Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von msno
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und wie kann man eine Bank im annahmeverzug setzten, ich dachte das wäre die Bank schon automatisch mit dem Widerruf wenn man bei einer Klage gewinnt

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von msno
    Und wie kann man eine Bank im annahmeverzug setzten, ich dachte das wäre die Bank schon automatisch mit dem Widerruf wenn man bei einer Klage gewinnt
    Nein, dazu gibt es wie gesagt konträre Entscheidungen: Manche Gerichte meinen, man müsse einen konkreten Betrag x genau anbieten (was schwierig ist, wenn man sich über die Berechnungen im Unklaren ist), manche Gerichte meinen, es reiche das sog. wörtliche Angebot, und dann erinnere ich noch eine Entscheidung (weiß leider das Az. nicht mehr - war es das "hässliche" Urteil des OLG BB - siehe unsere "Sammlung"?), wo das Gericht meinte, das Angebot dürfe nicht mit Gegenforderungen verbunden sein. Wenn ich micht ganz irre, durfte demnach nicht einmal die Einrede der Zug um Zug Löschung der GS vorhanden sein. Die erfahrenen Mitstreiter hier mögen mich bitte korrigieren, wenn ich da etwas verwechsle. Wie auch immer: Der Annahmeverzug ist kein Automatismus. Es mag sein, dass am Ende der BGH das klar im Sinne des Verbrauchers sieht, aber bis dahin muss man erst einmal kommen (wenn man Pech hat und auf einen "speziellen" Senat eines OLG trifft). WIe ducnici ja auch schon ausgeführt hat, kann man versuchen, die Forderung der Bank auf eine Verzinsung seit Widerruf statt mit Annahmeverzug mit Verstoß gegen Treu und Glauben zurückzuweisen (sie hat sich einem rechtmäßigen Widerruf widersetzt). RA Lehnen/Trier hat das wohl so schon einmal erfolgreich vertreten.
    Je mehr Zeit seit dem Widerruf bis zur tatsächlichen RAW vergeht und je höher die Raten sind (weil mit Wegfall der Zinsen der Tilgungsanteil dann 100% beträgt), desto größer sind die positiven Effekte für den Verbraucher. Aber das ist nicht alles. Wichtig ist auch eine RAW nach Servais (mü Zinssatz - möglichst SUD116, also "flexibel bis 1 Jahr"-Zinsreihe - und periodische d.h. monatsabschnittsweise Betrachtung). Ob man das durchbekommt, steht wieder auf einem anderen Blatt. Details dazu bitte gerne im RAW-Thread weiter diskutieren und gerne auch einmal in unsere "Sammlung" von Entscheidungen etc. werfen.


    Zitat Zitat von LGSaar
    Exit-Strategie kannst du vergessen.

    Wenn man geklagt hat, kann man nicht mehr zurück, sonnst hat man verloren. Man muss sich vorher im klaren sein, ob man das durchhält oder nicht. Wenn man gleich nach dem Widerruf einen vernünftigen vergleich erzielen kann, dann ist das immer das beste. So ist man dem Thema Annahmeverzug aus dem Weg gegangen.

    Das meiste Geld steckt in dem Annahmeverzug, während des Verfahrens. Mit einem Vergleich geht man diesem Problem aus dem Weg. Den wenn die Bank sich nicht in Annahmeverzug befindet, ist meistens der Rückabwicklungsvorteil spätestens nach einem Jahr weg. Dazu kommt der Ärger.

    Wer glaubt er kann eine Exit-Strategie planen, der täuscht sich. Man weis ja nie wie der Gegner reagiert.

    Ich will niemandem Angst machen, aber so wie die Gerichte zur Zeit, für die Zeit nach dem Widerruf entscheiden ( meiner Meinung nach rechtswidrig, willkürlich und Sittenwidrig zu Gunsten der Banken), ist ein Vergleich sofort nach dem Widerruf rechnerisch gesehen in Abwägung zu ziehen.
    Sorry, ich verstehe Dich nicht. Wenn man geklagt hat, kann man sich immer noch vor einer gerichtlichen Entscheidung vergleichen. Das ist dann auch noch eine Möglichkeit des "Exits".

    Damit sind trotz einiger Prozesskosten noch Vorteile im Vergleich zur rein außergerichtlichen Auseinandersetzung zu erzielen - wir haben es doch gerade erfahren: Außergerichtlich 2% Zinssatz (ok, die restlichen Bedingungen sind unbekannt, aber trotzdem wenigstens ein Anhaltspunkt) und vor Gericht plötzlich Zinssätze zwischen 1,3% und 1,5% (auch hier ohne Kenntnis der Bedingungen).

    Jedenfalls ich sehe es nicht (mehr) so, dass man nach Klageerhebung sklavisch bis zum BGH weiter machen muss und bin der Meinung, dass man das so auch nicht sehen sollte. Aber vielleicht haben wir uns missverstanden?

    Wer das Glück hat, einen schnellen Termin nach Widerruf zu bekommen und sich mittels Gericht zu einem guten Kompromiss durchringt, hat weniger Ärger. Nicht, dass ich hier missverstanden werde. Ich denke da auch immer daran, ob eine RSV vorhanden ist oder nicht. Das von mir vorher Geschriebene bezieht sich vor allem auf letztere Konstellation. Leute mit RSV können sich ja etwas entspannter anschauen, wie sich alles entwickelt, wobei man dann davon ausgehen muss, dass die RSV auch nötigenfalls bis zum BGH mitgeht.

    Eins noch zu folgendem Satz "Wer glaubt er kann eine Exit-Strategie planen, der täuscht sich. Man weis ja nie wie der Gegner reagiert.":
    Gerade hier besteht m.E. ein Missverständnis: Es geht nicht darum, exakt vorauszuplanen, wie man bei welchem Schritt der Bank am besten reagiert, sondern sich fortlaufend Gedanken zu machen, wie sich die gesamte Situation für einen darstellt und ob man nicht mit einer alternativen Lösung unter Berücksichtigung aller Variablen (und Konstanten) und ggf. ohne RSV besser fährt, als von Instanz zu Instanz zu marschieren.

    Es mag ja auch Kunden (sagen wir mal ohne RSV) mit mehreren DVen geben, die zu unterschiedlichen Zeiten "fertig" würden. Aufgrund des hohen Streitwerts entschließt sich so ein Kunde nach WR aller DVe, Klage nur beim "billigsten" DV zu erheben. Selbst wenn sich abzeichnet, dass er vor dem LG obsiegt (also sagen wir im günstigsten Fall auch mit Annahmeverzug der Bank), was passiert dann mit den anderen DV? Ohne Urteil geht da nicht viel, er müsste wieder klagen. Dann wäre der Streitwert aber wieder höher, was er ja zu vermeiden versuchte. Dann denkt er über Zwischenfinanzierungen nach, um wirklich alle DVe über sämtliche Instanzen zu bringen. Macht das immer Sinn? Ich habe den Eindruck, dass das nicht immer der Fall ist und es Situationen geben mag, wo man an einem bestimmten Punkt den "Exit" wählt, sich gütlich einigt, das Thema für alle DVe vom Tisch ist und man "sofort" die neue Finanzierung laufen hat.

    Summa summarum:
    Wer eine RSV, Geduld und Zeit hat, kann das alles bis zur einer rechtskräftigen Entscheidung aussitzen. Der braucht dann wohl auch keine Exit-Strategie (wobei ein Vergleich vor dem BGH wohl mehr bringen würde als eine RAW - also selbst hier wäre ein Exit in Form eines Vergleichs zu überdenken).
    Insbesondere wer ohne RSV unterwegs ist, sollte sich vorab aber auch fortlaufend Gedanken machen, wo er steht, was noch geht und wo/wann es am besten ist, auszusteigen. Es ist ja nicht so wie beim Poker, wo man nach mehreren verlorenen Spielen immer weiter macht, um seine Verluste "zurückzugewinnen" und dabei alles verliert. Es ist vielmehr so, dass man einen kleineren Gewinn rechtzeitig realisiert.
    Sorry, dass ich jetzt etwas weitschweifig wurde. Ich wollte nur gerade neueren Teilnehmern vermitteln, was aus meiner Sicht zu bedenken ist. Falls wir hier unterschiedlciher Meinung sind, ist das ja kein Problem. Falls ich etwas falsch wiedergegeben haben sollte, bin ich natürlich sehr an entsprechenden Rückmeldungen interessiert. Danke.

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer über die 20k Beschwergrenze des BGH kommt und dessen WRB fehlerhaft ist, braucht keine "Exit-Strategie".

    Da braucht die Bank eine.

  5. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und eine Verhandlung findet ja vor dem BGH bekanntlich niemals statt. Das heißt: Mit Termin vor dem BGH hat man das Verfahren schon gewonnen. Der Scheck kommt pünktlich 24 Stunden vor dem Termin! Und wahrscheinlich ist es mehr als die Klageforderung.....

  6. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    Nun auch im heute-journal

    Der Beitrag hier?

    https://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beit...redit-Widerruf



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  7. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ja dass war der Beitrag.

  8. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    also die Rechtsfolgen sind ja sehr oberflächlich beleuchtet.

  9. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dafür gibt es den Branchenspruch: Und bist Du noch so fleißig, Du kriegst doch nur 1.30 (eins.dreißig)..........

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich weiß nicht, weshalb es mir so vorkommt, dass der Begriff "Exit-Strategie" so eine negative Konnotation hat. Hat er das denn?
    Wie gesagt: Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass der Eine oder die Andere evtl. schlichtweg keine Lust hat, bis zum BGH zu warten.

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Also bei mir ist es dieser Link: https://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...redit-Widerruf
    (ohne ein # hinter "ZDFmediathek")

    Und wer kein Flash installiert hat oder installieren kann, hängt hinten an die Adresse noch ein "?flash=off" an. Dann sollte (eigentlich) das Video mittels HTML5 abgespielt werden. Flash ist m.E. ein Sicherheitsrisiko, aber das muss jeder selbst für sich entscheiden.

  12. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Wer über die 20k Beschwergrenze des BGH kommt und dessen WRB fehlerhaft ist, braucht keine "Exit-Strategie".

    Da braucht die Bank eine.
    das meine ich auch. Ich kann den Prozess nichts stoppen, weil ich die erste Instanz gewonnen habe. Wenn die Bank weiter macht, muss ich auch weiter machen. Ein Ende des Verfahrens kann ich nicht mehr beeinflussen, ohne Verluste zu machen. Also bin ich gezwungen weiter zu machen, wenn notwendig bis zum BGH.
    Wenn ich Verhandlungsbereitschaft zeige, dann stellt die Bank Bedingungen, die ich nicht erfüllen will und kann. Deshalb gibt es keine "Exit-Srtategie"

  13. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Und eine Verhandlung findet ja vor dem BGH bekanntlich niemals statt. Das heißt: Mit Termin vor dem BGH hat man das Verfahren schon gewonnen. Der Scheck kommt pünktlich 24 Stunden vor dem Termin! Und wahrscheinlich ist es mehr als die Klageforderung.....
    vielleicht ändert sich das nach dem 21.06. Die Banken haben danach nicht mehr als so viel zu befürchten. Auf jeden Fall mal weniger.

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ok, wir sehen das sehr unterschiedlich. Mir erscheint diese Sichtweise nicht richtig, weil es (fast) immer eine Alternative gibt. Außerdem heisst "Exit" nicht, dass zuerst der Verbraucher die Verhandlungsbereitschaft signalisiert; er kann ja warten, ob seitens der Bank etwas diesbzgl. kommt und dann verhandeln und entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht.

    Ich verstehe nicht, was hier "ohne Verluste zu machen" bedeuten soll. Der WRJ an sich ist doch kein Verlust. Ich denke an die für die Zukunft ersparten Zinsen und - sofern man sich auch darauf einigen kann - die Möglichkeit, dass die Bank zu einer Reduzierung der Restschuld einwilligt (sagen wir eine Art "Teil-RAW"). Es ist doch sehr vieles verhandelbar. Klar, dass das am Ende nicht das maximal Mögliche darstellt, aber das muss ja auch nicht sein - zumindest sehe ich wirklich nicht, wieso das so zwanghaft zu sehen ist.

    Wichtig ist auch, dass man a) nicht draufzahlt (dazu müsste aber schon sehr viel schief laufen) und b) sich Aufwand und "Erfolg" angemessen gegenüberstehen. Und dieses Verhältnis wird von jedem unterschiedlich bewertet.

    Man kann auch so entscheiden: Sack zu, Thema vom Tisch, günstigere Finanzierung "jetzt". Klar, hinterher ist man immer schlauer, und es mag Leute geben, die sich ärgern, wenn sie hinterher erfahren, dass genau ihr Fall bis zum BGH ging und man sich "dick" verglichen hat - was man evtl. mit etwas mehr Geduld auch hätte erreichen können. Aber die Mittel müssen dafür auch vorhanden sein.

    Nochmal zur Klarstellung:
    Ich will hier niemanden davon abhalten, seinen Weg zu gehen (wer wäre ich, das zu wollen?) oder hier mitlesende Bankenvertreter zu erfreuen, dass es Verbraucher geben mag, die sich lieber vergleichen (die gibt es ohnehin). Aber Neueinsteiger hier im Forum sollten m.E. nicht das Verständnis bekommen, dass es zwingend zum BGH führen muss. Und das man sich Gedanken machen sollte, was man insbesondere ohne RSV mitmachen kann und will. Das ist keine Lanze für die Banken, sondern meine Überlegung der Abwägung (wie bei vielen Dingen im Leben auch). So, jetzt habe ich dazu genug schwadroniert und höre damit auf.

  15. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    also die Rechtsfolgen sind ja sehr oberflächlich beleuchtet.
    ich denke trotzdem, dass der Beitrag einige "schlafende Hunde" geweckt hat. Es ist immer so wenn eine Frist gesetzt ist, will man nichts verpassen und informiert sich darüber.

  16. Avatar von RAM
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    Zitat Zitat von LGSaar
    vielleicht ändert sich das nach dem 21.06. Die Banken haben danach nicht mehr als so viel zu befürchten. Auf jeden Fall mal weniger.
    Aber ein Grundsatzurteil des BGH werden sie nach wie vor verhindern wollen, denn das gilt ja dann für alle laufenden Verfahren...
    Wie viele das wohl sein mögen???

  17. Avatar von Berliner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Man nehme Folgendes an:

    Man will zum BGH und wäre bereit alle Angebote abzulehnen.
    Was kann die Bank in so einem Fall machen?
    Was würden die meisten Banken in so einem Fall machen?

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Berliner
    Man nehme Folgendes an:

    Man will zum BGH und wäre bereit alle Angebote abzulehnen.
    Was kann die Bank in so einem Fall machen?
    Was würden die meisten Banken in so einem Fall machen?
    dich mit Geld zuschütten... es sei denn du wirst nicht schwach, dann sollte es zum BGH gehen.

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Berliner: Hast Du eine RSV?

  20. Avatar von Berliner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, aber vielleicht auch einen zweiten Vertrag mit angreifbaren WRB der auch eine RSV braucht

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also doch etwas zum Nachdenken.


    Anbei ein kleines Update bzgl. der am BGH anhängigen Verfahren in Banksachen (nicht nur WR) (siehe auch Beitrag #13) in unserer Sammlung):


    • OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2015 (Az. 6 U 140/14) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 573/15) - Termin unbekannt -
      siehe auch BGH-Beschluss vom 12.01.2016 (XI ZR 366/15), der eine Absage macht an diverse Entscheidungen wie u.a. das des OLG Stuttgart.
    • OLG Nürnberg, Urteil vom 11.11.2015 (Az. 14 U 2439/14) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 564/15) - Termin (erscheint nicht auf der Termin-Seite des BGH) am 12.07.2016 um 09:00 Uhr [neu 15.05.2016]
    • OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2015 (Az. 19 U 40/15) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 545/15) - Termin unbekannt
    • OLG München, Urteil vom 09.11.2015 (Az. 19 U 4833/14) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 563/15) - Termin unbekannt
    • OLG Hamburg, Urteil vom 16.10.2015 (Az. 13 U 27/15) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 511/15) - Termin am 31.05.2016 um 09:00 Uhr [neu 25.05.2016]
    • OLG Hamburg, Urteil vom 16.10.2015 (Az. 13 U 45/15) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 501/15) - Termin am 12.07.2016 um 10:00 Uhr [neu 13.05.2016]
    • OLG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015 (Az. 6 U 174/14 [Anm.: Link zur Kanzlei] bzw. bei test.de) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 482/15) - Termin unbekannt - Die Frist für die Begründung der Beschwerde endete am 22.02.2016 und sollte nicht verlängert werden.
    • LG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015 (Az. 4 S 142/15) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 472/15) - Termin unbekannt
    • LG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015 (Az. 4 S 122/15) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 477/15) - Termin unbekannt
    • LG Heilbronn, Urteil vom 21.05.2015 (Az. Bi 6 O 50/15) - bestätigt durch OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 (Az. 2 U 75/15) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 552/15) - Termin unbekannt
    • OLG Bamberg, Beschluss vom 16.02.2015 (Az. 4 U 72/14) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 123/15) - Termin unbekannt
    • OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2014 (Az. 1 U 170/13) -
      nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: XI ZR 9/15) - Termin unbekannt

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