mehr verlangen kann. Mit Urteil vom 26.10.2015 (2-27 O 173/15) hat das Landgericht nunmehr der Klage in vollem Umfang entsprochen und der ING-DiBa die Kosten auferlegt.

    In dem Urteil stellt das Landgericht Frankfurt am Main zutreffend darauf ab, dass die Widerrufsbelehrung der ING-DiBa bereits im Hinblick auf den Fristbeginn fehlerhaft war, da die Formulierung, wonach die Frist „frühestens mit dem Tag des Einganges des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG“ beginne, nicht dem Deutlichkeitsgebot nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. entspricht. Daher kann sich die ING-DiBa auch nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. berufen, da sie mit ihrer Formulierung von dem bei Vertragsschluss gültigen Muster abgewichen ist.

    Wohl nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 26.08.2008, 17 U 202/14; Beschluss vom 02.09.2015, 23 U 24/15) hat das Gericht im weiteren völlig zutreffend festgestellt, dass – entgegen der seitens des Landgerichts Frankfurt am Main bisher vertretenen Auffassung – die Ausübung des Widerrufsrechts erst 7 Jahre nach Vertragsschluss weder rechtsmissbräuchlich war, da die Motivlage völlig unmaßgeblich ist, wie auch die Hoffnung der Bank, dass die Darlehensnehmer das Widerrufsrecht im Laufe der Zeit auf sich beruhen lassen, nicht schutzwürdig ist.

    Dieses Urteil dürfte vielen Darlehensnehmern, die angesichts der bisherigen Haltung des Landgerichts Frankfurt am Main von der Durchsetzung ihres Widerrufsrechts abgesehen hatten, neue Zuversicht geben, zumal auch das OLG Frankfurt am Main mit seinen jüngsten Entscheidungen (Urteil vom 26.08.2015, 17 U 202/14 und Beschluss vom 02.09.2015, 23 U 24/15) deutliche Worte für die stereotype Argumentation der Banken gefunden hat, die in sämtlichen Verfahren Vertrauensschutz für sich reklamieren, obgleich auch der BGH schon lange entschieden hat, dass Banken ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen können, weil sie die Situation selbst herbeigeführt haben, indem sie den Darlehensnehmern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt haben.

    Darlehensnehmern stehen wir für eine erste unverbindliche Prüfung von Darlehensverträgen auch weiterhin gern zur Verfügung, wie wir selbstverständlich auch für Rechtsschutzversicherte die Deckungsanfrage übernehmen.

    hünlein rechtsanwälte – Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Ich habe das Urteil als PDF-Datei. Wenn es jemand haben möchte gerne per PN bzw. Email
    Ich denke das es ein Deal zwischen der DiBa und der Kanzlei war, die das Urteil aus dem Netz nehmen sollte und dafür die DiBa auf die Berufung verzichtet. Das hat den Basketballern wohl ganz schön weh getan.

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @baufreund2012
    Der Artikel findet sich aber nicht mehr auf der Landingpage von Hünlein RAe. Auch das ursprünglich im Volltext verlinkte Urteil ist nicht mehr zugänglich.

  17. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich nehme an, dass die Seite dann auch bald vom G**gle Cache (Stand vom 08.12.2015) verschwinden wird - falls G**gle da mitmacht.

  18. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe gerade in der Kanzlei von Hünlein RAe angerufen und freundlich um Übersendung des Urteils gegen die DiBa gebeten, da der Link im Web nicht mehr zugänglich sei.
    Auch ohne Nennung des AZ war man sofort im Bilde und bedauerte mir den Gefallen nicht tun zu können, da es inzwischen eine Verschwiegenheitsvereinbarung mit der DiBa gäbe, die eine weitere Veröffentlichung des Urteils ausschließen würde.

    M.a.W.: Es gibt inzwischen einen außergerichtlichen Vergleich, der sicher für den Kläger sehr positiv ausgefallen sein dürfte.

    Wer jetzt noch Zweifel hat die DiBa wegen der WRB 2007/2008 ("frühestens" und "mit Eingang bei der DiBa AG") zu verklagen, sollte sich ranhalten. Man hat für geschätzt 15 - 20% des Darlehensbestandes gerade ganz tolle Weihnachtsgeschenke gepackt. Lasst die DiBa nicht warten und holt sie euch ab.

  19. Avatar von andi1104
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    Zitat Zitat von Harley
    Ich habe gerade in der Kanzlei von Hünlein RAe angerufen und freundlich um Übersendung des Urteils gegen die DiBa gebeten, da der Link im Web nicht mehr zugänglich sei.
    Auch ohne Nennung des AZ war man sofort im Bilde und bedauerte mir den Gefallen nicht tun zu können, da es inzwischen eine Verschwiegenheitsvereinbarung mit der DiBa gäbe, die eine weitere Veröffentlichung des Urteils ausschließen würde.

    M.a.W.: Es gibt inzwischen einen außergerichtlichen Vergleich, der sicher für den Kläger sehr positiv ausgefallen sein dürfte.

    Wer jetzt noch Zweifel hat die DiBa wegen der WRB 2007/2008 ("frühestens" und "mit Eingang bei der DiBa AG") zu verklagen, sollte sich ranhalten. Man hat für geschätzt 15 - 20% des Darlehensbestandes gerade ganz tolle Weihnachtsgeschenke gepackt. Lasst die DiBa nicht warten und holt sie euch ab.
    Bei mir werden sie da nicht so viel Glück haben, sollte ich meine 1. Instanz gewinnen. Ich finde es nur schade das einige Anwälte mitbieten um Rechtssicherheit zu schaffen und andere obsiegte Urteile "verkaufen", auch wenn es zu Gunsten des Mandanten war.

  20. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Zitat Zitat von Harley
    Ich habe gerade in der Kanzlei von Hünlein RAe angerufen und freundlich um Übersendung des Urteils gegen die DiBa gebeten, da der Link im Web nicht mehr zugänglich sei.
    Auch ohne Nennung des AZ war man sofort im Bilde und bedauerte mir den Gefallen nicht tun zu können, da es inzwischen eine Verschwiegenheitsvereinbarung mit der DiBa gäbe, die eine weitere Veröffentlichung des Urteils ausschließen würde.

    M.a.W.: Es gibt inzwischen einen außergerichtlichen Vergleich, der sicher für den Kläger sehr positiv ausgefallen sein dürfte.

    Wer jetzt noch Zweifel hat die DiBa wegen der WRB 2007/2008 ("frühestens" und "mit Eingang bei der DiBa AG") zu verklagen, sollte sich ranhalten. Man hat für geschätzt 15 - 20% des Darlehensbestandes gerade ganz tolle Weihnachtsgeschenke gepackt. Lasst die DiBa nicht warten und holt sie euch ab.
    Sieh mal einer an!
    Gut, dass wir genau diese WRB haben und gerade das erste "Angebot" auf dem Tisch haben - das werden wir aber nächste Woche über unseren Anwalt ablehnen und dann mal gucken, was dann für ein Angebot kommt. Wenn keins mehr kommt, wird Klage eingereicht.
    Unseren Anwalt werde ich mal dezent auf das Urteil hinweisen, falls er darüber noch nicht im Bilde ist.

  21. Avatar von ducnici
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    äh, mal ne dumme Frage... das Az. des Urteils habt Ihr ja... warum nicht einfach in der Geschäftsstelle des LG FFM anfordern?

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