Widerruf der Santander Consumer AG fehlerhaft
|
Das Amtsgericht Itzehoe bestätigt zu einem sogenannten Konsumentendarlehen, dass die im Jahr 2011 von der Santander Consumer Bank AG verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. |
|
Die Santander Consumer Bank hatte an Stelle des genauen Betrages, der im Fall des Widerrufs als Tageszins zu zahlen war, nur angegeben 0,00 €. Das Amtsgericht Itzehoe hielt diese Angabe für irreführend, obwohl die Santander Consumer Bank damit argumentiert hatte, dass diese Angabe zu Gunsten des Verbrauchers gesehen werden müsste.
Irreführend war dies jedoch deswegen, weil ein Satz zuvor die Santander Consumer Bank AG noch mitgeteilt hatte, dass Zinsen gezahlt werden müssten.
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 26.02.2015, Aktenzeichen 94 C 343/14 |
|
https://www.kanzlei-poppe.eu/aktuelle...5_3_19229.html
Eine WRI aus 2011 von der Commerzfinanz schaut z.B. bei uns so aus:
Der Satz vor der 0,00Euro Angabe,
"Der Darlehensnehmer hat innerhalb 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten"
steht natürlich in vollem Widerspruch zu den angegeben 0,00Euro,
entspricht aber dem Muster.
Und ich muss sagen, bei "0,00Euro" gehe ich erstmal nicht von einem Zinsgeschenk der Bank bei Widerruf aus sondern davon, dass der Sachbearbeiter zu blöd war, den Zinsbetrag pro Tag auszurechnen.
Und als durchschnittlicher Verbraucher vermag ich da vielleicht den Betrag gar nicht zu überblicken. Vielleicht will die Bank auch noch mehr. Wer weiß.
Und hält mich deswegen von dem Widerruf ab, weil ich nicht weiß was auf mich zukommt wenn ich widerrufen würde.
Weiter:
bei der Commerzfinanz tritt u.a. die Commerzbank als Vermittler auf. Wird in den Unterlagen auch so genannt.
lt. § 492 BGB mit Verweis auf Artikel 247 6-13 EGBGB
heisst es unter Artikel 13 bzgl. der Vermittler
"§ 13 Darlehensvermittler
(1) Ist bei der Anbahnung oder beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe ein Darlehensvermittler beteiligt, so ist die Angabe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und der Vertragsinhalt nach § 6 Abs. 1 um den Namen und die Anschrift des beteiligten Darlehensvermittlers zu ergänzen.
(2) Wird der Darlehensvermittlungsvertrag im Sinne des § 655a des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit einem Verbraucher abgeschlossen, so hat der Darlehensvermittler den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags in Textform zu unterrichten über
1. die Höhe einer vom Verbraucher verlangten Vergütung,
2. die Tatsache, ob er für die Vermittlung von einem Dritten [Anmerkung: damit wird wohl die Commerzfinanz gemeint sein] ein Entgelt erhält, sowie gegebenenfalls dessen Höhe,
3. den Umfang seiner Befugnisse, insbesondere, ob er ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber oder unabhängig tätig wird, und
4. gegebenenfalls weitere vom Verbraucher verlangte Nebenentgelte sowie deren Höhe, soweit diese zum Zeitpunkt der Unterrichtung bekannt ist, andernfalls einen Höchstbetrag.
Wird der Darlehensvermittlungsvertrag im Sinne des § 655a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mit einem Dritten abgeschlossen, so hat der Darlehensvermittler den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines vermittelten Vertrags im Sinne von Absatz 1 in Textform über die Einzelheiten gemäß Satz 1 Nummer 2 und 3 zu unterrichten.
(3) Der Darlehensvermittler hat dem Darlehensgeber die Höhe der von ihm verlangten Vergütung vor der Annahme des Auftrags mitzuteilen. Darlehensvermittler und Darlehensgeber haben sicherzustellen, dass die andere Partei [Anmerkung: damit wird wohl der Darlehensnehmer gemeint sein?]
eine Abschrift des Vertrags im Sinne von Absatz 1 erhält.
(4) Wirbt der Darlehensvermittler gegenüber einem Verbraucher für den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe, so hat er hierbei die Angaben nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 einzubeziehen. "
Also für die fett gedruckten Punkte haben wir z.B. keine Info erhalten. Nur dass die Commerzbank für die Commerzfinanz als Vermittler auftritt.
Update:
hab den Vermittlungsvertrag zwischen dem DN und der Commerzbank eingefügt. Hatte irrt. nochmal die WRI eingesetzt