Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Neunfinger
    Hallo,

    ich habe vor ca. 1 Jahr einen Anwalt mit der "sache Widerrufsjoker" betraut, da meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    Bei mir geht es um die DSL Bank, diese hat ca 1 Jahr lang komplett alle Schreiben ignoriert, nur im Oktober kam ein schreiben mit bitte um Aufschub.
    Nach erneutem schreiben mit Fristsetzung Anfang Januar, kam heute ein schreiben der DSL Bank.

    Ich finde den Ton des schreibens doch ziemlich barsch. Ist es üblich, das bei Ablehnung direkt gedroht wird? (Im Text steht 8 Jahre, dabei handelt es sich allerdings "nur" um 6 Jahre)
    Ehrlich gesagt weiß ich nicht wie ich weiter fortfahren soll.

    Im Anhang "der Drohtext" in Absatz 2

    Interessant. Wieso "schätzte" der Senat die Zinsspanne der Beklagten, wenn er sie doch mit einfachsten Mitteln (Bundesanzeiger.de) und unter Zuhilfenahme eines einfachen Taschenrechners errechnen kann?

    DSL Bank, Zinsspanne in 2008: 0,68%, Zinsertragsquote unglaubliche 342% (auf 100Euro Eigenkapital kommen 342Euro erwirtschaftete Zinserträge.... noch Fragen?)

    Na, da wäre mein Ansatz ja mal richtig lohnenswert.



    @Neunfinger:

    Diese Briefe sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden. Zeigt halt die Rechtsauffassung der DSLBank. Du hast Deine, die haben ihre, klären muss es ein Gericht.

    Die wollen nur abwehren, abweisen, verunsichern. Jeder Fall, der dadurch nicht vor Gericht geht, spart denen richtig Geld. Und wenn Du jetzt ins Zweifeln kommst, ja, "es waren ja nur 6 Jahre und nicht 8" hat das Schreiben genau seinen Zweck erfüllt.

  3. Avatar von femig
    femig ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von femig
    Ich war heute beim LG Darmstadt zum Verkündungstermin gegen die BHW.
    Nachdem deren Anwalt uns am Freitag das dritte Vergleichsangebot gemacht hat, welches aber auch nicht akzeptabel war, und sowieso eine Frechheit war, dieses am letzen Tag vor der Verkündung per Fax zu senden, haben wir es umgehend abgelehnt und dies dem Gericht am Freitag auch mitgeteilt.
    Unser Termin war noch am Sitzungszimmer angeschlagen, als ich dann in den Sitzungssaal kam und der Richter mich fragte wer ich denn sei und zu welchem Fall ich komme teilte ich es ihm mit.
    Er sagte dann, das die BHW am Freitag nochmals um 2 Wochen Aufschub gebeten hat, und deshalb der Termin nochmal verschoben wird.
    Ich teilte dem Richter mit, das meine Anwältin direkt am Freitag der weiteren Verschiebung nicht zugestimmt hat, diese Info hat der Richter aber nicht mehr rechtzeitig erhalten.
    Er schien mir ein wenig sauer zu sein, da die BHW nun schon 3 mal auf den letzten Drücker einen Termin hat platzen lassen und um Verschiebung gebeten hat.
    Der Richter sagte mir noch, das er nun keiner weiteren Verschiebung mehr zustimmen wird.
    So bin ich dann ohne Urteil wieder abgezogen und warte auf den neuen Termin.
    Was halten denn die erfahrenen Forumsteilnehmer von dem Vorstoss des BHW-Anwaltes in letzter Sekunde mit dem dritten Vergleichsangebot ?
    Ich denke die BHW hat hier Angst vor Gericht zu verlieren ?

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von femig
    Was halten denn die erfahrenen Forumsteilnehmer von dem Vorstoss des BHW-Anwaltes in letzter Sekunde mit dem dritten Vergleichsangebot ?
    Ich denke die BHW hat hier Angst vor Gericht zu verlieren ?
    + Urteil

    Je mehr Urteile, um so mehr DN werden klagen...

  5. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von femig
    Was halten denn die erfahrenen Forumsteilnehmer von dem Vorstoss des BHW-Anwaltes in letzter Sekunde mit dem dritten Vergleichsangebot ?
    Ich denke die BHW hat hier Angst vor Gericht zu verlieren ?
    Ja mit Sicherheit , denn das LG Darmstadt gilt als verbraucherfreundlich

  6. Avatar von femig
    femig ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    An Bandit422 und Noelmaxim
    Könnten Sie Ihre gegenseitige Abneigung bitte per PN lösen, und nicht das Board mit Ihren Anfeindungen fluten ?
    Mich als Laie bringt das fast schon dazu, dieses Forum zu verlassen, da ich hier Erfahrungen austauschen möchte und Hilfe bekommen möchte.
    Manche wertvollen Beiträge gehen einfach unter, wenn Sie sich seitenlang gegenseitig beschimpfen, ich als Laie habe da überhaupt keinen Nutzen davon und bin davon echt genervt.
    Vielen Dank

  7. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Don't feed the trolls.

    99,9% aller User schätzen dieses Forum wegen der hilfreichen Informationen und haben es nicht nötig hier einen Minderwertigkeitskomplex auszuleben. Durch konsequentes Ignorieren wird sich das Problem erfahrungsgemäß in Wohlgefallen auflösen.

  8. Avatar von Trabbi
    Trabbi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Neunfinger
    Hallo,

    ich habe vor ca. 1 Jahr einen Anwalt mit der "sache Widerrufsjoker" betraut, da meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    Bei mir geht es um die DSL Bank, diese hat ca 1 Jahr lang komplett alle Schreiben ignoriert, nur im Oktober kam ein schreiben mit bitte um Aufschub.
    Nach erneutem schreiben mit Fristsetzung Anfang Januar, kam heute ein schreiben der DSL Bank.

    Ich finde den Ton des schreibens doch ziemlich barsch. Ist es üblich, das bei Ablehnung direkt gedroht wird? (Im Text steht 8 Jahre, dabei handelt es sich allerdings "nur" um 6 Jahre)
    Ehrlich gesagt weiß ich nicht wie ich weiter fortfahren soll.

    Im Anhang "der Drohtext" in Absatz 2
    Anhang 2223



    Den ganzen Scheiß hab ich schon hinter mir. Wir haben im März Termin vor Gericht.Den gleichen Textbaustein haben wir damals auch zugeschickt bekommen.

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Bandit

    Wir beenden mal diese dumme Konversation, sie nervt nicht nur die Forengemeinschaft, sie nervt auch dich und mich. Jeder hat seine Intensionen hier seinen Teil beizutragen, dass ein Erfahrungsthread mit Leben gefüllt wird, deine und meine sind grundverschieden, das müssen wir akzeptieren. Ich werde nicht müde darauf zu verweisen, dass die Komplexität dieser Thematik und deren Folgen so unübersichtlich sind/sein können, dass niemand den Eindruck erwecken sollte, der WRJ sei eine Einbahnstraße, es gäbe nur schwarz oder weiß, dass das Ende/der Ausgang ohne Risiken vorbestimmt wäre. Angst ist auch kein guter Begleiter dieses Vorhabens, aber Vorsicht, Achtsamkeit und Respekt den Folgen gegenüber kann vor großen Schaden und Überraschungen schützen. Und das ich Angst wegen dem Verkaufen von Forwarddarlehen schüren will, das habe ich doch schon längst wieder vergessen, das sehe ich dir doch nach, dass du meine 2.600 Beiträge seit 3.2010 nicht gelesen hast. Sieh du mir nach dass ich in den anderen Threads der Experte bin, nicht aber in dieser Thematik, sollte ich den Eindruck erweckt haben, sorry dass mein Mahnen und Aufzeigen der Risiken den Eindruck erweckt hat, ich würde hier als Experte auftreten wollen. Dafür reichen meine derzeit 20 Widerrufsfälle die ich aktiv begleite beileibe nicht aus und hätte ich das Ziel verfolgt, Jurist zu werden, damit einer anwaltlichen Tätigkeit nachzugehen, dann hätten wir uns hier gar nicht nervend für die andere in der Kontroverse, denn dann würde ich hier gar nicht - wie fast alle anderen Anwälte und wenn nur sporadisch auch - publizieren!!!

    Zuletzt, natürlich biete ich gerne Forwarddarlehen an, aber doch nicht so plump, nicht hier im Thread. Denke schon dass ersichtlich war, warum ich den Forwardgedanken in den Zusammenhang mit dem WRJ gebracht habe. Auch ist das natürlich kein Muss, kein Eilheilmittel, nicht die Lösung aller Probleme. Ebenso weiß ich was ein Forwarddarlehen ist , danach bin ich aber zum Glück doch nur per PN gefragt worden und nur weil ich mit Signatur hier poste, muss ich doch nichts verkaufen wollen. Lege doch nicht einen zweiten Nick an, um dann privat meine Meinung zu den Thematiken kund zu tun, um nicht Gefahr zu laufen, als Verkäufer zu wirken. Das mache ich dann per PN, mach dir darum bitte keine Sorgen, da verstehe ich mein Geschäft.

    Also Frieden, du deins, ich meins

  10. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo liebe Mitstreiter,

    Heute habe ich schwere, aber gute Kost dabei ;-)

    Es geht um das leidige Thema Rechtschutzversicherung und den Umstand, dass die Rechtsschutzversicherer den Versicherungsnehmer zwingen, nur eine Feststellungsklage zu erheben (die ARAG ist da ganz vorne dabei und extrem hartnäckig).

    Schau euch mal die Urteile an, insbesondere die vom LG München und OLG München. Es geht zwar um Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die zugrunde liegende Argumentationen der Rechtsschutzversicherung (Kostenminderungspflicht etc.) sind aber dieselben.

    Die unterschiedlichen (!), aber kumulativ passenden und geltenden Argumentationen aus den Urteilen passen sehr gut auf die hier streitigen Widerrufsfällen.

    Zusätzlich ist in diesen Widerrufsfällen zu berücksichtigen, dass die Gegenseite ja meistens, jedenfalls wenn man es richtig anstellt, bereits ausdrücklich die Folgeansprüche, insbesondere den Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, bestreitet!

    wj

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So, bin vom LG N-Fü zurück.


    1. Der Verkündungstermin eines Urteiles gegen die ING-Diba (Az. 10 O 461/15) für heute um 0900 wurde aufgehoben, da gestern ein Fax kam, man hätte sich verglichen. Bekannte WRB mit "Ich/Wir". Es gibt wohl einen Hinweisbeschluss bzgl. der Wirksamkeit der WRB. Kann man u.U. in der GS der 10.Zivilkammer des LG N-Fü anfordern.

    2. Verhandlungstermin an der 10.Zivilkammer, Beklagte die DKB mit der allseits bekannten falsche WRB der DKB mit "...frühestens...", "nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung" statt "-erklärung", fehlender Überschrift "Widerrufsrecht", weg gelassener Passage aus dem Mustertext zu "Finanzierten Geschäften", geänderte Passage zum Gestaltungshinweis 8, Finanzierte Geschäfte, Belehrung für den DV, Satz 2 sowie als Besonderheit, dass die Darlehensnehmerin keine Ausfertigung der Vertragsurkunde oder ihres Antrages oder einer Kopie deren erhalten hat bzw. vorliegen hat

    Grob gesagt behält die 10.Kammer wohl ihre bisherige Linie bei. Nur die weggelassene Passage zu den FG und die fehlende Vertragsausfertigung könnte ggf. die Frist nicht zum Laufen beginnen lassen. Man hätte aber dazu sich kammerintern noch keine Meinung gebildet.

    Keine Verwirkung, da noch laufender Vertrag und kein Umstandsmoment erkennbar.


    Rückabwicklung: für gezogene Nutzungen sieht die Kammer die 2,5% über Basiszins an, ob der Darlehenszins periodisch (wie die 6.Kammer des LG N-Fü) oder fix anzusetzen sei, hätte die Kammer noch nicht entschieden.

    Es wurden klägerseits umfangreiche Berechnungen mit der Begründung, dass man nicht nur "vermute" sondern die durchschnittlich gezogenen Nutzungen "errechne", eingereicht.
    Ansatz Zinsspanne und Zinsertragsquote, Verzinsung Darlehen periodisch, Abzug der Zinsspanne, bis zur Ablehnung des Widerrufes.


    Weitere Anträge: zu Schuldnerverzug für Schadensersatz § 286BGB und Annahmeverzug § 293 ff. BGB sowie dass der Beklagten ab Ablehnung wegen treuwidrigen Verhaltens bei der Mitwirkung der Rückabwicklung keine Verzinsung zusteht
    zusätzlich die abstrakte Formel aus dem Urteil des LG Regensburg zur Berechnung des Schadensersatzes bei steigendem Zins.


    Streitwert Restvaluta

    Termin für Beschlussverkündung 16.03.2016

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Gegen welche Bank hätte ein Urteil ergehen sollen, bzw. welche WRB betraf das?

    Warum wird ein DKB Fall vor dem LG N-Fü verhandelt?

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @ducnici

    Gegen welche Bank hätte ein Urteil ergehen sollen, bzw. welche WRB betraf das?

    Warum wird ein DKB Fall vor dem LG N-Fü verhandelt?
    1. IngDiba

    2. Erfüllungsort da Wohnsitz der Klägerin, erhoffte kürzere Verhandlungszeiten als in Potsdam. Allerdings konnte man nicht wissen, dass das LG Potsdam die 1.Kammer zusätzlich einsetzt. Im Nachhinein wäre das LG Potsdam oder Berlin doch die bessere Wahl gewesen, da dort inzwischen klar geurteilt wird.

  14. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @ducnici

    Gegen welche Bank hätte ein Urteil ergehen sollen, bzw. welche WRB betraf das?

    Warum wird ein DKB Fall vor dem LG N-Fü verhandelt?
    Hatte ich gestern für ducnici schon mal beantwortet es ging um die ING.

    Da war ich wohl zu langsam, danke ducnici

  15. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin,
    mal ne Frage an alle.
    Ich habe ja am 06.03.2015 meine DSL Darlehen widerrufen und keine Antwort trotz nochmaliger Mahnung zur Antwort erhalten.
    Es gab nur ein Kurzbrief das sie prüfen.
    Heute ist die Saldenmitteilung/Zinsbescheinigung gekommen.
    Man soll ja prüfen ob Unstimmigkeiten dabei sind und dann Widerspruch einlegen.
    Da die DSL ja in Verzug ist seit März könnte man jetzt widersprechen wegen der durchgängen Zinsberechnung für das Jahr 2015.
    Macht das Sinn?

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was ist denn dein Ziel? Was strebst du an?

    Mit Fristsetzung 14 Tage und ggf. einem weiteren Schreiben mit einer letzten Frist ist der Rechtschutzfall ausgelöst, mind. aber sollte Klage eingereicht werden, so man denn prozessieren will.

  17. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    Moin,
    mal ne Frage an alle.
    Ich habe ja am 06.03.2015 meine DSL Darlehen widerrufen und keine Antwort trotz nochmaliger Mahnung zur Antwort erhalten.
    Es gab nur ein Kurzbrief das sie prüfen.
    Heute ist die Saldenmitteilung/Zinsbescheinigung gekommen.
    Man soll ja prüfen ob Unstimmigkeiten dabei sind und dann Widerspruch einlegen.
    Da die DSL ja in Verzug ist seit März könnte man jetzt widersprechen wegen der durchgängen Zinsberechnung für das Jahr 2015.
    Macht das Sinn?
    Macht meiner laienhaften Meinung nach keinen Sinn, da die DSL den WR ja noch nicht abgelehnt hat. Da hilft wohl auch nur der Gang zum Anwalt, da sich die DSL ohne anwaltliches Schreiben nicht bewegen wird.(bekannte Taktik)Oder wie ducnici schon öfters vorgeschlagen hat der Weg zum Ombudsmann.

  18. Avatar von fomega
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Warum wird denn da fast ein Jahr gewartet?
    Wo liegt denn da der Sinn drin?

  19. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Was ist denn dein Ziel? Was strebst du an?

    Mit Fristsetzung 14 Tage und ggf. einem weiteren Schreiben mit einer letzten Frist ist der Rechtschutzfall ausgelöst, mind. aber sollte Klage eingereicht werden, so man denn prozessieren will.

    Ich will das beschleunigen. Klage ist eh in Vorbereitung. 3 Anwaltschreiben sind auch ohne Antwort geblieben.

  20. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nicht reagieren ist nicht anders als ablehnen. Wideruf ist ja gemacht worden.

  21. Avatar von fomega
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich stell mir gerade vor die DSL Bank bittet das Konto auszugleichen, und man antwortet einfach nicht.

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