Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAWedekind
    Die Anwälte hier verstehen - hoffentlich - meine Anmerkung.
    Ich halte es aus Verbrauchersicht für unklug, das Thema "Annahmeverzug" hier weiter auszubreiten.
    Werten Sie einfach die gerichtlichen Entscheidungen aus - dann werden Sie sehen, wieviel Erfolg ein Berufen des Verbrauchers auf Annahmeverzug in der Realität hat; ich vermute, die Bilanz wird ernüchternd sein.
    Aha, Sie schmeissen die Begriffe hier einfach mal rein...aber erklären dazu nichts... verweisen auf Urteile, die uns hier wohl allen bekannt sind...

    Weshalb halten Sie es aus "Verbrauchersicht" für unklug, das Thema "Annahmeverzug" weiter auszubreiten? Sorry, Ihrer Logik hier kann ich kaum folgen.

    Denn gerade wenn die Bank einem zu einer Klage nötigt, ist das Thema "Annahmeverzug" umso wichtiger. Denn je länger der Rechtsstreit dauert, umso weniger wird der Vorteil durch einen vorzeitigen Erlass aus dem Vertrag und umso länger wird die Bank für ihr Hinhalten "belohnt".... wenn ich drei Jahre vor dem Zeitpunkt einer möglichen ordentlichen Kündigung widerrufe, die Bank sich verweigert und ein Rechtsstreit sich zwei Jahre hinzieht... dann brauch ich eigentlich nicht widerrufen....

    Auch mit Ihren "Augenmaß" und "Realitätssinn"... Verzicht auf die VFE als Erfolg nehmen und auf alles weitere verzichten...

    dann frage ich Sie, bei wie viel Fällen (und auch bitte in Prozent von allen Fällen angeben) haben Sie außergerichtlich auf dieser Basis innerhalb weniger Wochen/Monate nach Erklärung des WR bei folgenden Banken durch Vergleich einen Erfolg erzielen können?

    - DKB
    - Commerzbank
    - Sparkassen

    Da bin ich nun echt mal gespannt.

  3. Avatar von RAWedekind
    RAWedekind ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Aha, Sie schmeissen die Begriffe hier einfach mal rein...aber erklären dazu nichts... verweisen auf Urteile, die uns hier wohl allen bekannt sind...

    Weshalb halten Sie es aus "Verbrauchersicht" für unklug, das Thema "Annahmeverzug" weiter auszubreiten? Sorry, Ihrer Logik hier kann ich kaum folgen.

    Denn gerade wenn die Bank einem zu einer Klage nötigt, ist das Thema "Annahmeverzug" umso wichtiger. Denn je länger der Rechtsstreit dauert, umso weniger wird der Vorteil durch einen vorzeitigen Erlass aus dem Vertrag und umso länger wird die Bank für ihr Hinhalten "belohnt".... wenn ich drei Jahre vor dem Zeitpunkt einer möglichen ordentlichen Kündigung widerrufe, die Bank sich verweigert und ein Rechtsstreit sich zwei Jahre hinzieht... dann brauch ich eigentlich nicht widerrufen....

    Auch mit Ihren "Augenmaß" und "Realitätssinn"... Verzicht auf die VFE als Erfolg nehmen und auf alles weitere verzichten...

    dann frage ich Sie, bei wie viel Fällen (und auch bitte in Prozent von allen Fällen angeben) haben Sie außergerichtlich auf dieser Basis innerhalb weniger Wochen/Monate nach Erklärung des WR bei folgenden Banken durch Vergleich einen Erfolg erzielen können?

    - DKB
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    Da bin ich nun echt mal gespannt.
    1.
    Wie Sie wissen plädiere ich für vertrauliche anwaltliche Beratung. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden, und so mache ich das auch mit unseren Mandanten. "Vertraulich" heißt wirklich vertraulich :-)

    2.
    Es sollte doch nun zudem wirklich allgemein bekannt sein, dass die veröffentlichten Erfolge, die z.B. bei test.de/kreditwiderruf nachlesbar sind, nur 'die Spitze des Eisbergs' sind. Warum wohl sind dort fast so viele Urteile wie Vergleiche aufgeführt? In Wirklichkeit gibt es um ein Vielfaches mehr Vergleiche als Urteile. Der Grund: In fast allen Fällen macht die Bank den Abschluss des Vergleichs von einer Geheimhaltungsklausel abhängig - erstaunlich, dass überhaupt so viele Vergleiche öffentlich werden ... Und da am Ende jeder Verbraucher - verständlicher Weise - den eigenen Vorteil wichtig findet, werden sehr viel mehr Vergleiche abgeschlossen, als jemals öffentlich werden wird. Die Geheimhaltungsklausel tut dem 'für die eigene Sache kämpfenden Verbraucher ja nicht weh'.

    Selbstverständlich kann ich - wie andere Anwälte auch - nur über wenige Fälle etwas öffentlich sagen. Wir sind mit derzeit 9 Erfolgen bei test.de gelistet, davon ein Urteil (gegen die DKB, das auch z.B bei Finanztip erwähnt ist und dort als PDF downloadbar ist, nachdem wir Finanztip unsere Datei zum Upload gegeben haben). Über viele andere Fälle kann ich leider nichts sagen.

    3.
    Die Frage, ob man einen Vergleichsvorschlag annimmt oder nicht, stellt sich ja eh nur, wenn ein derartiger Vorschlag 'auf dem Tisch liegt' - ob man ihn annimmt, muss man im Einzelfall entscheiden.

    Bei Banken, die sich 'nicht bewegen', stellen sich andere taktische Fragen, aber selbstverständlich gibt es auch dort Entscheidungen zu treffen. Krieg führen bindet Ressourcen, kostet Zeit + Nerven + Geld, und manchmal erleidet man auch noch Schäden obendrein. Es gibt 'Belagerungen', die erfolgreich sind, und auch solche die scheitern.

    Manchmal gewinnt man, manchmal geht es darum "to cut your losses".

    So sehe ich das - pragmatisch. Und unsere Mandanten schätzen genau diesen Pragmatismus. Am Ende zählt halt, ob man gewinnt oder verliert, und wenn man schon verliert, dann mit möglichst geringem Schaden. Über Chancen und Risiken sprechen wir vorher, dann gibt es hinterher keine Überraschungen.

    Engagiert zu kämpfen geht m.E. mit Realitätssinn besser. Ich bin sehr dafür engagiert zu kämpfen, aber mit 'Augenmaß'.

    Clausewitz sagt sinngemäß: Einen Krieg vom Zaun zu brechen, ist kein Kunststück. Die Kunst liegt darin ihn zu beenden (und unterm Strich einen Gewinn erzielt zu haben). Schauen Sie sich an wie reale Kriege enden: Friedensverträge sind auch nichts anderes als Vergleichsschlüsse ...

  4. Avatar von RAWedekind
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ... und da wir ja hier in einem "Finanz-Forum" sind, werfe ich auch noch den Begriff "Exit-Strategie" in den Raum.

    Die Frage die sich m.E. jede/r stellen muss: Wie sind meine Exit-Strategien?
    Dazu sollte es m.E. mindestens ein best-case-scenario und ein worst-case-scenario geben.

    Sich nur auf das best-case-scenario zu fokussieren, ist m.E. keine rationale Herangehensweise.

  5. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    vielleicht sollten wir doch mal wieder von allgemeinen Lebensweisheiten zurück zu konkret nützlichen Ansätzen für die bestehenden Streitigkeiten zurück finden

  6. Avatar von RAWedekind
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    vielleicht sollten wir doch mal wieder von allgemeinen Lebensweisheiten zurück zu konkret nützlichen Ansätzen für die bestehenden Streitigkeiten zurück finden
    Sie machen in diesem Forum Rechtsberatung im Einzelfall? Ich tue das nicht, sondern gebe aus meiner Erfahrung allgemeine Hinweise. Und mir scheint es, dass manch einer vor einer 'Bauchlandung' wie in dem gerade berichteten Fall (Vergleich abgelehnt, erste Instanz verloren) vielleicht es für nützlich angesehen hätte, aus einem allgemeinen Hinweis zu wissen, was alles in der Realität passieren kann.

  7. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    nein, mache ich natürlich nicht, aber wir sollten es auch nicht auf das Level runterbrechen, dass letztlich alles unkalkulierbar ist. Ich konnte mit diesem Spruch "auf hoher See" ehrlich gesagt noch nie was anfangen. Dann brauche ich dem Mandanten auch nicht erklären, wofür er einen Anwalt (und möglichst einen guten) braucht.

  8. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Weiter zu den "hard facts" in Form von Rechtsnews:

    Das LG Arnsberg weist mit einem sehr knapp begründeten Urteil die Klage ab (Belehrung: "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Sofern Sie nicht taggleich mit dem Vertragsabschluss über Ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind, beträgt die Frist einen Monat. Der Lauf der Frist beginnt mit Aushändigung der Ausfertigung der Vertragsurkunde und dieser Information über das Recht zum Widerruf an den Darlehensnehmer. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.")

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/a..._20160422.html

    Die Begründung ist in der Sache nicht neu.

  9. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAWedekind
    Sie machen in diesem Forum Rechtsberatung im Einzelfall? Ich tue das nicht, sondern gebe aus meiner Erfahrung allgemeine Hinweise. Und mir scheint es, dass manch einer vor einer 'Bauchlandung' wie in dem gerade berichteten Fall (Vergleich abgelehnt, erste Instanz verloren) vielleicht es für nützlich angesehen hätte, aus einem allgemeinen Hinweis zu wissen, was alles in der Realität passieren kann.
    Hallo,
    da ich ja in diesem Fall eine RSV habe finde ich ein Angebot von 50% VFE-Entfall als unzureichend (für mich persönlich)
    Das schlimmste was passieren kann ist doch daß ich noch 2 Jahre weiter zahlen muss (Ende Zinsbindung)
    Oder etwa nicht ?

    Wenn meine Sparkasse mich ohne VFE aus dem Vertrag lassen würde dann wäre es etwas anderes ! Denn dafür besitze ich keine RSV


    Gruss

  10. Avatar von RAWedekind
    RAWedekind ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hallo,
    da ich ja in diesem Fall eine RSV habe finde ich ein Angebot von 50% VFE-Entfall als unzureichend (für mich persönlich)
    Das schlimmste was passieren kann ist doch daß ich noch 2 Jahre weiter zahlen muss (Ende Zinsbindung)
    Oder etwa nicht ?

    Wenn meine Sparkasse mich ohne VFE aus dem Vertrag lassen würde dann wäre es etwas anderes ! Denn dafür besitze ich keine RSV


    Gruss
    Ich kenne die Details Ihres Falles nicht. Wenn jemand schreibt, er sei "geknickt", klingt das für mich nach einer unangenehmen Überraschung. Das ist m.E. bei rechtzeitiger Klarheit über die Spruchpraxis des Gerichts vermeidbar.
    Aber selbst der beste Anwalt kann nicht alles vorher sehen ... Also, wenn es schlecht läuft, nicht zurück schauen, sondern nach vorn. Also auf die Frage schauen, was jetzt (noch) geht?

    Hierbei gilt m.E. grundsätzlich: Wer z.B. in zwei Jahren eh alles abbezahlt hat, dem entgeht voraussichtlich nur der Zinsvorteil, den er hätte, wenn jetzt zinsgünstig umfinanziert werden könnte. (Das ist ggf. gar nicht so wenig, siehe Beispiel unten *)

    Wenn aber in zwei Jahren noch nicht alles abbezahlt sein kann, entgeht für die dann verbleibende Restschuld ggf. desweiteren die Möglichkeit, jetzt günstige Zinsen für die Zukunft langfristig festschreiben zu können. Die Fed wird ggf. im Juni eine Zinsanhebung vornehmen, man wird sehen müsse, wann auch hier die Zinsen wieder steigen.

    Wer Pech hat, zahlt dann in 2 Jahren wieder einen höheren Zins als jetzt vereinbart werden könnte. Nehmen wir z.B. an, es wären dann noch 18 Jahre nach, ergibt sich z.B. bei einer dann bestehenden Restschuld von z.B. 100.000 EUR je Prozentpunkt, den das Zinsniveau in 2 Jahren höher wäre als heute, ein entgehender Zinsvorteil von ca. 9.000 EUR = ((100.000 + 0)/2 * 1,0% p.a. * 18 Jahre).

    Grds. wäre es möglich zu einem Termin in 2 oder 3 Jahren ein Forwarddarlehen abzuschließen, was ggf. einen geringen Forwardaufschlag kostet. Problem ist, dass man dafür ein exaktes Datum braucht, zu dem das Forwarddarlehen bereitsteht. Solange der Rechtsstreit schwebt, ist dieses Datum ungewiss.

    Fazit:
    Der Vorteil des Widerrufsjokers liegt bei fortlaufenden Verträgen in:
    • Zinsersparnis*) bis zum Ende d. aktuellen Zinsbindung (oder 10,5 Jahre nach letzter Auszahlung, wenn das früher ist)
    • Zinsersparnis ab diesem Zeitpunkt bis zur Volltilgung (was eine Prognose beinhaltet) bzw.
    • Planungssicherheit wenn man jetzt - ggf. bis zur Volltilgung - Zinsen (niedrige Zinsen zudem) festschreiben kann
    • (der sog. Vorteil d. Rückabwicklung ist m.E. als 'Bonus' zu sehen, nice to have, aber ggf. nicht leicht zu bekommen)


    *)Also nochmals konkret zum Zinsvorteil für die Zukunft:

    Nehmen wir an, der aktuelle Vertragszins liegt 3,0 Prozentpunkte über dem derzeitigen Marktniveau, geht es für z.B. die 2 Jahre bis zum (ohne Widerruf) frühestmöglichen VFE-freien Ausstieg um rd. 6.000 EUR Zinsvorteil, die ggf. verloren gehen zzgl. z.B. rd. 9.000 EUR für die daran anschließenden z.B. 18 Jahre bis zur Volltilgung.
    Diesen z.B. rd. 15.000 EUR wären dann die Summe aus der anteiligen VFE und den eigenen selbst zu zahlenden Kostenanteilen gegenüber zu stellen.

    Ich bin immer wieder erstaunt, dass hier seitenweise Diskussionen erfolgen, ohne dass konkrete Zahlen genannt werden zur Zinsersparnis bis frühestmöglichem VFE-freien Ausstieg (kann ziemlich exakt berechnet werden) zzgl. Zinsersparnis für die Restdauer bis Volltilgung (kann nur aufgrund einer Prognose der Zinsentwicklung geschätzt werden, ist m.E. aber eine wichtige Kalkulationsgröße).

    Die Frage ist doch nicht, ob man 50% Prozent VFE zahlt oder nicht, sondern ob nach Zahlung von x % VFE 'unterm Strich' noch ein Zinsvorteil für die Zukunft übrig bleibt. Diese Zahlen sollten m.E. ganz am Anfang stehen und schon für die Frage eine Rolle spielen, ob man 'in die Schlacht' zieht und wann es ggf. wirtschaftlich Sinn macht, den Exit zu wählen, sprich 'den Sack zu' und 'Kasse zu machen'.

  11. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    danke für die ausführliche Antwort.
    Aber einer der Klagepunkte ist ja auch das die Bank (wenn sie denn verliert) für zukünftigen Schaden aufzukommen hat.
    Sollte ich also am Ende gewinnen, was ich persönlich glaube, dann könnten die Zinsen von mir aus auch bei 7% liegen. Ein schriftliches Finanzierungangebot zum Zeitpunkt des Widerrufs ist vorhanden.

    Also kann ich am Ende nichts verlieren, sondern nur "gewinnen", korrekt?
    Und kann ich nicht ein Forward finden welches man nicht zwingend im Januar 2018 annehmen muss ?
    Sollte ich verlieren wird es eh 01/2018 benötigt und wenn der Rechtsstreit vorher positiv für mich beendet ist (ich schätze bis 01/2018 wird der Fall abgeschlossen sein) dann benötige ich den ja nur in Höhe der verbleibenden Schuld.

    Oder denke ich völlig falsch??

    Gruß

  12. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @dogfight.... liegst schon richtig. Und im Moment gibts [noch] keinen Anlass ein FW Darlehen abzuschliessen...

    Das Urteil vom BGH habe ich gepostet, darauf würde ich aufbauen.... wie schon geschrieben...die VoBa Gruppe wird es auf eine Überprüfung durch den BGH nicht ankommen lassen...und soweit ich das in Erinnerung habe, übertriffst Du ja locker die Beschwergrenze von 20k.

    Insofern....zurück lehnen, abwarten...

    Und nur so am Rande bemerkt....hättest Du heute zu 100% obsiegt und wenn es nur dem Grunde nach wäre (WRB falsch), dann würde die VoBa Berufung am OLG einlegen. Ob Du oder sie die Berufung einlegen....spielt eigentlich keine Rolle...

    Und dann werden die Karten neu gemischt....

  13. Avatar von RAWedekind
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Hallo,

    danke für die ausführliche Antwort.
    Aber einer der Klagepunkte ist ja auch das die Bank (wenn sie denn verliert) für zukünftigen Schaden aufzukommen hat.
    Sollte ich also am Ende gewinnen, was ich persönlich glaube, dann könnten die Zinsen von mir aus auch bei 7% liegen. Ein schriftliches Finanzierungangebot zum Zeitpunkt des Widerrufs ist vorhanden.

    Also kann ich am Ende nichts verlieren, sondern nur "gewinnen", korrekt?
    Und kann ich nicht ein Forward finden welches man nicht zwingend im Januar 2018 annehmen muss ?
    Sollte ich verlieren wird es eh 01/2018 benötigt und wenn der Rechtsstreit vorher positiv für mich beendet ist (ich schätze bis 01/2018 wird der Fall abgeschlossen sein) dann benötige ich den ja nur in Höhe der verbleibenden Schuld.

    Oder denke ich völlig falsch??

    Gruß
    Unterstellen wir beispielsweise einen Darlehensnehmer, der mit meinen obigen Zahlen rechnet und gerade die 1. Instanz verloren hat. Wenn dieser Beispieldarlehensnehmer insgesamt verliert, sind in meinem Beispiel 15.000 EUR Zinsvorteil für die Zukunft 'verloren' (abzüglich dessen, was im Rahmen einer Einigung durch den DN an anteiliger VFE zu zahlen gewesen wäre). Diese 15.000 fehlen nicht 'in der Kasse', sondern 'die Kasse' ist nur nicht 'um 15.000 voller geworden', bzw. der DN spart in den nächsten 20 (2 + 18) Jahren halt nicht 15.000 EUR. Ob das für Sie ein "Verlust" oder nur eine "vertane Chance" auf einen 'Zugewinn' von in meinem Beispiel 15.000 EUR (abzgl. der ggf. zu zahl. anteilig. VFE) ist, müssten Sie bitte selbst beurteilen. Während der DN die anteilige VFE jetzt effektiv zahlen müsste, wären die 15.000 EUR zunächst nur eine kalkulatorische Größe, die über die nächsten 20 Jahre aber durchaus real wird.

    Nehmen wir z.B. an, die VFE errechnete sich z.B. auf 10.000 EUR. Dann wäre eine Zahlung von 50% im Einigungswege davon wirtschaftlich gleichbedeutend damit, dass der DN jetzt 5.000 EUR zahlt, um über die nächsten 20 Jahre insg. 15.000 EUR weniger Zinsen zu zahlen. M.E. wäre das bereits ein 'Gewinn', oder?

  14. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dabei fehlt allerdings der Effekt, dass die VFE nun mitfinanziert werden muss und das Darlehen erstmal erhöht

  15. Avatar von RAWedekind
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Dabei fehlt allerdings der Effekt, dass die VFE nun mitfinanziert werden muss und das Darlehen erstmal erhöht
    5.000 EUR sind ggf. in zwei Jahren abbezahlt. Bei 1,5% Zinsen macht das rd. 150 EUR zusätzlichen Zinsaufwand - das fällt nicht ins Gewicht.

  16. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kann dem was RAWedekind kundtut nur beipflichten. Es entspricht im Kern dem, was ich immer wieder = zum Unmut einiger - nach und nach immer mal wieder, wenn auch nicht so ausführlich, verdeutlicht habe. Was ich mich frage Herr Wedekind, warum nicht schon eher. Da müssen sie sich nicht wundern, wenn hier - wie sie zurecht angemerkt haben - viel zu ausführlich und im Teil zu tiefgreifend alle möglichen Szenarien berechnet worden, aber die Zins Vorteile bei guten Vergleichen nie berechnet worden sind. Ist gab es nur eine Lösung, ein Ziel, der maximale Erfolg, ohne dabei alle bekannten Risiken - die ebenfalls bekannt, weil diskutiert - gegenüber zu stellen.

    Warum sollte ein Forwarddarlehen nur einen festen Auszahlungszeitpunkt, nämlich den des Zinsauslaufes haben???? Vor allem warum ist der Zeitpunkt dieses zu zeichnen noch nicht gekommen? Woran wird diese Aussage fest gemacht? Auch darüber habe ich mich schon oft ausgelassen, muss aber wohl leider im Urteil Dschungel und der maximalen Profitduskussionen etwas unter gegangen sein.

  17. Avatar von RAWedekind
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @dogfight76
    Sie haben das doch sicher mal durchkalkuliert. Wie sieht denn Ihre Rechnung aus:

    Zinsvorteil für ca. 2 Jahre
    + Zinsvorteil von in 2 Jahren bis zur Volltilgung
    ------------------------------------------------------
    Zinsvorteil für die Zukunft
    ./. 50% Vorfälligkeitsentschädigung (korrekt berechnet) *)
    ------------------------------------------------------
    = 'Gewinn' bei Einigung

    *) unter Berücks. d. max. Sondertilg. und max. Tilg.satz.anpass. bis Ende Zinsbindung (oder 10,5 Jahre nach Auszahlung der letzten Rate, falls das das frühere Datum ist)

    Also?

  18. Avatar von RAWedekind
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Kann dem was RAWedekind kundtut nur beipflichten. Es entspricht im Kern dem, was ich immer wieder = zum Unmut einiger - nach und nach immer mal wieder, wenn auch nicht so ausführlich, verdeutlicht habe. Was ich mich frage Herr Wedekind, warum nicht schon eher. Da müssen sie sich nicht wundern, wenn hier - wie sie zurecht angemerkt haben - viel zu ausführlich und im Teil zu tiefgreifend alle möglichen Szenarien berechnet worden, aber die Zins Vorteile bei guten Vergleichen nie berechnet worden sind. Ist gab es nur eine Lösung, ein Ziel, der maximale Erfolg, ohne dabei alle bekannten Risiken - die ebenfalls bekannt, weil diskutiert - gegenüber zu stellen.

    Warum sollte ein Forwarddarlehen nur einen festen Auszahlungszeitpunkt, nämlich den des Zinsauslaufes haben???? Vor allem warum ist der Zeitpunkt dieses zu zeichnen noch nicht gekommen? Woran wird diese Aussage fest gemacht? Auch darüber habe ich mich schon oft ausgelassen, muss aber wohl leider im Urteil Dschungel und der maximalen Profitduskussionen etwas unter gegangen sein.
    Ich habe hier schon viel 'Gegenwind' bekommen und sehe es nicht als meine Aufgabe, gegen Windmühlen zu kämpfen.

    Ich habe hier und anderswo immer klar gemacht, wie wir an diese Fälle herangehen. Unsere Mandanten kennen von uns, dass es beginnend mit der Erstberatung um Kalkulation geht (in der Erstberatung geht es bei uns mehr ums 'Recht bekommen' und um 'Zahlen' und Chancen als ums 'Recht haben' - bei 90% Wahrscheinlichkeit, dass eine WRB angreifbar ist kann man doch quasi 'blind' sagen, dass "grds. Chancen bestehen", dass die WRB fehlerhaft ist; das ist doch nicht die Kernfrage.*) Die Kernfrage ist: Was ist ggf. mit welchem Risiko und welchen Kosten erreichbar? Selbstverständlich kostet eine Erstberatung bei uns Geld, und manch einer macht nach der Erstberatung nicht weiter ... die Erstberatung ist ein 'Filter' und soll es auch sein. Unser Motto: Lieber 226,10 EUR für eine Erstberatung ausgeben als über eine 'kostenlose' Vorprüfung in einen Rechtsstreit 'stolpern'. Manches was 'kostenlos' scheint, wird am Ende ggf. teuer).

    Hier wird ja immer beklagt, dass keiner rechne.

    Daher gehe ich davon aus, dass jeder DN und jeder RA diese kleine Rechnung macht/gemacht hat:

    Zinsvorteil I für die Zukunft
    Zinsvorteil II für die Zukunft
    -------------------------------------------------------------------
    vorauss. Zinsersparnis Zukunft
    - abzüglich maximal-übliche anteilige VFE-Zahlung 50% VFE
    -------------------------------------------------------------------
    = 'Gewinn' bei Minimal-Einigungslösung

    Oder macht das etwa keiner hier?

    *) PS: Viele unserer Mandanten waren vor der Erstberatung bei einer Verbraucherzentrale und haben dort eine Vorprüfung bekommen. Ich habe hunderte von derartigen Vorprüfungsergebnissen der Verbraucherzentralen gesehen, und alle waren die 70 EUR (je Vertrag wohlgemerkt) wert, die meisten waren gut, einige waren sogar sehr gut. Die Verbraucherzentralen haben m.E. einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet. Denn auch ein Anwalt, der nicht viel vom Verbraucherkreditrecht versteht, kann mit den Hinweisen in den Vorprüfungsergebnissen relativ weit kommen. Natürlich sind alle hier schreibenden Anwälte fit in der Materie, aber es gibt ja auch gelegentlich Berichte von Fällen, wo der Mandant - vermeintlich oder tatsächlich - mehr weiß als sein Anwalt, und da kann so eine schriftliche Ausarbeitung einer Verbraucherzentrale vielleicht Schlimmeres vermeiden.

    Noch besser wäre es, sich von Anfang an einen Anwalt zu suchen, der vom Thema wirklich Ahnung hat und dessen Führung dann zu vertrauen. Oder diskutieren Sie auf dem OP-Tisch mit Ihrem Arzt, ob er wirklich alles richtig macht? Wenn ich kein Vertrauen habe - fachlich und menschlich - würde ich mich nicht auf den OP-Tisch legen ...

    Wer in die Berufung muss, kann ja ggf. das zum Anlass nehmen, den Anwalt zu wechseln.
    Vorher ist es meist schwierig (aus diversen Gründen).

  19. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ganz spannend:

    https://www.capital.de/immobilien/anwaelte-schmieden-mega-allianz-gegen-banken.html

  20. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Super Sache 😀

  21. Avatar von RAWedekind
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Ganz spannend:

    https://www.capital.de/immobilien/anwaelte-schmieden-mega-allianz-gegen-banken.html
    Mal ganz ehrlich ... wenn ich "Anlegerschutzkanzleien" im Zusammenhang mit Kreditvertragsrecht sehe, höre ich schon auf zu lesen. Kapitalmarktrecht und Kreditvertragsrecht haben nicht allzu viel gemeinsam. Natürlich kann man von beidem Ahnung haben, das ist aber nicht zwingend ...

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