ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Also wenn die WWK bei Dir da oben eine Niederlassung hat, dann gehe ich eher davon aus, dass das LG Hannover und damit das OLG Celle zuständig sein könnte. Der Streitwert dürfte wohl so hoch sein, dass ein AG nicht mehr zuständig sein dürfte! ;-)
Ansonsten wäre bei einer Leistungsklage (Rückforderung der VFE) der Gerichtsstand am Sitz der Beklagten. So wie ich das sehe LG M und OLG M...
WWK ist aber ein Lebensversicherer.... ist das sicher auch die Darlehensgeberin?
Also ich versuche den Sachverhalt nochmal zu schildern.
Vor einem Jahr habe ich mein Haus verkauft. das hat geklappt. Bevor ich mein Haus verkaufte bin ich zu einem Anwalt gegangen der sollte meinen Darlehnsvertrag prüfen ob die Widerrufsbelehrung Fehler hat. Mein Anwalt hat mir gesagt die Wiederrufbelehrung sei fehlerhaft.
Meine Bank wollte dafür dass ich den Vertrag früher kündige eine Vorfälligkeit für die Rest Laufzeit haben. Die Rest Laufzeit belief sich auf 36 Monate.
Dafür soll ich eine Vorfälligkeit von 30000 Euro bezahlen. Das habe ich dann auch gemacht.
Daraufhin hat mein Anwalt den Vertrag wegen Fehlerhafte Wiederrufbelehrung gekündigt und um eine nachvollziehbare Abrechnung gebeten die wir bis heute nicht bekommen haben.
Die Bank (WWK) hat sich erst geweigert und meinte alles richtig gemacht zu haben. Anfang des Jahres rief die WWK meinen Anwalt an sie wären bereit zu verhandeln. Sie seien bereit unter 50% einen Betrag X zu verhandeln.
In meine Widerrufsbelehrung steht: die Frist beginnt frühsten und in den Widerrufsfolgen haben sie die 30 Tage nach Kündigung koppt weggelassen.
Zusätzlich hatte ich im Vertrag stehen das ich 50000 Euro jedes Jahr ohne Vorfälligkeit einzahlen kann.
Meine Frage, steht man sich nicht besser dann vor Gericht zu gehen, als sich unter 50 % zufrieden zu geben.
Widerbelehrung fehlerhaft, Vorfälligkeitsberechnung falsch.
Ich fühle mich von der WWK so richtig verarscht wenn ich das so sagen darf.
Danke für eure Antworten
Warum der Anwalt nun so viel gekostet hat kann ich nur sagen ehrlich weiß ich nicht. Ich habe keine Versicherung , die kosten sind bis zur ersten Instanz ohne Gerichtskosten abgegolten. Es entstehen keine neue kosten für den Anwalt egal wie lange es dauert oder wievielte Briefe er schreiben muss.
ja es gibt einen Vertrag. Warum glaubt ihr dass der Anwalt zu teuer ist. Ich dacht es gibt eine gebühren Ordnung
Was genau steht denn im Vertrag mit dem RA und den Mandatsbedingungen drin? Honorar nach RVG oder nach Erfolg oder nach Stunden? Der RA hat bei einem Honorar, das nicht nach RVG läuft, darauf hinzuweisen, wenn es höher ist als wenn es nach RVG vereinbart worden wäre.
. Habe mein Vertrag mit meinen Anwalt nochmal gelesen kann nichts finden was schlecht sein soll.
Ich muss dazu noch mal sagen hatte das anfangs gesagt, es sind zwei Verträge. ich hatte zwei Häuser das eine habe ich vor 5 Jahren verkauft und da die Bank dieselbe ist war auch die Widerrufbelehrung dieselbe. Und so kommen wir auf 50000 Euro Vorfälligkeit
Du musst wissen, was Du im Falle des Unterliegens ohne RSV stemmen kannst, ggf auch zum Weitermachen zum OLG oder gar BGH. Denn leider ist das alles kein Selbstläufer; einige LGs und OLGs bzw Kammern und Senate sind in einigen Punkten immer noch bankenfreundlich. Wenn Dir auf dem Weg die Piste ausgeht, war alles bis dahin für die Katz. Außerdem: Selbst wenn Du obliegt, kannst Du davon ausgehen, dass die Beklagte Berufung oder gar Revision einlegt; und dann fallen wieder Kosten an (Dein RA und für das Gericht).
Wenn beide Verträge dieselbe WRB haben, könntest Du die Klage auch nur für einen Vertrag erheben. Frag Deinen RA, was er dazu meint.
ja ich weiß, die WWK hat schon angedroht wenn sie unterliegen sollte das sie weiter gehen will.
Dennoch verstehe ich nicht wenn die WDF fehlerhaft ist warum soll ein anders Gericht anderer Meinung sein. Es gibt doch schon einige Urteile kann denn hier jeder machen was er will?
Das nennt man richterliche Unabhängigkeit. Und ja, es gibt zu ähnlichen Fällen konträre gerichtliche Entscheidungen, zwischen LGs untereinander, zwischen OLGs untereinander, zwischen LGs und OLGs und sogar zwischen den einzelnen Kammern eines LG oder Senaten eines OLG. Man kann sich darüber wundern oder eher noch ärgern, aber es ist wie gesagt kein Selbstläufer, selbst wenn die WRB eindeutig vom Mustertext abweicht und auch fehlerhaft ist. Es kann der Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben vorgebracht werden, von Rechtsmissbrauch oder auch Verwirkung. Das haben wir alle schon gelesen und gehört. Auch wenn es der BGH am Ende ganz klar im Sinne des Verbrauchers sieht, musst Du erst einmal dorthin kommen.
das hört sich an wie mein Anwalt aus diesem Grund möchte er lieber verhandeln und so viel rausholen wie möglich im Interesse seiner Mandanten.
Ich möchte mich nochmals bedanken für Deine ehrlichen Antworten
lieben Gruß
Noni