Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo okerke, es mag sein dass es die ein oder andere Bank gibt die Langeweile hat, aber weder der Bank hat die Prüfung der Verbindlichkeit etwas gebracht noch ihnen.
    Ich habe im Sommer 2014 zwei verbindliche Angebote bekommen, eines von der VoBA und ein zweites von der ComBa.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Was ist die Verbindlichkeit in Bezug auf Zinssicherheit wert? Nichts!
    Das ist klar. Wichtig ist doch, dass man bei gestiegenem Zins zwecks Schadensersatzforderung den Nachweis einer günstigeren Folgefinanzierung hat.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Sie hätten wissen müssen dass sie das Angebot nicht abnehmen können und die Bank hätte wissen müssen, dass die Arbeit umsonst ist, denn ein Ablöseschreiben mit Nennung der Valuta - die zwingend notwendig ist - konnten sie nicht liefern.
    Ich musste aber auch damit rechnen, dass ich aus den Verträgen entlassen werde. Als Valuta wurde die Restvaluta angenommen. Mein Sohn hat später widerrufen. Er bekam kein verbindliches Angebot, aber den Wink, dass er kreditfähig ist. Er wurde innerhalb von vier Wochen ohne VFE aus dem Vertag entlassen und bekam eine sehr günstige Anschlussfinanzierung für die Restvaluta.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Meine auch das sie da was verwechseln, denn ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass eine Bank bis zur Verbindlichkeit prüft, wenn sie weiß, dass die Mittel gar nicht abgenommen werden können, bzw. überhaupt nicht ausgezahlt werden können, mal ganz zu Schweigen davon, dass die Bank gar keine genaue Ablösesumme kannte!!!
    Vor 1 1/2 Jahren hat eine der beiden Banken sogar auf eigene Kosten einen aktuellen Grundbuchauszug angefordert. Mittlerweile, aber erst mittlerweile, drücken sich die Banken, wenn möglich um ein schriftliches Angebot. Ich wollte mir, nachdem des Zins noch mal gefallen war, ein weiteres Angebot holen. Der Bänker hat meine Daten abgefragt und mir mitgeteilt, ich solle mich wieder melden, wenn es so weit ist.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Ich habe mir diverse Urteile reingezogen und mich für die Berechnungsmethode á la Hanomag entschieden.
    Die ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Ich habe lediglich Ducnicis Methode etwas abgewandelt. Außerdem habe ich Dir nichts zur Verfügung gestellt.
    Zitat Zitat von Aikido
    Mein jetziger Anwalt meinte zu mir: Ich sei die perfekte Mandantin, sämtliche wichtigen Dinge sind erledigt und die Angebote der Bank – zum Zeitpunkt des Widerrufes – sind besonders nützlich für das Klageverfahren.
    Ähnlich erging es mir im Gespräch mit meinem zweiten Anwalt. Wobei ich mir ausgedungen habe, die noch anwaltlose Zeit zu einem weiteren Vermittlungsangebot gegenüber der Bank zu nutzen. Dann kann sie mir hernach nicht vorwerfen, ich wäre hinter dem letzten Cent her, bzw. ich hätte mein Recht verwirkt, weil ich 18 Monate nach dem Widerruf noch keine Klage eingereicht hätte. Die Klage mit dem neuen Anwalt wird zwar schneller gehen, aber aufgrund der Komplexität und der Vielzahl an Darlehen doch noch einige Zeit dauern.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich möchte mal kurz aufklären, dass es mir lediglich um die Begrifflichkeit "verbindliche Angebote" geht. Ausführliche Angebote einholen, um einen evtl. Schaden bei Zinsanstieg zu dokumenieren ist völlig richtig und auch ausreichend, so denn das Angebot aufzeigt um was es geht/ging. Auch kann und sollte man sich das grundsätzliche Ok einholen, die Banken können das auch unverbindlich prüfen, eine Finanzierung zu bekommen, aber verbdindlich ist was anderes.

    Verbindlich heisst für mich, alle Unterlagen bei der Bank, geprüft, verbindlich zugesagt und Verträge geschrieben und zur Unterschrift vorgelegt. Alles andere ist für mich als Banker unverbindlich! Es sei aber auch erwähnt, alles das ist ja gar nicht unbedingt nötig, aber in meinen Augen eben auch nicht darstellbar von den Banken. Verbindliche Kreditverträge für ein nicht abzulösendes Darlehen kann es aus meiner Sicht und meinen Erfahrungen nicht geben. Ich kann nicht erkennen warum das eine Bank tun sollte, auch nicht die Grundlage dafür erkennen. Dieses Darlehen dann gezeichnet aber nicht auszahlbar würde der Bank den nächsten Ärger einbringen und das wissen sie Banken auch, kein Richter würde hier der Bank Recht zu sprechen, keiner, zurecht nicht! und keine Bank fertigt verbindliche Kreditverträge, die nicht abgenommen werden können!!! Keine. Bei Zusage muss erkennbar sein, dies durch die abzuslösende Bank bestätigt mir einer Ablösevaluta (das ist eine Mindestunterlage bei allen Banken!!!!), dass das Darlehen abzulösen ist!!

    Glaubt ihr ehrlich dass die Banken jetzt noch diese angreifbaren Böcke schießt, sollte es zu einem Schaden kommen?

  5. Avatar von Fishtowner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ich möchte mal kurz aufklären, dass es mir lediglich um die Begrifflichkeit "verbindliche Angebote" geht. Ausführliche Angebote einholen, um einen evtl. Schaden bei Zinsanstieg zu dokumenieren ist völlig richtig und auch ausreichend, so denn das Angebot aufzeigt um was es geht/ging. Auch kann und sollte man sich das grundsätzliche Ok einholen, die Banken können das auch unverbindlich prüfen, eine Finanzierung zu bekommen, aber verbdindlich ist was anderes.

    Verbindlich heisst für mich, alle Unterlagen bei der Bank, geprüft, verbindlich zugesagt und Verträge geschrieben und zur Unterschrift vorgelegt. Alles andere ist für mich als Banker unverbindlich! Es sei aber auch erwähnt, alles das ist ja gar nicht unbedingt nötig, aber in meinen Augen eben auch nicht darstellbar von den Banken. Verbindliche Kreditverträge für ein nicht abzulösendes Darlehen kann es aus meiner Sicht und meinen Erfahrungen nicht geben. Ich kann nicht erkennen warum das eine Bank tun sollte, auch nicht die Grundlage dafür erkennen. Dieses Darlehen dann gezeichnet aber nicht auszahlbar würde der Bank den nächsten Ärger einbringen und das wissen sie Banken auch, kein Richter würde hier der Bank Recht zu sprechen, keiner, zurecht nicht!
    isso, war so , bleibt so...nix anderes......

    Bei der Hausbank kann man dann mal davon ausgehen (hoffen), dass die Konditionen eingehalten werden.
    Aber wie war das mit der Gültigkeit? Max. 2 Wochen!
    Also sind wir wieder bei dem Thema, was will ich ?
    Wieder Spekulation , ob farward nicht doch zutreffend ist...
    Wie ist das gerade mit dem Ölpreis? Hat man einen 5000 Liter Tank, 10000 Liter Tank, halb voll, fast leer...Aktien? PC? TV?
    Alles heute gekauft, meist am nächsten Tag nicht mehr das wert, was man bezahlt hat...

  6. Avatar von Taugenichts
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat von Taugenichts

    2 Klage wg Feststellung des Restsaldos nach gewonnnener 1. Klage wg Widerruffeststellung"

    Zitat Zitat von Bandit422
    so eine konstruktion gibt es prozessual nicht ; dafür werden sie nicht ein urteil nebst dem klageantrag eines ras hier nachweisen können - niemals.
    bei erfolgreicher feststellung des nichtbestehens des rechtsverhältnisses - der widerruf ist nicht verfristet - wird der ursprüngliche vertrag nach den regeln des rücktritts als rückgewährschuldverhältnis rückabgewickelt.
    die rückabwicklungsmodi werden im urteil auf grund der implikationen des widerrufrechts berücksichtigt- sinnvoller weise wird jeder ra entsprechende anträge bzw. ausführungen zur den abwicklungsmodi stellen, eine grundschuld mit berücksichtigen, eine aufrechnungserklärung sofern sinnvoll abgeben, um sich selber nicht einem beratungsfehler und damit verbundener haftung auszusetzen.

    sie wollen offenkundig nur leute verwirren, so dass man nicht drumherum kommt, ihnen zu unterstellen, dass sie nicht auf seiten der darlehensnehmer stehen.

    sie versuchen nebelkerzen zu werfen und leute absichtlich - ich gehe soweit bösartig zu sagen - zu verunsichern.

    Ich kann Sie beruhigen. Ich bin schon Darlehensnehmer. Ich will nicht verunsichern, sondern im voraus mich fuer einen Fall wappnen, wo es GAR NICHT ZU EINEM URTEIL kommmt. ZB, wenn die Bank mitten im Verfahrenv auf einmal Widerruf anerkennt. Und nochmal, viele Klagen sind ohn Restschuld-Saldo verfasst - ich lese ja schon ganze Weile im Forum mit.
    Wenn also gerichtlich keine Aussage zum RckAbw-Details kommt, (zBweil es kein urteil gibt, wg vorzeitiger Anerkennung durch Ban), dann habe ich nur halbegewonnen - Restschuld und der Betrag bleibt immer noch im Machtbereich der Bank.
    Sie macht die Abrechnung nach ihrem Ermessen (zb Vertragszins als Nutzung statt zB viel niedrigerer var.Zins) und in der Situation MUSS man ja wieder klagen, wenn man nicht den Betrag nach Gutduenken der Bank zahlen will, weil er ja vom eigener Berechnung oder eigenem Gutachter abweicht.

    Ich verstehe immer noch nicht, warum Sie mir hier alles moegliche unterstellen.
    Und was meinen Sie mit "Prozessual geht das gar nicht" - Klagen geht immer. Und bevor man selbst verklagt wird wg Restschuld, die ich als Verbraucher zu hoch sehe, werde ich evtl selbst als erster klagen, um die Restschuld feststellen zu lassen, mit viel niedrigerem Streitwert.

    Lesen Sie doch bitte mehr zum Fall LGSaar, er/sie wurde genau mit diesem Problem der unerwarteter Anerkennung konfrontiert, samt Inrechnungstellen eines Betrags, wo Nutzungen zum vorteil der Bank ausgelegt wurden.



    FINDET SICH ENDLICH HIERIM FORUM EIN RA, der bei diesem Thema ENDLICH FACHLICH beitragen kann?

  7. Avatar von Pit Parker
    Pit Parker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kurzes Fazit,

    um auch mal ein Ergebnis zu posten, hier mal mein Weg im Widerrufsverfahren.
    Widerruf von der SK abgelehnt
    Klage bei LG Mosbach/Baden
    1. Vergleich durch SK widerrufen
    Richter terminiert erneut und verfügt, dass ein Vertreter der SK (nicht nur der RA) anwesend sein muss
    RA der SK meldet sich vor diesem Termin und bietet einen Vergleich an
    Vergleich kommt zustande, Termin storniert
    Streitwert wird auf die Summe des Vergleichs festgelegt (spart richtig Geld)
    ich kann 10.000.- von der Restvaluta abziehen und die RA-Kosten bekomme ich erstattet
    Gerichtskosten belaufen sich auf 262.- €, die geteilt werden
    Alles ist bereits abgewickelt und ich bin schuldenfrei

    Ganz ehrlich, das hätten sie auch billiger haben können. Als ich im Oktober 2014 gekündigt habe, wollte ich nur aus dem Vertrag und hätte einer Auflösung zu diesem Zeitpunkt zugestimmt. (keine RV) Auf mein damaliges Widerruf-Schreiben erhielt ich ein Standardschreiben in dem auch noch Schreibfehler waren, das hat mich anges****t. Als dummer Kunde wollte ich mich nicht abspeisen lassen.
    Ach ja es handelte sich um eine der bekannten Widerrufsbelehrung der SK aus 2006 mit dem Vermerk: „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ usw.


  8. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer gegen die DKB klagt, es gibt neues:


    "
    DKB AG nimmt Berufung zurück!
    18.01.2016 | DKB gibt nach - Urteil des LG Berlin damit rechtskräftig!

    Die DKB AG hat in einer Widerrufsache erstmals die Berufungvor dem Kammergericht Berlin zurückgenommen (8 U 219/15) und damit das eindeutige Urteil der ersten Instanz akzeptiert. Das Urteil des LG Berlin - 4 0 467/14 - (vgl. unsere Pressemitteilung vom 01.10.2015) ist damit rechtskräftig. Das Urteil betrifft die alte, aus dem Jahr 2004 stammende Widerrufsbelehrung und weist die Besonderheit auf, dass das Darlehen bereits 2012 abgelöst worden war. Der Widerruf wurde dagegen erst 2014 erklärt und im Rahmen der Klage sowohl die Bearbeitunsgebühr, als auch die Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert. Damit hat die DKB AG akzeptiert, dass Forderungen in derartigen Fällen auch nicht verwirkt sind.
    "

    https://www.kanzlei-storch.de/sites/a...id_article=255




    Wer in seiner WRB den Fehler mit "...nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung" statt "...Widerrufserklärung" hat, sei auf diesen Beschluss des KG Berlins hingewiesen,
    Seite 4, 2., a)


    https://www.finanztip.de/fileadmin/im...Poppelbaum.pdf

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Pit Parker
    Kurzes Fazit,

    um auch mal ein Ergebnis zu posten, hier mal mein Weg im Widerrufsverfahren.
    Widerruf von der SK abgelehnt
    Klage bei LG Mosbach/Baden
    1. Vergleich durch SK widerrufen
    Richter terminiert erneut und verfügt, dass ein Vertreter der SK (nicht nur der RA) anwesend sein muss
    RA der SK meldet sich vor diesem Termin und bietet einen Vergleich an
    Vergleich kommt zustande, Termin storniert
    Streitwert wird auf die Summe des Vergleichs festgelegt (spart richtig Geld)
    ich kann 10.000.- von der Restvaluta abziehen und die RA-Kosten bekomme ich erstattet
    Gerichtskosten belaufen sich auf 262.- €, die geteilt werden
    Alles ist bereits abgewickelt und ich bin schuldenfrei

    Ganz ehrlich, das hätten sie auch billiger haben können. Als ich im Oktober 2014 gekündigt habe, wollte ich nur aus dem Vertrag und hätte einer Auflösung zu diesem Zeitpunkt zugestimmt. (keine RV) Auf mein damaliges Widerruf-Schreiben erhielt ich ein Standardschreiben in dem auch noch Schreibfehler waren, das hat mich anges****t. Als dummer Kunde wollte ich mich nicht abspeisen lassen.
    Ach ja es handelte sich um eine der bekannten Widerrufsbelehrung der SK aus 2006 mit dem Vermerk: „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ usw.


    Glückwunsch! Danke für die Rückmeldung!

    Wie wurden die 10.000Euro ermittelt?


    PS:

    hat jemanden "Eughen" gesehen. Verdächtig still um ihn. Der wird sich doch nicht auch verglichen haben?

  10. Avatar von Pit Parker
    Pit Parker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vorschlag des RA der SK. Wir haben lediglich verglichen, was mit den Tabellen bei "test.de" herausgekommen wäre. Wir waren zufrieden.

    Gruß

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wo ist eughen denn nun?

    Haben ihn die Banken gekidnappt?

    Freilassung gegen Forumschließung?

  12. Avatar von manfredi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei mir wird es vielleicht ähnlich laufen. Das Resultat kommt einem Forderungsverzicht der Bank gleich. Wie wäre dieser steuerlich zu berücksichtigen?

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    uiuiui.....

    bleibt am Ende die 10.Zivilkammer des LG N-Fü als einzige "Instanz" in Deutschland übrig, die die WRB der DKB für wirksam halten?

    Wenn sogar nicht mal mehr die DKB selbst an Erfolg glaubt?

    20.01.2016 Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte berichtet: Sie geht seit Januar 2016 in Sammelklagen mit einem der größten Prozessfinanzierer Deutschlands gegen die DKB vor. Dazu bündelt sie die Ansprüche von bis zu 10 Klägern im Wege der subjektiven Klagehäufung.

    Zeitgleich hat die
    DKB gegen Kreditwiderrufs-Verurtei*lungen durch das Landgericht Berlin keine Berufung mehr eingelegt und der Kanzlei in mehreren Verfahren akzeptable Vergleiche angeboten.

    Sammelklagen gegen weitere Banken sollen nach Angabe der Kanzlei folgen. Schon vor einigen Tagen hatte
    Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch gemeldet: In einem seiner Verfahren hat die DKB die Berufung gegen eine Landgerichtsverurteilung zurückgenommen, nachdem das Kammergericht darauf hingewiesen hatte, dass das Verfahren für die Bank aussichtslos ist.


    PS: morgen wissen wir mehr!

  14. Avatar von Schauma
    Schauma ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Wer gegen die DKB klagt, es gibt neues: hätte das nicht meine Geschichte sein können.....


    "
    DKB AG nimmt Berufung zurück!
    18.01.2016 | DKB gibt nach - Urteil des LG Berlin damit rechtskräftig!

    Die DKB AG hat in einer Widerrufsache erstmals die Berufungvor dem Kammergericht Berlin zurückgenommen (8 U 219/15) und damit das eindeutige Urteil der ersten Instanz akzeptiert. Das Urteil des LG Berlin - 4 0 467/14 - (vgl. unsere Pressemitteilung vom 01.10.2015) ist damit rechtskräftig. Das Urteil betrifft die alte, aus dem Jahr 2004 stammende Widerrufsbelehrung und weist die Besonderheit auf, dass das Darlehen bereits 2012 abgelöst worden war. Der Widerruf wurde dagegen erst 2014 erklärt und im Rahmen der Klage sowohl die Bearbeitunsgebühr, als auch die Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert. Damit hat die DKB AG akzeptiert, dass Forderungen in derartigen Fällen auch nicht verwirkt sind.
    "

    https://www.kanzlei-storch.de/sites/a...id_article=255




    Wer in seiner WRB den Fehler mit "...nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung" statt "...Widerrufserklärung" hat, sei auf diesen Beschluss des KG Berlins hingewiesen,
    Seite 4, 2., a)


    https://www.finanztip.de/fileadmin/im...Poppelbaum.pdf
    hätte das nicht mein Verfahren sein können.....

  15. Avatar von schunckt
    schunckt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ...
    ...

    PS: morgen wissen wir mehr!

    Ähh.... was ist morgen?

    T.

  16. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von schunckt
    Ähh.... was ist morgen?

    T.
    @ducnici
    War letztes Jahr ja bei einer Verhandlung. INg-Diba WRB mit Ich/Wir... RiínLG Dr. Brons meinte zuerst, nun ja, beide DN müssten ja widerrufen und daher wäre das nicht irreführend.
    Der Klägervertreter konnte sie aber wohl auf den rechten Weg bringen. Sie erließ daher einen Beschluss dass sie die Rechtsauffassung der Kläger folge.

    Seither versucht die INGDiba in Salami-Taktik in täglichen Vergleichsangeboten die Grenze des Klägers zu treffen.

    Verkündungstermin ist der 21.01. Falls kein Vergleich statt findet. Bin eh vor Ort.

    Az. 10 O 4661/15
    Viele Grüße, ducnici

    Als juristischer Laie biete ich keine Rechtsberatung an. Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung.



    Hoffentlich wieder mal Zahltag für die Basketballer.

  17. Avatar von Neunfinger
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich habe vor ca. 1 Jahr einen Anwalt mit der "sache Widerrufsjoker" betraut, da meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    Bei mir geht es um die DSL Bank, diese hat ca 1 Jahr lang komplett alle Schreiben ignoriert, nur im Oktober kam ein schreiben mit bitte um Aufschub.
    Nach erneutem schreiben mit Fristsetzung Anfang Januar, kam heute ein schreiben der DSL Bank.

    Ich finde den Ton des schreibens doch ziemlich barsch. Ist es üblich, das bei Ablehnung direkt gedroht wird? (Im Text steht 8 Jahre, dabei handelt es sich allerdings "nur" um 6 Jahre)
    Ehrlich gesagt weiß ich nicht wie ich weiter fortfahren soll.

    Im Anhang "der Drohtext" in Absatz 2
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  18. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Neunfinger
    Hallo,

    ich habe vor ca. 1 Jahr einen Anwalt mit der "sache Widerrufsjoker" betraut, da meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    Bei mir geht es um die DSL Bank, diese hat ca 1 Jahr lang komplett alle Schreiben ignoriert, nur im Oktober kam ein schreiben mit bitte um Aufschub.
    Nach erneutem schreiben mit Fristsetzung Anfang Januar, kam heute ein schreiben der DSL Bank.

    Ich finde den Ton des schreibens doch ziemlich barsch. Ist es üblich, das bei Ablehnung direkt gedroht wird? (Im Text steht 8 Jahre, dabei handelt es sich allerdings "nur" um 6 Jahre)
    Ehrlich gesagt weiß ich nicht wie ich weiter fortfahren soll.

    Im Anhang "der Drohtext" in Absatz 2
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    Da hilft wohl nur "Zähne zeigen" das heißt zu gut deutsch klagen. Vielleicht kannst du dich an der Sammelklage dran hängen?!

  19. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist ja eine echte Frechheit - da soll der RA ebenso unversöhnlich reagieren und auch die Klage vorbereiten....

  20. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von manfredi
    Bei mir wird es vielleicht ähnlich laufen. Das Resultat kommt einem Forderungsverzicht der Bank gleich. Wie wäre dieser steuerlich zu berücksichtigen?
    Lies mal hier im Strang paar (paar viele) Seiten rückwärts, das hatten wir diskutiert, waren aber meines Erachtens zu keinem wirklichen Ergebnis gekommen.
    Man muss die möglichen steuerrechtlichen Folgen in einen Vergleich oder in ein Urteil sicherheitshalber mit aufnehmen, denke ich.

  21. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Neunfinger
    Hallo,

    ich habe vor ca. 1 Jahr einen Anwalt mit der "sache Widerrufsjoker" betraut, da meine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    Bei mir geht es um die DSL Bank, diese hat ca 1 Jahr lang komplett alle Schreiben ignoriert, nur im Oktober kam ein schreiben mit bitte um Aufschub.
    Nach erneutem schreiben mit Fristsetzung Anfang Januar, kam heute ein schreiben der DSL Bank.

    Ich finde den Ton des schreibens doch ziemlich barsch. Ist es üblich, das bei Ablehnung direkt gedroht wird? (Im Text steht 8 Jahre, dabei handelt es sich allerdings "nur" um 6 Jahre)
    Ehrlich gesagt weiß ich nicht wie ich weiter fortfahren soll.

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    kannst du die WRB hier einstellen ?

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