Widerrufsjoker - Erfahrungen

+ Antworten
21915Antworten
  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.07.2013
    Beiträge
    4
    Danke
    4

    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.08.2015
    Beiträge
    59
    Danke
    4

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da steht was von inhaltlicher Fehler.
    Keine Rückzahlungsfrist zu nennen und zu schreiben das
    es trotzdem Widerrufen werden kann sollte das Darlehen bereits vor ende der Widerrufsfrist ausbezahlt sein halte ich sehr wohl für einen grossen Fehler.
    Umso mehr das "beiderseitige Rückgewähr" gerade dür diesen Fall logisch wäre.
    Aussetdemist mir kein Fall vom BGH bekannt der nach 355 BGB urteilt.Es wird in allen Fällen vom Mustertext ausgegangen und die Bearbeitung gerügt.Ich suche das mal raus und schreibe die hier rein.
    BGH 1.12.2010 VII ZR 82/10
    BGH 18.03.2014 II ZR 109/13
    BGH 28.06.2011 XI ZR 349/10
    BGH 1.03.2012 III ZR 83/11
    BGH 12.04.2007 VII ZR 122/06

  3. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von StGe1973
    ...
    Aber um dir etwas Hoffnung zu machen, beide Urteile sind über NZB beim BGH, wobei ich nicht weiß, ob den NZBs bereits stattgegeben wurde oder nicht. Nachfolgend die Urteile mit den AZ des BGH:
    OLG München, 09.11.2015 - 19 U 4833/14, BGH - XI ZR 563/15
    OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15, BGH II ZR 128/16
    Danke nochmals für die Info. Ich habe in Deinem hier zitierten Beitrag noch die Links zu dejure ergänzt und verweise auch gerne nochmal auf meinen älteren Beitrag dazu:
    Zitat Zitat von eugh
    Und wie sieht es hierzu aus? Sind diese Verfahren noch anhängig?


    • LG Frankfurt/Main, 27.02.2015 - 3 O 103/14
    • OLG Frankfurt, 11.11.2015 - 19 U 40/15
    • BGH - XI ZR 545/15 (anhängig laut dejure)






    • BW Bank (unselbständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg LBBW), Vertrag aus 2004
      Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17.10.2014
      Aktenzeichen: 12 O 262/14
      Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015
      Aktenzeichen: 6 U 174/14 (nicht rechtskräftig)
      Klägervertreter: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
      Besonderheit: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die BW Bank, an die Kläger eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rekordverdächtigen 64 670,64 Euro zu erstatten. Hinzu kommt noch Nutzungsersatz in Höhe von 2 243,16 Euro (Stand: 16.10.2015). Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen hat die Bank Beschwerde beim BGH eingelegt. Sie hat dort das Aktenzeichen: XI ZR 482/15. Die Frist für die Begründung der Beschwerde endet am 22.02.2016 und soll nicht verlängert werden.

  4. Avatar von claus47
    claus47 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    14.01.2016
    Beiträge
    141
    Danke
    110

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ---- gelöscht ----

  5. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.05.2016
    Beiträge
    916
    Danke
    129

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bluespeed,

    es sei dir ungenommen, dass du persönlich darin einen großen Fehler siehst. Gerichte sind aber unabhängig und dürfen (leider) von unseren persönlichen Meinungen abweichen...:-).

    Letztlich geht es bei Abweichungen vom Muster (also kein Musterschutz) um folgende Anforderungen, die der BGH an Widerrufsbelehrungen stellt: Der Schutz des Verbrauchers erfordert eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 – I ZR 55/00, ZIP 2002, 1730, 1731).

    Genau darin geht es beim 355 BGB. Entspricht eine vom Muster abweichende Widerrufserklärung den Anforderungen des BGH, die sich als Basis auf 355 BGB beziehen? Darüber urteilen Gerichte und beantworten diese Frage entweder mit "Ja" oder "Nein". Leider geht es immer um die Gesamtkonstellation also mit Präsenzgeschäft oder anderen Umständen des Vertragsabschlusses usw. und das macht auf (fast) jedem Fall Einzelfallentscheidungen d.h. LGs oder OLGs können frei entscheiden....

  6. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.08.2015
    Beiträge
    59
    Danke
    4

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Deswegen werden wir nun gezwungen zum BGH zu gehen,rund 30.000 Euro rauszuwerfen wegen einem Gebrauchsvorteil bei Rückabwicklung die die Bank lediglich ca.2500 Euro gekostete hätte.
    Eine von mir Angefragte anpassung und Aufstockung hatte Sie ja abgelehnt.
    Ebenso war Ihr der Vertragsbruch der Prolongation, ebenso der Umstand selbiger per Fernabsatz egal.
    Das der Bankmitarbeiter unter Vorsatz diese Prolongation 2 Jahre zu früh "beworben" hat,trotz Bausparvertrag,den er im Kundenstamm sehen kann(bei Abschluss 2004 zwingend mit Abzuschliessen zur Tilgung)
    um uns um ca.14.000 Euro zu erleichtern ist auch egal.
    Zumal es der selbe Berater war der 2009 vertragskonform eine Prolongation genauso anbot mit 3 Angeboten und wir damals rund 45.000 Ablösen konnten.Damit war das erste Darlehen getilgt.
    Also verhinderte er aktiv unsere geplante Tilgung.
    389 BGB hat ja die Richterin auch nicht interessiert.
    Auch dazu BGH 28.05.2013 XI ZR 6/12 "entsprechend dem Ursprungsvertrag"
    Was bezüglich der 3 Monatsfrist dieses Vertrags eine Vertragsverletzung ist.
    Bei Pflichtverletzung der Bank entfällt eine Schadenersatzpflicht laut den punkten 8 und 10 in unserem Vertrag.

    Eine frühere Prolomgation stellt noch keine Pflichtverletzung dar so die Richterin.Ohne weitere Begründung...
    Beratungsfehler in punkto Risikoaufklärung hat die Bank ja substanzlos von sich gewiesen in dem Sie uns einen Termin mit Aufklärung in der Filiale unterstellt den es
    Nie gegeben hat !!!
    241 Abs.1+2 BGB
    675 Abs.2 BGB
    280 Abs.1 BGB
    276 BGB
    347 Abs.1HGB
    Und daraus 249 Abs.1 BGB
    Sowie 490 BGB

  7. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @bluespeed, ich verstehe, dass es dich nervt, da verloren zu haben, aber ich würde dir empfehlen, dich vielleicht erstmal zu beruhigen. Bei dem, was du gerade schreibst, sieht man förmlich den Schaum vorm Mund und es wird leider ziemlich unsachlich und teils auch unverständlich. Das hilft weder dir noch anderen.

  8. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.08.2015
    Beiträge
    59
    Danke
    4

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Tja Wir wurden immerhin komplett betrogen.
    Ist die Frage wie legt man dem RA und unserem Berater das Handwerk?
    Strafanzeife wegen Betrug,arglistiger Täuschung?
    Würde das was bringen?
    RA bzw. Bank wegen Prozessbetrug?
    Immerhin hat die Bank nichts zu Ihren Behauptungen vorzuweisen.
    Wir allerdings schon....

  9. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.05.2016
    Beiträge
    916
    Danke
    129

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bluespeed,

    ich kann dir nur die Emfehlung von sebkoch ans Herz legen, einfach mal Rausgehen, Abschalten und vieles wirklich nüchtern und sachlich betrachten. Mein Eindruck: Du schiebst jetzt jede Schuld auf die Seite der Bank, wie wenn du gezwungen worden wärst, Verträge zu unterschreiben. Es waren aber auch deine Entscheidungen, die du getroffen hast und du hast (hoffentlich) jeden Vertrag vorher gelesen. Deshalb wäre ich mal generell mit Aussagen wie Betrug, arglistische Täuschung usw. sehr vorsichtig.

    Die Bank hat das Recht ihre Widerrufsbelehrung für richtig zu halten, ebenso wie Du das Recht hast diese für falsch zu halten. Wenn die Bank davon überzeugt ist, dann wird sie auch auf keine deiner Anpassungsvorschläge eingehen. Dann existiert ein Vertrag, an den sich beide Seiten halten müssen.

    Soweit ich es verstanden habe ging es bei deiner Klage um eine evtl. falsche Widerrufsbelehrung und dann ist auch nur der Sachverhalt für das Gericht interessant. Alles andere (die von dir unterstellte beabsichtige oder unbeabsichtige Falschberatung bzw. Beratungsfehler) wären Bestandteile anderer Verfahren, wobei selbst wenn es so gewesen sein sollte, sich für dich die Frage nach der Beweisbarkeit stellen würde.

  10. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.08.2015
    Beiträge
    59
    Danke
    4

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Darlehen um das es geht wurde durch Vertragsbruch und Falschberatung seitens der Bank 2 jahre früher als im Ursprungsvertrag prolongiert.
    Das ein Bausparvertrag bestand wusste der Berater, hat uns aber nicht darüber aufgeklärt das er bis 2024 nichtmehr zur Tilgung verwendet werden kann.
    Das per Telefon und dann per Post in dem dann klar steht das die Bank sich wie "vertraglich vereinbart" bei uns deshalb meldet.
    Der Berater sitzt übergeordnet aber in Augsburg unsere zuständige örtliche Beraterin wusste aber nix davon und hat uns weil der Vertrag erst zum 1.6.2014 anlief noch im März 2014 falsch beraten.Ausserdem verzögerten Sie nachweisluch eine Anschlussfinanzierung durch nichtbearbeitung einer Löschungsbewilligung zum ersten Abgelösten Darlehen.Den ohne die gab es von einer anderen Bank kein Geld.
    Zumal der Bausparvertrag wie gesagt mit dieser Bank geschlossen wurde und zum 30.6.14 zuteilungsreif sein sollte.
    Wir haben also nen Bausparer der nucht nutzbar ist der aber zwingend mit abzuschliessen war.
    Wir wören in 5 jahren fertig damit.So haben wir 2024 noch gut 30.000 an Schulden.
    Das ist doch mal ein Vermögensschaden oder etwa nicht?
    Ausserdem noch gut 14.400 Euro Zinsen zuviel gezahlt.
    Nur weil die Bank Ihren eigenen Vertrag nicht Vwrsteht.Deshalb auch klage auf Kündigung falls die Gerichte die WRB als korrekt ansehen.Was Sie vor dem BGH definitiv nicht ist.

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Jetzt geht's der DKB in Berlin richtig an den Kragen:

    https://www.kanzlei-storch.de/sites/a...id_article=266

  12. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das mit dem Spaziergang an frischer Luft ist wirklich keine schlechte Idee......

  13. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dito - gerade bei dem schönen Wetter!

  14. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.08.2015
    Beiträge
    59
    Danke
    4

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Andere haben ja wirklich nur ne falsche WRB.Wir gaben mehr...
    Genauso wie Else Reindel.
    Googelt mal.Auch diese Bank.Wir haben mit Ihr gesprochen....
    Das ist echt sehr heftig.

  15. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Jetzt geht's der DKB in Berlin richtig an den Kragen:

    https://www.kanzlei-storch.de/sites/a...id_article=266
    Vielen Dank, RAM! Die Kanzlei nennt nur das Az. des LG (zu dem ich leider keinen Volltext fand), aber nicht das Az. des KG Berlin. Hat jemand Zugang dazu?

  16. Avatar von SaschaPatrick
    SaschaPatrick ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    25.08.2016
    Beiträge
    36
    Danke
    20

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von SaschaPatrick
    Hatten wir das schon? OLG Karlsruhe Az.: 17 U 160/15 vom 29.07.1016

    https://www.finanztip.de/fileadmin/images/Recht/Fehlerhafte_Widerrufsbelehrung/OLG_Karlsruhe_-_JUEST_OPRECHT_-_LBBW_-_Vfe_LBBW.pdf

    Sehr interessant, vorallem für die, die Ihr Darlehen schon abgelöst hatten und erst danach widerrufen haben.

    Gruß
    hier noch ein Urteil des OLG Brandenburg Az.: 4 U 182/14

    https://openjur.de/u/893295.html

    auch hier wurde der Widerruf nachträglich, bei vorzeitiger Ablösung und Zahlung einer VFE, vollzogen und für rechtens erklärt.

    Gruß

  17. Avatar von Berliner
    Berliner ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    10.02.2016
    Beiträge
    90
    Danke
    17

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ein Fall für alle in der Runde

    Ein Bank-Anwalt wurde vom Gericht am 01.03 aufgefordert eine Klage zu erwidern.

    Das machte er aber erst am 17.05.2016, genau 11 Tage vor dem Termin der Hauptverhandlung.

    Sein Vortrag ist mehr als 45 Seiten lang und mit mindestens 60 als Beweismittel angegebenen Urteilen gut bestückt.

    Davon hat er als Anlage leider weniger als 8 der Urteile beigefügt.

    Sollte es in dieser Situation nicht zur Verurteilung der Bank aufgrund Verspätung/ Verschulden kommen?

  18. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    nö, verspätet kann sowieso nur Sachvortrag sein, nie rechtlicher Vortrag. Ein Urteil ist kein Beweismittel, sondern stützt nur den rechtlichen Vortrag.

  19. Avatar von Berliner
    Berliner ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    10.02.2016
    Beiträge
    90
    Danke
    17

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    nö, verspätet kann sowieso nur Sachvortrag sein, nie rechtlicher Vortrag. Ein Urteil ist kein Beweismittel, sondern stützt nur den rechtlichen Vortrag.
    Kann noch vor dem Urteil eine Verurteilung der Bank aufgrund Verschulden (Zöller/Greger, a. a. O., §296, Rn. 30) und Verspätung (§296 Abs. 1 ZPO) beantragt werden?

  20. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.09.2015
    Beiträge
    1.511
    Danke
    1749

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    man kann Verspätung rügen, aber wie gesagt, das kann nur für Tatsachenvortrag gelten und ganz allgemein ist 11 Tage vorher immer noch genug Zeit, um ggfs Zeugen zu laden. Von Verspätung machen die meisten Gerichte fast nie Gebrauch.

  21. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von SaschaPatrick
    hier noch ein Urteil des OLG Brandenburg Az.: 4 U 182/14

    https://openjur.de/u/893295.html

    auch hier wurde der Widerruf nachträglich, bei vorzeitiger Ablösung und Zahlung einer VFE, vollzogen und für rechtens erklärt.

    Gruß
    Siehe test.de:

    Sparkasse Barnim, Kreditvertrag vom 29.12.2005
    Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 27.11.2014
    Aktenzeichen: 14 O 298/13
    Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 01.06.2016
    Aktenzeichen: 4 U 182/14
    Klägervertreter: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Das Landgericht verurteilte die Sparkasse Barnim zur Erstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 9 682,52 Euro. Auch nach Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung können Kreditnehmer einen Vertrag mit fehlerhafter Belehrung widerrufen. Es handelte sich um eine am gesetzlichen Muster orientierte Belehrung mit der Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“, wie sie seinerzeit zahlreiche Sparkassen verwendeten. Die Sparkasse Barnim hat argumentiert: Ihr allein wegen der hinzugesetzten Fußnoten und des Klammerzusatzes die Schutzwirkung der BGB-InfoV zu versagen, gehe selbst unter Berücksichtigung der streng formalistischen Sichtweise des BGH in vergleichbaren Fällen zu weit. Das weist das Oberlandesgericht Brandenburg zurück. Die Fußnote schaffe Unklarheit für den Verbraucher und sei deshalb eine nicht bloß marginale Abweichung von der Musterbelehrung. Außerdem weiche die Belehrung an weiteren Stellen vom gesetzlichen Muster ab. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Eine Beschwerde dagegen ist nicht zulässig, weil es um weniger als 20 000 Euro geht.

Ähnliche Themen

  1. Diesel-Widerrufsjoker

    Von S. Schweers im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 139
    Letzter Beitrag: 25.09.2021, 14:38
  2. Widerrufsjoker

    Von Bimaar im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.02.2017, 08:14
  3. Widerrufsjoker - Klageschrift

    Von eugh im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 09.01.2017, 09:50
  4. Widerrufsjoker bei RIESTER

    Von rupa im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.12.2015, 07:58
  5. Widerrufsjoker Rückabwicklung

    Von immerfernweh im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 10:42