Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nicht, dass am 23.06. die Heulerei groß ist.

    Zumindest für bereits erledigte Darlehen könnte der BGH doch Verwirkung annehmen? Oder ist das völlig ausgeschlossen.

  3. Avatar von Weisswurscht37
    Weisswurscht37 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fishtowner
    Moin moin,
    hab nochmal ne Frage: Mein erster Anwalt hat glaube ich nicht beim Widerruf angegeben, dass weitere Zahlungen unter Vorbehalt laufen.
    Ist das schlimm?Soll ich das nachholen lassen(2. Anwalt)? Ich denke, seit Widerruf stehen der Bank eh keine Zinsen zu!?
    Danke schon mal
    Habt ihr schon Klage eingereicht? Unser Anwalt hat diesen Punkt auch nicht extra erwähnt, meinte aber bei Nachfrage, dass man durch Klageeinreichung automatisch deutlich macht dass man nur unter Vorbehalt weiter leistet.

  4. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Weisswurscht37
    Habt ihr schon Klage eingereicht? Unser Anwalt hat diesen Punkt auch nicht extra erwähnt, meinte aber bei Nachfrage, dass man durch Klageeinreichung automatisch deutlich macht dass man nur unter Vorbehalt weiter leistet.
    Noch nicht. Da ich den Anwalt gewechselt habe, mußte ich erst einmal bestätigen, dass die Gebühren vom ersten von mir übernommen werden.
    Dann kommt erst die Deckungszusage der RSV. Müßte aber so die Tage reinfladdern

  5. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Colonia

    Wenn der Bankensenat des BGH sich den Kollegen vom Versicherungssenat anschließt (siehe Urteil vom 7. Mai 2014) wird er an D-Day das ewige Widerrufsrecht postulieren (die Banken haben sich durch falsche WRB in die Situation gebracht, in der sie sich jetzt befinden).

    Und daran glauben alle Verbraucherschützer.

    Sollte der Bankensenat anders entscheiden wollen als die Kollegen, muss er vorher im großen Senat des BGH eine Klärung herbeiführen. Darauf deutet allerdings bisher nichts hin.....

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @Colonia

    Wenn der Bankensenat des BGH sich den Kollegen vom Versicherungssenat anschließt (siehe Urteil vom 7. Mai 2014) wird er an D-Day das ewige Widerrufsrecht postulieren (die Banken haben sich durch falsche WRB in die Situation gebracht, in der sie sich jetzt befinden).

    Und daran glauben alle Verbraucherschützer.

    Sollte der Bankensenat anders entscheiden wollen als die Kollegen, muss er vorher im großen Senat des BGH eine Klärung herbeiführen. Darauf deutet allerdings bisher nichts hin.....
    zudem müsste er gegen geltendes Recht das Urteil sprechen...Stichwort "ewiges Widerrufsrecht"

  7. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Es gibt wohl diesen sehr interessanten Aufsatz in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM):

    Seite 1043
    Rechtsanwältin Dr. Kristin Wahlers, Hamburg
    „Ewiges“ Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen?
    – Übertragbarkeit der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats
    des Bundesgerichtshofs vom 7.5.2014 auf das Verbraucherkreditrecht?



    Im Netz kann ich ihn leider nicht finden (der erscheint erst zwei Monate nach Print in der Genius-Datenbank)...

    Hat da jemand Möglichkeiten oder Ideen?
    Habe zwar keine Möglichkeiten, aber eine ziemlich präzise Ahnung zu welchem Ergebnis diese Frau Dr. kommt. Das dürfte so gar nicht unseren Interessen entsprechen.

    https://de.LinkedIn.com/pub/dr-krist...ers/92/a17/981


    Sozietät*Luther**|**Kanzlei Rotherbaum**|**Menschen**|**Dr. Kristin Wahlers

    Insbesondere die Beschreibung ihrer beruflichen Tätigkeit bei LinkedIN ist sehr aufschlussreich. "I advice banks, other financial institutions..."

    Sie dürfte allerdings hoch qualifiziert für die Aquise neuer Mandate aus dem Bankbereich sein.

  8. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Die Darlegung in dieser renommierten Zeitschrift zeigen sicher die A5rgumentation des BGH an D-Day vor......
    Das wünscht du dir nicht wirklich...

  9. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Colonia
    Nicht, dass am 23.06. die Heulerei groß ist.

    Zumindest für bereits erledigte Darlehen könnte der BGH doch Verwirkung annehmen? Oder ist das völlig ausgeschlossen.
    Sagen wir mal so: In etwa so wahrscheinlich wie die Wiedereinführung der DM nächste Woche.

    Sicher wäre dann aber in Frankfurt am 24.6. Champagner ausverkauft.

  10. Avatar von schober53
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Wir müssten nur zusammen legen, ein widerrufenes Darlehen mit niedriger Höhe (niedriger Streitwert) über LG Frankfurt, OLG Frankfurt zum BGH bringen und alles rein packen...

    und nicht sich auf einen Vergleich einlassen bzw. einem Anerkenntnisurteil zustimmen...

    Dazu noch einen Anwalt, der den Fall schnell und bevorzugt und vor allem ohne Kosten bearbeitet, da er sich einen Namen machen kann...


    Denkt mal drüber nach!
    Tschuldigung, etwas verspätete Nachfrage, aber welcher Anwalt würde das denn ohne Kosten übernehmen,um sich nen Namen zu machen? Das würde mir wirklich sehr helfen! Danke!!

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich will den Artikel trotzdem erst einmal lesen...., bevor ich mir ein Urteil erlaube...

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Machen Sammelklagen wie z.B. gegen Facebook für uns beim Widerruf Sinn? Es käme eine große Streitsumme zusammen, so dass ein Prozessfinanzierer einsteigen könnte. Nachteil soll sein, dass die Ansprüche Vieler so unterschiedlich sind, dass es schwierig wird, wenn es um die Begleichung geht.

    Snnigen Feiertag Euch allen!

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Machen Sammelklagen wie z.B. gegen Facebook für uns beim Widerruf Sinn? Es käme eine große Streitsumme zusammen, so dass ein Prozessfinanzierer einsteigen könnte. Nachteil soll sein, dass die Ansprüche Vieler so unterschiedlich sind, dass es schwierig wird, wenn es um die Begleichung geht.

    Snnigen Feiertag Euch allen!
    Keine Sammelklage. Eine Klage bis zum und am BGH durchbringen für Grundsatzentscheidungen.

    Ebenfalls einen sonnigen Feiertag! ;-)

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Ich will den Artikel trotzdem erst einmal lesen...., bevor ich mir ein Urteil erlaube...
    Lesen würde ich den Artikel auch gerne. Du hast ja Recht, die WM sind kein Käseblatt und es kann nie schaden den Standpunkt des Gegners zu kennen.

  15. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Widerrufen Rückerstattung VFE im November 2013, Klage vor LG Potsdam Frühjahr 2015, 1. Instanz vollumfänglich gewonnen nun Berufung vor dem OLG Brandenburg!

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    Widerrufen Rückerstattung VFE im November 2013, Klage vor LG Potsdam Frühjahr 2015, 1. Instanz vollumfänglich gewonnen nun Berufung vor dem OLG Brandenburg!
    War DKB, oder?

  17. Avatar von Weisswurscht37
    Weisswurscht37 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Einen sonnigen Guten Morgen,

    hat eigentlich schon einmal jemand ein Urteil mit falschen WRB bei einem Präsenzgeschäft gesehen? Ich habe unsere identische WRB schon in einigen Urteilen gelesen, aber dort wurde immer der Vertrag per Post zugesandt oder zumindest per Post an die Bank zurückgeschickt. In den Urteilen hieß es immer, der Kläger konnte ja nicht wissen wann die Post bei der Bank ankommt/bearbeitet wird.
    Aber von einem Urteil bei einem Präsenzgeschäft habe ich noch nichts gelesen, das gibt mir ein mulmiges Gefühl für unsere Klage (trotz falscher WRB)...

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Weisswurscht37
    Einen sonnigen Guten Morgen,

    hat eigentlich schon einmal jemand ein Urteil mit falschen WRB bei einem Präsenzgeschäft gesehen? Ich habe unsere identische WRB schon in einigen Urteilen gelesen, aber dort wurde immer der Vertrag per Post zugesandt oder zumindest per Post an die Bank zurückgeschickt. In den Urteilen hieß es immer, der Kläger konnte ja nicht wissen wann die Post bei der Bank ankommt/bearbeitet wird.
    Aber von einem Urteil bei einem Präsenzgeschäft habe ich noch nichts gelesen, das gibt mir ein mulmiges Gefühl für unsere Klage (trotz falscher WRB)...
    Das spielt aber keine Rolle.
    Wenn die WRB falsch ist, ist sie falsch... hat man so schon in einigen Urteilen gelesen...

  19. Avatar von Sandra W.
    Sandra W. ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo enduristi,

    hast du in der Sache schon etwas unternommen? Ich habe da mit meinem Prozessfinanzierer sehr gute Erfahrungen gemacht. Die haben meine Widerrufsbelehrung kostenlos überprüft und als angreifbar beurteilt. Die Firma hat mir dann den Anwalt zur Seite gestellt, der das ganze dann sehr schnell für mich abgewickelt hat.

    Viele Grüße
    Sandra

  20. Avatar von mdachs
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Sandra!
    Kannst Du bitte ein paar mehr Details posten?

    Wie hoch war die Darlehenssumme, welche Bank, Vertrag von wann mit weclcher WRB, was hat es gebracht und was hat's gekostet? Vergleich oder Urteil?

    Vielen Dank!

  21. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Zusammen,

    zum D-Day 23.06. wurden ja bereits optimistische Einschätzungen gegeben. Bei Finanzen.net habe ich eine interessante Stellungnahme der IG-Widerruf soeben gelesen und ich zitiere die denke ich interessanteste Passage:
    "Wir gehen nämlich davon aus, dass viele Banken ihre Blockadehaltung aufgeben werden, sobald der BGH die Möglichkeit der Verwirkung verneint. Aus Bankenkreisen hören wir bereits jetzt, dass einige Häuser eine komplette Strategieänderung für den Fall planen, dass der BGH am 23. Juni pro Verbraucher entscheidet. Dann wird es für die Banken nur noch darum gehen, möglichst viele Fälle außergerichtlich zu erträglichen Kosten zu vergleichen. Das Risiko eines Prozesses würde nämlich für den Kunden bei einem entsprechenden BGH-Urteil deutlich sinken. Und siegt der Kunde vor Gericht, dann wird es für die Bank richtig teuer. In diesem Fall droht nämlich eine Rückabwicklung des Kredits, d.h. dass die Bank auch für bereits vergangene Laufzeit des Darlehens einen Teil der Zinsen erstatten muss."


    Hier der Link zum vollständigen Artikel:
    Roland Klaus-Kolumne: Widerrufsjoker: Wie das BGH-Urteil die Spielregeln beim Widerruf eines Darlehens ändern wird 03.06.2015 | Nachricht | finanzen.net.

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