Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das ist im Übrigen aber auch Quatsch, denn bei grundpfandrechtlich besicherten Darlehen ist die Aufsichtsbehörde schon gar keine Pflichtangabe und die Widerrufsinformation schon deswegen falsch, § 247 § 9 EGBGB

  3. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    das ist im Übrigen aber auch Quatsch, denn bei grundpfandrechtlich besicherten Darlehen ist die Aufsichtsbehörde schon gar keine Pflichtangabe und die Widerrufsinformation schon deswegen falsch, § 247 § 9 EGBGB
    Ja Sie haben uns ja schon mehrfach darauf hingewiesen. Es gibt gute und schlechte und welche kommen aus dem Tal der Ahnungslosen.

  4. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Will oder kann mir bezüglich der 21. Zivilkammer vom Landgericht in Frankfurt hier niemand bezüglich deren Handhabungen mit den WRB antworten?
    Das hatten Sie doch schon vor zwei Wochen gefragt und auch Antworten bekommen....

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Habe jetzt meine erste Klage am laufen, Klage (Rückforderung gezahlte VFE) gegen Commerzbank eingereicht, diese beantragt die Klage abzuweisen. Gerichtsort ist Frankfurt, 21. Zivilkammer. Wie ist diese Kammer einzuordnen?
    Zitat Zitat von RAM
    Im Urteil vom 28. November 2014 war die 21. Kammer in Frankfurt noch auf Bankenseite (Aktenzeichen 2-21 O 139/14)

    Vorliegen der Verwirkung und einer unzulässigen Rechtsausübung hinsichtlich des Widerrufs eines Darlehensvertrages
    Orientierungssatz


    1. Dem Widerrufsrecht der Kläger steht der Einwand der Verwirkung und der unzulässigen Rechtsausübung entgegen, wenn der Ausübung des Widerrufsrechts kein schutzwürdiges Interesse zugrunde liegt, weil die Ausübung des Rechts als Vorwand für die Erreichung vertragsfremder Zwecke genutzt wird und/oder sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt. So haben die Kläger die formal bestehende Widerrufsmöglichkeit genutzt, um Zinsen bzw. eine Vorfälligkeitsentschädigung einsparen zu können. Dabei hatten die Kläger innerhalb der aus der Widerrufsbelehrung hervorgehenden Bedenkzeit, die sich bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung ergeben hätte, nicht die Absicht, den Darlehensvertrag zu widerrufen, weil sie auf das Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs der Immobilie angewiesen waren. Es ist danach keine Kausalität zwischen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung und dem Fortführen des Darlehensvertrages gegeben.(Rn.32)(Rn.36)(Rn.37)(Rn.45)
    2. Ein durch Grundpfandrecht gesicherter Kredit ist bei der Frage einer Verwirkung anders zu bewerten als sonstige Kredite. Aufgrund dieser Besonderheit musste die Beklagte mehr als sechs Jahre nach Vertragsschluss, insbesondere da die Kläger wegen des Immobilienerwerbs auf ein Darlehen angewiesen waren, nicht mehr mit einem Widerruf des Darlehensvertrages und einer sich daran anknüpfenden Rückabwicklung der Verträge rechnen.(Rn.46)(Rn.54)


    Was aktuelleres finde ich nicht.


    Aber das OLG am Main rückt alles gerade[IMG]file:///C:\Users\Markus\AppData\Local\Temp\msohtmlclip1\01 \clip_image001.png[/IMG]
    Zitat Zitat von derpicknicker
    Ich bin auch vor der 21. Kammer. Ich erwarte mein Urteil Anfang Februar und werde berichten.

    Das habe ich noch bei Test.de gefunden:

    Dresdner Bank AG (heute: Commerzbank AG), Verträge vom NN.NN.2006
    Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.11.2015
    Aktenzeichen: 2-21 O 154/15 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Andreas Blees, Hamburg
    Besonderheit: Die Klägerin hatte im Jahr 2006 zwei Kredite über insgesamt 750 000 Euro aufgenommen. In der Widerrufsbelehrung stand: „Der Widerruf ist zu richten an Dresdner Bank AG in Stuttgart, Banking Services / Credit Services, Kredit-Service-Center, 70140 Stuttgart, Telefax: (0711) 185 4309, E-Mail: Widerruf.Stuttgart@Dresdner-Bank.com“. Im November 2013 löste sie die Verträge ab und zahlte dafür genau 100 480,72 Euro Vorfälligkeitsentschädigung und Gebühren. Die muss die Bank jetzt nach Widerruf des Vertrags nebst Zinsen erstatten. Die Bank hätte eine ladungsfähige Anschrift angeben müssen, urteilte das Landgericht. Eine Adresse mit einer besonderen Großkundenpostleitzahl reichte nicht aus.
    [neu 11.12.2015]

  5. Avatar von Fishtowner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    du kannst die tilgungsfreie Zeit mit der Zelle C9 beeinflussen. Da gehört das Datum wann die erste VOLLE RATE (Zinsen und Tilgung) zum ersten mal bezahlt wurde hin. Den Rest macht die Software selbst. Bei mir funktioniert es.
    Ich hätte mal ne neuere Version von Excel
    nehmen sollen, daran lag`s.
    Excuse me

  6. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fishtowner
    Ich hätte mal ne neuere Version von Excel
    nehmen sollen, daran lag`s.
    Excuse me
    Mit welcher Office Version hat es denn funktioniert? Ich habe die 2013er hier, aber bisher nicht installiert, da mir Open Office vollkommen genügt hat.

  7. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Mit welcher Office Version hat es denn funktioniert? Ich habe die 2013er hier, aber bisher nicht installiert, da mir Open Office vollkommen genügt hat.

    Excel 2010 funzt, bei 2003 wollte er nicht

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Mit welcher Office Version hat es denn funktioniert? Ich habe die 2013er hier, aber bisher nicht installiert, da mir Open Office vollkommen genügt hat.
    Hast Du es auch mit Open Office versucht?

  9. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Hast Du es auch mit Open Office versucht?

    Nein.....nur mit excell 2010

  10. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Hast Du es auch mit Open Office versucht?

    Ich schon. Geht nicht (wie in der Regel, wenn das Arbeitsblatt nicht bloß mit Formeln rechnet, sondern richtig programmiert ist).

  11. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zevener Volksbank eG gibt Darlehensnehmern Ausweg aus Darlehen durch fehlerhafte Belehrungen

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/zevener-volksbank-eg-gibt-darlehensnehmern-ausweg-aus-darlehen-durch-fehlerhafte-belehrungen_077991.html

  12. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Möchte noch mal meinen Beitrag von gestern hochholen...und bitte um Beantwortung falls möglich


    Zitat Zitat von ducnici
    @Sebkoch, Bandit

    Frage bzgl. der Hilfswiderklage...

    1. Kostenberechnung: Angenommen, noch laufendes Darlehen Restvaluta z.Zp. WR 28.000Euro, ermittelte Restschuld z.Zp. WR 20.000Euro, Klage auf Feststellung, dass Restschuld z. Zp. des WR 20.000Euro (ZugumZug incl.) sind. Beklagte stellt Hilfswiderklage (ohne ZugumZug), Restschuld 28.000Euro + Zinsen danach

    Wie werden da die Kosten aufgeteilt, wenn man dem Antrag zur Feststellung 20.000Euro Restschuld gerichtlich stattgegeben wird? Und man beantragt hat, die Hilfswiderklage abzuweisen?


    Kläger: 0% von 28.000Euro + 71,42% von 28.000Euro?

    Beklagte: 100% von 28.000Euro + 28,57% von 28.000Euro? (28,57% = ((20.000/28.000)-1) *100% *(-)1 )

    Ist das so richtig?



    2. Anerkennung der Hilfswiderklage nach ZPO §93:

    Wäre das dann so zu verstehen, der Kläger erkennt den Anteil der für ihn eigentlich unstrittige Restschuld in Höhe von 20.000Euro aus der Hilfswiderklage der Beklagten (in Höhe von 28.000Euro), an.

    Dadurch würde sich die Kostenaufteilung wie folgt aufteilen:

    Kläger: 0% von 28.000Euro + 0% von 28.000Euro

    Beklagte: 100% von 28.000Euro + 100% von 28.000Euro


    Richtig?


    3. Zeitraum nach WR

    wie verhält es sich aber bei dieser Aufrechnung und der Anerkennung der Restschuld in Höhe von 20.000Euro, wenn im Zeitraum nach WR

    - weitere Darlehensraten unter Vorbehalt gezahlt wurden (um eine Vollstreckung zu vermeiden)

    - die Bank eigentlich im Zeitraum nach WR bis rechtskräftigwerden des Urteils weiter die Zahlungen des DN vor WR und nach WR nutzen konnte, Stichwort gezogenen Nutzungen. Oder läuft das unter "Schadensersatz", §286 BGB, 5% über Basiszins. Auf welchen Betrag? Nur auf die Zahlungen des DN, die nach WR geleistet wurden?

    - der Bank keine weitere Verzinsung wegen Gläubiger-/Annahmeverzug mehr zustehen (weiterer Antrag)



    Oder fällt das mit der Anerkennung der Restschuld 20.000Euro zum Zeitpunkt des WR "unter den Tisch"?
    Damit können doch nicht alle streitgegenständlichen Forderungen gemeint sein?


    4
    . Versäumnis der Anerkennung

    Versäumt der Anwalt die Anerkennung in der mündlichen Verhandlung auszusprechen, dürfte dies ja danach noch möglich sein, insbesondere wenn Schriftsatznachlaß gewährt wurde, oder?

    Wer zahlt, falls generell es versäumt wurde, anzuerkennen? Die RSV? Übernimmt diese, falls vorhanden, diese Kosten?





  13. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ducnici, das ist zu mathematisch. Es wird ein Gesamstreitwert gebildet und daraus das Obsiegen und Unterliegen ermitteln. Ich schick Ihnen mal als Email ein Urteil des LG Potsdam dazu

  14. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine Frage zur geplanten Gesetzesänderung: Bleibt es denn dann bei der dreijährigen Verjährungsfrist für Rückgewähransprüche nach Erklärung des Widerrufs? Also spätestens bis 21.6.2019 oder 31.12.2019......

  15. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    wir kennen ja den Wortlaut des Gesetzes bislang nicht, aber nach meiner Kenntnis wurde an den Verjährungsvorschriften nicht gedreht, so dass es drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres der Entstehung erstmal bleiben dürfte, aber vielleicht werden wir ja überrascht ;-)

  16. Avatar von Herbert30
    Herbert30 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin zusammen,

    nachdem ich meinem Anwalt darüber informiert habe, dass wir die Angebote (2,15 % auf 5 Jahre, 2,4% auf 10 Jahre oder sofortiges Ende mit VFE 8.500,-) der ING DiBa nicht annehmen werden kam heute morgen ein neues Angebot:

    die Basiskonditionen meiner Mandantin liegen bei 2,25% p.a. für 15 Jahre. Ein niedrigeren Zinssatz wird meine Mandantin nicht anbieten können. Die Aufstockung bedarf eines neuen Antrags, da eine erneute umfangreichere Prüfung notwendig wird. Der Vorschlag meiner Mandantin daher:

    Zinssatz: 2.25% p.a
    Zinsfestschreibung: 15 Jahre
    Kostenaufhebung
    (keine Aufstockung)

    Was meint Ihr? Annehmen oder noch warten?

  17. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ablehnen!!!

  18. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    so, jetzt bin ich mit der nächsten Berufungssache mal beim 23. Ziilsenat in Frankfurt gelandet, mal schauen, was der so macht. Jetzt hänge ich parallel schon beim 3., 9., 10., 19, 23. und 24. :-)

  19. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Herbert30
    Moin zusammen,

    nachdem ich meinem Anwalt darüber informiert habe, dass wir die Angebote (2,15 % auf 5 Jahre, 2,4% auf 10 Jahre oder sofortiges Ende mit VFE 8.500,-) der ING DiBa nicht annehmen werden kam heute morgen ein neues Angebot:

    die Basiskonditionen meiner Mandantin liegen bei 2,25% p.a. für 15 Jahre. Ein niedrigeren Zinssatz wird meine Mandantin nicht anbieten können. Die Aufstockung bedarf eines neuen Antrags, da eine erneute umfangreichere Prüfung notwendig wird. Der Vorschlag meiner Mandantin daher:

    Zinssatz: 2.25% p.a
    Zinsfestschreibung: 15 Jahre
    Kostenaufhebung
    (keine Aufstockung)

    Was meint Ihr? Annehmen oder noch warten?
    Was meinst du warum die dir ein Angebot nach dem anderen machen? Ich persönlich würde auf alle Fälle den 23.02 abwarten wie sich der BGH bezüglich Pflichtangaben zum WR äußert. Ich kann mir gut vorstellen das dort nochmals genau erörtert wird" entweder genau wie vorgegebene Gesetzes-Mustertext oder falsch. Aber du solltest für dich durchrechnen ob du damit leben kannst. Die Konditionen sind darauf abgestimmt das die ING keinen "Verlust" macht und über die Laufzeit ihre "verlorene VFE doch bekommt.

  20. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    wir kennen ja den Wortlaut des Gesetzes bislang nicht, aber nach meiner Kenntnis wurde an den Verjährungsvorschriften nicht gedreht, so dass es drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres der Entstehung erstmal bleiben dürfte, aber vielleicht werden wir ja überrascht ;-)
    Eine Klage wirkt aber doch verjährungshemmend?

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Herbert30
    Moin zusammen,

    nachdem ich meinem Anwalt darüber informiert habe, dass wir die Angebote (2,15 % auf 5 Jahre, 2,4% auf 10 Jahre oder sofortiges Ende mit VFE 8.500,-) der ING DiBa nicht annehmen werden kam heute morgen ein neues Angebot:

    die Basiskonditionen meiner Mandantin liegen bei 2,25% p.a. für 15 Jahre. Ein niedrigeren Zinssatz wird meine Mandantin nicht anbieten können. Die Aufstockung bedarf eines neuen Antrags, da eine erneute umfangreichere Prüfung notwendig wird. Der Vorschlag meiner Mandantin daher:

    Zinssatz: 2.25% p.a
    Zinsfestschreibung: 15 Jahre
    Kostenaufhebung
    (keine Aufstockung)

    Was meint Ihr? Annehmen oder noch warten?

    guck mal zur Sparda HH

    https://www.sparda-bank-hamburg.de/k...aufinanzierung

    15 Jahre, 1,7%

    Und die Zinsen werden weiter wieder fallen. Umlaufrendite gestern auf 0,26% gefallen.


    Wann war noch mal bei Dir Termin?

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