Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von testfahrer
    testfahrer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    1999 habe ich ein erst zwei oder drei Jahre zuvor abgeschlossenes Immodarlehen bei einer R&V durch Bankwechsel/ Umfinanzierung abgelöst und mußte um die 40000DM ( vierzigtausend) Vorfälligkeit zahlen.....soweit ich das sehe, ist das nicht mehr anzukratzen- oder ?

  3. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici, schon bei der GS des XI. Senats angerufen??

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    @ducnici, schon bei der GS des XI. Senats angerufen??
    Klar, die Dame hat auf heute mittag vertröstet... sie hätte noch keine Post bekommen....

    ;-)

  5. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also könnte der Termin stattfinden?
    Ich denke Anwälte schicken immer "vorab per Fax"?

  6. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Also könnte der Termin stattfinden?
    Ich denke Anwälte schicken immer "vorab per Fax"?

    Vielleicht wollte sie nur auf die Pressemitteilung warten...bis es offiziell ist.... keine Ahnung... war ne andere Dame als sonst...

  7. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Hier mal das Ursprungsurteil des LG HH über das der BGH-Senat kommenden Dienstag entscheiden will:

    https://www.landesrecht-hamburg.de/jp...0006875&st=ent

    Wer versteht die NWE-Berechnung des Klägers?
    Vielleicht haben wir ja Glück und es kommt zu keinem Vergleich, weil die Bank sich hier ggfs. sicher ist. W
    Wenn man sich den Fall durchliest, dann ist hier der Einwand der Beklagten, dass bei einer Prolongation keine erneute Widerrufsbelehrung notwendig ist (mit Verweis auf BGH, Urt. v. 28.05.2013 - XI ZR 6/12 - juris-Rn. 21)

    Aber vielleicht nutzt der BGH dann die Möglichkeit und führt seine Ansichten generell aus ... nicht nur zur Prolongation.

    Interessant wäre aber noch die Urteilsbegründung des OLG Hamburg 13 U 27/15. Wer hat die? (ich habe im Netz nur OLG Hamburg 13 U 26/15 gefunden.)

  8. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    13 U 27/15 des OLG HH scheint im Netz nicht zu finden zu sein. Mutmaßlich vom Senat nicht veröffentlicht. Da wäre interessant, wie die auf einen NWE von 1,3 Prozent kommen.......

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Zitat Zitat von testfahrer
    1999 habe ich ein erst zwei oder drei Jahre zuvor abgeschlossenes Immodarlehen bei einer R&V durch Bankwechsel/ Umfinanzierung abgelöst und mußte um die 40000DM ( vierzigtausend) Vorfälligkeit zahlen.....soweit ich das sehe, ist das nicht mehr anzukratzen- oder ?
    Hier ein Beitrag eines "Neulings" aus dem "RAW"-Thread.

  10. Avatar von superas
    superas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Mit der Forderung auch die Nutzungen die aus dem Haus entstanden sind herauszugeben, hat iff bestätigt, dass es hier nur um Lobbyismus geht.
    Aus meiner Sicht ist der Verdacht, dass das iff Lobbyarbeit für Banken machen könnte vollkommen abwegig. Das iff steht eindeutig eher im Lager der Verbraucherzentralen und wird von dort seit Jahren mit der Erstellung von Gutachten etc. beauftragt. Das iff müsste sich allenfalls Sorgen machen, dass allgemein der Eindruck entsteht, es würde zu Gunsten von Verbrauchern rechnen. Vielleicht wird von dort absichtlich ein Ergebnis rausgehauen, das für Verbraucher aktuell nachteiliger ist als die aktuelle Rechtsprechung des BGH.

    Meiner Meinung nach steckt hier also keine Lobbyarbeit dahinter. Die Berechungen sind einfach nur falsch. Nach den Ausführungen zur Berechnung der Nutzungsersatzansprüche ignoriert das iff ja offenbar ganz bewusst die Rechtsprechung des BGH. Die Ausführungen zu den Mieteinnahmen würden aus meiner Sicht nur dann zutreffen, wenn man den Kaufvertrag mit widerrufen würde.

  11. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Neues bei test.de von heute:

    BW Bank (unselbständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg LBBW), Vertrag vom August 2008
    Landgericht Stuttgart, Urteil vom 23.05.2015
    Aktenzeichen: 29 O 94/16 (nicht rechtskräftig)
    Klägervertreter: Rechtsanwältin Cornelia Florkowski, Garbsen/Dresden
    Besonderheit: Es ging um einen endfälligen Kredit über 800 000 Euro. Monatlich waren Zinsen in Höhe von 3 386,67 Euro zu zahlen. Bei Kündigung des Kredits zum Zeitpunkt des Widerrufs am 28. Oktober 2015 hätte der BW Bank trotz der Laufzeit von nur noch knapp vier Jahren ihrer Ansicht nach eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 114 097,81 Euro zugestanden. Das Gericht hat auf das außergerichtliche Anwaltsschreiben den Annahmeverzug bejaht, so dass der Kläger ab diesem Zeitpunkt keine Raten mehr schuldet. Rechtsanwältin Cornelia Florkowski hatte auf die Verweigerung des vom Kläger selbst verfassten Widerrufs durch die Bank hin den Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen und nach Widerruf unter Vorbehalt gezahlter Raten gegen den Anspruch der Bank auf Rückzahlung der Kreditsumme samt Nutzungswertersatz aufgerechnet und den Ausgleich der danach verbleibenden Restschuld angeboten. Auch das hatte die BW Bank zurückgewiesen. Insgesamt verringerte sich die Restschuld um den geltend gemachten Nutzungswertersatz in Höhe von 2,5 Punkten über dem Basiszinssatz um fast 30 000 Euro. Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten hat das Gericht nicht zugesprochen, da die Zurückweisung eines Widerrufes keine Pflichtverletzung sei. Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 20.11.2002, Aktenzeichen: VIII ZR 65/02: „Es gibt keine vertragliche Nebenpflicht, die Rechtsauffassung des Vertragspartner zu teilen, auch nicht, wenn diese berechtigt ist.“ Gut für den Kläger: Die gesamten Kosten des Rechtsstreits hat die BW Bank zu tragen.
    [neu 30.05.2016]


    Ostseesparkasse Rostock, Vertrag vom 20.09.1999
    Vergleich vor dem Landgericht Berlin
    Aktenzeichen: 21 O 448/14
    Klägervertreter: Justus Rechtsanwälte, Berlin
    [neu 30.05.2016]


    Ostseesparkasse Rostock, Vertrag vom 25.10.2002
    Vergleich vor dem Landgericht Berlin
    Aktenzeichen: 37 O 375/14
    Klägervertreter: Justus Rechtsanwälte, Berlin
    [neu 30.05.2016]

  12. Avatar von claus47
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Da ist die Revisionsrücknahme. Jemand überrascht?

    Bundesgerichtshof

    Mitteilung der Pressestelle

    Nr. 092/2016 vom 30.05.2016
    Revisionsrücknahme in Sachen XI ZR 511/15 (Streit um Widerruf bei Verbraucherdarlehensvertrag)



    XI ZR 511/15
    LG Hamburg – Urteil vom 6. Februar 2015 – 322 O 282/14
    Hanseatisches OLG Hamburg – Urteil vom 16. Oktober 2015 – 13 U 27/15
    In Sachen XI ZR 511/15 ist die Revision zurückgenommen worden. Der Verhandlungstermin am 31. Mai 2016, 9.00 Uhr, wird daher nicht stattfinden (siehe auch Pressemitteilung Nr. 72/2016).
    Karlsruhe, den 30. Juni 2016
    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501

  13. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Es ist wirklich unglaublich.....
    So langsam muss Dr.- Ellenberger ja verzweifeln.

    Der nächste BGH-Termin ist wohl dann der 12. Juli......

  14. Avatar von claus47
    claus47 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Geoblocking für dieses Forum?

    Ich bin gerade von einer 2-wöchigen Hollandreise zurück. Habe die ganze Zeit über ohne Probleme via Handy auch Zugang zum Internet gehabt, aber nicht zu diesem Forum. Die Seite(n) wurden ohne Kommentar oder irgendeinen Hinweis einfach nicht geladen, und zwar weder mit meinen Login-Daten noch als Gast.

    Hat jemand einen Tipp, wie dieses technische Problem zu lösen ist? Interessiert vielleicht auch den nächsten Auslandsreisenden.

    Wohlgemerkt: Andere Internetseiten konnte ich o.W. öffnen.

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    War Claus schneller....

    Chaka, wer jetzt immer noch glaubt, man lässt den BGH urteilen...

    12.07.

    no way!

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Zitat Zitat von claus47
    Geoblocking für dieses Forum?

    Ich bin gerade von einer 2-wöchigen Hollandreise zurück. Habe die ganze Zeit über ohne Probleme via Handy auch Zugang zum Internet gehabt, aber nicht zu diesem Forum. Die Seite(n) wurden ohne Kommentar oder irgendeinen Hinweis einfach nicht geladen, und zwar weder mit meinen Login-Daten noch als Gast.

    Hat jemand einen Tipp, wie dieses technische Problem zu lösen ist? Interessiert vielleicht auch den nächsten Auslandsreisenden.

    Wohlgemerkt: Andere Internetseiten konnte ich o.W. öffnen.
    Kann ich bestätigen. Ich war kürzlich in mehreren Ländern Südostasiens unterwegs. Kein Zugriff auf normalem Weg machbar.

    Abhilfe nur mit VPN möglich?

  17. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was mich mal interessieren würde: Sammelt denn der Bankenverband die anstehenden Verfahren zentral und gibt an die einzelnen Banken/Sparkassen dann Handlungsanweisungen?
    Da diese Taktik in der Öffentlichkeit inzwischen detailliert bekannt und somit "verbrannt" ist, müssten sich die Banker doch jetzt mal etwas neues ausdenken....

  18. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Am OLG N geht es heute um 1300 gg die SPK Fürth. Näheres später.

    Klägervertreter RA Benedikt Jansen. Bin mal gespannt, wie er bzw. sein Kollege auftritt...😉

  19. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    war jemand in letzter Zeit beim 3. Senat des OLG FFM? Da ich heute eine Ladung für den 30.06. bekommen habe, wollte ich mal wissen, ob die auch noch am Rechtsmißbrauch festhalten.

  20. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Da diese Taktik in der Öffentlichkeit inzwischen detailliert bekannt und somit "verbrannt" ist, müssten sich die Banker doch jetzt mal etwas neues ausdenken....
    Wieso denn verbrannt? Das Verfahren ist doch - aus Bankensicht - hocheffizient. Solange der BGH nicht wesentlich mehr als 10 Verfahren pro Jahr terminiert, sind die Kosten vernachlässigbar und alle anderen DN weiter unsicher hinsichtlich der Erfolgsaussicht. Nie, nie Rechtssicherheit aufkommen lassen ist die Devise. Das hat wohl jeder Bankvorstand inzwischen verstanden.

  21. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Oder: Die Verbraucher streben grundsätzlich zum BGH, weil sie genau wissen, dass man hier wegen der Rücknahme-Taktik nicht verlieren, sondern noch mehr gewinnen kann....

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