Widerrufsjoker - Erfahrungen

+ Antworten
21915Antworten
  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.07.2013
    Beiträge
    4
    Danke
    4

    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Rhay
    Rhay ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    25.07.2016
    Beiträge
    13
    Danke
    2

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    kurze Rückfrage hier im Forum.
    Ich habe mit einer WRI einer Genobank den Widerruf im Januar 2016 erklärt.
    Grund war das Nennen der Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe.
    Jetzt meldet sich der Anwalt der Bank zurück und verlangt aufgrund der Pressemitteilung vom 22.11.16 XI ZR 434/15 die sofortige Zurücknahme des Widerruf.
    Sollte hier nicht zumindest das veröffentlichte Urteil als Grundlage dienen?
    Kommen wir dem nicht nach wird die Klage durch die Bank erhoben.

    In dem Schreiben was der Kreditnehmer unterschreiben soll, heißt es ganz konkret:
    "Hiermit bestätigen wir, ... dass keine Einwände mehr bezüglich vermeintlicher Mängel der Widerrufsbelehrung des Vertrages mit der Nummer ... erhoben werden und der erklärte Widerruf gegenstandslos ist, künftig kein Widerruf erklärt wird und wir unsere vertraglichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag vereinbarungsgemäß vollumfänglich erfüllen werden. Der Vorbehalt hinsichtlich aller unter Vorbehalt erfolgten Zahlungen wird zurückgenommen und für die weiteren Zahlungen nicht erhoben."

    RSV ist zwar vorhanden, greift aber nicht weil es sich um einen Neubau handelt.

    Haben die mitlesenden und mitschreibenden Fachleute einen Rat?

  3. Avatar von widerrufsjoker
    widerrufsjoker ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.10.2016
    Beiträge
    80
    Danke
    15

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    ich bin mit einem ähnlichen Fall / Volksbank am 06.02.2017 wieder beim OLG Frankfurt. Mal sehen, was der Senat dort meint.
    Das hört sich interessant an! Da bin ich mal gespannt was rauskommen wird.
    Ich könnte jetzt zwar loslegen mit meinem Widerruf, da meine Wartezeit bei der RSV durch ist, will aber noch abwarten bis das gesamte Urteil des BGH vom 22.11. veröffentlicht ist und evtl. klar ist was beim OLG Karlsruhe nach der Zurückweisung durch den BGH nun entschieden wird/wurde.

  4. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2014
    Ort
    www.widerruf.info
    Beiträge
    350
    Danke
    276

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mal wieder ein Bericht aus der Praxis der Interessengemeinschaft Widerruf, der zeigt, dass man sich durch ein negatives Urteil in der ersten Instanz nicht immer in Bockshorn jagen lassen sollte. Hier wurde ein wirklich wirres Urteil in der zweiten Instanz komplett einkassiert - eine Watschn aus München für den Richter:

    Widerrufsjoker - nicht aufgeben bei negativem Urteil!

    Die entsprechende Verfügung habe ich angehängt.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ Danke IG Widerruf...


    könnten Sie mal dazu noch bitte das AZ sowie ggf. Urteil der ersten Instanz,

    sowie die WRB dazu einstellen? Lässt sich leider aus dem Beschluss nicht genau entnehmen...


    Zur Verfügung selbst...

    I. 1.: "Da es nicht heißt "Ihr schriftlicher Vertragsantrag" (...) dürfte ein Missverständnis des Inhalts, der Fristablauf beginne schon mit Aushändigung des Vertragsnantrags des Darlehensgebers, nicht im erforderlichen Maße ausgeschlossen sein. "
    unter

    2.: "Dies stimmt mit den verwendeten Widerrufsbelehrungen (insbesondere Ihr schriftlicher Antrag) nicht überein"

    Klingt für mich etwas widersprüchlich oder hat sich das Gericht hier vertan oder verstehe ich da etwas falsch?



    Für mich aber eine grundlegende und wichtige Aussage des Senates:


    "Auf die konkrete Situation bei Vertragsschluß kann die Beklagte wohl nicht abstellen, da die Widerrufsbelehrung grundsätzlich abstrakt auf ihre Wirksamkeit zu prüfen ist."

  6. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2014
    Ort
    www.widerruf.info
    Beiträge
    350
    Danke
    276

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier noch das Urteil aus der 1. Instanz.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  7. Avatar von vbk1000
    vbk1000 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    10.10.2016
    Beiträge
    60
    Danke
    34

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Hier noch das Urteil aus der 1. Instanz.
    Es ist wie üblich immer die gleiche Standard GENO WB aus dem DG Verlag ( Deutscher Genossenschafts-Verlag eG, Leipziger Straße 35, 65191 Wiesbaden)

    203 710 II DG Verlag FA 09.06.

    Immer unten links am Ende der WB zu finden - hundertausend, wenn nicht gar millionenfach verwandt.

    "09.06" oder "02.06" je nach Verwendungszeitpunkt

    Es gab nur Veränderunge z.B., dass ein Punkt

    - die Information nach Fernabsatzrecht

    eingefügt wurde oder weggelassen wurde im Wandel der Zeit.

    Aber die 14 Tage ( 1 Monat ) Hochziffer 1 Nummer mit der Erläuterung der Hochziffer 1 unterhalb des Unterschriftfeldes ist immer das gleiche.

    Diese WB ( siehe Seite 3 und 4 des angehängten Urteils ) ist tausendfach verglichen und ausgeurteilt in der Mehzahl für den DN bis auf durchgeknallte LGs ( siehe o.g. Fall ) und OLGs, wo es eben keine Besonderheit des Einzelfalles gab.

    Das einzige was ich Schade finde, dass ich kein Urteil finde, wo ein Gericht möglichen Bezug nimmt, sofern die Anwälte das auch vortragen, dass das es eben eine MassenWB aus dem DG -Verlag ist; im Übrigen muss daher auch eine Nichzulassungsbeschwerde bei einem Streitwert über 20.000 immer Erfolg haben für den DN, wenn ein beklopptes OLG die WB als korrekt ansieht, da die Rechtsprechung pro DN und gegen Genos bei der WB ist.

    u.a.
    https://www.widerruf-darlehen-anwalt...C3%A4lte-I.pdf

    OLG Frankfurt vom 07.09.2016, Az. 17 U 6/16

  8. Avatar von Chubby
    Chubby ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    15.11.2013
    Beiträge
    42
    Danke
    1

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    IG Widerruf Sorry, ich muss mich entschuldigen. Ich wusste nicht, dass falton 74 für den RA keine Kosten hatte.
    Aber das Urteil vom OLG München werde ich gerne an meinen Anwalt weiter reichen. Wir warten immer noch wegen Verwirkung.

  9. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Mal wieder ein Bericht aus der Praxis der Interessengemeinschaft Widerruf, der zeigt, dass man sich durch ein negatives Urteil in der ersten Instanz nicht immer in Bockshorn jagen lassen sollte. Hier wurde ein wirklich wirres Urteil in der zweiten Instanz komplett einkassiert - eine Watschn aus München für den Richter:

    Widerrufsjoker - nicht aufgeben bei negativem Urteil!

    Die entsprechende Verfügung habe ich angehängt.
    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Hier noch das Urteil aus der 1. Instanz.
    Inzwischen hat test.de die Info der IG Widerruf zu dieser OLG-Verfügung auch in ihrer Liste (aaO) eingetragen:


    Sparda-Bank München eG, Vertrag 14.07.2009
    Oberlandesgericht München, Hinweisverfügung vom 15.12.2015
    Aktenzeichen: 17 U 4386/16
    Klägervertreter: Tietze Tsioupas & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
    Besonderheit: Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, obwohl zahlreiche Gerichte die auch beim umstrittenen Vertrag verwendete Widerrufsbelehrung als falsch beurteilt hatten. Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass die Belehrung das naheliegende Missverständnis, dass die Widerrufsfrist schon mit Erhalt der Unterlagen von der Bank beginnt, nicht deutlich genug ausschließe und auch sonst kein Einwand der Bank gegen den Widerruf Aussicht auf Erfolg habe. Das Gericht empfiehlt dringend, einen Vergleich zu schließen und macht recht verbraucherfreundliche Vorschläge. Mehr zum Fall bei der IG Widerruf.
    [neu 12.01.2017]

  10. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.11.2011
    Beiträge
    233
    Danke
    216

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier findet sich noch so ein Fall, wo es gar nicht drauf ankam, ob die Widerrufsbelehrung korrekt war. Die Bank konnte nicht nachweisen, dass die Kreditnehmer Vertragsantrag und Annahmeerklärung der Bank erhalten hatten. Bin ich über die test.de-Urteilsliste drauf gestoßen.

  11. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    19.08.2015
    Beiträge
    59
    Danke
    4

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das macht mir ja direkt Hoffnung...
    Nachdem anscheinend am 05.01.2017 ein Hinweis rausgegangen ist.Hatte wegen dem Termin im OLG angerufen und die Dame sagte es wäre ein Hinweis verschickt worden.

  12. Avatar von okerke
    okerke ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    15.09.2015
    Beiträge
    406
    Danke
    166

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Scheint das hier zu sein:


    DSL Bank
    , Geschäfts*bereich der Deutsche Post*bank AG, Vertrag von 10.12.2008
    Land*gericht Hamburg, Urteil vom 14.12.2016
    Aktenzeichen: 318 O 240/15 (nicht rechts*kräftig)
    Kläger*vertreter: Juest + Oprecht Rechtsanwälte, Altona
    Besonderheit: Ob die Widerrufs*belehrung korrekt war, ließ das Gericht offen. Die Widerrufs*frist sollte der Widerrufs*belehrung zufolge beginnen, sobald der Darlehens*nehmer „...das Vertrags-/Darlehens*angebot des Darlehens*nehmers ... mit der Annahme*erklärung der Bank ...“ erhält. Die Kläger hatten die Unterlagen jedoch nach Ihrer Darstellung des Falls gar nicht erhalten. Die Bank habe nicht konkret genug vorgetragen, dass und wie sie die Unterlagen über*mittelt habe. Sie hätte dies jedoch nicht nur vortragen, sondern auch beweisen müssen, urteilte das Gericht.
    [neu 13.01.2017]

    Trifft dies nicht generell auf DV der DSL zu ? Mir liegt auch kein unterschriebenes Exemplar der DSL vor.

  13. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.02.2014
    Beiträge
    299
    Danke
    170

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So, ich habe mein Urteil vom OLG Brandenburg bekommen. Vertragszins bis Ende. Allerdings wird geschrieben: "Der Ausschluss weitergehender Ansprüche in § 357 Abs 4 BGB erfasst nur die in Abs 1-3 geregelten Rückgewährpflichten nach Widerruf, nicht hingegen (Schadensersatz)Ansprüche wegen Verletzung anderer Pflichten."

    ducnici hatte die Idee, dass hiermit ausgedrückt wird, dass zwar der Vertragszins bis zur Rückführung des Geldes zu berechnen ist, aber offensichtlich zusätzlich Schadenersatz aufgrund des Zinsschadens geltend gemacht werden könnte. Ich finde das äußerst plausibel, vielleicht ist das die passende Idee für andere, die demnächst vor dem OLG Brandenburg stehen. Auf einen Versuch kommt es an.

    Weiterhin wurden bei mir etliche Raten (die nachweislich gezahlt worden sind) in der Rechnung des OLG nicht berücksichtigt. Damit stimmt die ganze Rechnung nicht, die Zinsen auf die Restvaluta sind falsch und ich stehe da, als hätte ich seit über einem Jahr nichts mehr gezahlt.

    Weiß jemand, ob da jetzt noch was zu machen ist oder ob diese gezahlten Raten nur noch über eine NZB korrekt abzurechnen wären?

  14. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.09.2015
    Beiträge
    675
    Danke
    650

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja das OLG Brandenburg macht uns das leben schwer.
    Das mit dem Schadensersatz wäre ein Weg, allerdings müsste man den Schaden nachweisen. Ich würde das in meinem Fall ausprobieren, zwar nicht beim OLG Brandenburg, aber immerhin. Bei mir hat die Bank die Klage eingereicht. Um Schadensersatz gelten zu machen, müsste ich dann eine Widerklage oder eine isolierte Klage einreichen? Oder geht das nur durch einfaches Vortragen? Wenn ich z.B vortrage, dass der Bank zwar der Vertragszinsatz zustünde aber der Schaden der mir durch die Ablehnung des Widerrufs entstanden ist, wäre dann mir zu ersetzen. Das wäre dann der Unterschied zwischen dem Vertragszinssatz und dem marktüblichem Zinssatz (oder Angebot einer anderen Bank zu Refinanzierung) beim Widerruf. Das könnte ich mit einem Angebot nachweisen.

    In meinem Fall hat es heute zwar kein Urteil aber einen Hinweisbeschluss gegeben. Der liegt mir noch nicht vor, ist aber unterwegs. Ich melde mich später nochmal. Ich bin gespannt.

  15. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Gertrud_Geyer:
    Meine Güte, unglaublich, was das OLG BB da verzapft hat. Wieso berücksichtigen die nicht die weiterlaufenden Zahlungen? Hattet Ihr etwas dazu vorgetragen?

    @LGSaar:
    Wieso hat Deine Bank Klage gegen Dich eingereicht? Ich dachte, die Sache sei (fast) erledigt?

  16. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Jemand mit Zugang zur WM hier?

    Heute soll ein Teil II mit Grünebergs Ausführungen zur Rechtsprechung am XI. Zivilsenat drin stehen....

  17. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.09.2015
    Beiträge
    675
    Danke
    650

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Mal wieder ein Bericht aus der Praxis der Interessengemeinschaft Widerruf, der zeigt, dass man sich durch ein negatives Urteil in der ersten Instanz nicht immer in Bockshorn jagen lassen sollte. Hier wurde ein wirklich wirres Urteil in der zweiten Instanz komplett einkassiert - eine Watschn aus München für den Richter:

    Widerrufsjoker - nicht aufgeben bei negativem Urteil!

    Die entsprechende Verfügung habe ich angehängt.
    Nach dieser Verfügung sieht es so aus als würde in München keinen Vertragszinssatz nach dem Widerruf für die Bank geben. Das ist schon mal erfreulich. Hoffentlich gibt es keine Einigung sondern ein Urteil.

  18. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.09.2015
    Beiträge
    675
    Danke
    650

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    @LGSaar:
    Wieso hat Deine Bank Klage gegen Dich eingereicht? Ich dachte, die Sache sei (fast) erledigt?
    Meine Bank ist etwas besonderes. Das ist das Verfahren zur Rückabwicklung. Die Feststellung des Widerrufs ist durch.

  19. Avatar von nice
    nice ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.11.2016
    Beiträge
    17
    Danke
    11

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Meine Bank ist etwas besonderes. Das ist das Verfahren zur Rückabwicklung. Die Feststellung des Widerrufs ist durch.


    Lass mich raten, kann ja nur die DKB sein.........

  20. Avatar von Marc33
    Marc33 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.07.2016
    Beiträge
    115
    Danke
    83

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Jemand mit Zugang zur WM hier?

    Heute soll ein Teil II mit Grünebergs Ausführungen zur Rechtsprechung am XI. Zivilsenat drin stehen....
    Steht zu den Darlehensfällen nicht viel drin. Lediglich ein paar Sätze zum Streitwert. Streitwert = Zins und Tilgungsleistungen des DN, außer Betracht bleibt die Nutzungsentschädigung.
    Fraglich ob Feststellungserklärung zulässig sei, wenn der DN den vermeintlichen Zahlungsanspruch beziffern könne.

    Löschung der Grundschuld: idR Nennwert der Grundschuld, wenn nicht der Wert des Grdst. geringer ist.

  21. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    24.10.2015
    Beiträge
    232
    Danke
    145

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    So, ich habe mein Urteil vom OLG Brandenburg bekommen. Vertragszins bis Ende. Allerdings wird geschrieben: "Der Ausschluss weitergehender Ansprüche in § 357 Abs 4 BGB erfasst nur die in Abs 1-3 geregelten Rückgewährpflichten nach Widerruf, nicht hingegen (Schadensersatz)Ansprüche wegen Verletzung anderer Pflichten."

    ducnici hatte die Idee, dass hiermit ausgedrückt wird, dass zwar der Vertragszins bis zur Rückführung des Geldes zu berechnen ist, aber offensichtlich zusätzlich Schadenersatz aufgrund des Zinsschadens geltend gemacht werden könnte. Ich finde das äußerst plausibel, vielleicht ist das die passende Idee für andere, die demnächst vor dem OLG Brandenburg stehen. Auf einen Versuch kommt es an.

    Weiterhin wurden bei mir etliche Raten (die nachweislich gezahlt worden sind) in der Rechnung des OLG nicht berücksichtigt. Damit stimmt die ganze Rechnung nicht, die Zinsen auf die Restvaluta sind falsch und ich stehe da, als hätte ich seit über einem Jahr nichts mehr gezahlt.

    Weiß jemand, ob da jetzt noch was zu machen ist oder ob diese gezahlten Raten nur noch über eine NZB korrekt abzurechnen wären?

    Erst einen Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO (Frist 2 Wochen!) und dann Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde mit einer Verfahrensrüge?

    https://www.rechtslupe.de/zivilrecht...surteil-327051 :

    " ... Eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann in der Revisionsinstanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO geltend gemacht werden, soweit eine Berichtigung des Tatbestandes nach § 320 ZPO beantragt worden ist und sich aus der den Berichtigungsantrag zurückweisenden Entscheidung des Berufungsgerichts ergibt, dass seine tatbestandlichen Feststellungen widersprüchlich sind ..."

Ähnliche Themen

  1. Diesel-Widerrufsjoker

    Von S. Schweers im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 139
    Letzter Beitrag: 25.09.2021, 14:38
  2. Widerrufsjoker

    Von Bimaar im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.02.2017, 08:14
  3. Widerrufsjoker - Klageschrift

    Von eugh im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 09.01.2017, 09:50
  4. Widerrufsjoker bei RIESTER

    Von rupa im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.12.2015, 07:58
  5. Widerrufsjoker Rückabwicklung

    Von immerfernweh im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 10:42