Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da angeblich ein Beschluss/Urteil des OLG Oldenburg dem RA der Bank vorliegt wollte ich mal fragen ob ein BGH-Urteile zu so einer WRB vorliegt.
    Ich habe gesucht, auch bei test.de, aber finde kein BGH-Urteil zu so einer Belehrung.

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  3. Avatar von Noni
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich möchte mich auch für die vielen Beiträge bedanken.
    Ich komme immer mehr zu dem Entschluss vor Gericht zugehen, ich kann leider auch nicht erkennen welche Strategie mein Anwalt verfolgt zumal er nicht darüber redet. Er lässt mich völlig im Dunkeln. Ich bekomme keine Infos wie das Gespräch am Donnerstag gelaufen ist. Ob es überhaupt eine Verhandlung gegeben hat. Ich bitte um -Rückruf nichts passiert.

    Die Wiederrufbelehrung ist fehlerhaft. Ich meine Erkennen zu können das da gravierende Fehler gemacht worden sind.
    Leider sind in Euren Beiträgen nur Banken vertreten, keine Versicherungen. Ich weiß nicht, ob da andere Regeln gälten. Leider konnte ich auch nicht in -Erfahrung bringen ob die Versicherung jemals vor Gericht war wegen eines Fehlerhaften Widerrufsrecht.
    Das macht es für mich schwierig.
    Könnt ihr mir sagen bis wann man Klage einreichen muss. Oder kann man nach den außergerichtlichen Verhandlungen, wenn sie scheitern, nach dem 21 Juni noch Klage einreichen..
    Herzlichen Dank
    Noni

  4. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dogfight76, schau dir die Urteile des Bank-Anwalts mal genauer an und du wirst sicher feststellen: die meisten sind entweder veraltet oder gar nicht auf den Fall passend.

    Und Noni, keine Sorge, wenn der Widerruf vor dem 21.06 erklärt wurde, kannst du danach noch klagen.

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine "Randbemerkung" meinerseits sei an dieser Stelle bzgl. der letzten Beiträge von bzw. über "ich_sparmir_VFE" gestattet:

    Bleibt bitte bei der Sache und benutzt zum Austausch über die Vergangenheit betreffende Differenzen nur noch die PN.
    Alles andere führt zu nichts Gutem.

    Danke.

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAWedekind
    ...
    Umso wichtiger übrigens, dass hier eine gut geordnete Liste von Entscheidungen geführt wird.
    Dafür insbesondere an @eugh der da offenbar viel Zeit investiert, nochmals: Herzlichen Dank, @eugh.
    Danke für die Blumen!
    Das funktioniert aber nur deshalb so gut, weil wir uns hier so prima untereinander austauschen. Dafür auch mein Dank an alle.

    Es wäre mir am liebsten, wenn man z.B. bei dejure eine Art Verschlagwortung vornehmen (lassen) könnte: Die Datenbank zu Urteilen haben die Macher dieser m.E. tollen Seite ja bereits erstellt, aber mit ist nicht klar, ob/wie man mit denen in Kontakt treten und diverse Dinge wie eben z.B. Stichwörter zu Entscheidungen hinzufügen lassen kann. Wahrscheinlich geht das nicht, weil es eines gewissen redaktionellen Aufwands bedarf und das Ganze ja kostenlos ist. Bieten juris u.a. kostenpflichtige Datenbanken solche Funktionen?

    Übrigens gibt es bei dejure durchaus etwas Praktisches: die sog. Merkliste - dort lassen sich beliebig viele Ordner zu diversen Themen erstellen und darin entsprechende Entscheidungen ablegen. Dort tauchen dann auch (sofern man möchte) Meldungen auf, wenn zu einer Entscheidung z.B. der Volltext vorliegt, eine Besprechung, oder wenn eine Entscheidung von einer anderen zitiert wurde; sehr nützlich. Man muss sich mit einer Email-Adresse und einem PW anmelden, aber es kostet nichts. Ich stehe mit dejure nicht in Verbindung; bitte also nicht als Werbung missverstehen.

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Von heute bei test.de:

    LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz, Vertrag vom 17.03.2011
    Vergleich vor dem Landgericht Trier
    Aktenzeichen: 11 O 285/15
    Klägervertreter: Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte, Trier
    Besonderheit: Es handelt sich um einen Vertrag mit einer von allen Landesbausparkassen verwendete Widerrufsbelehrung („Widerrufsinformation“), die an folgendem Satz zu erkennen ist: „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von – siehe „Angaben zur Widerrufsinformation“ in der/den Finanzierungs- und Kostenübersicht/en“ – Euro zu zahlen.“ Die LBS Rheinland-Pfalz verzichtete vor dem Landgericht Trier vollständig auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Verbraucher werden damit von einer Zinsverpflichtung in Höhe von etwa 46.000 Euro befreit. Besonders interessant: Verträge mit dieser Widerrufsbelehrung können auch noch nach dem 21.06.2016 widerrufenen werden. Nur für bis 10.06.2010 geschlossene Verträge erlischt das Widerrufsrecht.
    [neu 23.05.2016]
    23.05.2016 Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen berichtet: Die LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz hat nach Widerruf eines Vertrags vom 17.03.2011 vor dem vor dem Landgericht Trier (Aktenzeichen: 11 O 285/15) auf die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig verzichtet. Es handelt sich um einen Vertrag mit einer von allen Landesbausparkassen verwendete Widerrufsbelehrung („Widerrufsinformation“), die an folgendem Satz zu erkennen ist: „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von – siehe „Angaben zur Widerrufsinformation“ in der/den Finanzierungs- und Kostenübersicht/en“ – Euro zu zahlen.“ Besonders interessant: Verträge mit dieser Widerrufsbelehrung können auch noch nach dem 21.06.2016 widerrufenen werden. Nur für bis 10.06.2010 geschlossene Verträge erlischt das Widerrufsrecht.

    Und dies hier ist ja schon bekannt:
    23.05.2016 Wieder platzt ein Bundesgerichtshof-Verfahren um einen Kreditwiderruf in letzter Minute. Für morgen, 9 Uhr, waren die Beteiligten und die Presse geladen, um zu verhandeln und entscheiden, ob der Widerruf von drei Kreditverträgen der Sparda Bank Baden-Württemberg aus den Jahren 2008 und 2009 über gut 400 000 Euro wirksam war. Die Parteien haben das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit. In solchen Fällen hat das Gericht dann eigentlich noch über die Verteilung der Kosten zu entscheiden. Maßgebend ist dabei, wie das Verfahren wahrscheinlich ausgegangen wäre, so dass der Bundesgerichtshof sich doch noch zur Rechtslage zu äußern hätte. Eine solche Entscheidung wird es aber nicht geben. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs sagte test.de: Nur über die Höhe des Streitwerts werde das höchste deutsche Zivilgericht noch entscheiden. Die Verteilung der Kosten sei kein Thema mehr. Der Hintergrund blieb unklar. Die Frage, ob die Parteien über die Kostenverteilung einen Vergleich geschlossen haben, beantwortete der Bundesgerichtshof nicht. Unklar blieb auch, warum die Bank nicht die Revision zurückgenommen hat. Das ist bis zur Eröffnung der mündlichen Verhandlung zulässig. Vor dem Land- und Oberlandesgericht Stuttgart hatten sich die Kläger durchgesetzt. Auf ihren Antrag hin hatte das Landgericht festgestellt, dass die Kreditverträge nach Widerruf rückabzuwickeln sind. Die Widerrufsbelehrungen waren ihrer Meinung nach ungenügend und das danach ewige Widerrufsrecht weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt. Wie viel Geld die Bank einerseits und die Kläger andererseits jeweils noch zu zahlen haben, war im Gerichtsverfahren kein Thema.

    Hintergrund für die Beendigung des Verfahrens ohne Urteil vermutlich: Druck der Bankenverbände. Die Sparda Bank Baden-Württemberg jedenfalls hatte nichts zu verlieren. Die Gerichte in Stuttgart hatten sie in zahlreichen Kreditwiderrufsfällen verurteilt. Die Genossenschaftsbank hätte daher nur gewinnen können. Die Branche insgesamt allerdings dürfte nichts mehr scheuen als ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil. Die Nachricht darüber dürfte dazu führen, dass noch viel mehr Verbraucher als bisher ihre fehlerhaften Immobilienkreditverträge widerrufen. Je Vertrag bringt das Verbrauchern meist einen Vorteil in Höhe von zehn bis 20 Prozent der Kreditsumme, allein im Fall, den der BGH zu entscheiden gehabt hätte, also 40 000 bis 80 000 Euro. Die Gerichts- und Anwaltskosten kommen noch hinzu. Werden alle Kreditverträge widerrufen, bei denen das wegen Fehlern in der Belehrung möglich ist, dürfte das die Branche nach Schätzungen von test.de einen Betrag von deutlich über 100 Milliarden Euro kosten.

    Nochmals danke dafür. Und noch ein aktueller Artikel dort zum Thema:
    https://www.focus.de/immobilien/finan...d_5558139.html

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine Frage zum Vergleich und einem neuen Vertrag bei derselben Bank:

    Sollte der DN mit dem Vergleich auch den Vertrag mit allen Bedingungen erhalten, bevor er den Vergleich annimmt, oder reicht es aus, wenn im Vergleich steht, dass der neue Vertrag zu den Bedingungen abgeschlossen wird, welche die Bank für aktuelle Neufinanzierungen anwende?

    Hat jemand hierzu Erfahrungen, die er hier (oder per PN) teilen darf und teilen möchte? Danke.

  9. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    interessant, es wurde Erledigung erklärt, das lässt noch einen Funken Hoffnung, dass der BGH ggfs doch was sagen darf (im Rahmen der Kosten, 91 a ZPO), allerdings wird man sich darüber vermutlich auch verständigt haben

    ja, wie oft und verzicht auf die begründung ...

    wj

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, nochmal hierzu:
    Zitat Zitat von sebkoch
    ...
    Klar schon, aber so kaum praktikabel, da ja die Höhe der Nutzungen ja häufig im Streit steht (Vertragszins, Zins nach Buba oder Servais) und dann letztlich nicht klar ist, was man anbietet. Zudem müsste man dann ja einen Betrag weit über der Restvaluta anbieten (ursprüngliche Darlehenssumme zzgl Nutzungen). Das ist wörtlich vielleicht möglich, aber praktisch kann das idR ja niemand bringen.

    Ich bin zuletzt dazu übergegangen, folgendes zu tun. Aufrechnung aller eigener erbrachter Leistungen mit den Ansprüchen der Bank. Dann kann maximal noch die Restvaluta übrig sein, da die eigenen Leistungen ja die Vertragszinsen und die Tilgung sind). Dann biete ich die Restvaluta Zug-um-Zug gegen Freigabe der Sicherheit an und stelle schon mal klar, dass weitergehende Ansprüche (Nutzungsersatz auf eigene Leistungen sowie Ansprüche wegen der Reduzierung des Zinssatzes auf die Leistungen der Bank (wegen Servais oder Buba) zusätzlich geltend gemacht werden). Meinungen dazu?

    Das stellt keine Beratung oder Anleitung dar, sondern nur einen Diskussionsbeitrag
    Zitat Zitat von eugh
    ...
    @sebkoch (und alle anderen auch):
    So in etwa hatte es doch die CML Equity Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (sorry, ich finden den Link nicht mehr) in einem Vortrag für ein WR-Schreiben skizziert:
    Die Zahlung der noch offenen Darlehensvaluta einschließlich der Ihnen noch zustehenden Zinsen bieten wir im AuIrag unserer Mandantschaft hiermit ausdrücklich an. Gleichzeitig fordern wir Sie auf, die verlangte Gegenleistung anzubieten (§ 298 BGB). Die Gegenleistung umfasst insbesondere die Rückzahlung der durch unsere Mandantschaft bezahlten Zahlungen auf das Darlehen sowie die Freigabe der Sicherheiten. Die Nutzungsentschädigung verlangen wir im Rahmen dieses Verlangens nicht, da deren Höhe in der Rechtsprechung teilweise noch strittig ist. Für das Angebot der Gegenleistung setzen wir Ihnen eine Frist von ______ ab Briefdatum/Zugang dieses Schreibens. Durch diese Erklärung setzen wir Sie in Annahmeverzug.
    Ist das nicht ähnlich?
    Meinungen hierzu?

  11. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei der CML fehlt halt die Aufrechnung, sonst schuldet man ja die volle Valuta plus Nutzungen, nicht nur den offenen Restbetrag. Nur die offene Valuta anbieten, aber im Gegenzug Rückzahlung aller Leistungen fordern, geht mE nicht.

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Richtig, danke für das wichtige Detail. Aber wie sollte man denn die Aufrechnung erklären, um bzgl des Angebots nicht zu kurz zu schießen?

    Wäre eine Aufrechnung zumindest der unstrittig Forderungen zielführend, also die ursprüngliche Valuta gegen die geleisteten Zahlungen (Zinsen +Tilgung), also zunächst ohne die Nutzungen der Bank zu berücksichtigen und unter der Annahme, dass der Kunde den vertraglich vereinbarten Zins schuldet?

    Man liefe mE damit nicht in Gefahr, zu wenig anzubieten für einen wirksamen Annahmeverzug, müsste dafür aber sehr wohl in einem zweiten Anlauf die ausgelassenen Punkte berücksichtigen (Nutzungen der Bank und Gebrauchsvorteil des Kunden nicht iHd vertraglichen, sondern des marktüblichen Zinssatzes und auch nur auf den tatsächlich noch unfehlbar überlassenen Teil der Darlehenssumme). Ginge das?

  13. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich würde ursprüngliche Valuta plus Vertragszins auf die jeweils offene Valuta einerseits und eigene Zahlungen andererseits aufrechnen. Dann komme ich genau zur Restvaluta.

    Das ist keine Beratung oder Anleitung, sondern ein Diskussionsbeitrag

  14. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und nochmal Rechtsnews: das OLG Düsseldorf soll entschieden haben, dass die Sparkassen-Belehrung "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" fehlerhaft ist, das Az. lautet I-17 U 182/15. Habe es bislang nicht geschafft, das Urteil zu bekommen. Vielleicht bekommen wir das mit vereinten Kräften hin, wenn mehrere sich nach dem Urteil beim OLG erkundigen...

  15. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das wäre spektakulär

  16. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dann bitte beim OLG "Stress" machen, dass die das bei NRWE aufnehmen ;-).

  17. Avatar von illusive
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ach ja, ehe ichs vergesse, sofern noch nicht bekannt:

    19. Senat OLG Frankfurt nimmt offenbar weiterhin Verwirkung an ("pacta sunt servanda"), Az. 19 U 239/14 (juris); ebenso OLG Hamburg, Az. 13 U 86/15. Beide Urteile sind aus März 2016.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    nein, das stimmt so nicht, war letzte Woche selbst da. Er nimmt Rechtsmissbrauch an und lässt aber Revision zu. Verwirkung nimmt er nicht mehr, da das nun gar nicht passt.

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    .......
    Nochmals danke dafür. Und noch ein aktueller Artikel dort zum Thema:
    https://www.focus.de/immobilien/finan...d_5558139.html
    Heftig. Man bekommt jetzt auf die schnelle auch keine Angebote mehr zugesandt. Erst nach einer entsprechenden Überprüfung hieß es. Also alle Unterlagen samt Kontoauszüge einreichen.

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Da angeblich ein Beschluss/Urteil des OLG Oldenburg dem RA der Bank vorliegt wollte ich mal fragen ob ein BGH-Urteile zu so einer WRB vorliegt.
    Ich habe gesucht, auch bei test.de, aber finde kein BGH-Urteil zu so einer Belehrung.

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    https://juris.bundesgerichtshof.de/cg...=1&Blank=1.pdf

    dazu aus Finanztest 07-15

    "Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „einenTag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Übermittlung
    einer Vertragsurkunde, ist missverständlich.
    Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit
    der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der
    die Widerrufsbelehrung enthält – unabhängig von der
    Annahme des Angebots (Bundesgerichtshof, Urteil
    vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08)."




  21. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Heftig. Man bekommt jetzt auf die schnelle auch keine Angebote mehr zugesandt. Erst nach einer entsprechenden Überprüfung hieß es. Also alle Unterlagen samt Kontoauszüge einreichen.
    Betrifft das auch Anschlussfinanzierungen/Angebote für Umschuldungen?

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